Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 16. Juli 2024 die rechtsextremistische Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH verboten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/verbot-compact.html). Im Zusammenhang mit dem Verbot wurden Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Medienberichten zufolge waren bereits im Vorfeld mehrere Journalistinnen und Journalisten sowie Medien über die Durchsuchungen informiert (taz.de/Verbot-des-Compact-Magazins/!6020974/). Bereits seit 2021 stufte der Bundesverfassungsschutz „Compact“ als gesichert rechtsextrem ein; auch der Landesverfassungsschutz Brandenburg schloss sich dieser Einordnung an (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/compact-magazin-101.html). Aufgrund des Wahlkampfengagements von „Compact“ zugunsten der AfD gab es auch Vorwürfe einer unzulässigen Parteienfinanzierung gegen das Unternehmen (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-03/61683746-rbb-exklusiv-afd-prueft-juristische-schritte-gegen-compact-007.htm).
Mit dem durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat verfügten Verbot wurde auch ein geplantes Sommerfest untersagt; eine etwaige Ersatzveranstaltung in Sachsen-Anhalt wurde ebenfalls durch die zuständigen Behörden sowie das Verwaltungsgericht Halle verboten. Im thüringischen Gera hingegen konnte eine weitere Veranstaltung stattfinden, bei der sich der Anmelder sowie Teilnehmende auf das Verbot des „Compact“-Magazins bezogen (taz.de/Compact-Sommerfest-in-Gera/!6026265/). Anwesend waren auch der bisherige Chefredakteur Jürgen Elsässer und der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner. Im brandenburgischen Falkensee kündigten zwei Publizisten ein digitales Magazin an, in welchem die geplanten „Compact“-Artikel ungeachtet des Verbotes erscheinen sollen (www.rnd.de/medien/verbotenes-compact-magazin-aktivisten-veroeffentlichen-inhalte-online-3NMXWP3HABLQ5OWFTVC4AO5OPM.html).
Nach einer Entscheidung im Eilverfahren wurde das Verbot durch das Bundesverwaltungsgericht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren teilweise ausgesetzt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/compact-verbot-aufgehoben-102.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Zu welchen rechtsextremistischen Bestrebungen, Gruppierungen und Organisationen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins (bitte einzeln benennen und ausführen)?
a) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zur rechtsextremen Identitären Bewegung und deren Mitgliedern im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche?
b) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zum als gesichert rechtsextrem eingestuften „Institut für Staatspolitik“ (IfS), zu dem Verein für Staatspolitik e. V., zum Verlag „Antaios“, den Redaktionen der Zeitschriften „Sezession“ und des Blogs sezession.de im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche?
c) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zum rechtsextremen Verein „Ein Prozent“ im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche?
d) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zur völkischen Bewegung „Pegida“ und deren Trägerverein im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche (www.tagesspiegel.de/politik/themen/pegida)?
e) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zur Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche?
f) Sind der Bundesregierung Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zur AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) im Einzelnen bekannt, und wenn ja, welche?
g) Welche Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zu welchen Vereinen, Gruppierungen und Parteien in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind der Bundesregierung im Einzelnen bekannt (bitte nach Verein, Gruppierung, Partei aufschlüsseln)?
h) Welche Verbindungen und Kontakte zwischen der Compact-Magazin GmbH und ihrer Vertreter sowie des Verlegers und der Redaktion des „Compact“-Magazins zu welchen Vereinen, Gruppierungen und Parteien in europäischen Staaten außerhalb der Europäischen Union sind der Bundesregierung im Einzelnen bekannt (bitte nach Verein, Gruppierung, Partei aufschlüsseln)?
Welche dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechneten Autorinnen und Autoren haben nach Kenntnis der Bundesregierung während der letzten fünf Jahre im „Compact“-Magazin veröffentlicht oder wurden dort interviewt (bitte absteigend nach der Zahl der Veröffentlichungen und unter Berücksichtigung etwaig verwendeter Pseudonyme aufschlüsseln)?
Welche Stellung nahmen die Compact-Magazin GmbH und das „Compact“-Magazin nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu ihrem Verbot im rechtsextremistischen Spektrum in der Bundesrepublik Deutschland sowie im deutschsprachigen Ausland ein?
Welche Demonstrationen und öffentliche Versammlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 durch das „Compact“-Magazins bzw. die Compact-Magazin GmbH, ihre Vertreter, Verleger und Redakteure veranstaltet bzw. maßgeblich unterstützt (bitte nach Datum, Ort, Veranstaltung und Art der „Compact“-Unterstützung bzw. „Compact“-Mitwirkung aufschlüsseln)?
Welche politischen Kampagnen oder Aktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 durch das „Compact“-Magazin bzw. die Compact-Magazin GmbH, ihre Vertreter, Verleger und Redakteure veranstaltet bzw. unterstützt (bitte nach Datum, Kampagne sowie hierdurch erzielten Einnahmen der Compact-Magazin GmbH aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Kampagnen, die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 durchgeführt hat, und wenn ja, welche (bitte nach Name der Kampagne und Startdatum der Kampagne aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung die Vorwürfe unzulässiger Parteienfinanzierung zugunsten der AfD durch die Compact-Magazin GmbH bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
a) Spielten die Vorwürfe unzulässiger Parteienfinanzierung zugunsten der AfD durch die Compact-Magazin GmbH für die Verbotsentscheidung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Rolle, und wenn ja, welche?
b) Wurden anlässlich der zur Durchsetzung des Vereinsverbotes durchgeführten Exekutivmaßnahmen Hinweise oder Beweismittel festgestellt, die nach Kenntnis der Bundesregierung auf eine den Vorschriften der Parteifinanzierung möglicherweise zuwiderlaufenden Unterstützung von Parteien hindeuten?
In welchem Umfang wurden anlässlich der zur Durchsetzung des Vereinsverbotes durchgeführten Exekutivmaßnahmen Vermögenswerte der Compact-Magazin GmbH, der Conspect Film GmbH sowie von der Verbotsverfügung umfasster Gesellschaften und Institutionen sichergestellt und eingezogen (bitte nach Bankguthaben, Bargeld, Edelmetallen, Kryptowährung, Immobilien etc. aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus Berichten, wonach Journalistinnen und Journalisten sowie Medien bereits im Vorfeld über die geplanten Durchsuchungs- sowie Verbotsmaßnahmen informiert waren?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßliche Vorabinformierung in Hinsicht auf die Erfolgschancen der Durchsuchungsmaßnahmen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßliche Vorabinformierung in Hinsicht auf mögliche Vertuschungsversuche durch die Beschuldigten?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßliche Vorabinformierung in Hinsicht auf das Sicherheitsrisiko der zur Durchsetzung des Verbots sowie bei den Durchsuchungsmaßnahmen eingesetzten Beamtinnen und Beamten?
Befasste sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum seit 2018 mit der Compact-Magazin GmbH bzw. den ihr zugerechneten Personen, Gesellschaften und Unternehmen (bitte nach Jahren und Anzahl der Befassungen aufschlüsseln)?
Welche Objekte wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung aus welchen Gründen durchsucht (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie viele Beamte waren an den Durchsuchungen im Zuge des Verbotes beteiligt?
b) Wurden im Rahmen der Durchsuchungen Waffen und/oder Munition gefunden, und wenn ja, welche, und wie viele (bitte aufschlüsseln)?
Über welche Auflage verfügte das „Compact“-Magazin nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Verbotes, und wie hatte sich diese Auflage in den letzten fünf Jahren entwickelt?
a) Wie groß war die verkaufte Auflage?
b) Wie viele Abonnentinnen und Abonnenten hatte das Magazin?
c) An wie vielen Kiosken wurde welcher Teil der Auflage abgesetzt?
d) Welcher Teil der Auflage wurde etwa zu Werbezwecken kostenlos verteilt?
e) Welcher Teil der Auflage wurde im deutschsprachigen Ausland vertrieben?
Über welches finanzielle Budget aus welchen Quellen verfügte die Compact-Magazin GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie und aus welchen Quellen wurden Herstellung und Vertrieb des „Compact“-Magazins finanziert (bitte aufschlüsseln)?
a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzlage der Compact-Magazin GmbH zum Zeitpunkt des Verbotes vor?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welcher Höhe die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 Einnahmen aus dem Geschäft mit Einzelheftverkäufen sowie mit Abonnements (Print und Digital) erzielen konnte, und wenn ja, welche?
c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welcher Höhe die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 Einnahmen aus ihrem Webshop mit Buchdienst erzielen konnte, und wenn ja, welche?
d) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welcher Höhe die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 Einnahmen aus fördernden Klubmitgliedschaften erzielen konnte, und wenn ja, welche?
e) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welcher Höhe die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 Einnahmen aus Anzeigenschaltungen erzielen konnte, und wenn ja, welche?
f) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welcher Höhe die Compact-Magazin GmbH seit dem 1. Januar 2018 Spenden erhalten hat, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob die Compact-Magazin GmbH finanzielle Unterstützung jeglicher Art aus dem Ausland erhalten hat, und wenn ja, welche?
Welche weiteren Medien, Veranstaltungen, Reisen und sonstigen Angebote außer der Printausgabe des „Compact“-Magazins wurden von der Compact-Magazin GmbH angeboten?
Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Angestellte mit welcher Aufgabe verfügte die Compact-Magazin GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Verbotes?
Wie viele, und welche als rechtsextremistisch eingestufte Personen arbeiteten in welcher Funktion für die Compact-Magazin GmbH bzw. das „Compact“-Magazin?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob in der Vergangenheit Redakteurinnen und Redakteure, Autorinnen und Autoren bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Compact-Magazin GmbH bzw. des „Compact“-Magazins im Zusammenhang mit Delikten, die der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts zugeordnet werden, in Erscheinung getreten sind, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Anzahl und Delikt aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob in der Vergangenheit Redakteurinnen und Redakteure, Autorinnen und Autoren bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Compact-Magazin GmbH bzw. des „Compact“-Magazins im Zusammenhang mit Delikten, die der PMK-sonstige Zuordnung zugeordnet werden, in Erscheinung getreten sind, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Anzahl und Delikt aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Delikte, die der PMK-rechts zugeordnet werden, seit dem 1. Januar 2018 begangen wurden, die in einem Zusammenhang mit Veranstaltungen, Demonstrationen, Aktionen der Compact-Magazin GmbH stehen, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort und Delikt aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Delikte, die der PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, seit dem 1. Januar 2018 begangen wurden, die in einem Zusammenhang mit Veranstaltungen, Demonstrationen, Aktionen der Compact-Magazin GmbH stehen (bitte nach Datum, Ort und Delikt aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit des Entstehens etwaiger Ersatzorganisationen nach dem Verbot der Compact-Magazin GmbH und der Conspect Film GmbH?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den damaligen Ankündigungen neuer Magazine oder Veröffentlichungen, in welchem die Artikel des „Compact“-Magazins z. B. online veröffentlicht werden sollen (vgl. bspw. www.rnd.de/medien/verbotenes-compact-magazin-aktivisten-veroeffentlichen-inhalte-online-3NMXWP3HABLQ5OWFTVC4AO5OPM.html; www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/naency-compact-nachfolge-100.html), und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Sicherheitsbehörden?
b) Wie bewertet und betrachtet die Bundesregierung die Veröffentlichungen der von der Compact-Magazin GmbH erstellten Inhalte mittels eines E-Papers namens „Näncy“ durch den Verlag Sodenkamp & Lenz Produktion Berlin (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/naency-compact-nachfolge-100.html, www.tagesspiegel.de/politik/e-paper-nancy-verfassungsschutz-pruft-compact-nachfolge-12152438.html), und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Ersatzveranstaltungen des verbotenen „Compact“-Sommerfests in Stößen (Sachsen-Anhalt)?
a) Welche etwaigen Ersatzveranstaltungen gab es?
b) Wurden bei etwaigen Veranstaltungen „Compact“-Produkte verkauft?
c) Wurden bei etwaigen Veranstaltungen Spenden für die vom Verbot betroffenen Medien und/oder Aktivistinnen und Aktivisten gesammelt?
Haben die vom Verbot betroffenen Compact-Magazin GmbH und Conspect Film GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinsvermögen ins Ausland transferiert oder auf andere Weise darüber verfügt, um die betreffenden Vermögenswerte der Einziehung infolge der Verbotsverfügung durch die zuständigen Behörden zu entziehen, und wenn ja, in welchem Umfang haben die Compact-Magazin GmbH, die Conspect Film GmbH oder für diese Handelnde zur Einziehung bestimmte Vermögenswerte dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entzogen (bitte nach Datum der Verfügungen, Höhe des betreffenden Vermögenswerts und Verfügungsziel auflisten)?