Nutzung von Ehrenkarten für die Fußball-Europameisterschaft der Männer durch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Christian Görke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Zur Antwort der Bundesregierung auf seine Schriftliche Frage erklärte der Abgeordnete und sportpolitische Sprecher der Gruppe die Linke im Deutschen Bundestag Dr. André Hahn: „Ich meine, es ist gut und richtig, dass die Repräsentanten aus Parlamenten und Regierungen im Stadion in angemessener Zahl präsent sind, aber auch bei dieser Ticketvergabe sind Augenmaß und Transparenz unabdingbar“ (Transparenz und Augenmaß bei kostenfreien Tickets für die EURO 2024 sind unabdingbar – Dr. André Hahn (https://www.andre-hahn.eu/transparenz-und-augenmass-bei-kostenfreien-tickets-fuer-die-euro-2024-sind-unabdingbar/).)
Laut einem zwischen der Union of European Football Associations (UEFA) und dem Bund im März 2024 vereinbarten Protokollkonzept stellte die UEFA dem Bund rund 600 kostenlose „Ehrenkarten zur Nutzung aus dienstlichem Anlass“ für die insgesamt 51 Spiele der EURO 2024 zur Verfügung. Die Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen der Abgeordneten Dr. André Hahn (vom 6. Juni 2024, Bundestagsdrucksache 20/11712, S. 32 f.), Jan Korte (vom 9. Juli 2024, Bundestagsdrucksache 20/12255, S. 41 f.), Christian Görke (vom 11. bzw. 19. Juli 2024, Bundestagsdrucksache 20/12255, S. 36) und Sören Pellmann (vom 18. Juli 2024, Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/12293) lieferten einige Informationen zu den im Protokollkonzept vereinbarten Regularien, ließen aber viele Fragen offen.
Zu den Regularien gehörte, dass beim Eröffnungs- und Endspiel der Bundespräsident und bzw. oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages und bzw. oder der Bundeskanzler sowie die für den Sport zuständige Bundesministerin des Innern und für Heimat zugegen sein sollten. Bei allen anderen Spielen der deutschen Nationalmannschaft sollte in jedem Fall ein Mitglied der Bundesregierung und ein Mitglied des Deutschen Bundestages dabei sein, bei allen anderen Spielen wäre eine derartige Präsenz wünschenswert.
Die VIP-Ehrenkarten waren nicht verkäuflich und standen nur für einen klar definierten Personenkreis zur Verfügung. Eine Übertragung der Karten wurde ebenso ausgeschlossen wie eine Begleitung. Die Bundesregierung hatte sich mit dem Deutschen Bundestag auf eine hälftige Verteilung der sogenannten Ehrenkarten verständigt. Von ihrem Anteil sollte die Bundesregierung Karten an Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) abgeben. Berechtigt für die Verwendung der Karten waren nach Kenntnis der Fragesteller seitens der Bundesregierung der Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Staatsministerin für Kultur und Medien. Die für den Deutschen Bundestag vorgesehenen Karten sollten ausschließlich für die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der Fraktionen, die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien sowie den Vorsitzenden des Sportausschusses zur Verfügung stehen.
Mittels Information vom Leiter des Protokolls des Deutschen Bundestages an das Sportausschusssekretariat am 4. Juni 2024 wurde der Personenkreis um die sechs Obleute des Sportausschusses bzw. die sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher erweitert. Weitere Kartenkontingente stellte die UEFA dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), Gästen aus dem Ausland, den „Host Cities“ (den zehn Ausrichterstädten) und den kommerziellen Partnern (Sponsoren) zur Verfügung.
Mit ihren Auftritten bei der EURO 2024 demonstrierte die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller fehlendes Augenmaß und unzureichende Transparenz. Dazu gehören der Flug mit der Flugbereitschaft der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 23. Juni 2024 nach einem Fußballspiel (an dem mehrere weitere Bundesministerinnen und Bundesminister teilnahmen) von Frankfurt in das nicht mal 200 km entfernte Luxemburg trotz grundsätzlichen Nachflugverbots, fehlender Nachhaltigkeit und der dafür entstandenen Kosten von über 47 000 Euro ebenso wie die fünfmalige Teilnahme des Bundesministers für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach (SPD) an Spielen und seine fragwürdige eigene Berichterstattung darüber auf seiner Facebook-Seite, die für die Fragesteller berechtigte Zweifel aufkommen lassen, ob denn seine Teilnahme an den Fußballspielen eher Vergnügungsreisen statt Reisen aus „dienstlichem Anlass“ waren.
Fragen werfen auch die Teilnahme der Ehefrau des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) an mehreren Spielen auf, obwohl eine Begleitung für die Vertreter des Bundes zu Spielen ausdrücklich und ausnahmslos ausgeschlossen wurde (siehe Schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Görke).
Aus Sicht der Fragesteller berechtigter Unmut in der Öffentlichkeit entstand auch, als die Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Pellmann mitteilte, dass allein die von Mitgliedern der Bundesregierung in Anspruch genommenen sechs Flüge mit der Flugbereitschaft zu Spielen der EURO 2024 (Vergleichbare Karten in Lounges kosten „zwischen 1 250 und 2 300 Euro pro Begegnung“ – siehe Business Insider vom 3. Juli 2024, „VIPs bei der Fußball-EM 2024: Wer bezahlt eigentlich die Stadionbesuche von Scholz, Baerbock und Co.?“) Kosten in Höhe von 531 000 Euro verursachten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele „Ehrenkarten“ standen der Bundesregierung für die Fußball-EM der Männer 2024 in Deutschland durch die UEFA insgesamt zur Verfügung, wie viele davon wurden in Anspruch genommen?
Haben an allen 51 Spielen mindestens ein Mitglied der Bundesregierung und ein Mitglied des Deutschen Bundestages teilgenommen, und wenn nein, bei welchen Spielen war kein Mitglied der Bundesregierung bzw. kein Mitglied des Deutschen Bundestages zugegen?
Wurde der Kreis der Personen, der laut Protokollkonzept von UEFA und Bund im März 2024 als Anspruchsberechtigte für die Ehrenkarten definiert wurde, durch weitere Vereinbarungen erweitert, und wenn ja, wann, in welcher Form sowie für welche Personen bzw. Funktions- oder Mandatsträger?
Wie viele Karten für welche Spiele wurden durch Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) in Anspruch genommen (bitte nach Organ sowie Spielen aufschlüsseln)?
Wie viele Karten wurden von den Ressorts der Bundesregierung in Anspruch genommen (bitte nach Ressort und Spiel aufschlüsseln)?
Wie und durch wen wurde bei der Zurverfügungstellung von Ehrenkarten der dienstliche Anlass des Spielbesuchs geprüft, und inwieweit wurden dabei auch die Antikorruptionsrichtlinien des Bundes, § 5 Absatz 3 des Bundesministergesetzes (BMinG) bzw. § 71 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG; Annahme von „Geschenken“) sowie die Steuerpflichtigkeit eines vermögenswerten Vorteils berücksichtigt?
Für welche Spiele der Fußball-EM der Männer haben der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt, die Staatsministerinnen und Staatsminister des Bundeskanzleramtes, die Beauftragten der Bundesregierung sowie die weiteren Mitglieder der Bundesregierung, deren Parlamentarische und beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Ehrenkarten in Anspruch genommen, was war der jeweilige dienstliche Anlass für den Spielbesuch, und bei welchen dieser Personen erfolgte die jeweilige An- und Abreise mit der Flugbereitschaft bzw. mit einem Linienflug (bitte Angaben detailliert nach Bundesbehörden, Spielbesuch und Regierungsmitgliedern sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Bundesbehörden auflisten)?
Für welche Spiele der Fußball-EM der Männer haben über den in Frage 7 benannten Personenkreis hinaus weitere Beschäftigte von Bundesbehörden Ehrenkarten in Anspruch genommen bzw. erhalten, was war der jeweilige dienstliche Anlass für den Spielbesuch, und bei wie vielen dieser Personen erfolgte die jeweilige An- und Abreise mit der Flugbereitschaft bzw. mit einem Linienflug (bitte Angaben detailliert nach Bundesbehörden, Spielbesuch und Anzahl der Personen auflisten)?
Wurden Mitgliedern oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung weitere kostenlose Eintrittskarten zu Spielen der EURO 2024 (zum Beispiel von der EURO 2024 GmbH, dem DFB, den Host Cities oder kommerziellen Partnern bzw. Sponsoren) zur Verfügung gestellt und in Anspruch genommen, wenn ja, durch wen, für welche Spiele, und zu welcher Kategorie gehörten die Karten (bitte detailliert aufführen)?
Wurde der VIP-Bereich in der Adidas-Arena in Berlin vor dem Reichstagsgebäude von Vertreterinnen und Vertretern Oberster Bundesbehörden genutzt, wenn ja, durch wen (bitte die jeweilige Gesamtzahl an „VIP-Karten“ aufgeschlüsselt nach Obersten Bundesbehörden nennen), wer stellte diese Karten zur Verfügung und finanzierte sie, und wie hoch war der Wert bzw. Preis für solch eine VIP-Karte?
Welche anderen Sportveranstaltungen und welche kulturellen Veranstaltungen haben die in Frage 7 genannten Mitglieder der Bundesregierung (inklusive Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) in den Jahren 2023 und 2024 aus „dienstlichem Anlass“ besucht, für welche dieser Veranstaltungen wurden kostenlose „Ehrenkarten“ bzw. VIP-Karten in Anspruch genommen, und bei welchen dieser Veranstaltungen erfolgte die An- oder Abreise mit der Flugbereitschaft (bitte ebenso detailliert nach Bundesbehörden sortiert die jeweiligen Veranstaltungen mit Datum und die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung auflisten)?