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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"

(insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.10.2024

Aktualisiert

18.10.2024

BT20/1273604.09.2024

Erste Ergebnisse der Task Force "Drohne"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12736 20. Wahlperiode 04.09.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Erste Ergebnisse der Task Force „Drohne“ Presseberichten zufolge hat die im November 2023 von Generalinspekteur Carsten Breuer eingesetzte Task Force „Drohne“ einen Abschlussbericht vorgelegt (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-gel d-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Die Task Force „Drohne“ beschäftigte sich demnach vor allem mit Kleindrohnen, führte eine Marktübersicht durch und evaluierte die bisherige Verwendung in den Teilstreitkräften der Bundeswehr (www.businessinsider.de/politik/deutsc hland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Bislang ist es so, dass die Teilstreitkräfte die Kleindrohnen unkoordiniert beschaffen, weshalb dies zukünftig strukturierter ablaufen solle. So soll es nun eine einheitliche sogenannte White List und eine sogenannte Blue List geben. Auf der „White List“ stehen demnach solche kostengünstigen Hersteller und Drohnenmodelle, die für den Erwerb zu Zwecken der Übung und Ausbildung vorgesehen sind (www.businessinsider.de/politik/deutschland/drohnen-offensiv e-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Unter anderem sollen hier auch chinesische Kleindrohnen des Herstellers DJI gelistet sein. Mit Blick auf die Kleindrohnen dieses Herstellers haben IT-Experten vor Sicherheitslücken gewarnt. Demnach können Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer der Drohne ändern und die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre Piloten durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen. Zudem könnten in bestimmten Angriffsszenarien diese Drohnen im Flug aus der Ferne zum Absturz gebracht werden. Den Presseberichten zufolge teilt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezüglich der Warnungen mit, dass ausschließlich Drohnensysteme verwendet werden, die die grundlegenden Vorgaben der IT-Sicherheit der Bundeswehr erfüllen, bzw. vor dem Hintergrund der IT-Sicherheit nur in dem für sie freigegebenen Spektrum eingesetzt werden (www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundesw ehr-darf-china-drohnen-kaufen/). Demgegenüber haben die USA beispielsweise ihren Streitkräften die Verwendung von DJI-Drohnen verboten und ein landesweites DJI-Drohnen-Verbot wird dort derzeit diskutiert (www.businessinsider.de/politik/deutschland/trotz-s icherheitsluecken-bundeswehr-darf-china-drohnen-kaufen/). Auf der „Blue List“ wiederum stehen Drohnensysteme, die für die Verwendung in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) optimiert sind. Für diese gelten strengere Einschränkungen. Derzeit ist unklar, welche Drohnenmodelle auf welcher Liste stehen (www.businessinsider.de/politik/deutschla nd/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.bu sinessinsider.de/politik/deutschland/trotz-sicherheitsluecken-bundeswehr-darf-c hina-drohnen-kaufen). Kommandeure sollen künftig Kleindrohnen direkt beschaffen dürfen. Dabei soll angeblich darüber nachgedacht werden, das ansonsten geltende Direktbeschaffungslimit von 5 000 Euro anzuheben. Darüber hinaus wird den Berichten zufolge über die Einrichtung einer eigenen Bundeswehr-Gesellschaft nachgedacht, die die Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte organisieren soll. Ein Projekt soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politik/deutsch land/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/; www.s ueddeutsche.de/politik/bundeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupu v3sL12Bq?reduced=true). Bei der finanziellen Ausstattung der Drohnenbeschaffung wird mit einem Startkapital von bis zu 1 Mrd. Euro gerechnet (www.businessinsider.de/politik/deuts chland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-bekommen/). Abschließend wurde kürzlich berichtet, dass die Arbeit der Task Force „Drohne“ bis September 2024 verlängert werden soll (www.sueddeutsche.de/politik/b undeswehr-drohnen-ausstattung-lux.TxcvAra7TQqupuv3sL12Bq?reduced= true). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Task Force „Drohne“ ihren Abschlussbericht vorgelegt? a) Wenn ja, war dieser Überarbeitungen unterworfen oder wird dieser noch einmal überarbeitet (bitte begründen)? b) Wenn ja, wann wurde der Abschlussbericht vorgelegt? c) Wenn ja, wem wurde der Abschlussbericht vorgelegt? d) Wenn ja, soll der Abschlussbericht auch dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden (bitte begründen)? e) Wenn ja, soll der Abschlussbericht veröffentlicht werden, ggf. auch nur in Auszügen? f) Wenn nein, wann ist stattdessen mit einer Vorlage des Abschlussberichts zu rechnen? g) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen der Drohnenabwehr? h) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zur sogenannten Loitering Munition? i) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu boden- und seegestützten Drohnen? j) Untersuchte die Task Force „Drohne“ auch Fragen zu „Drone-as-a- Service“-Dienstleistungen?  2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Arbeit der Task Force „Drohne“ verlängert werden soll? a) Wenn ja, wann war das Ende der Arbeit der Task Force „Drohne“ ursprünglich avisiert? b) Welchen Personalansatz umfasste die Arbeit der Task Force „Drohne“ bisher (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? c) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit welchem Personalansatz mindestens verlängert werden (bitte Datum nennen und nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? d) Wenn ja, bis wann soll die Arbeit der Task Force „Drohne“ mit welchem Personalansatz maximal verlängert werden, und ist eine Verlängerung über den bisherigen maximalen Verlängerungstermin hinaus angedacht (bitte Datum nennen und nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? e) Wenn ja, aus welchen Gründen soll die Arbeit verlängert werden? f) Wenn ja, welches Arbeitsziel steht hinter der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“? g) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch Fragen der Drohnenabwehr weiter behandelt und dauerhaft abgebildet werden? h) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch Fragen zur sogenannten Loitering Munition weiter behandelt und dauerhaft abgebildet werden? i) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch Fragen zu boden- und seegestützten Drohnen weiter behandelt und dauerhaft abgebildet werden? j) Sollen in der Verlängerung der Arbeit der Task Force „Drohne“ auch Fragen zu „Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen weiter behandelt und dauerhaft abgebildet werden?  3. Anhand welcher Dimensionen, Operatoren und Indikatoren entscheidet die Bundesregierung, welche Ergebnisse des Abschlussberichts umgesetzt werden sollen?  4. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Abnahme des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?  5. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Analyse und Bewertung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?  6. Welche Organisation oder Institution wird federführend mit der Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts der Task Force „Drohne“ betraut sein?  7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in Presseberichten als „White List“ benannt wird?  8. Wenn ja, welche Drohnensysteme stehen auf dieser sogenannten White List (bitte nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)?  9. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „White List“, und wenn ja, wie viele? 10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie der Bundeswehr die Beschaffung von Drohnen des chinesischen Herstellers DJI zu Zwecken der Übung und Ausbildung erlauben will, und wenn ja, a) welche Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI sollen dazu erlaubt sein, b) warum sollen Modelle eines chinesischen Herstellers erlaubt werden, c) gibt es keine vergleichbaren Alternativen, d) soll die Verwendung von Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers zu Zwecken der Übung und Ausbildung auf Liegenschaften und Übungsgeländen der Bundeswehr oder in deren unmittelbarem Umfeld erlaubt sein, e) plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von Drohnenmodellen weiterer chinesischer Hersteller für die Zwecke der Übung und Ausbildung zu erlauben, und wenn ja, um welche Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Hersteller und Modell aufschlüsseln), f) welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnen für die Zwecke der Übung und Ausbildung genügen, und wie soll die Einhaltung des IT- Schutzprofils durch den Hersteller nachhaltig und dauerhaft gewährleistet werden, g) sind der Bundesregierung die Bedenken mit Blick auf die IT- Sicherheit mit Bezug zu Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, h) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen die Anwenderinnen und Anwender die Seriennummer der Drohne ändern konnten (bitte nennen), i) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen sich die Mechanismen, mit denen sich die Drohnen und ihre Piloten durch Sicherheitsbehörden orten lassen, außer Kraft setzen ließen (bitte nennen), j) sind der Bundesregierung Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers DJI bekannt, bei denen Drohnen im Flug aus der Ferne zum Absturz gebracht wurden (bitte nennen)? 11. Setzt die Bundeswehr bereits Drohnen des chinesischen Herstellers DJI ein, und wenn ja, a) welche Erfahrungen wurden hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsauflagen gemacht, b) wie viele Drohnen des chinesischen Herstellers DJI hat die Bundeswehr insgesamt beschafft, c) wie viele Drohnensysteme des chinesischen Herstellers DJI sind derzeit im Betrieb, d) aus welchen Gründen gingen möglicherweise Drohnensysteme des chinesischen Herstellers DJI verloren? 12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert werden, auf Servern des chinesischen Herstellers DJI gespeichert werden? 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten, die durch den Betrieb der Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI generiert werden, auf Servern in der Volksrepublik China gespeichert werden? 14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Betrieb befindliche Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aus der Ferne aus der Volksrepublik China heraus abgeschaltet werden können? 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Volksrepublik China und ihre Behörden und Institutionen den chinesischen Hersteller DJI zur Einsicht in gespeicherte Daten zwingen kann? 16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unbemerkt Updates auf Drohnenmodelle des chinesischen Herstellers DJI aufgespielt werden können? 17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die IT-Funktionen von Drohnenmodellen des chinesischen Herstellers über keine sogenannten Backdoors verfügen? 18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es eine Liste gibt, die in Presseberichten als „Blue List“ genannt wird und die für die Verwendung in den BOS optimierte Drohnensysteme enthalten? 19. Welche Drohnensysteme stehen auf der sogenannten Blue List (bitte nach Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)? 20. Stehen auch deutsche Drohnenhersteller auf der „Blue List“, und wenn ja, wie viele? 21. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ggf. ergreifen, um sich im Bereich der Drohnenherstellung unabhängiger und souveräner aufzustellen? 22. Welchem IT-Schutzprofil sollen die Drohnensystemen genügen, die für die Verwendung in den BOS optimiert sein sollen („Blue List“), und wer stellt die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderung durch den Hersteller sicher? 23. Welchen weiteren strengeren Einschränkungen unterliegen die Drohnensysteme, die für die Verwendung in den BOS optimiert sind („Blue List“)? 24. Plant die Bundesregierung, der Bundeswehr die Beschaffung von Drohnenmodellen chinesischer Hersteller zu anderen Zwecken als zur Ausbildung und Übung zu erlauben, und wenn ja, um welche Zwecke und um welche Drohnenmodelle handelt es sich dabei (bitte nach Zweck, Hersteller und Drohnenmodell aufschlüsseln)? 25. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an Kleindrohnen dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu lassen, und wenn ja, a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen, b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für Kommandeure beschafft werden dürfen, c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von derzeit 5 000 Euro für den Bereich Kleindrohnen angehoben werden (bitte Zielwert der Anhebung nennen), d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte Zielwert der Anhebung nennen)? 26. Plant die Bundesregierung, zukünftig einen bestimmten Bedarf an Mitteln zur Drohnenabwehr dezentral durch die Kommandeure selbst decken zu lassen, und wenn ja, a) welche Art von Bedarf soll ein Kommandeur selbst decken dürfen, b) sollen diese Beschaffungen mit dem sogenannten Handgeld für Kommandeure beschafft werden dürfen, c) soll das Limit für Direktbeschaffungen durch den Kommandeur von derzeit 5 000 Euro für den Bereich Drohnenabwehr angehoben werden (bitte Zielwert der Anhebung nennen), d) soll dazu das Handgeld der Kommandeure angehoben werden (bitte Zielwert der Anhebung nennen)? 27. Plant die Bundesregierung, eine eigene Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte einzurichten, und wenn ja, a) welche Rechtsform soll diese Gesellschaft besitzen, b) in welchem Jahr soll die Gesellschaft eingerichtet werden, c) welche Art von Bedarf soll diese Gesellschaft decken, d) wie unterscheidet sich der Bedarf, den die Gesellschaft decken soll, von dem, den der Kommandeur dezentral selbst decken soll, e) soll diese Gesellschaft lediglich den Drohnenbedarf der Bundeswehr decken oder soll diese auch den Bedarf anderer BOS, beispielsweise der Polizeien oder des Technischen Hilfswerks (THW), decken dürfen, f) soll diese Gesellschaft auch den Bedarf an Mitteln zur Abwehr von Kleindrohnen decken, g) an welchem Standort soll diese Gesellschaft eingerichtet werden, h) mit welchem Personalbedarf rechnet die Bundesregierung für die personelle Ausstattung der Gesellschaft, i) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Aufbau der Gesellschaft, j) mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb der Gesellschaft, k) mit welchen jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesellschaft rechnet die Bundesregierung (bitte nach Einzelplan, sofern möglich, und auch anderen Einzelplänen als dem Einzelplan 14, die für die Finanzierung infrage kommen, aufschlüsseln), l) soll eine eigene Finanzierungslinie im Bundeshaushalt für die Gesellschaft eingerichtet werden, m) welche Art von Drohnen sollen über die Gesellschaft beschafft werden, n) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung von Loitering Munition zuständig sein, o) soll die Gesellschaft auch für die Beschaffung zur Deckung der von der Ukraine im Zuge des russischen Angriffskriegs gemeldeten Bedarfe an Drohnen zuständig sein, p) sollen vorzugsweise Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Drohnen geschlossen werden, q) welche Drohnenvorhaben verbleiben künftig beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), r) soll die Gesellschaft bereits zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 aufgestellt werden, und wenn nein, wann soll sie stattdessen aufgestellt werden? 28. Wenn keine Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte eingerichtet werden soll, wie plant die Bundesregierung dann, organisationsbereichsübergreifend zentral den Bedarf an Drohnen laufend zu decken? 29. Sollen Beschaffungsvorgänge im Bereich Drohnen weiterhin über das Beschaffungsverfahren der Projektbezogenen Bedarfsdeckung und Nutzung laufen? 30. Welches in den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Presseberichten namentlich und substanziell genannte Projekt zur Beschaffung von Drohnen über eine Bundeswehr-Gesellschaft für die Organisation der Drohnenflotte soll schon angestoßen sein (www.businessinsider.de/politi k/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundeswehr-beko mmen/)? 31. Welche Drohnenbeschaffungsprojekte laufen derzeit oder sind angestoßen worden, unabhängig von einer möglichen Bundeswehr-Gesellschaft zur Organisation der Beschaffung und Verwaltung der Drohnenflotte (bitte nach Projekt, Auftragsgegenstand, Mengengerüst, ggf. Auftragsnehmer, [avisiertem] Auftragsvolumen, gewähltem Beschaffungsverfahren, gewählter Vertragsart bzw. Vertragsform [z. B. Rahmenvereinbarung], Zeitlinien des Beschaffungsverfahrens aufschlüsseln)? 32. Plant die Bundesregierung, stärker in „Drone-as-a-Service“- Dienstleistungen für die Bundeswehr zu investieren, und wenn ja, wie sollen „Drone-as-a-Service“-Dienstleistungen stärker in der Bundeswehr integriert werden? 33. In Höhe welcher Summe sollen Finanzmittel für die Beschaffung des laut Medienbericht ersten Aufschlags von Kleindrohnen (www.businessinside r.de/politik/deutschland/drohnen-offensive-so-viel-geld-wird-die-bundesw ehr-bekommen/) bereitgestellt werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? a) Sollen diese Finanzmittel alle einer möglicherweise zu gründenden Gesellschaft zugewiesen werden oder werden auch Finanzmittel für die Beschaffung von Kleindrohnen direkt im Einzelplan 14 verankert (bitte ggf. nach Mittelzuweisung an eine möglicherweise zu gründende Gesellschaft und direkter Verankerung im Einzelplan 14 aufschlüsseln)? b) Soll im Einzelplan 14 ein eigener Titel als Deckungs- und Buchungsstelle für die Finanzierung der Beschaffung von Kleindrohnen verankert werden, und wenn nein, in welchem Titel sollen die Mittel stattdessen hinterlegt werden? c) Sollen diese Finanzmittel auch dazu verwendet werden, Mittel zur Abwehr von Kleindrohnen zu beschaffen? d) Welches Mengengerüst steht hinter einer Beschaffung eines ersten Aufschlags von Kleindrohnen? 34. Wie ist unter Bezugnahme auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 61 bis 61d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10213 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 65 bis 65c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10217 der Stand der Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 (www.bm wk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicheritsu nd-verteidigungsindustrie.pdf)? a) Liegt der Fokus nach wie vor darauf, zunächst Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zu erarbeiten, bevor das Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und die darin enthaltenen Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien ggf. angepasst werden? b) Soll der Entwurf der Bundesregierung für ein Rüstungsexportkontrollgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden, und wenn ja, soll dies im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 geschehen? c) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der Wirkung mit Drohnen als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja, welche Technologien genau? d) Plant die Bundesregierung, Technologien im Bereich der Drohnenabwehr als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja, welche Technologien genau? e) Soll die Überarbeitung des Strategiepapiers zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 und eine ggf. damit einhergehende Anpassung der darin enthaltenen Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien noch vor Ende der derzeit laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden, und wenn ja, soll der Abschluss der Überarbeitung im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 erfolgen? 35. Welches Industriekonzept verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich Drohnen im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung? 36. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität und Verlässlichkeit der Bundeswehr als Auftraggeber für nationale Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu stärken, und wenn ja, a) wie soll den Start-ups und KMU eine verlässliche Auftragslage gewährleistet werden, b) sind die Einführung von Export- und Abnahmegarantien seitens der Bundesregierung geplant, c) plant die Bundesregierung die Beteiligung an Start-ups und KMU, und wenn ja, auf welchem Weg, d) wie werden Drohnen-Start-ups von der Bundeswehr mit welchen konkreten Maßnahmen bisher gefördert, und welche Drohnen-Start-ups werden bisher von der Bundeswehr gefördert (bitte Hersteller nennen)? 37. Welche Rolle soll der Drone Innovation Hub in Zukunft übernehmen? a) Plant die Bundesregierung einen Aufgabenaufwuchs für den Drone Innovation Hub, und wenn ja, wie stellt sich dieser Aufgabenaufwuchs dar? b) Wie stellt sich der derzeitige Personalumfang für den Drone Innovation Hub dar (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? c) Ist ein Personalaufwuchs für den Drone Innovation Hub vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben und Besoldungsstufen aufschlüsseln)? d) Wie stellt sich die finanzielle Mittelausstattung des Drone Innovation Hub in den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar? e) Welche finanziellen Mittel sehen der Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 für den Drone Innovation Hub vor? 38. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr im Bundeshaushalt 2024 sowie in der derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)? 39. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für einen Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)? 40. In welcher Höhe sind Finanzmittel zur Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028, angeben)? 41. In welcher Höhe sind Finanzmittel für die Ertüchtigung und Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Drohnen im Bundeshaushalt 2024 und in der derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2027, angeben)? a) Wie viele Mittel sind davon bereits abgeflossen oder vertraglich gebunden? b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen? 42. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für einen Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel nennen)? 43. Wie viele Finanzmittel sind für die Ertüchtigung und Unterstützung der Ukraine mit Drohnen oder für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Drohnen im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 veranschlagt (bitte Kapitel und Titel, getrennt nach Jahresscheiben bis 2028, angeben)? a) Wie viele Mittel sind davon bereits vertraglich gebunden? b) Wie viele Mittel sind davon noch verfügbar und offen? 44. Hat die Ukraine für das Jahr 2024 der Bundesregierung einen Bedarf an Drohnen übermittelt, und wenn ja, a) wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt, b) welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf, c) wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell gedeckt werden, d) wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt werden (bitte ggf. Höhe der Deckung angeben)? 45. Hat die Ukraine für das Jahr 2025 der Bundesregierung einen Bedarf an Drohnen übermittelt? a) Wurde der Bedarf durch die Bundesregierung anerkannt? b) Welches finanzielle Volumen umfasst der anerkannte Bedarf? c) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung vollständig finanziell gedeckt werden? d) Wird der Bedarf durch die Bundesregierung partiell finanziell gedeckt werden (bitte Höhe der Deckung angeben)? 46. Welche Projekte wurden oder werden für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 umgesetzt bzw. finanziert? 47. Welche Projekte für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt sind im Jahr 2025 sowie in den Jahren von 2026 bis 2028 zur Umsetzung bzw. zur Finanzierung im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 geplant? 48. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeflossen (bitte separat nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 49. Wie viele finanzielle Mittel sind mit Stichtag 30. August 2024 für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt aus Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Jahr 2024 abgeflossen, und welcher finanzielle Mittelabfluss wird für das gesamte Jahr 2024 prognostiziert? 50. Wie viele finanzielle Mittel sind für die Unterstützung von Start-ups im Bereich der unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Haushaltsvermerks Nummer 4 zu Kapitel 14 04 Titel 551 01 im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 vorgesehen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Berlin, den 4. September 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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