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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Angriffe auf Teilnehmer von Pride- bzw. Christopher-Street Day-Veranstaltungen - 2024

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.09.2024

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1279209.09.2024

Angriffe auf Teilnehmer von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen – 2024

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Mehrfach wurden in den vergangenen Jahren Menschen, die sich an Prides bzw. an Christopher-Street-Day-Veranstaltungen (CSDs) beteiligten, Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen und diversen tätlichen Gewalttaten. Die Bundesregierung geht genauso wie Expertinnen und Experten von einer hohen Dunkelziffer an Fällen aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8944).

Allein in diesem Jahr wurde in den Medien bereits über mehrere Angriffe auf Teilnehmende an Prides bzw. CSDs berichtet. Die Vorfälle passierten an unterschiedlichen Orten und sind über das Bundesgebiet verteilt. In Hannover etwa kam es zu mehrfachen Angriffen, Beleidigungen und sexuellen Belästigungen (www.schwulissimo.de/neuigkeiten/angriffe-bei-csd-hannover-attacken-beleidigungen-sexuelle-belaestigungen). Auch in Potsdam ist es zu Attacken gekommen (www.maz-online.de/lokales/potsdam/queer-feindliche-gewalt-in-potsdam-angriffe-auf-la-leander-und-den-csd-SNKBWDKAUFGFRFZLHVX4QFRU6M.html).

In Köln störten mehrere Personen mit rechtsextremen und homophoben Parolen; bereits im Vorfeld gab es Angriffsdrohungen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-07/csd-christopher-street-day-koeln-angriffe-rechte). In Berlin versuchte eine uniformiert auftretende und vermummte Gruppe von Neonazis, ein Bedrohungsszenario aufzubauen (https://taz.de/Rechtsextreme-Jugend/!6024038/). Zur Verhinderung zu erwartender Straftaten wurde die Gruppe von der Polizei festgesetzt und gegen einen Teil Unterbindungsgewahrsam verhängt und Platzverweise ausgesprochen (www.tagesspiegel.de/berlin/geschichte-eines-stundenlangen-polizeieinsatzes-ein-richter-schickt-neonazi-trupp-in-gewahrsam-zum-schutz-des-csd-12099638.html).

Anlässlich des CSD in Bautzen am 10. August 2024 mussten die Veranstalter zunächst die ursprünglich geplante Aftershow-Party absagen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/csd-polizei-sicherheit-rechtsextremismus-gefahr-102.html), während der eigentliche Aufzug letztlich nur unter Polizeischutz stattfinden konnte (www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/csd-demo-bautzen-polizeischutz-100.html). Der martialisch anmutende Aufmarsch gewaltbereit auftretender Gegendemonstranten, die den Aufrufen der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“ und der rechtsextremen „Jungen Nationalisten“ (Jugendorganisation von Die Heimat, ehemals NPD) gefolgt waren, sorgte für ein konkretes Bedrohungsszenario.

Die aufgeführten Fälle sind dabei nur wenige Beispiele. Nicht nur die Teilnahme an Protestzügen, die sich für die Rechte queerer Menschen einsetzen, erscheint damit als ernsthaftes Sicherheitsrisiko. Auch die Gefährdungslage queerer Menschen im Alltag scheint sich zuzuspitzen (www.lsvd.de/de/ct/2445-Queerfeindliche-Gewalt; www.stern.de/gesellschaft/zahl-queerfeindlicher-uebergriffe-stark-gestiegen---was-an-mir-rechtfertigt-einen-solchen-hass---34734820.html). Aufgrund einer Vielzahl berichteter „Einzelfälle“ sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass es einer übergreifenden Strategie der Bundesregierung bedarf, jeglicher Gewalt und Diskriminierung gegen queere Menschen entschieden und durchgreifend entgegenzuwirken und die Leben queerer Menschen in Deutschland konsequent zu schützen. Dies schließt auch eine reale und praxistaugliche Erfassung der Vorfälle ein. Dass es eine solche nicht gibt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8944.

Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es – auch im Angesicht der von der Bundesregierung selbst gesetzten Ziele im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“ – von hohem gesellschaftlichem Interesse, zu erfahren, inwieweit die Bundesregierung hier Fortschritte gemacht hat. Ausdruck der gleichberechtigten Teilhabe sind CSDs und Prides als politische Demonstrationen zur Sichtbarkeit und gegen Diskriminierung queeren Lebens. Kritik hatte deshalb die Äußerung des sächsischen Ministerpräsidenten erfahren, der den Nazi-Aufmarsch in Bautzen als Drohkulisse für Partygäste bezeichnete, statt als Aufmarsch gewaltbereiter Rechtsextremisten. Dies hatte deutliche Kritik von Verbänden und Veranstaltern ausgelöst (www.queer.de/detail.php?article_id=50721).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Straftaten gegen Teilnehmende an Prides bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und, soweit bekannt, den Verfahrensstand auflisten)?

2

Wie viele Straftaten im Umfeld von Veranstaltungen anlässlich von Prides bzw. des Christopher Street Days wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst, die sich gegen die Veranstaltungen, Prides oder deren Inhalte richteten (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und, soweit bekannt, den Verfahrensstand auflisten)?

3

Wie viele Straftaten gegen Einrichtungen, Beratungsstellen, Organisationen oder Clubs, die überwiegend von queeren Menschen besucht werden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 erfasst (bitte nach Jahr, Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand, und, soweit bekannt, dem Verfahrensstand getrennt auflisten)?

4

Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden bzw. werden die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Straftaten jeweils zugeordnet?

5

Welche der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Straftaten werden als Hasskriminalität bewertet?

6

Welche der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Straftaten richteten sich gegen die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, und bei welchen der in den Fragen 2 und 3 erfragten Straftaten bestand eine mindestens abstrakte Lebensgefahr?

7

Welche der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Straftaten erfolgte unter Einsatz von Waffen, gefährlichen Gegenständen, auch solchen, die offenkundig zweckentfremdet wurden (u. a. Kraftfahrzeuge (KFZ)), oder Sprengmitteln (bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und Tatmitteln auflisten)?

8

In wie vielen der in Frage 1 erfragten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Aufrufen zu Straftaten (bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und mögliche Folgetaten auflisten)?

9

Wie viele der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Vorfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

a) durch bereits vorbestrafte Personen,

b) durch bereits im Bereich der PMK polizeibekannte Personen,

c) durch bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Personen oder

d) durch Personen, die verbeamtet oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind, begangen?

10

Sind der Bundesregierung die Aufrufe und Mobilisierungen durch rechtsextreme Akteure, Prides bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen anzugreifen und zu stören (www.endstation-rechts.de/news/extreme-rechtewill-csds-zurueckdraengen) bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie diese im Hinblick auf die Sicherheit der Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer und Besucherinnen und Besucher?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für Teilnehmende an Demonstrationen und Veranstaltungen anlässlich von Prides bzw. des Christopher Street Days sowie für Menschen im Umfeld dieser Veranstaltungen, und wie bewertet sie die Entwicklung seit 2020?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentliche Gefährdungslage für Menschen aufgrund deren tatsächlicher oder zugeschriebener Sexualität und bzw. oder Geschlechtsidentität, und wie bewertet sie die Entwicklung seit 2020?

13

Welche Schutzkonzepte gibt es im Bund und in den Ländern, um die vorgenannten Angriffe auf Teilnehmende an Demonstrationen und Veranstaltungen anlässlich von Prides bzw. des Christopher Street Days zu verhindern?

14

Welche Schutzkonzepte gibt es im Bund und in den Ländern, um das Versammlungsrecht anlässlich von Prides bzw. Christopher-Street-Day-Paraden zu gewährleisten und für die Teilnehmenden sicher zu gestalten?

15

Welche Absprachen gibt es zwischen den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, um die Sicherheit auf den genannten Veranstaltungen zu gewährleisten und gegebenenfalls zu erhöhen?

16

Wie gedenkt die Bundesregierung der Gefährdungslage von Menschen aufgrund deren tatsächlicher oder zugeschriebener Sexualität und bzw. oder Geschlechtsidentität in der Öffentlichkeit zu begegnen?

17

Wie viele Straftaten im Umfeld von Veranstaltungen anlässlich von Prides bzw. des Christopher Street Days wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2022 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Jahr, Datum, Tatort und Straftatbestand auflisten)?

18

Wie viele Straftaten haben die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 anlässlich des sogenannten Stolzmonats (www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Die+_Identitaere+Bewegung_+propagiert+den+_Stolzmonat_) erfasst, die sich gegen Personen, Organisationen, Kultur-, Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Veranstaltungen richteten?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewaltstraftaten oder Bedrohungen oder jeweils Aufrufe zu solchen durch Mitglieder der Partei „III. Weg“ oder ihrer Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ), die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannten Einrichtungen richteten, bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewalttaten, Beleidigungen oder jeweils Aufrufe zu solchen in sogenannten „Active Clubs“, die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannten Einrichtungen richteten bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewalttaten, Beleidigungen oder jeweils Aufrufe zu solchen durch Mitglieder der Partei „AfD“ oder ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA), die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannten Einrichtungen richteten bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewalttaten, Beleidigungen oder jeweils Aufrufe zu solchen durch Mitglieder der Partei „Freie Sachsen“, die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannten Einrichtungen richteten bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewalttaten, Beleidigungen oder jeweils Aufrufe zu solchen durch Mitglieder der Partei „Die Heimat“ oder ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN), die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannten Einrichtungen richteten bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Störversuche, Gewalttaten, Beleidigungen oder jeweils Aufrufe zu solchen durch Anhänger der „Identitären Bewegung“, die sich gegen Prides bzw. Christopher Street Days bzw. deren Teilnehmende oder gegen die in Frage 3 genannte Einrichtungen richteten bzw. anlässlich des in Frage 17 genannten Aktionszeitraums der rechtsextremen Szene stattfanden, und wenn ja, welche?

25

Hat oder wird die Bundesregierung die Erfassung queerfeindlicher Straftaten oder solcher, die sich anlässlich oder im Zusammenhang mit Prides bzw. Christopher Street Days gegen Veranstaltungen oder Teilnehmende richten, im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) durch Ergänzung entsprechender „Katalogwerte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8944, Antwort zu den Fragen 1 bis 9) verbessern?

26

Wie viele Meldungen über Diskriminierungen anlässlich und im Zusammenhang mit Prides bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 (bisher) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Anzahl der Betroffenen auflisten)?

Berlin, den 4. September 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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