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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden - Stand 30. Juni 2024

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

26.09.2024

Aktualisiert

09.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1283712.09.2024

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. Juni 2024

der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9483 wurde unter anderem erfragt, wie viel Prozent der Beamten bei den obersten Bundesbehörden welche Landeszugehörigkeit aufweisen. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Bremen (HB), Hamburg (HH), Hessen (HE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW), Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Schleswig-Holstein (SH), Thüringen (TH)) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in der obersten Bundesbehörde, hierbei insbesondere

jeweils in den einzelnen Bundesministerien,

im Bundespräsidialamt,

im Bundeskanzleramt,

in der Bundestagsverwaltung,

jeweils in der Verwaltung der obersten Gerichtshöfe,

in der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts,

im Bundesrechnungshof,

bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

in der Zentrale der Deutschen Bundesbank,

beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

2

Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2024 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten in der jeweiligen Bundesoberbehörde, hierbei insbesondere

im Bundesausgleichsamt,

im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),

im Bundespolizeipräsidium (BPOLP),

im Bundesnachrichtendienst (BND),

in der Bundesnetzagentur (BNetzA),

im Bundesversicherungsamt (BVAmt),

im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),

im Bundesamt für Justiz (BfJ)?

3

Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2024 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in den Bundeszentralstellen?

4

Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k erfragten Beamten in den obersten Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2024 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

5

Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k erfragten Beamten in den obersten Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2024 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

6

Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3 erfragten Beamten in den Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2024 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

7

Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3 erfragten Beamten in den Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2024 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

Berlin, den 9. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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