Abschiebung nach Afghanistan
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Gut drei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban gab es am 30. August 2024 erstmals wieder einen Abschiebeflug aus Deutschland nach Afghanistan. Das Flugzeug der Fluggesellschaft Qatar Airways startete am frühen Morgen am Flughafen Leipzig/Halle und flog von dort direkt nach Kabul. An Bord waren 28 ausreisepflichtige männliche Afghanen. Berichten zufolge soll es sich bei allen um sogenannte Straftäter und Gefährder gehandelt haben. An der Abschiebung beteiligten sich 11 der 16 Bundesländer, die meisten Personen wurden aus Baden-Württemberg und Niedersachsen (jeweils fünf) sowie Bayern (drei) abgeschoben. Einige der Betroffenen wurden direkt aus der Strafhaft zur Abschiebung abgeholt.
In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 30. August 2024 teilte die Bundesregierung mit, es seien keine Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden an Bord des Flugzeugs gewesen. Angehörige katarischer Behörden hätten den Flug organisiert und bewacht. Auch habe es im Vorfeld keine direkten Gespräche mit den Taliban gegeben, sondern die Abschiebung sei „mit Partnern“ umgesetzt worden, wie die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, erklärte (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wer-war-im-abschiebeflug-100.html).
Das Bundeskanzleramt und die Innenbehörden bereiteten die Abschiebung Berichten zufolge etwa zwei Monate vor. Um weitere Abschiebungen zu ermöglichen, würden zusätzlich vertrauliche Verhandlungen mit Usbekistan und anderen Nachbarstaaten Afghanistans geführt (www.spiegel.de/politik/deutschland/flug-nach-kabul-gestartet-deutschland-schiebt-afghanische-straftaeter-in-ihr-heimatland-ab-a-f01c0bb1-b5a8-41cd-977d-098a0c165ca6). Die Bundesregierung traf nach eigener Aussage „Vorkehrungen für die Sicherheit der Abgeschobenen“; über Details wollte ein Regierungssprecher aber keine näheren Angaben machen. Nach Informationen der „ARD“ vom 30. August 2024 wurden zehn der Abgeschobenen nach der Ankunft in Kabul auf freien Fuß gesetzt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wer-war-im-abschiebeflug-100.html). In der darauffolgenden Woche berichtete die Zeitung „Bild“, dass mehrere Abgeschobene in Afghanistan in Haft genommen worden seien. Nach Aussagen eines Taliban-Vertreters werde dort „jeder einzelne Fall untersucht“. Danach entscheide ein Gericht darüber, was mit den Menschen passiere. Die Abgeschobenen sollen im Pul-e-Charkhi-Gefängnis sitzen, in dem Berichten internationaler Organisationen zufolge sehr schlechte hygienische Bedingungen sowie massive Überbelegung herrschen („Taliban packen aus, Abgeschobene sitzen im Horror-Knast“, Bild vom 4. September 2024).
Scharfe Kritik an der Abschiebung kam aus der Zivilgesellschaft. So betonte Amnesty International, in Afghanistan sei niemand sicher. Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter seien an der Tagesordnung. Abschiebungen nach Afghanistan verletzten völkerrechtliche Verpflichtungen. Außerdem mache die Bundesregierung sich damit zur Komplizin der Taliban (www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-abschiebung-afghanistan-verletzung-voelkerrechtliche-verpflichtung).
Nach Angaben der Vereinten Nationen leben derzeit 97 Prozent der afghanischen Bevölkerung in Armut. Etwa 60 Prozent der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sind auf humanitäre Hilfe angewiesen; 6 Millionen Menschen stehen am Rande einer Hungersnot. Aufgrund einer anhaltenden Dürre herrscht Lebensmittelknappheit, zudem führen wiederkehrende Überschwemmungen und Erdbeben dazu, dass Menschen getötet und die Infrastruktur zerstört wird (www.bmz.de/de/laender/afghanistan#:~:text=Nach%20Angaben%20der%20Vereinten%20Nationen,stehen%20am%20Rande%20einer%20Hungersnot, www.welthungerhilfe.de/informieren/themen/flucht-und-migration/fluchtursachen/fluchtursachen-afghanistan). Hinzu kommt eine systematische Diskriminierung von Mädchen und Frauen. Einem UNESCO-Bericht zufolge waren seit der Machtübernahme der Taliban mindestens 1,4 Millionen Mädchen von einem Schulverbot ab der siebten Klasse betroffen. Ende Juli 2024 erließen die Taliban ein „Tugendgesetz“, das unter anderem Bekleidungsvorschriften für Frauen sowie ein Verbot von Homosexualität enthält. Ferner untersagt es Frauen das öffentliche Sprechen (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/afghanistan-maedchen-schule-verbot-100.html, www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/taliban-tugend-gesetz-frauen-afghanistan-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wussten die Taliban nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld von der Abschiebung, und haben sie der Einreise der Betreffenden zugestimmt, gab es eine Bedingung der Taliban bzw. eine Erwartung von Gegenleistungen gleich welcher Art für ihre Zustimmung zu der Abschiebung im Allgemeinen, und wenn ja, welche?
Gab bzw. gibt es Bedingungen oder konkrete Vorgaben der Taliban für Abschiebungen im Allgemeinen bzw. in Bezug auf konkrete Personen, und wenn ja, welche?
Kannten die Taliban nach Kenntnis der Bundesregierung die Namen der Abgeschobenen, und wurden ihnen deren Straftaten bekannt gemacht (wenn ja, wie konkret), welche entsprechenden Zuarbeiten bzw. Informationen haben welche deutschen Behörden den katarischen Behörden zugeliefert, welche Informationen gab es zu etwaigen Erkrankungen bzw. Medikamenten- oder Behandlungsbedarfen (zu allen Punkten; bitte so genau wie möglich auflisten)?
Wurde geprüft, ob für die begangenen Straftaten in Afghanistan die Todesstrafe oder eine grausame oder unmenschliche Art der Bestrafung droht, vor dem Hintergrund, dass ein Gericht der zentralafghanischen Provinz Sar-i Pul Anfang Juni 2024 mehr als 60 Menschen öffentlich auspeitschen ließ, wobei ihnen homosexuelle Handlungen, Diebstahl und andere „moralische Verbrechen“ vorgeworfen wurden (www.spiegel.de/ausland/afghanistan-taliban-liessen-mehr-als-60-menschen-oeffentlich-auspeitschen-a-bc7775c3-a08f-4db8-963a-46fb000882af?utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=Am%20dritten%20Jahrestag%20der%20Machtergreifung%20der%20Taliban%20gilt%20mehr%20denn%20je%3A%20Afghanistan%20ist%20nicht%20sicher&utm_campaign=PE%20AFG%203%20%20JahrestagE), wenn ja, wer hat die Prüfung durchgeführt, und was war das Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wurde geprüft, ob den Betroffenen in Afghanistan eine unmenschliche Behandlung, Folter oder Tod droht, und wenn ja, durch wen, und mit welchem Ergebnis?
Wurde geprüft, ob die Betroffenen in Afghanistan wegen der Verbrechen, für die sie in Deutschland verurteilt wurden, erneut strafrechtlich belangt bzw. bestraft werden könnten, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, inwieweit in Afghanistan mit einer erneuten Strafverfolgung bzw. Doppelbestrafung gerechnet werden muss?
Wurde den abzuschiebenden Personen ermöglicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und bzw. oder mögliche aktuelle Abschiebungshindernisse vorzubringen, und wenn ja, wie wurde dies gewährleistet?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wann wurden die Betroffenen über die bevorstehende Abschiebung informiert (bitte genaue Zeitangabe machen)?
Wurden Rechtsmittel gegen die Abschiebung eingelegt, und wenn ja, wie häufig, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Begründung Folgeanträge gestellt, wie wurden diese geprüft, und wie wurde über diese Anträge inhaltlich entschieden?
Ist die den Fragestellenden vorliegende Information zutreffend, dass nur einer der Abgeschobenen unmittelbar vor der Abschiebung einen Anwalt kontaktierte, und wenn ja, wie ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung zu erklären?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Abgeschobenen in Afghanistan bekannt?
a) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zutreffend, dass zehn der Abgeschobenen in Kabul auf freien Fuß gesetzt wurden?
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass einige Abgeschobene im Pul-e-Charkhi-Gefängnis inhaftiert wurden, und wenn ja, wie viele Personen betrifft dies, sind sie weiterhin inhaftiert, und was ist jeweils die Begründung für die Inhaftierung?
c) Was ist der Bundesregierung über die dortigen Haftbedingungen bekannt?
Wie viele der Abgeschobenen wurden unmittelbar aus der Strafhaft abgeschoben, wie viele befanden sich vor der Abschiebung in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam, und wie viele waren auf freiem Fuß?
Gegen wie viele der Abgeschobenen war eine Ausweisungsverfügung ergangen, in wie vielen Fällen war diese unanfechtbar?
Gab es im Vorfeld bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abschiebung Selbstverletzungen, Suizidversuche, passiven oder aktiven Widerstand vonseiten der Betroffenen, und wenn ja, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
Wie viele der Abgeschobenen waren sogenannte Straftäter, wie viele waren als sogenannte Gefährder eingestuft (bitte auch nach Bundesländern auflisten)?
Wieso wurde ein Mann nach Afghanistan abgeschoben, obwohl seine in Deutschland lebende Partnerin Berichten zufolge hochschwanger ist und in zwei Monaten ein Kind erwartet, was den Behörden auch bekannt gewesen sein soll (www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/illerkirchberg-abgeschobener-taeter-wird-wieder-kommen-103008220)?
Handelte es sich bei allen 28 Abschiebungen vom 30. August 2024 im rechtlichen Sinne um Abschiebungen, oder waren auch sogenannte freiwillige Ausreisen darunter (bitte erläutern, falls Letzteres zutrifft, um wie viele freiwillige Ausreisen es sich handelte)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von § 456a der Strafprozessordnung (Absehen von Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen Abschiebung) Gebrauch gemacht, und in wie vielen Fällen davon erfolgte dies von Amts wegen ohne Einwilligung der Betroffenen und in wie vielen Fällen auf Antrag der Verurteilten?
Wie viele Vertreter katarischer Behörden haben den Flug nach Kenntnis der Bundesregierung begleitet, und was ist der Bundesregierung über deren Qualifikation bekannt?
Welche Kosten sind für den Abschiebeflug angefallen, und wer hat dafür bezahlt?
Hat Katar für die Durchführung der Abschiebung Gegenleistungen erhalten, und wenn ja, welche, bzw. wurden Katar dafür Leistungen in Aussicht gestellt, und wenn ja, welche?
Was ist völkerrechtlich gesehen die Rolle von Katar in dem Prozess der Abschiebung (bitte erläutern), ist Katar als aufnahmebereiter Staat aufgetreten, der eine Kettenabschiebung nach Afghanistan durchführt?
Wer ist mit den „Partnern“ gemeint, mit deren Hilfe die Abschiebung nach Aussage der Bundesinnenministerin umgesetzt wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), geht es dabei (auch) um Akteure vor Ort in Afghanistan, und wenn ja, um welche, wie lange kooperiert die Bundesregierung bereits mit diesen „Partnern“, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt?
Handelte es sich bei dem Arzt, der einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zufolge den Flug begleitete, um einen deutschen Arzt oder um einen katarischen bzw. von den katarischen Behörden beauftragten Arzt (www.spiegel.de/politik/deutschland/flug-nach-kabul-gestartet-deutschland-schiebt-afghanische-straftaeter-in-ihr-heimatland-ab-a-f01c0bb1-b5a8-41cd-977d-098a0c165ca6), welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?
Ist ein Bericht der „FAZ“ zutreffend, wonach die Bundesregierung mit den „Schlüsselmächten“ der Region vereinbart habe, dass es eine Art Monitoring für die Sicherheit der 28 Abgeschobenen geben solle („Der Flug ist für die Ampel ein Erfolg – und ein Wagnis“, FAZ vom 20. August 2024), wenn ja, wer sind diese „Schlüsselmächte“, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie dieses Monitoring genau erfolgen soll, und welche Eingriffsmöglichkeiten gibt es ggf., um die Sicherheit der abgeschobenen Personen zu garantieren?
Haben andere EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt, und wenn ja, welche Staaten waren dies, und wie viele Personen wurden jeweils abgeschoben, wie wurden Abschiebungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Fällen vollzogen bzw. ausgestaltet bzw. mit wessen Hilfe vorgenommen, und in wie vielen Fällen handelte es sich um „freiwillige“ Ausreisen und nicht um Abschiebungen (bitte erläutern)?
Was ist der aktuelle Kenntnisstand der Bundesregierung zu sogenannten freiwilligen Ausreisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Afghanistan?
Ist die Bundesregierung zu diesem Thema mit anderen EU-Staaten im Austausch, und wenn ja, mit welchen, vor dem Hintergrund, dass die österreichische Regierung nun ankündigte, bei Abschiebungen nach Afghanistan mit Deutschland kooperieren zu wollen (de.euronews.com/my-europe/2024/09/01/osterreich-will-mit-deutschland-bei-abschiebungen-nach-afghanistan-zusammenarbeiten)?
Ist die Bundesregierung mit anderen Staaten in Verhandlungen, um weitere Abschiebungen nach Afghanistan durchsetzen zu können (bitte erläutern), bzw. sind mit Katar bereits weitere Abschiebeflüge vereinbart oder in Aussicht genommen worden (bitte ausführen)?
Hält die Bundesregierung die gezahlten „Handgelder“ (1 000 Euro pro Person) für angemessen und ausreichend, um gerichtliche Feststellungen von Abschiebungsverboten aufgrund existenzieller Gefährdungen abwenden zu können, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Gefahr zu bewerten, dass dieses „Handgeld“ den Betroffenen nach der Rückkehr von den Taliban-Behörden oder von anderen Personen in Afghanistan abgenommen werden wird, da die Information der Auszahlung dieses „Handgelds“ auch in Afghanistan bekannt geworden sein dürfte?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Taliban keine Pässe und Visa mehr akzeptieren, die die afghanische Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn ausgestellt haben (taz.de/Boykott-deutscher-Botschaften/!6027263/)?
Verlangt die Bundesregierung von afghanischen Personen, die zum Beispiel aus Afghanistan evakuiert oder im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms aufgenommen wurden, ihre Pässe beim von den Taliban anerkannten Generalkonsulat in München zu verlängern?
Arbeitet die Bundesregierung mit dem afghanischen Generalkonsulat in München zusammen, und wenn ja, wie?