Aktivitäten der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung „Nordadler“ und ihrer Mitglieder seit ihrem Verbot
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2020 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verboten, da sie sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Mit „Nordadler“ wurde erstmals eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte. Auf diese Weise sollten gezielt jüngere Internetnutzer geworben und indoktriniert werden. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die ideologische Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus sowie ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im August 2022 die gegen die Verbotsverfügung gerichtete Klage eines „Nordadler“-Mitglieds, bei dem es sich um den heutigen AfD-Stadtrat Julian B. handeln soll (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/neonazis-sachsen-zwickau-100.html; www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/bundesverwaltungsgericht-nordadler.html), abgewiesen. Etwaige Nachfolgebestrebungen und Nachfolgeaktivitäten können nun gemäß §§ 85 ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) auch strafrechtlich verfolgt werden.
Nach Presseberichten finden möglicherweise genau solche Nachfolgebestrebungen in der sächsischen Stadt Zwickau statt: Die Neonazis Sanny K. und Wladislav S. sammeln nach Medienrecherchen junge Anhänger und Gleichgesinnte in Zwickau um sich. Dazu sollen auch Umzüge von Sympathisanten nach Zwickau bzw. das Umland gehören. Im Sommer 2023 führten mehrere Mitglieder der verbotenen Gruppierung mit weiteren ideologisch gefestigten Personen, sogenannte NS’ler, ein Sommerlager mit Orientierungsmarsch durch (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/neonazis-sachsen-zwickau-100.html; knack.news/10651). Hieran soll auch der inzwischen in den Jugendbeirat der Stadt Zwickau gewählte Julian B. (AfD) teilgenommen haben. Sanny K. und Wladislav S. sind bei den Kommunalwahlen in Sachsen im Mai 2024 erfolglos für die rechtsextreme Partei „Freie Sachsen“ angetreten. Bereits im Jahr 2019 war K. für die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ für den Jugendbeirat der Stadt Zwickau angetreten. Inzwischen betätigt er sich als Versandhändler und betreibt seit 2022 den Versandhandel „KL-Auslieferung“ bzw. „KL-Militaria Versand“ mit einem Angebot von Büchern und Schriften, die überwiegend einen Bezug zum Nationalsozialismus haben, sowie vereinzelt Hieb- und Stichwaffen (www.verfassungsschutz.sachsen.de/vertrieb-rechtsextremistischer-produkte-5084.html). Einige Zeit später folgte der „Morgensonne Versand“, in dem K. Schriften unter Rubriken wie „Rassenkunde“, „NSDAP“ und „Antisemitismus“ anbot. Dort findet sich zum Beispiel ein Buch von Joseph Goebbels aus dem Zentralverlag der NSDAP oder mehrere antisemitische Hetzschriften von Theodor Fritsch, den die Nazis als einen ihrer Wegbereiter würdigten (www.endstation-rechts.de/news/antisemitismus-vom-buechertisch-sanny-kujaths-flohmarkt-geschaefte). Wladislav S. wurde bereits im Jahr 2017 auch wegen seiner Verbindungen zu einem Neonazi und IS (Islamischer Staat)-Sympathisanten, der Polizisten töten wollte, inhaftiert (report.cemas.io/terror/de/case/2018-1; www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Nach-Razzia-Verdaechtiger-aeussert-sich-erstmals,extremismus154.html). An dem Zeltlager bei Zwickau 2023 hatte auch der damals 18-jährige Timo K. aus Limbach-Weilburg (Hessen) teilgenommen, der inzwischen wegen Terrorplanung und Waffenbau in Untersuchungshaft sitzt und wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt wurde (report.cemas.io/terror/de/case/2023-2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche regionalen Schwerpunkte der rechtsextremistischen Vereinigung „Nordadler“, ihrer Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten waren der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte nach Ort und Bundesland auflisten)?
Welche regionalen Schwerpunkte der rechtsextremistischen Vereinigung „Nordadler“, ihrer Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten wurden der Bundesregierung seit dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung bekannt (bitte nach Ort und Bundesland auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aktivitäten und Verbindungen von Mitgliedern, Anhängern und Sympathisanten der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Nordadler“ seit Vollzug der Verbotsverfügung in und zu folgenden extrem rechten Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelmitgliedschaften, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten)
a) Die Heimat (ehemals NPD) oder „Junge Nationalisten“ (JN),
b) „Der Dritte Weg“ oder „Nationalrevolutionären Jugend“,
c) „Die Rechte“,
d) „Blood & Honour“,
e) „Combat 18“,
f) „Turonen“ bzw. „Garde 20“,
g) „KnockOut 51“,
h) „28 Brothers of Honour“,
i) „Deutsche Jugend Voran“ (DJV),
j) „Jung und stark“ (JS),
k) „Elblandrevolte“,
l) „Wardon 21“,
m) „Identitäre Bewegung“,
n) „Junge Alternative“ oder
o) Alternative für Deutschland (AfD)?
Welche der in Frage 3 erfragten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Adressaten der Verbotsverfügung des BMI vom 5. Juni 2020 vor?
Welche Aktivitäten mit „Nordadler“-Bezug oder von Anhängern oder Mitgliedern der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland bekannt (beispielsweise Treffen, nicht- bzw. öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)?
An welchen Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel und Anzahl „Nordadler“-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der extremen Rechten in Deutschland teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel und Anzahl „Nordadler“-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen der extremen Rechten im Ausland teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel und Anzahl „Nordadler“-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Haben Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 an Kampfsportveranstaltungen der extremen Rechten teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel und Anzahl „Nordadler“-Teilnehmer aufschlüsseln)?
Wie viele und welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw. Facebook-Gruppen, Twitter-Accounts, Internetchats mit „Nordadler“-Bezug sind der Bundesregierung vor bzw. seit Vollzug der Verbotsverfügung bekannt geworden?
Wurde anlässlich bzw. seit der Durchsetzung der Verbotsverfügung am 19. September 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung betreffend etwaig bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnissen einschließlich Waffenbesitzkarten für Schusswaffen von Anhängern oder Mitgliedern der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ eine Überprüfung eingeleitet, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger oder Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ seit dem 1. Januar 2023 einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen, und wenn ja, warum, und durch welche Stelle bzw. Behörde wurde die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?
Welche Immobilien und Liegenschaften (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft oder regelmäßig von Anhängern oder Mitgliedern der verbotenen Vereinigung „Nordadler“ genutzt (bitte unter Angabe von Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns und derzeitiger Nutzung auflisten)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 auf Basis des Kinder- und Jugendplans des Bundes Projekte in der Stadt Zwickau gefördert, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Projekt, Projektträger und Fördersumme auflisten)?