Bundesweites Agieren und mögliche Vernetzung rechtsextremer Jugendgruppen
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Zahl von Straftaten mit extrem rechtem Hintergrund sind im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Mit fast 10 000 Straftaten im ersten Halbjahr 2024 ist die Zahl um etwa 3 000 Fälle höher als im Vergleichszeitraum 2023 und erreicht damit ein neues Rekordhoch. Darunter wurden mindestens 318 Gewaltdelikte registriert, durch die insgesamt 166 Personen verletzt wurden. Ebenso meldet die bundesweite Kriminalstatistik der Polizei für 2023 einen Höchststand der Politisch motivierten Kriminalität im Bereich rechts motivierter Straftaten. So stieg die Zahl politisch rechts motivierter Straftaten im Jahr 2023 um 23 Prozent auf 28 945 im Vergleich zum Jahr 2022 (vgl. www.tagesschau.de/inland/rechtsextreme-straftaten-anstieg-100.html).
Im Zusammenhang mit extrem rechten Gewalttaten und Bedrohungen sowie dem Verbreiten von offen nationalsozialistischer Propaganda rücken vermehrt junge bis sehr junge, zum Teil im Teenageralter befindliche Personengruppen in den Fokus. Darunter extrem rechte Gruppen wie „Jung und Stark“ (JS), „Deutsche Jugend voran“ (DJV) oder „Deutscher Störtrupp“ (DST). Ein Fokus der Mobilisierung unter jungen Menschen für nationalsozialistische Ideologie und Aktion sind vermehrt CSD (Christopher Street Day)-Veranstaltungen mit dem Ziel, diese zu stören und/oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen zu bedrohen oder tätlich zu attackieren (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/csd-veranstaltungen-im-fokus-von-neonazis-pride-unter-polizeischutz-12203051.html). Dabei kam es in einer Reihe von Städten, in denen CSD-Umzüge und Veranstaltungen stattfanden zu Mobilisierung und Angriffen extrem rechter, meist jugendlicher Akteure (vgl. www.endstation-rechts.de/news/extreme-rechte-will-csds-zurueckdraengen).
Andere neue Jugendgruppen, die durch teils gewalttätige Aktionen und nationalsozialistische Propaganda und Bedrohung im öffentlichen Raum vermehrt sichtbar werden, sind expliziter als die oben genannten Gruppen mit in der rechten Szene etablierten (Partei-)Strukturen verknüpft. Zu ihnen gehört beispielsweise die sog. Elblandrevolte, ein Dresdner Ableger der Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) der ehemaligen, nun in „Die Heimat“ umbenannten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Vier Mitgliedern dieser Gruppe wird der Angriff auf den Europaabgeordneten Matthias Ecke im diesjährigen Europawahlkampf zugerechnet (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/angriff-ecke-tatverdaechtige-elblandrevolte-rechtsextrem-100.html).
Auch der sog. Nationalrevolutionären Jugend (NRJ) der offen nationalsozialistischen Partei „Der Dritte Weg“ kann eine verstärkte u. a. gewalttätige Aktivität nachgewiesen werden. So werden Mitglieder der Gruppe unter anderem mit einem Angriff auf Antifaschisten am Berliner Ostkreuz im Juli 2024 in Zusammenhang gebracht (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/zwei-schwerverletzte-faustschlage-auf-polizistin-mutmasslicher-neonazi-angriff-am-berliner-bahnhof-ostkreuz-11979125.html). Aber auch mit einer Reihe weiterer Gewaltdelikte, wie das Projekt „Berliner Register“ zusammenträgt (vgl. berliner-register.de/artikel/monitoring-nrj-in-berlin-575/). Hinzu kommt das parallele verstärkte Aufkommen weiterer, teils loser Zusammenhänge innerhalb der rechten Szene, in denen Kampfsport, Gewalt und die Agitation insbesondere junger Menschen bzw. deren Werbung und Einbindung in rechtsextreme Strukturen eine zentrale Rollen spielen, wie zum Beispiel das nun seit Längerem beobachtbare Phänomen der sog. Active Clubs (taz.de/Rechte-Kampfsportclubs/!6019902/).
Die zunehmende und möglicherweise neuartige Verbindung extrem rechter Akteure über Parteigrenzen hinweg sowie insbesondere auch außerhalb klassischer Partei- und Vereinsstrukturen verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein wachsendes Bedrohungsszenario demokratischer und linker Akteure, Institutionen und Einrichtungen in Deutschland sowie für Angehörige von gesellschaftlichen Minderheiten, Geflüchteten und Angehörige migrantischer Communitys.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen49
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage durch neu entstehende, gewaltbereite rechtsextremistische Jugendgruppen ein, und kann sie einen Anstieg auch loser, nicht in Vereinen, Parteien oder sonstigen offiziellen Organisationsstrukturen organisierter Zusammenhänge erkennen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial durch rechtsextreme Mobilisierung auf Social-Media-Plattformen bzw. in Online-Chatgruppen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ (DJV)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch die Gruppierung „DJV“ ein?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der Gruppe „DJV“ zu?
Sind der Bundesregierung Straftaten oder Aufrufe zu Straftaten durch Personen, die der Gruppe „DJV“ zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt die Gruppe „DJV“ nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Befinden sich unter den in Frage 3b erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die
bereits vorbestraft sind,
bereits im Bereich der PMK (Politisch motivierte Kriminalität) polizeibekannt sind,
verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), oder der Gewerbeordnung (GewO) absolviert haben,
über Waffen- und/oder Sprengstofferlaubnisse verfügen?
Waren die Gruppe „DJV“ oder einzelne, dieser Gruppe zugerechnete Personen Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R), und wenn ja, wann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung „Jung und stark“ (JS)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch die Gruppierung „JS“ ein?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der Gruppe „JS“ zu?
Sind der Bundesregierung Straftaten oder Aufrufe zu Straftaten durch Personen, die der Gruppe „JS“ zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt die Gruppe „JS“ nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Befinden sich unter den in Frage 6b erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die
bereits vorbestraft sind,
bereits im Bereich der PMK polizeibekannt sind,
verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem SÜG, dem LuftSiG, oder der GewO absolviert haben,
über Waffen- und bzw. oder Sprengstofferlaubnisse verfügen?
Waren die Gruppe „JS“ oder einzelne, dieser Gruppe zugerechnete Personen Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts, und wenn ja, wann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppe „Elblandrevolte“?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch die Gruppe „Elblandrevolte“ ein?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der Gruppe „Elblandrevolte“ zu?
Sind der Bundesregierung Straftaten oder Aufrufe zu Straftaten durch Personen, die der Gruppe „Elblandrevolte“ zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt die Gruppe „Elblandrevolte“ nach Einschätzung der Bundesregierung für die Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Befinden sich unter den in Frage 9b erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die
bereits vorbestraft sind,
bereits im Bereich der PMK polizeibekannt sind,
verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem SÜG, dem LuftSiG, oder der GewO absolviert haben,
über Waffen- und/oder Sprengstofferlaubnisse verfügen?
Waren die Gruppe „Elblandrevolte“ oder einzelne, dieser Gruppe zugerechnete Personen Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts, und wenn ja, wann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) der Partei „Die Heimat“?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch die „JN“ ein?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung den „JN“ zu?
Sind der Bundesregierung Straftaten oder Aufrufe zu Straftaten durch Personen, die den „JN“ zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielen die „JN“ nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Befinden sich unter den in Frage 12b erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die
bereits vorbestraft sind,
bereits im Bereich der PMK polizeibekannt sind,
verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem SÜG, dem LuftSiG, oder der GewO absolviert haben,
über Waffen- und/oder Sprengstofferlaubnisse verfügen?
Waren die Gruppe „JN“ oder einzelne, dieser Gruppe zugerechnete Personen Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts, und wenn ja, wann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) der Partei „III. Weg“?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch die „NRJ“ ein?
Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „NRJ“ zu?
Sind der Bundesregierung Straftaten oder Aufrufe zu Straftaten durch Personen, die der „NRJ“ zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt die „NRJ“ nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Befinden sich unter den in Frage 15b erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die
bereits vorbestraft sind,
bereits im Bereich der PMK polizeibekannt sind,
verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem SÜG, dem LuftSiG, oder der GewO absolviert haben,
über Waffen- und/oder Sprengstofferlaubnisse verfügen?
Waren die „NRJ“ oder einzelne, dieser Gruppe zugerechnete Personen Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts, und wenn ja, wann?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakt- bzw. Kennverhältnisse zwischen den in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 genannten Gruppen bzw. Netzwerken, und wenn ja, welche?
Wie schätzt die Bundesregierung eine mögliche Gefährdungslage durch mögliche Kontakt- bzw. Kennverhältnisse zwischen den in Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 genannten Gruppen bzw. Netzwerken ein?
Welche Rolle spielen die in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 erfragten Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung für die bundesweite Vernetzung rechtsextremer Akteure?
Welche Rolle spielen die in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 erfragten Gruppen für die Mobilisierung bisher nicht in den jeweiligen Gruppen aktiver Personen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgschancen der Strategien rechtsextremer Jugendgruppen ein, eine breite Verankerung in bisher nicht rechtsextremistisch verorteten gesellschaftlichen Bereichen zu erzielen?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Netzsperren gegen einzelne Social-Media-Accounts geprüft, bereits verhängt oder wird erwogen, Sperren von Plattformen oder Accounts für das Verbreiten von Gewaltaufrufen, für die Mobilisierung gewaltbereiter Personen oder das Verwenden bzw. das Verwenden von Kennzeichen, Symbolen oder Propagandamitteln verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen zu verhängen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Akteure als „Stichwortgeber“ bzw. Schlüsselfiguren für Onlinemobilisierungen eingeschätzt, und wenn ja, wie gehen die Sicherheitsbehörden des Bundes damit um?
Erkennt die Bundesregierung durch die Vielzahl rechtsextremistischer „Jugend“-Gruppen und deren teilweise gegenseitig abgestimmten Aktivitäten (monitorberlin.blackblogs.org/2024/08/01/deutsche-jugend-voran/; monitorberlin.blackblogs.org/2024/08/31/namen-gesichter-und-aktivitaeten-der-neonazigruppen-djv-und-js-in-berlin/) eine neue Qualität in der Radikalisierung junger Rechtsextremer?
Erkennt die Bundesregierung durch die Vielzahl rechtsextremistischer „Jugend“-Gruppen und deren teilweise gegenseitig abgestimmten Aktivitäten eine zunehmende oder erhöhte Bedrohungslage für demokratische Akteure, Institutionen und Einrichtungen in Deutschland?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 genannten Gruppen zu Akteuren der „Neuen Rechten“?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 genannten Gruppen zu Akteuren der Hooligan-Szene?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den in den Fragen 3, 6, 9, 12 und 15 genannten Gruppen zur traditionellen Neonazi-Szene (vgl. Patrick Schröder (Die Heimat) über „Active Clubs“ als „Ausweg“ bzw. „neue Wege für den nationalen Widerstand“ (jungle.world/artikel/2024/22/das-wandern-ist-des-nazis-lust))?