Stand der polizeilichen Datenhaltung und des Programms P20
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert. Neben der eigentlichen Erhebung der personenbezogenen Daten sind auch die weitere Verarbeitung und ggf. Speicherung grundrechtserheblich. Daher erfragt die Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag regelmäßig den Umfang dieser Datenverarbeitung.
Zugleich befindet sich die polizeiliche Datenhaltung seit Jahren in einem Umorganisationsprozess durch das Programm P20 (ursprünglich „Polizei 2020“ oder „P 20|20“). Um diesen Prozess wirksam parlamentarisch zu begleiten, wird erneut nach dem aktuellen Umsetzungsstand gefragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 20/7864 auflisten)?
Welche PIAV-Operativ-Dateien (PIAV = Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) führt das BKA, und an welche Verbunddateien in PIAV-Operativ sind diese angebunden (bitte mit Errichtungsdatum, Zahl der gespeicherten Daten, Zahl der gespeicherten Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Institutionen bzw. Gruppen bzw. Personenzusammenschlüssen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze auflisten)?
Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert?
Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, wie viele davon betreffen laufende Strafverfahren und wie viele abgeschlossene Strafverfahren inklusive Vollstreckungsverfahren (bitte bezogen auf die verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?
Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte wie in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6633 auflisten)?
Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte wie in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6633 auflisten)?
Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet (bitte für die Datensätze im Datenbesitz des BKA und die Gesamtzahl der Datensätze und wie auf Bundestagsdrucksache 20/7864 für die Phänomenbereiche getrennt angeben)?
Wird die in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ der Katalogwert „Sonstige Zuordnung“ mittlerweile gesondert ausgewiesen, war hierfür eine Änderung der Errichtungsanordnung notwendig, und auf welchem Verfahrensweg wurde sie vorgenommen?
Wie viele Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten wurden im Jahr 2023 mit Bezug zu den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei der Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde die Auskunft ganz oder teilweise verweigert?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Personen über die Speicherung von Daten zu Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Information wegen der möglichen Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung des BKA unterblieben?
Gab es im Jahr 2023 Beanstandungen vonseiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden Beanstandungsverfahren abgeschlossen?
Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes, insbesondere hinsichtlich
a) der Umsetzung der Stufen 5 bis 7, und ist hier das Ziel eines Abschlusses bis Mitte 2025 erreichbar, wenn nein, warum nicht,
b) einer Verknüpfung von PIAV-Operativ und PIAV-Strategisch mit weiteren Anwendungen außer den Zulieferungssystemen (Vorgangsbearbeitungssysteme und Fallbearbeitungssysteme)?
Wie ist der Stand des Aufbaus des Informationssystems des BKA nach § 13 BKAG?
a) Welche Phasen und Meilensteine sind innerhalb des Aufbauprojekts geplant, und wie ist jeweils der Umsetzungsstand?
b) Welche sind die zentralen zu transformierenden Bestandssysteme, die für die Transformation vorbereitet werden müssen?
c) Welche Abhängigkeiten von anderen Systemen bestehen, die die Bundesregierung oder das BKA als bestimmend für das Tempo der Transformation einstuft (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
d) In welcher Art von technischem Prozess soll im Informationssystem des BKA zukünftig der Abgleich zwischen der Eingriffsintensität bereits erhobener personenbezogener Daten und einer avisierten Weiterverarbeitung (hypothetische Datenneuerhebung) vorgenommen werden, und inwiefern wird der Entscheidungsprozess zur Zulässigkeit der Weiterverarbeitung automatisiert systemseitig unterstützt?
Wie sind die Zahl und der Stand der Umsetzung der P20-Projekte, und in welchen Release Trains und Shared Services sind sie gebündelt?
Wie ist der derzeitige Entwicklungsstand des sogenannten initialen Datenhauses (iDH), nachdem zuletzt die grundlegende Konzeption vorlag und bis Ende 2023 der Aufbau in funktionsfähiger Testversion vorliegen sollte (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6951), und welche erfolgskritischen Schwierigkeiten konnten in diesem Prozess identifiziert werden?
Wie weit ist die Weiterentwicklung des iDH zu einem produktiven Sachbearbeitungs-Datenhaus („SB-Datenhaus“) gediehen, und welche Bedeutung hat die Errichtung des SB-Datenhauses für den Betrieb des Vorgangsbearbeitungssystems bzw. des Interims-Sachbearbeitungssystems im BKA, v. a. hinsichtlich der Anbindung an die Amts-, Zentral- und Verbunddateien inklusive den PIAV-Dateien des BKA?
Wurde der Testbetrieb des föderalen Identity- and Access-Management-Systems (föderales IAM-System), der für Ende 2023 avisiert war (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6951), durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen?
a) Gibt es in der Programmleitung eine Übersicht dazu, in welchen der im Rahmen von P20 beteiligten Fachanwendungen die Umsetzung des föderalen IAM technisch möglich ist, gibt es Fachanwendungen, die hierfür noch nicht geeignet sind, und wenn ja, wie viele?
b) Inwiefern werden die Rechte- und Rollenkonzepte der einzelnen Fachanwendungen daraufhin überprüft, dass die von einer Behörde entwickelten P20-Projektteile für alle anwendbar sind, und wie werden Anpassungen an das jeweils geltende Bundes- oder Landesrecht vorgenommen?
Wie weit ist die Umsetzung einer Eigenentwicklung für die verfahrensübergreifende Recherche und Analyse, die als Alternative zu kommerziellen Produkten dienen soll, im BKA oder im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mittlerweile gediehen, und
a) welche rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz einer solchen Anwendung wurden dabei identifiziert,
b) wurden Festlegungen getroffen oder sind in der Entwicklung, auf welche Quellsysteme eine solche Anwendung zugreifen können sollte,
c) inwiefern und inwieweit soll bei der Analyse und Aufbereitung von Informationen in einem solchen System auf KI-Komponenten (KI = Künstliche Intelligenz) zurückgegriffen werden,
d) wie wird der Kreis der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten definiert,
e) wie weit ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Entwicklung einbezogen, und inwieweit wurden seine Empfehlungen dabei berücksichtigt?
Welche INPOL-Fall-Dateien (INPOL = Informationssystem der Polizei) werden nach Abschluss des Aufbaus von PIAV-Operativ selbstständig weitergeführt, und wie werden sie in das Datenhaus bzw. das Datenhaus-Ökosystem überführt oder auch dann noch separat weitergeführt?
Sind die Datenmigrationskonzepte für die bisherigen Verbunddateien des BKA in das neue Verbundsystem nach § 9 BKAG mittlerweile weiter spezifiziert worden, und wie ist die Meilensteinplanung für die Migration dieser Daten?
Sind mittlerweile mehr als sieben Bundesländer an das Justizfachverfahren Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) beteiligt, welche Bundesländer sind neu hinzugekommen, und aus welchen Gründen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer oder Staatsanwaltschaften nicht an MESTA teil?
Welche Kürzungen gegenüber der Finanzplanung mussten im Entwurf des Haushaltsplans für 2025 vorgenommen werden, um die Einsparziele im Haushaltsaufstellungsverfahren zu erreichen?