Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11733)
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem Stand der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage der Fragesteller zum Thema vom 7. Juni 2024 ist aus Sicht der Fragesteller nicht ersichtlich, dass die illegale Zuwanderung nach Deutschland gestoppt worden ist. Die Nettozuwanderung nach Deutschland betrug im Jahr 2023 663 000 Personen (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/_inhalt.html). Die Grenzkontrollen – unter anderem in Sachsen – durch die Bundespolizei wurden bis zum 15. Dezember 2024 verlängert (Bundestagsdrucksache 20/11733, Antwort zu Frage 4). Die Fragesteller nehmen die weithin unveränderte Lage und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen“ auf Bundestagsdrucksache 20/11733 daher zum Anlass für weitere Fragen.
Die Fragesteller gewähren der Bundesregierung Frist bis zum Vorliegen der vollständigen Daten bzw. bis zur erfolgten Auswertung des erfragten Zeitraumes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele illegale Grenzübertritte nach Sachsen stellte die Bundespolizei jeweils in den Monaten Mai bis einschließlich September des Jahres 2024 fest (bitte für Sachsen insgesamt und nach Landkreisen aufschlüsseln; bitte nach unerlaubt eingereisten Personen und festgestellten unerlaubt Aufhältigen aufschlüsseln)?
Aus welchen Herkunftsländern stammen die aufgegriffenen Personen im Sinne der Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
Wie viele der Personen im Sinne der Frage 1 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgehend zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte nach den örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen aufschlüsseln)?