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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Frauen als Opfer

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.10.2024

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1309901.10.2024

Frauen als Opfer

der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“ fordert die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html).

Seit über 20 Jahren dokumentiert die Frauenhaus-Statistik des Vereins Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) jährlich und als einzige die Erhebung bundesweiter Nutzungsdaten der Frauenhäuser in Deutschland. Im Jahre 2022 stammten nur 31 Prozent der Frauen, die ein Frauenhaus aufsuchten, aus Deutschland. Aus Syrien hingegen stammten 9,5 Prozent, aus der Türkei 5 Prozent und aus dem Irak 3,6 Prozent (www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2023-11-08__Frauenhausstatistik2022_Langfassung_final_FHK_02.pdf, S. 43). Immer wieder sorgen schreckliche Verbrechen an Frauen wie der Mord an Ann-Marie K. und ihrem Freund in Brokstedt (www.tagesschau.de/inland/regional/urteil-zug-brokstedt-100.html) und der Mord an Susanna F. (www.spiegel.de/thema/fall_susanna_f/) für Schlagzeilen.

Medienberichten zufolge sind in Deutschland seit dem Jahr 2015 mindestens 7 000 Frauen Opfer sexueller Übergriffe durch Flüchtlinge geworden (www.nzz.ch/international/asyl-und-sexualverbrechen-tausende-frauen-opfer-von-fluechtlingen-ld.1769909).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), und wie hoch war jährlich der Anteil der Frauen an allen Opfern?

2

Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde?

3

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

4

Wie groß ist jeweils der Anteil der männlichen a) tatverdächtigen Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

5

Wie viele nichtdeutsche Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer und ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde?

6

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen (bitte getrennt ausweisen) an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 5 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

7

Wie groß ist jeweils der Anteil der männlichen tatverdächtigen Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen (bitte einzeln auflisten), die an einer der in Frage 5 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

8

Wie viele zugewanderte Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer und ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde?

9

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

10

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der männlichen tatverdächtigen Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen (bitte getrennt ausweisen), die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

11

Wie viele deutsche Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 jährlich a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer und ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde?

12

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 11 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

13

Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der männlichen tatverdächtigen Zuwanderer, nichtdeutschen Tatverdächtigen und deutschen Tatverdächtigen (bitte getrennt ausweisen), die an einer der in Frage 11 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?

Berlin, den 20. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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