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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Evaluierung von Steuergesetzen - Vorhaben, Ergebnisse und Konsequenzen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.02.2025

Aktualisiert

07.02.2025

Deutscher Bundestag20/1313601.10.2024

Evaluierung von Steuergesetzen – Vorhaben, Ergebnisse und Konsequenzen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Um erfolgreich zu wirtschaften, muss jeder Unternehmer die Ergebnisse seines Handelns immer wieder anhand von Kennzahlen und Analysen überprüfen. Werden neue Maßnahmen ergriffen, werden die Auswirkungen verfolgt und gegebenenfalls wird nachgesteuert, wenn mit der Vorgehensweise nicht das gewünschte Ziel erreicht wurde. Genauso ist es für einen funktionierenden Staat unerlässlich, gesetzliche Maßnahmen an ihrer tatsächlichen Praxiswirkung zu messen und gegebenenfalls anzupassen.

In diesem Zusammenhang hat der Steuerungsausschuss Bürokratieabbau bereits am 23. Januar 2013 eine Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben beschlossen. Diese Konzeption, die im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung“ entwickelt wurde, betont, dass eine Evaluierung den Zusammenhang zwischen Ziel und Zweck einer Regelung und den tatsächlich erzielten Wirkungen sowie den damit verbundenen Kosten herstellt. Sie soll für alle wesentlichen Regelungsvorhaben nach Maßgabe der entsprechenden Leitlinien vorgesehen werden und dazu führen, dass grundsätzlich alle wesentlichen Gesetze und Rechtsverordnungen drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden. So findet sich z. B. auch in § 44 Absatz 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Pflicht des federführenden Ressorts, in der Begründung des Gesetzentwurfs festzulegen, „ob und nach welchem Zeitraum zu prüfen ist, ob die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind, ob die entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen und welche Nebenwirkungen eingetreten sind.“

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) wies bereits 2020 darauf hin, dass über die Wirkungen des deutschen Steuersystems und dessen spezifische Regelungen auf zentrale wirtschaftliche und soziale Zielgrößen in vielen Bereichen nur Mutmaßungen existieren (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2020). Gleichzeitig haben sich weltweit in der quantitativen Analyse der Besteuerung erhebliche Fortschritte gezeigt. Steuerexperten wie Prof. Dr. Thiess Büttner plädieren daher regelmäßig für eine umfassende Evaluierung steuerlicher Normen (77. Berliner Steuergespräch, 11. Januar 2021).

In den vergangenen Legislaturperioden hat der Gesetzgeber zwar wiederholt einzelne Regelungen mit Evaluierungsklauseln versehen, um deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dennoch sind nach Ansicht der Fragesteller die Ergebnisse dieser Evaluierungen sowie die daraus gezogenen Konsequenzen oft kaum dokumentiert und öffentlich wenig bekannt. Darüber hinaus existiert keine Übersicht darüber, welche Gesetze tatsächlich evaluiert wurden und ob infolge dieser Evaluationen gesetzliche Anpassungen vorgenommen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Steuergesetze enthalten Evaluierungsklauseln (in jeglicher Form, z. B. Gesetzestext, Gesetzesbegründung), welche Regelungen sind davon genau betroffen, wie lautete der Evaluierungsauftrag, welchen Zweck verfolgt das Gesetz mit der zu evaluierenden Regelung, und welchen Zweck verfolgte nach dem Verständnis der Bundesregierung der Gesetzgeber mit der jeweiligen Evaluierungsklausel, und welche Fristen zur Evaluierung wurden gesetzt (bitte tabellarisch auflisten, beginnend mit der 16. Legislaturperiode)?

2

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche Regelungen evaluiert werden und welche nicht?

3

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, auch bestehende Regelungen zu evaluieren, deren Evaluation gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, deren Evaluierungsergebnisse aber besonders wertstiftend für die Verbesserung der Steuergesetze wären, wenn ja, welche Regelungen könnten dies sein, und wenn nein, warum gibt es solche Bestrebungen nicht?

4

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, beispielsweise im Bereich Bilanzierung eine Evaluation der Bilanzierungsvorschriften durchzuführen und die Kostenträger zu identifizieren, die Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung am meisten Aufwand verursachen, aber am wenigsten Nutzen stiften, und wenn nein, warum nicht (Verweis auf die Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten“ auf Bundestagsdrucksache 20/11573: „Der Bundesregierung liegt keine trennscharfe Zuweisung […] der verschiedenen Kostenarten vor.“)?

5

Anhand welcher Kriterien und Faktoren wird bei jedem Evaluierungsauftrag das Evaluierungsziel überprüft?

6

Welche Daten (Quellen, Stand der Daten) werden für die Evaluierung genutzt (bitte dies getrennt nach den einzelnen Evaluierungsaufträgen angeben)?

7

Welche Methoden kamen bei der Evaluierung überwiegend zum Einsatz, und welche Schwachstellen wurden bei den einzelnen Methoden identifiziert?

8

Werden bei der Evaluierung von Regelungen auch Faktoren wie Bürokratie- und Verwaltungsaufwand für Bürger und Verwaltung überprüft?

9

Auf Grundlage welcher Vorgaben werden Regelungsvorhaben oder einzelne Vorschriften evaluiert, und nutzt das Bundesministerium der Finanzen bei aktuellen Evaluierungsvorhaben die Arbeitshilfe zur Evaluierung von Regelungen der Bundesregierung, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Destatis) (wenn nein, bitte die Gründe erläutern)?

10

Gibt es bei den einzelnen Evaluierungsvorhaben Fristen zur Vorlage der Ergebnisse, wurden die gesetzten Fristen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie ist der aktuelle Stand der einzelnen Evaluierungen, wann wurde mit diesen begonnen, wenn noch nicht begonnen wurde, warum nicht (bitte bei laufenden Vorhaben das Datum angeben, wann die Ergebnisse vorliegen werden)?

12

Welche Konsequenzen hat es, wenn gesetzte Fristen nicht eingehalten werden?

13

Sieht die Bundesregierung ein geeignetes Instrument darin bzw. hat sie schon einmal erwogen, die Fristen im Bundessteuerblatt bekannt zu geben, um die Öffentlichkeit über die Frist der Evaluation in Kenntnis zu setzen und damit für mehr Transparenz zu sorgen?

14

Welche Ergebnisse haben die bisherigen Evaluierungen (in Frage 1 aufgelistete Evaluierungen) seit der Wahlperiode 16 erbracht (bitte alle betroffenen Regelungen auflisten)?

15

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den jeweiligen Ergebnissen der Evaluierungen gezogen, in welchen Fällen wurden keine Konsequenzen gezogen, und warum nicht?

16

Wem gegenüber wurden die Ergebnisse in welcher Form bekanntgegeben, und wenn sie nicht öffentlich bekannt gegeben werden, warum nicht?

17

Wurden die Evaluierungen intern oder extern durchgeführt, und wenn sie extern durchgeführt wurden, aus welchen Gründen?

18

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das Instrument der Evaluierung bewährt, und aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

19

Wie viele Arbeitsstunden wurden in der aktuellen Wahlperiode im Bundesministerium der Finanzen für die Evaluierung von Gesetzen aufgewendet, und wenn nicht bekannt, was schätzt die Bundesregierung?

20

Wie kann der Prozess der Evaluierung aus Sicht der Bundesregierung weiter verbessert werden?

21

Auf welche Weise erfahren der Deutsche Bundestag, die Bürger, Journalisten, der Bundesrechnungshof oder Unternehmen von der Evaluation der Steuergesetze, wie stellt die Bundesregierung die Transparenz der Demokratie in diesem Bereich sicher, und warum wird die Evaluation nicht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter „Gesetze und Gesetzesvorhaben“ oder auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter „Vorgang – Gesetzgebung“ veröffentlicht?

Berlin, den 19. September 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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