Physische Gewalt in niedergelassenen Arztpraxen und in Psychotherapiepraxen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In den letzten Wochen und Monaten mehren sich Berichte über eine zunehmende physische Gewalt in niedergelassenen Arztpraxen und Psychotherapiepraxen (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gassen-gewalt-in-praxen-100.html, www.zdf.de/nachrichten/panorama/gewalt-arztpraxen-deutschland-100.html oder www.zeit.de/gesellschaft/2024-08/kassenaerzte-gewalt-arztpraxenrettungskraefte-buschmann). So komme es nach Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Praxisalltag immer häufiger nicht nur zu Beschimpfungen und Beleidigungen von Ärzten, Psychotherapeuten und Mitarbeitern, sondern auch zu Sachbeschädigungen der Praxisausstattung oder gar zu körperlicher Gewalt gegenüber dem Praxispersonal (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/153538/Gassen-beklagt-zunehmende-Gewalt-in-Praxen).
Darunter leiden auch nach Einschätzung der Fragesteller insbesondere die Medizinischen Fachangestellten, deren Arbeitsmotivation nach Beleidigungen am Telefon oder nach aggressivem Verhalten von Patienten und deren Angehörigen sinkt und die durch solche sich wiederholenden Vorfälle selbst psychische Beeinträchtigungen erleiden. So hat etwa im Februar 2024 ein 47-jähriger Mann einen Arzt in seiner Praxis in der Nähe von Saarbrücken bewusstlos geschlagen, Patienten verletzt und die dortige Praxis verwüstet (siehe www.rheinpfalz.de/lokal/zweibruecken_artikel,-randalierer-verw%C3%BCstet-praxis-tritt-arzt-k-o-und-verletzt-patienten-_arid,5617235.html).
Um die Formen solch zunehmender Gewalt in niedergelassenen Arztpraxen und in Praxen von Psychotherapeuten empirisch zu erfassen, hat die KBV kürzlich eine Umfrage unter der Ärzteschaft gestartet (siehe www.kbv.de/html/1150_71259.php). „Mit der Befragung will die KBV herausfinden, wie häufig Praxen von Anfeindungen und Gewalt betroffen sind. Dabei geht es sowohl um verbale als auch um körperliche Gewalt wie Schläge, Tritte, Spucken oder Kratzen sowie die Bedrohung mit Waffen oder anderen Gegenständen.“, so die KBV in ihrer Pressemitteilung. „Wir brauchen Daten, um der Politik klarzumachen, dass etwas passieren muss.“, so KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen in der genannten Pressemitteilung. Und weiter: „Es braucht in solchen Fällen deutliche und schnelle Strafen. Sonst kommt die Botschaft bei einigen Menschen nicht an.“ Dem schließen sich die Fragesteller an.
Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 einen vom Bundesministerium der Justiz federführend erarbeiteten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ beschlossen (siehe www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0904_Schutz_Vollsteckungsbeamte.html).
Die Fragesteller begrüßen die Intention dieses Gesetzentwurfs grundsätzlich, sehen jedoch die Notwendigkeit, die geplante Verschärfung der Normen des Strafgesetzbuchs auch auf Vertragsärzte sowie auf Psychotherapeuten und deren Personal auszuweiten, um sie mit diesen physisch wie psychisch belastenden Problemen nicht allein zu lassen und um den ärztlichen, den psychotherapeutischen sowie den Beruf der Medizinischen Fachangestellten attraktiv zu halten. Auch wenn die KBV-Spitze dies in einem Gespräch mit dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann am 21. August 2024 vorgebracht hatte, so ist eine Einbeziehung von Einrichtungen der niedergelassenen Versorgung in die neuen Strafrechtsnormen seitens der Bundesregierung im Rahmen ihres Kabinettsbeschlusses vom 4. September 2024 zum Bedauern der Fragesteller nicht erfolgt (siehe www.aerzteblatt.de/nachrichten/154030/Strafrechtsverschaerfungen-ber).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in zahlreichen Medienberichten und von der KBV berichtete Zunahme von physischer wie verbaler Gewalt in niedergelassenen Arzt- und in Psychotherapiepraxen in den vergangenen fünf Jahren?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung im Interesse der Ärzte, Psychotherapeuten, der Praxisteams und auch der unbeteiligten Patienten?
Welche psychischen Auswirkungen sieht die Bundesregierung nach solchen Vorfällen auf ärztliches und nichtärztliches Personal vor Ort, aber auch auf unbeteiligte Patienten, die einen solchen Vorfall miterleben müssen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte ihren Beruf nach einem solchen Vorfall an ihrem Arbeitsplatz aufgegeben haben, und wenn ja, welche?
Erhebt die Bundesregierung zu Gewaltvorfällen in niedergelassenen und psychotherapeutischen Praxen eigene Statistiken, wenn ja, wie sind diese aufgebaut, welche Einzelinformationen enthalten sie, wo sind diese abrufbar, und wenn nein, warum nicht?
Wie häufig haben nach Kenntnis der Bundesregierung Praxisinhaber im Nachgang eines entsprechenden Vorfalls
a) die Polizei eingeschaltet und bzw. oder
b) Anzeige erstattet?
Wenn die Bundesregierung hierüber Kenntnis hat, in wie vielen Fällen hatte eine Anzeige Konsequenzen für die angezeigten Personen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunftsländer der Straftäter?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zunahme von solchen Vorfällen während und nach der Corona-Pandemie bzw. von Vorfällen, die infolge der staatlicherseits auferlegten Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verübt worden sind?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die geschilderte Entwicklung einzudämmen bzw. zu beenden, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung den Schutz von Vertragsärzten, von Psychotherapeuten und deren Praxisteams nicht in ihr am 4. September 2024 beschlossenes „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ ergänzend aufgenommen?
Sieht die Bundesregierung folglich die Tätigkeiten von Vertragsärzten, Psychotherapeuten und deren Mitarbeitern nicht als „dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ an, und wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung noch Möglichkeiten, die Einrichtungen und die Akteure der niedergelassenen medizinischen Versorgung im anstehenden parlamentarischen Verfahren mittels einer entsprechenden Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in das o. g. Gesetz zu integrieren, und wird sich die Bundesregierung gegenüber den Koalitionsfraktionen hierfür einsetzen?