Vorgehen eines französischen Polizisten während des Castortransportes und Gefährdung von Menschenleben durch den Polizeieinsatz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Kornelia Möller, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Umstände des Einsatzes eines französischen Polizisten während des Castoreinsatzes Anfang November 2010 erweisen sich als äußerst unklar. Der Beamte, ein Angehöriger der Eliteeinheit CRS (Compagnies Républicaines de Sécurité), hatte an einem Einsatz gegen Atomkraftgegner aktiv teilgenommen. Eine Fotostrecke, die im Internet eingesehen werden kann (www.flickr.com/photos/boeseraltermannberlin/sets), dokumentiert, wie der CRS-Angehörige einen Demonstranten, der sich an einer Blockade des Bahngleises entlang der Castorstrecke beteiligt hatte, in den Würgegriff nahm und gemeinsam mit einem deutschen Polizisten vom Gleis trug.
Die Äußerungen der Bundesregierung zu diesem Punkt sind extrem widersprüchlich und reichen von glatter Leugnung bis hin zur Bezeichnung als Routine. In der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 10. November 2010 legte die Abgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE.) Fotos vor, die den CRS-Beamten beim Einsatz im Wendland zeigten. Diese Fotos waren am selben Tag in der Tageszeitung „junge Welt“ erschienen. Sowohl die Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) als auch der Präsident der Bundespolizeidirektion äußerten, keine Kenntnis darüber zu haben, dass CRS-Beamte im Wendland eingesetzt waren – und zwar, obwohl, wie die Bundesregierung später mitteilte, diese Beamten von der Bundespolizei eingeladen waren.
Ebenfalls am Mittwoch, dem 10. November 2010, ließ die Pressestelle des BMI verlauten, es habe keine Anforderung von CRS-Beamten und demzufolge auch keinen Einsatz gegeben. Dies war eine glatte Falschinformation.
Am 11. November 2010 verbreitete die Bundesregierung dann die Information, es hätten „im Rahmen des Einsatzes der Bundesbereitschaftspolizei zwei französische Polizeibeamte als Beobachter“ am Castoreinsatz teilgenommen. Dies entspreche langjähriger Praxis. Aufgrund der angeblichen Gefährdung durch Atomkraftgegner habe der Beamte Uniform und Schutzausstattung getragen. Wozu er allerdings für eine Beobachterfunktion auch Schlagstock und Schusswaffe mitführte, geht aus der Stellungnahme des Bundesministeriums nicht hervor. Zum Einsatz sei es schließlich gekommen, weil der französische Beamte seine deutschen Kollegen in einer „Notsituation“ unterstützt habe. Hierbei berief sich das Bundesministerium auf Artikel 28 des Prümer Vertrages. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/4013) legte die Bundesregierung dann auch noch die Artikel 24, 26, 27 und 28 des Prümer Vertrages nach. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. deutet dies darauf hin, dass sich die Bundesregierung selbst nicht darüber im Klaren ist, auf welcher Rechtsgrundlage der Einsatz eigentlich erfolgte.
Der Hinweis auf eine angegebliche „Notsituation“ – die von der genannten Fotoserie widerlegt wird – dient offenkundig dazu, eine Rechtsgrundlage für das Handeln des CRS-Angehörigen zu schaffen, die sonst nicht gegeben wäre. Denn ein Unterstützungsersuchen an die französische Polizei sowie die Einstufung des CRS-Mannes als Hilfspolizist nach § 63 Absatz 2 i. V. m. § 64 Absatz 4 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes ist offenbar nicht erfolgt. Merkwürdig ist auch, dass die niedersächsische Polizeiführung über die Anwesenheit zweier CRS-Beamter gar nicht informiert worden ist.
Offenbar war auch die französische Polizei selbst mit dem starken Interesse am Einsatz eines ihrer Beamten in Deutschland überfordert. Das französische Innenministerium konnte am 12. November 2010 keine präzisen Angaben über den CRS-Einsatz machen (laut Meldung des Nachrichtenportals „Rue 89“) und verwies stattdessen auf Erklärungen der deutschen Regierung, die ja, wie gezeigt, extrem widersprüchlich waren. Dies alles verfestigt den Eindruck der Fraktion DIE LINKE., dass anlässlich des Castoreinsatzes unter Missachtung von Rechtsgrundlagen ein gemeinsamer Einsatz gegen Atomkraftgegner stattgefunden hat.
Völlig unverhältnismäßig – neben dem massiven Einsatz von Reizmitteln – war auch das „Herunterschießen“ eines Demonstranten, der in über vier Metern Höhe auf einem Baum saß. Nach seinen Angaben wurde er ohne Vorwarnung mit Reizmitteln beschossen, so dass er unkontrolliert vom Baum fiel. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. ist eine solche Maßnahme, da mit erheblichem Risiko schwerstwiegender Verletzungen verbunden, absolut unzulässig. Der Demonstrant hatte Glück im Unglück und erlitt „nur“ eine Brustwirbelverletzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck erfolgte der Einsatz der CRS-Beamten (bitte sowohl Europarecht als auch nationale Rechtsgrundlagen nennen)?
Inwiefern wurde dabei konkret vereinbart, dass die CRS-Beamten ausschließlich zur Einsatzbegleitung eingesetzt werden können und keinerlei exekutive Rechte wahrnehmen dürfen?
a) Welche Rechte und Befugnisse hatten sie konkret, und was genau war Gegenstand ihrer Belehrung am 4. November 2010?
b) Wie lange dauerte diese Belehrung?
Von welcher Stelle innerhalb der Bundespolizei ging zu welchem Zeitpunkt an welche Stelle der französischen Polizei die entsprechende Einladung bzw. das Ersuchen? Zu welchem Zeitpunkt bestätigte die französische Seite die Entsendung der Beamten?
Wie waren die Einsatzbegleitung und die Leitung der CRS-Beamten (sowie ggf. weiterer ausländischer Beamter) konkret geregelt?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass weder Vertreter des BMI noch der Bundespolizei in der Sitzung des Innenausschusses am 10. November 2010 bestätigen konnten, dass CRS-Beamte im Wendland waren, obwohl die Bundespolizei diese eingeladen hatte?
Warum hat das BMI noch am 10. November 2010, nachdem die Bilder bereits in der Zeitung „junge Welt“ abgedruckt und im Innenausschuss gezeigt worden waren, behauptet, es habe weder eine Anforderung noch einen Einsatz von CRS-Beamten gegeben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Falschinformationen?
Warum hat der CRS-Beamte, obwohl er angeblich nur zur Beobachtung hätte eingesetzt werden sollen, Schusswaffe und Schlagstock mitgeführt? Wer hat das Führen dieser Waffen genehmigt?
Auf welche Informationen beruft sich die Bundesregierung bei der Behauptung, der CRS-Beamte habe in einer „Notsituation“ gehandelt?
a) Wie soll die behauptete „Notsituation“ genau ausgesehen haben, und wie lange soll sie angedauert haben?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die ins Internet eingestellten Fotos, die dokumentieren, wie der CRS-Beamte gegen einen Demonstranten vorgeht, der sich in keiner Weise gewalttätig verhält?
Warum wurde die Einsatzführung, die Polizeidirektion Lüneburg, nicht über die Anwesenheit zweier französischer Beamter unterrichtet, bzw. zu welchem Zeitpunkt wurde sie unterrichtet?
Was genau war der Zweck des Besuches von Angehörigen der den niederländischen Streitkräften unterstellten Marechaussee sowie der türkischen Polizei und der russischen Grenzpolizei?
a) Von welchen Stellen der Bundespolizei genau wurde gegenüber welchen Stellen der niederländischen Marechaussee sowie der türkischen und russischen Polizei die Einladung ausgesprochen?
b) Welche Befugnisse wurden den eingeladenen Sicherheitskräften dabei zugesprochen, und inwiefern wurden sie hierüber belehrt?
c) An welchen Orten bzw. Befehlsstellen und Führungsstäben haben sie sich an welchen Tagen aufgehalten?
d) Was war dabei jeweils der Zweck ihrer Anwesenheit, und welchen Nutzen verspricht sich die Bundespolizei hiervon?
Welche Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Castortransport hat das Technische Hilfswerk (THW) geleistet?
a) Inwiefern gab es Absprachen zwischen dem THW und der Bundeswehr?
b) Inwiefern gab es Absprachen zwischen dem THW und polizeilichen Einsatzleitungen?
c) Inwiefern betrafen diese Absprachen auch Maßnahmen gegen Demonstranten, wie etwa das „Losschneiden“ etwaiger Blockierer auf den Bahngleisen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorfall, dass ein Demonstrant, der in über vier Metern Höhe auf einem Baum saß, auf der Höhe zwischen Laase und Gorleben gegen 9 Uhr von Polizisten mittels Reizstoffen beschossen wurde und infolgedessen vom Baum stürzte?
Waren Angehörige der Bundespolizei an dieser Maßnahme beteiligt, und wenn ja, von welcher Einheit?
a) Wer hat die Anordnung zum Beschuss des Demonstranten mit einem Reizmittel erteilt?
b) Welches Reizmittel wurde hierbei konkret eingesetzt?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Aussage des geschädigten Demonstranten gegenüber den Fragestellern, er habe keine Aufforderung zum Verlassen des Baumes erhalten, zutrifft, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
d) Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot zu vereinbaren, einen unkontrollierten Absturz eines Demonstranten aus über vier Metern Höhe zu riskieren?
e) Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass der Demonstrant nach seinem Sturz nicht an Ort und Stelle ärztlich versorgt wurde – schließlich waren gravierende Verletzungen der Wirbelsäule nicht auszuschließen – und dass er stattdessen angehalten wurde, sich von der Absturzstelle zu entfernen und erst nach ungefähr 400 Metern Wegstrecke anhalten und auf ärztliche Hilfe warten konnte?
f) Ist es aus Sicht der Bundesregierung angemessen, dass die Hinweise des Verletzten auf seinen Absturz und das Risiko, schwer wiegende Verletzungen erlitten zu haben, von den Einsatzkräften nicht mit dem Angebot sofortiger ärztlicher Hilfe beantwortet wurden, sondern mit der Aufforderung, sich weiter zu entfernen?