Finanzierung der Kriegsgräberfürsorge
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kriegsgräber stehen unter staatlichem Schutz, sie sind kulturelles Erbe und mahnen zum Frieden. Ihr Erhalt liegt in der Finanzierungszuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Durchgeführt wird die Kriegsgräberfürsorge im Ausland vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., basierend auf einem Mandat der Bundesrepublik Deutschland, das 2003 in einer Rahmenvereinbarung zwischen Volksbund und Auswärtigem Amt geregelt wurde. Konkret wurde dem Volksbund die Fürsorge über die Kriegsgräber beider Weltkriege sowie der Kriegsgräber des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/1871 übertragen. Grundlage für die Tätigkeit im Ausland sind bilaterale Kriegsgräberabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Frankreich und anderen europäischen Partnerstaaten oder diplomatische Absprachen. Der Volksbund finanziert sich zum einen über Mitgliedsbeiträge und Spenden und zum anderen über staatliche Zuschüsse, die dem Etat des Auswärtigen Amts zugeordnet sind. In den vergangenen Jahren ist nach Angaben des Volksbundes neben dem Rückgang der Spendeneinnahmen eine deutliche Stagnation der staatlichen Förderungen verzeichnet worden. Für das Haushaltsjahr 2025 rechnet der Volksbund nach eigenen Angaben mit einem Mehrbedarf von 4,4 Mio. Euro, um seine Arbeit auf dem jetzigen Niveau fortsetzen zu können. Es drohen schwere Einschnitte für die Arbeit des Volksbundes im Ausland, mit dem Ergebnis, dass sich der Volksbund aus konkreten Projekten und sogar ganzen Ländern wird zurückziehen müssen. Ein Beispiel ist die Kriegsgräberstätte Champigny-sur-Marne in Frankreich, für deren Instandsetzung der Volksbund seinen Kostenanteil für 2025 definitiv nicht übernehmen können wird, was nach Ansicht der Fragesteller das derzeit bereits angespannte deutschfranzösische Verhältnis weiter belasten wird. Angesichts des bedeutenden Beitrags der Kriegsgräberfürsorge im Ausland für Frieden und Völkerverständigung in Europa wäre es ein fatales Zeichen an unsere Partner, wenn der Volksbund seinen Auftrag wegen staatlicher Unterfinanzierung nicht aufrechterhalten könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Mit welchen Partnerstaaten unterhält die Bundesregierung bilaterale Kriegsgräberabkommen bzw. diplomatische Absprachen (bitte auch angeben, seit wann diese Abkommen bzw. Absprachen bestehen)?
Wie viele Kriegsgräberstätten im Ausland fallen in den Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Für wie viele dieser Kriegsgräberstätten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung substanzieller Instandsetzungsbedarf, und welcher finanzielle Aufwand ist dafür nötig?
Gab es in der Vergangenheit Kriegsgräberabkommen, die zwischenzeitlich beendet wurden, wenn ja, mit welchem Partnerstaat, und was war der Grund?
Welche Bedeutung hat die Kriegsgräberfürsorge nach Ansicht der Bundesregierung heute, knapp 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und angesichts des Krieges in der Ukraine, für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit und somit für die Völkerverständigung?
Hat sich die Bundesregierung zu den Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag bezüglich der Zuwendungen an den Volksbund eine Auffassung gebildet, wenn ja, sieht die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen Spielraum zur Erhöhung der Zuschüsse an den Volksbund, damit dieser seinen notwendigen Bedarf decken kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, wie soll, nach Ansicht der Bundesregierung, der Volksbund seinen Auftrag künftig weiter erfüllen?
Wie wird die Bundesregierung die Kriegsgräberfürsorge fortsetzen, wenn der Volksbund seine Arbeit zumindest teilweise einstellen müsste (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sind Partnerstaaten bereits auf die Bundesregierung zugekommen, mit dem Anliegen, Kriegsgräberstätten, die in deutsche Zuständigkeit fallen, dringend instand zu setzen, und wenn ja, welche Staaten waren das?
In welchem Rahmen und Umfang ist die Pflege der Kriegsgräber des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 geregelt, vor dem Hintergrund, dass die Pflege dieser Kriegsgräber nicht Bestandteil des Deutsch-Französischen Kriegsgräberabkommens ist (vgl. Kriegsgräberabkommen: Frankreich – Bau, Pflege und Instandsetzung | Volksbund.de)?
Findet im Fall der Kriegsgräberstätte Champigny-sur-Marne in Frankreich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein Austausch zwischen Frankreich und Deutschland statt, welche Erwartungen gibt es von französischer Seite gegenüber Deutschland, und welche konkreten Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen mit Frankreich ergeben sich dadurch?
Gibt es absehbar weitere Kriegsgräberstätten, für die die Bundesrepublik Deutschland ihren Kostenanteil künftig nicht übernehmen kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie viele?
Wie viele Kriegsgräberstätten gibt es in Deutschland, für wie viele davon besteht nach Kenntnis der Bundesregierung substanzieller Instandsetzungsbedarf, und welcher finanzielle Aufwand ist dafür nötig?
Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Ausweitung des Mandats gegenüber dem Volksbund auf die Fürsorge für die inländischen Kriegsgräberstätten, an deren Fürsorge der Volksbund ebenfalls beteiligt ist, dies aber bisher ausschließlich aus Vereinsmitteln bestreitet, vor dem Hintergrund, dass der Volksbund nach eigenen Angaben künftig aber auch hier staatliche Fördermittel benötigen wird?