Drohende Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sollen die Mittel für humanitäre Aufnahmen und Resettlement von zuvor 70,5 Mio. auf nur noch 8,9 Mio. Euro um fast 90 Prozent gekürzt werden (Bundestagsdrucksache 20/12400). Das vor zwei Jahren ins Leben gerufene Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für Afghanistan, das aus diesem Topf finanziert wird, steht damit nach Einschätzung der Fragestellenden faktisch vor dem Aus. Zwar betonten Sprecherinnen und Sprecher des Auswärtigen Amts, das BAP solle wie angekündigt bis zum Ende der Legislatur umgesetzt werden, man sei dazu im Gespräch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-17-juli-2024-2299668). Allerdings gehen die Fragestellenden wie viele Nichtregierungsorganisationen davon aus, dass das Programm nicht weitergeführt werden kann, wenn es keine Finanzierung gibt.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, mit dem BAP monatlich bis zu 1 000 Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Bislang sind allerdings gerade einmal 540 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland eingereist (Stand Mitte Juli 2024, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/12327). In einem Appell fordern acht zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter das International Rescue Committee, Kabul Luftbrücke und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die Bundesregierung auf, das BAP weiter zu finanzieren und es bis Ende der Legislatur umzusetzen. „Ein vorzeitiger und ungeordneter Abbruch dieses elementaren Aufnahmeprogramms wird bedeuten, dass besonders gefährdete Menschen in Afghanistan zurückgelassen werden“, so die Verfasserinnen des Appells (www.rescue.org/de/pressemitteilung/zwei-jahre-bundesaufnahmeprogramm-afghanistan). Die Fragestellenden teilen die Kritik und schließen sich der Forderung an.
Unklar ist derzeit, was im Falle der Einstellung des Programms mit den Personen geschehen soll, die sich in unterschiedlichen Stadien des Aufnahmeprozesses befinden. Das Auswärtige Amt bestätigte in einem Schreiben an das International Rescue Committee vom 18. Oktober 2024, das den Fragestellenden vorliegt, man sei sich in der Bundesregierung einig, „dass selbstverständlich alle Aufnahmezusagen, die im Bundesaufnahmeprogramm bereits erteilt worden sind, auch eingehalten werden sollen“. Das gelte auch dann, wenn die Ausreise erst im kommenden Jahr erfolgen könne. Seit April bis Ende September 2024 wurden im Rahmen des BAP Aufnahmezusagen für knapp 1 500 Personen ausgesprochen (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern und für Heimat Mahmut Özdemir auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/13175).
Eine weitere Gruppe von Afghaninnen und Afghanen wurde bereits von Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert, hat aber noch keine Aufnahmezusage erhalten; nach Angaben in dem genannten Appell handelt es sich dabei um rund 17 000 Personen. Sollte das Bundesaufnahmeprogramm eingestellt werden, würden sie ohne jede Perspektive sich selbst überlassen (www.rescue.org/de/pressemitteilung/zwei-jahre-bundesaufnahmeprogramm-afghanistan). Diese Afghaninnen und Afghanen informiert die Bundesregierung nur auf explizite Nachfrage darüber, dass die Fallbearbeitung momentan ausgesetzt ist und keine neuen Aufnahmezusagen erklärt werden. Die Bundesregierung spricht selbst von einer „anlassbezogenen Kommunikation“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/13175). Eine Vielzahl weiterer Menschen hat sich in den letzten zwei Jahren um eine Aufnahme im Rahmen des BAP beworben, ohne bislang vorausgewählt worden zu sein. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Mitte April 2024 lagen der von der Bundesregierung geförderten Koordinierungsstelle knapp 45 000 Fälle vor. Darin seien aber laut Bundesregierung auch Dubletten und „unplausible Fälle“ enthalten (Bundestagsdrucksache 20/11282).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Auswahlrunden haben bisher im Rahmen des BAP stattgefunden (bitte einzeln mit Datum auflisten), wie viele Hauptpersonen und wie viele Familienangehörige (bitte differenzieren) wurden dabei jeweils vorausgewählt?
Wie viele Aufnahmezusagen (Aufnahmebescheide) gab es bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren)?
Wie viele Einreisen gab es bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren)?
Wie viele Personen (bitte zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren) mit Aufnahmebescheid über das Bundesaufnahmeprogramm befinden sich derzeit in Obhut der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Islamabad?
a) Wie viel Zeit verbringen diese Menschen im Schnitt zwischen dem Ankommen in Pakistan, dem Durchlaufen des Sicherheitsinterviews und der Ausreise nach Deutschland?
b) Was ist der Bundesregierung über Personen mit Aufnahmebescheid bekannt, die sich nicht in Obhut der GIZ GmbH in Islamabad befinden, um wie viele Personen handelt es sich (bitte notfalls ungefähre Angaben machen), und wo befinden sie sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele Personen (bitte zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen differenzieren) wurden für eine Aufnahme im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms vorausgewählt und von Stellen der Bundesregierung kontaktiert, wo befinden sich diese Personen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele sind bereits insbesondere nach Pakistan oder Iran ausgereist?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wann diese Personen zum ersten Mal durch das BAP-Sekretariat kontaktiert wurden, wie lange sie also bereits darauf warten, dass der Aufnahmeprozess weitergeführt wird (bitte die längste, kürzeste und die durchschnittliche Wartezeit angeben und notfalls ungefähre Einschätzungen machen)?
b) Wie viele dieser Afghaninnen und Afghanen hat die Bundesregierung „anlassbezogen“ darüber informiert, dass aktuell keine weiteren Aufnahmezusagen erklärt werden (gegebenenfalls bitte zumindest ungefähre Einschätzungen machen)?
Ist für Afghaninnen und Afghanen, die vorausgewählt und durch das BAP-Sekretariat kontaktiert wurden und in der Hoffnung auf baldige Aufnahme in Deutschland Afghanistan bereits verlassen und dort womöglich ihr gesamtes Gut verkauft haben, nun aber absehbar keine Aufnahmezusage mehr erhalten werden, eine (vorübergehende) Unterstützung vorgesehen, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Wie häufig ist es nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung vorgekommen, dass bei queeren Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahmezusage für das BAP im weiteren Verlauf wieder aufgehoben wurde, und was waren die Gründe dafür (notfalls bitte zumindest typische oder häufige Gründe nennen)? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass queere Afghaninnen und Afghanen, die in der Hoffnung, in Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogramms Schutz zu finden, nach Pakistan ausgereist sind, nur um dort festzustellen, dass sie doch nicht aufgenommen werden und nunmehr in Islamabad festsitzen, in einer verzweifelten Lage sind (bitte begründen), und welche Unterstützungsmöglichkeiten sind für solche Fälle vorgesehen?
Welche Zahlen oder zumindest Einschätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, in wie vielen Fällen der Menschenrechtsliste gegebene Aufnahmezusagen wieder zurückgenommen wurden, und was waren die Gründe hierfür (bitte zumindest ungefähre Einschätzungen zu den wichtigsten Gründen machen)? Erhalten diese Menschen eine inhaltliche Begründung für die Rücknahme, und wenn nein, warum nicht, auch vor dem Hintergrund, dass in vielen dieser Fälle die Betroffenen mutmaßlich all ihr Hab und Gut in Afghanistan aufgegeben haben dürften in der Erwartung einer rettenden Aufnahme (bitte ausführen)? Wie viele Personen der Menschenrechtsliste befinden sich derzeit in Obhut der GIZ GmbH (Unterbringung in Pakistan), wie viele mussten ihre Unterkunft infolge der Rücknahme einer Aufnahmezusage wieder verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen und, soweit möglich, nach Monaten differenzieren)?
Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Hauptpersonen und Familienangehörigen (bitte differenzieren) sind seit April 2023 in der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln und die Personen mit Aufnahmezusage im BAP gesondert aufführen), wie viele minderjährige Personen wurden dabei angehört, und in wie vielen Fällen geschah dies ohne Begleitung durch einen Beistand, Elternteil oder Anwalt?
Wie viele Visa wurden seit April 2023 an Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage (Aufnahmebescheid) für das BAP im Rahmen der Menschenrechtsliste oder des Ortskräfteverfahrens ausgestellt (bitte zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Monaten differenzieren und Personen mit Aufnahmezusage für das BAP gesondert aufführen)?
Stimmt die von einer Beratungsstelle an die Fragestellenden herangetragene Beobachtung, dass seit Ende August 2024 kein Charter mit Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen werden, aus Pakistan in Deutschland angekommen sei, während Menschen, die über die Menschenrechtsliste und das Ortskräfteverfahren aufgenommen werden, weiterhin ankämen, wenn ja, woran liegt das, und wird stattdessen auf Linienflüge zurückgegriffen oder gibt es einen Einreisestopp für das Bundesaufnahmeprogramm (bitte erläutern)?
Was kann die Bundesregierung zum Stand der Evaluation des Bundesaufnahmeprogramms mitteilen?
Wie viele Personen sind aktuell in der GIZ GmbH, der Koordinierungsstelle, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Bundesministerien (bitte differenzieren) mit der Bearbeitung des Bundesaufnahmeprogramms beschäftigt?
Wie viele Aufnahmezusagen im Ortskräfteverfahren gab es seit dem 6. April 2023 (bitte nach Ressorts, Ortskräften bzw. Familienangehörigen und nach Monaten differenzieren)?
Wie viele Aufnahmezusagen gab es seit dem 6. April 2023 an besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Personen mit Aufnahmezusage über die Menschenrechtsliste oder im Ortskräfteverfahren befinden sich aktuell „in unterschiedlichen Verfahrensschritten im Ausreiseprozess“ (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/11282) und warten auf die Ausreise nach Deutschland (bitte nach Programm und Ort differenzieren), und wie viele werden von der GIZ GmbH betreut?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Wartezeiten während des „Ausreiseprozesses“ zu verkürzen, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich konkret?
Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass afghanische Personen mit einer Aufnahmezusage noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode nach Deutschland einreisen können, um politisch und individuell gegebene Zusagen zur Aufnahme einhalten zu können (bitte ausführen)?
Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen (bitte nach Quartalen und nach den jeweiligen Landesaufnahmeprogrammen differenzieren)?