Körperliche Leistungsfähigkeit von Soldatinnen und Soldaten
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Eskalation im Nahen Osten, die Drohungen Chinas gegenüber Taiwan einschließlich des aggressiven Auftretens im Südchinesischen Meer, das weltweit gestiegene Konflikt- und Eskalationspotenzial zeigen, dass sich die internationale und geopolitische Ordnung erheblich und schnell verändert hat und weiter verändert. Das hat dazu geführt, dass Streitkräfte als Instrumente zur Verteidigung und Abschreckung sowie der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik auch in Deutschland an Bedeutung gewinnen und für hochintensive Szenarien vorbereitet sein müssen.
Die umfängliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr als Ganzes und damit auch ausdrücklich die jedes einzelnen Soldaten erhält zukünftig eine nochmals deutlich gesteigerte Bedeutung. Es bedarf einer Kaltstartfähigkeit der Organisation Bundeswehr sowie aller in ihr dienenden Soldatinnen und Soldaten.
Bislang wurden in der Öffentlichkeit vor allem überbordende Bürokratie, langwierige Rüstungsprojekte, Beschaffungswege und Ausrüstungsmängel moniert. Weniger Beachtung fand hingegen die unmittelbare „personelle Einsatzfähigkeit der Streitkräfte“, obwohl die Bundeswehr schon immer zur Auftragserfüllung zwingend auf einsatzbereite Soldatinnen und Soldaten angewiesen ist. Vor dem Hintergrund negativer Gesundheits- und Leistungstrends in der Gesellschaft und den fordernden Einsatzbelastungen für Soldatinnen und Soldaten ist es für die Bundeswehr eine wachsende Herausforderung, eine ausreichende Anzahl von gesunden, leistungsstarken und leistungswilligen Soldatinnen und Soldaten für eine kaltstartfähige, einsatzbereite und einsatzfähige Bundeswehr zu gewinnen und zu stellen.
Seit der Einführung 2019 steht mit der Allgemeinen Verwendungsfähigkeitsuntersuchung auf Individuelle Grundfertigkeiten (AVU-IGF) erstmalig ein aussagekräftiger Indikator für einen Gesundheitsstatus mit Bezug zur Einsatzfähigkeit zur Verfügung. Die für alle Soldatinnen und Soldaten ab dem 22. Lebensjahr verpflichtende Begutachtung überprüft im Dreijahresrhythmus die gesundheitliche Eignung für die unbedenkliche Teilnahme an den jährlich verpflichtenden Individuelle Grundfertigkeiten- und Körperliche Leistungsfähigkeit-Leistungen (IGF- und KLF-Leistungen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Sieht die Bundesregierung die AVU-IGF weiterhin als aussagekräftigen Indikator für einen Gesundheitsstatus mit Bezug zur Einsatzfähigkeit?
Wie viel Prozent der Soldatinnen und Soldaten werden nach der im Dreijahresrhytmus verpflichtenden AVU-IGF als verwendungsfähig, verwendungsfähig mit Einschränkungen, vorübergehend verwendungsunfähig bzw. verwendungsunfähig beurteilt (bitte jährlich nach Altersklassen und Dienstgraden für die Jahre 2019 bis 2023 auflisten)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten können an den jährlich verpflichtenden IGF- und KLF-Leistungen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht teilnehmen (bitte jährlich nach Altersklassen und Teilleistungen auflisten)?
Wie viel Prozent der Soldatinnen und Soldaten besitzen dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen für einzelne bzw. für alle Teilleistungen (bitte jährlich nach Teilleistungen und Altersklassen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die gemeldete Erfüllungsquote IGF jeweils in den Jahren 2019 bis 2023 (bitte jährlich nach Altersklassen und Dienstgraden auflisten)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten waren nicht von IGF befreit und haben nicht teilgenommen (bitte jährlich nach Altersklassen und Dienstgraden auflisten)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten nehmen unerlaubt nicht an der AVU-IGF teil (bitte jährlich nach Altersklassen und Dienstgraden auflisten)?
Welche Konsequenzen hat eine unerlaubte Nichtteilnahme an der Allgemeinen Verwendungsfähigkeitsuntersuchung?
Welche Konsequenzen hat ein selbstverschuldetes Nichtbestehen der IGF- bzw. KLF-Leistungen?
Geht die Bundeswehr den Fällen der Nichterfüllung von Dienstpflichten für IGF nach?
Inwieweit unterscheiden sich die Ergebnisse der AVU-IGF und IGF im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nach Zugehörigkeit zu einem Truppenteil (bitte jährlich nach Teilstreitkraft bzw. Organisationsbereich und BMVg auflisten)?
Wie erfolgt die Kontrolle auf Kommandoebene und im BMVg?
Wurde die unerlaubte Nichtteilnahme an AVU-IGF schon in der Bundeswehr thematisiert, und wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Wie viele Disziplinarverfahren endeten wegen unerlaubter Nichtteilnahme an AVU-IGF bereits mit Sanktionierungen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten?
Gibt es positive Anreize, um die AVU-IGF abzulegen?
Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vergleichen zu den Streitkräften anderer Länder (beispielsweise zu Großbritannien, USA, Frankreich) bezüglich der Fitness der Soldatinnen und Soldaten?
Wie ordnet sich der Prozentsatz verwendungsfähiger bzw. nicht verwendungsfähiger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Vergleich zu anderen Armeen ein (bitte nach europäischen und außereuropäischen Armeen (z. B. Großbritannien, Frankreich, Israel, USA) auflisten)?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Armeen bei unerlaubter Nichtteilnahme an verpflichtendem Dienstsport oder Begutachtungen ergriffen, z. B. USA, Frankreich?
Welche Vergleichsergebnisse von Polizei, Feuerwehren und Zoll, bei denen ebenfalls der Dienstsport angeordnet wird, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie wirkt sich die eingeschränkte Verwendungsfähigkeit von Soldatinnen und Soldaten auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr aus?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des jährlichen Sportabzeichens in der Bundeswehr, und gibt es Pläne, die Teilnahme daran zu erhöhen?
Wie begründet und bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Ablegen und Erfüllen der Leistungen des Deutschen Sportabzeichens (DSA) für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht mehr bindend ist?
Wie begründet und bewertet die Bundesregierung die Beendigung der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Deutschen Olympischen Sportbund hinsichtlich des DSA?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die körperliche Leistungsfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten zu steigern?
Welche messbaren Ergebnisse erbrachte bisher die Neue Allgemeine Regelung A2-224/0-0-1 Körperliche Leistungsfähigkeit, und wie wird diese in der Truppe angenommen?
Wie viele Sportlehrer gibt es in der Truppe?
Wie erfolgt die Auswahl der Sportlehrer, gibt es Bestrebungen, Sportwissenschaftenabsolventen der Universitäten der Bundeswehr verstärkt als Sportlehrer Truppe einzusetzen, und wie erfolgt deren Dienstaufsicht?
Welche messbaren Ergebnisse erbrachte der Einsatz von Sportfachpersonal für das systematische und zielgerichtete Training der KLF?
Bewertet die Bundesregierung die Ausstattung der Bundeswehr- Sportstätten als ausreichend?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Verfügbarkeit von Fitnessgeräten und Sportmaterialien in den Sporteinrichtungen der Bundeswehr, und gibt es Pläne, diese zu modernisieren oder zu erweitern?
Hat die Bundeswehr für das Schwimmtraining Zugang zu ausreichend Schwimmhallen, oder sind fehlende Schwimmhallen oder zu weite Entfernungen zu diesen ein Grund für das Nichtabsolvieren von KLF?
Wie viele Kooperationen mit Kommunen ist die Bundeswehr hinsichtlich einer Mitnutzung von Schwimmhallen eingegangen, und sieht die Bundeswehr hier noch einen Bedarf, und wenn ja, was unternimmt sie dahin gehend?
Bei welchen Lehrgängen hat die Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch Sport als Sperrfach eingeführt?
Bei welchen Lehrgängen hat die Offizierschule des Heeres in Dresden Sport als Sperrfach eingeführt?
Gibt es Sport als Sperrfach auch in anderen Lehrgängen der Bundeswehr, bzw. gibt es die Überlegung, vermehrt Sportleistungen als verpflichtend und laufbahnrelevant einzuführen, und wenn ja, wie sind bisher die Erfahrungen damit?
Wie viele Lehrgangsteilnehmer haben bisher einen Lehrgang aufgrund der sportlichen Aufgaben nicht bestanden?
Gibt es die Überlegungen, dass die olympischen Sportler der Bundeswehr weiter gefördert werden und auch ihre Leistungen in der Truppe weiterverbreitet und anerkannt werden, um eine Vorbildfunktion in der Truppe zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr, um den Zugang zu sportlichen internen wie externen Angeboten für Soldatinnen und Soldaten, wie beispielsweise in Litauen, sicherzustellen?
Wie viele Sport- und Bewegungstrainer sind derzeit in der Bundeswehr tätig, und wie wird deren Anzahl im Hinblick steigender Anforderungen im Bereich der körperlichen Leistungsfähigkeit bewertet?
Gibt es Überlegungen, spezielle Förderprogramme für die psychische Gesundheit von Soldatinnen und Soldaten durch sportliche Aktivitäten zu erweitern, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Sports zur Förderung von Teamgeist und Kameradschaft innerhalb der Bundeswehr, und welche zusätzlichen Maßnahmen werden hierfür angedacht?
In welchem Umfang arbeitet die Bundeswehr mit externen Sportvereinen, Organisationen oder privatwirtschaftlichen Trägern zusammen, um den sportlichen Alltag ihrer Soldatinnen und Soldaten zu fördern?
Welche speziellen Trainingsprogramme bietet die Bundeswehr für körperlich beeinträchtigte Soldatinnen und Soldaten an, um deren Leistungsfähigkeit und sportliche Teilhabe zu fördern?
Welche Rolle spielen sportliche Aktivitäten in der Prävention und Rehabilitation von dienstbedingten Verletzungen, und welche Angebote bestehen diesbezüglich innerhalb der Bundeswehr?
Inwieweit ist die Erfüllung von IGF-Leistungen ein Kriterium für den Karriereaufstieg oder für Personalentscheidungen (bitte auflisten, wo und in welcher Gewichtung IGF-Leistungen ein Einflussfaktor sind)?