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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Regelung Kunst am Bau

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

25.11.2024

Aktualisiert

02.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1372111.11.2024

Regelung Kunst am Bau

der Abgeordneten Jan Korte, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Kunst am Bau ist ein wesentlicher Bestandteil der Baukultur, der die Gestaltungsqualität und Ausdruckskraft von Gebäuden entscheidend mitprägt. Als integraler Bestandteil von Bauprojekten und der Verantwortung öffentlicher Bauherren bezieht sich Kunst am Bau direkt auf das Gebäude oder das dazugehörige Grundstück. Sie steht in engem Bezug zur Nutzung des Bauwerks und wird im Rahmen einer zweckgebundenen baulichen Maßnahme realisiert. Dabei muss sie, ähnlich wie das Bauwerk selbst, nutzungsspezifischen Anforderungen sowie bautechnischen und rechtlichen Vorgaben gerecht werden, was Anpassungen oder Veränderungen der Kunstwerke im Laufe der Zeit notwendig machen kann.

Die Rahmenbedingungen für Kunst-am-Bau-Projekte stellen Künstlerinnen und Künstler vor besondere Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittelständische Künstlerinnen und Künstler sehen sich aufgrund spezifischer Vertragsanforderungen oft mit praktischen und finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die derzeitigen Regelungen zu den Nutzungsrechten, die umfassende und exklusive Rechte an Abbildungen und Veröffentlichungen vorsehen, bergen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller das Risiko einer unverhältnismäßigen Einschränkung der künstlerischen Freiheit und der Kontrolle der Urheberinnen und Urheber über ihre Werke. Zudem stellen zukünftige, unbekannte Nutzungsarten eine zusätzliche Herausforderung dar, die den Schutz der Urheberrechte erschweren könnte.

Darüber hinaus können außergewöhnliche Preissteigerungen, wie sie in den letzten Jahren infolge der COVID-19-Pandemie oder des Ukraine-Krieges aufgetreten sind, die Produktionskosten erheblich beeinflussen. Derartige Entwicklungen werfen die Frage auf, wie Mehrkosten in solchen Fällen fair berücksichtigt werden können, ohne dass Künstlerinnen und Künstler gezwungen sind, seltene Risiken bei jedem Projekt einzukalkulieren. Hier besteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Notwendigkeit, Regelungen wie die Stoffpreisgleitklausel aus der Bauwirtschaft auf die speziellen Anforderungen von Kunstprojekten anzupassen.

Die derzeitigen Zahlungsmodalitäten, bei denen Künstlerinnen und Künstler oft erst nach vollständiger Leistungserbringung bezahlt werden, führen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zu zusätzlichen finanziellen Belastungen, insbesondere da Vorauszahlungen für die Produktion häufig erforderlich sind. Eine phasenorientierte Bezahlung, die sich am Fortschritt des Projekts orientiert, könnte hier Abhilfe schaffen und gleichzeitig die Notwendigkeit von Bürgschaften verringern, die für Künstlerinnen und Künstler oft schwer zugänglich und teuer sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung für Auftragnehmer im Bereich Kunst am Bau realistisch und umsetzbar sind, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Künstlern?

2

Wie gestaltet die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungen für Verwertungsgesellschaften, um eine faire Balance zwischen den Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse sicherzustellen?

3

Werden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Nutzungsrechte der Künstler zu gewährleisten, und existieren staatliche Richtlinien, die den Umgang mit der Einräumung exklusiver Nutzungsrechte regeln, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der Vertragsmuster für Kunst am Bau, um diese an neue rechtliche und technische Entwicklungen anzupassen?

5

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die vertragliche Klausel zur Erstellung eines Unikats durch den Auftragnehmer nicht zu einer übermäßigen Einschränkung der künstlerischen Freiheit führt und Künstlerinnen und Künstler nicht verunsichert werden, welche künstlerischen Werke sie nach Abschluss des Vertrags noch entwickeln dürfen, insbesondere im Hinblick auf die Gefahr, als „einfalls- oder ideenlos“ zu erscheinen?

6

Welche Gründe gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für die umfassende Einräumung von exklusiven und unwiderruflichen Nutzungsrechten an Abbildungen von Kunstwerken im Rahmen von Kunst-am-Bau-Projekten, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Einschränkungen der Rechte der Urheberinnen und Urheber?

7

Inwiefern wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die Interessen der Künstlerinnen und Künstler angemessen berücksichtigt werden, und wie wird verhindert, dass diese Regelung die künstlerische Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränkt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Rechteeinräumung für zukünftige, derzeit unbekannte Nutzungsarten, und werden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Künstlerinnen und Künstler dadurch nicht unangemessen beschnitten werden, und wenn ja, welche?

9

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, dass die Einschränkung der Vervielfältigung und Veröffentlichung von Planungen und Abbildungen eines Kunstwerks durch den Auftragnehmer nicht zu einer unverhältnismäßigen Kontrolle des Auftraggebers führt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen Schwierigkeiten, denen viele Künstlerinnen und Künstler ausgesetzt sind, wenn Zahlungen erst nach vollständiger Leistungserbringung erfolgen und lange Wartezeiten eintreten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Künstler oft hohe Vorauszahlungen für die Produktion leisten müssen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, Regelungen zu unterstützen, die eine projektphasenorientierte Bezahlung (z. B. nach Vorplanung, Ausführungsplanung, Herstellung und Lieferung) vorsehen, und dabei die Notwendigkeit von Bürgschaften zugunsten eines Nachweises der erbrachten Leistungen, etwa durch Planunterlagen oder Produktionsfotos, aufzuheben?

12

Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass bei unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Preissteigerungen, wie sie im Zusammenhang mit der Pandemie oder dem Ukraine-Krieg auftreten, die Mehrkosten für Kunst-am-Bau-Projekte auf faire Weise berücksichtigt werden, ohne dass Künstler gezwungen sind, solche seltenen Risiken bei jedem Projekt fest einzukalkulieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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