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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen seit 2023

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.12.2024

Aktualisiert

12.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1386120.11.2024

Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen seit 2023

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen münden in manchen Situationen im Einsatz von Mitteln des unmittelbaren Zwangs und in seltenen Extremfällen im Tod des polizeilichen Gegenübers. Der Fokus der Öffentlichkeit liegt hier besonders auf dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen, aber auch zunächst nichtletalen Einsatzmitteln wie Reizgasen und Distanz-Elektroimpulsgeräten („Taser“). Einerseits, weil der Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei medial eine besondere Aufmerksamkeit erfährt. Andererseits ist das Interesse, auch an konkreten Einzelfragen zu derlei Einsatzgeschehen auch deshalb so dringlich, weil es sich beim Schusswaffeneinsatz durch die Polizei um eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung handelt.

Im Jahr 2024 sind laut einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur bereits 17 Menschen durch Schusswaffengebrauch während polizeilicher Einsätze ums Leben gekommen. Dies sei die höchste Zahl seit 25 Jahren (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/gewerkschaft-fordert-bundesweit-taser-fur-beamte-zahl-der-todlichen-polizeischusse-nimmt-2024-deutlich-zu-12608807.html). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verweist in diesem Zusammenhang auf eine gestiegene Gewaltkriminalität und fordert einen bundesweiten Einsatz von Tasern (ebd.).

Auch ungeachtet der Konjunkturen medialer Aufmerksamkeit sind Behörden und der Gesetzgeber grundsätzlich gehalten, sich der Debatte um die Konsequenzen staatlicher Gewaltanwendung zu stellen. Denn ungeachtet der konkret handelnden Personen im Einzelfall obliegt es Gesetzgebern, Bundesministerien und Behörden, die Rechtsgrundlagen, das Straf- und Disziplinarrecht, die Einsatzregeln, Aus- und Fortbildung, das Einsatz- und Schusstraining so zu gestalten, dass die Grenzen eines Einsatzes und die möglichen Konsequenzen einer fehlerhaften oder rechtswidrigen Anwendung von Einsatzmitteln allen Beamtinnen und Beamten klar sind.

In Dortmund und darüber hinaus machte 2022 der Fall des minderjährigen Mouhamed Lamine Dramé Schlagzeilen, der letztlich durch mehrere Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten getötet wurde, obwohl bereits verschiedene andere Einsatzmittel angewandt worden waren. Inzwischen wurde bekannt, dass zwischen dem Einsatz eines Tasers und dem ersten Schuss aus der eingesetzten Maschinenpistole lediglich ein zeitlicher Abstand von 0,717 Sekunden bestanden habe (www.ruhrnachrichten.de/dortmund/tasereinsatz-und-pistolen-schuss-fast-gleichzeitig-ermittlung-zum-fall-mouhamed-d-w1809772-2000672696/). Beteiligte Polizisten wurden inzwischen u. a. wegen Totschlags angeklagt (www.nd-aktuell.de/artikel/1175318.polizeigewalt-mouhamed-lamine-drame-rassistische-taeter-opfer-umkehr.html). Diesen Fall und 499 weitere Fälle sogenannter polizeilicher Todesschüsse seit 1976 hat die Zeitschrift „cilip“ gesammelt und dokumentiert (polizeischuesse.cilip.de/). Aus der Dokumentation sind Tendenzen beim tödlichen Einsatz von Schusswaffen und Distanz-Elektroimpulsgeräten ablesbar, wie etwa die deutliche Zunahme von Opfern des Schusswaffeneinsatzes, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden. Fälle, die eher der klassischen Vorstellung des Schusswechsels zwischen Polizeikräften und fliehenden Straftätern entsprechen, sind hingegen selten geworden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Todesfälle von Personen, die nicht den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, beteiligten Bundespolizeidirektionen und, soweit bekannt, Todesursache aufschlüsseln)?

2

Wie viele Todesfälle von Personen, die den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, beteiligten Bundespolizeidirektionen und, soweit bekannt, Todesursache aufschlüsseln)?

3

Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die nicht den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei außerhalb von Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?

4

Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei außerhalb von Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?

5

Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die nicht den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei anlässlich von Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?

6

Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die den jeweils beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei anlässlich von Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen haben Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei seit dem 1. Januar 2023 im Dienst von Schusswaffen Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren, Schussabgaben gegen Personen, Tiere, Sachen, als Warnschuss oder unbeabsichtigt sowie nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)?

8

In wie vielen Fällen haben Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei seit dem 1. Januar 2023 im Dienst von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Tasern) Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren, Schussabgaben gegen Personen oder Tiere sowie nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Geräte sind derzeit in der Erprobung oder im Erprobungseinsatz?

b) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Einsatz derzeit, und geht die Bundesregierung von der Notwendigkeit einer eigenen Rechtsgrundlage für den Fall aus, dass Distanz-Elektroimpulsgeräte dauerhaft und flächendeckend als Einsatzmittel der Bundespolizei genutzt werden sollen?

c) Wird beim Erprobungseinsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten durch die Bundespolizei von der technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht, unmittelbar mit dem Aktivieren des Distanz-Elektroimpulsgerätes auch die Body-Cam des Polizeivollzugsbeamten bzw. der Polizeivollzugsbeamtin zu aktivieren?

d) Erachtet die Bundesregierung den Einsatz von Tasern grundsätzlich als geeignetes Einsatzmittel gegen widerstandleistende Störer, und welche Anwendungshinweise erhalten die Beamten von Bundesbehörden angesichts der umfassenden Auflistung von Risikogruppen in den Anwendungshinweisen der Herstellerfirma AXON (my.axon.com/sfc/servlet.shepherd/document/download/069f3000006M8cOAAS?operationContext=S1)?

9

In welcher Weise und in welchem jährlichen zeitlichen Umfang werden Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei durch gesonderte Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen auf den Umgang mit Personen, die psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem Zustand sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren zu können, vorbereitet bzw. bisherige Einsatzgeschehnisse nachbereitet?

10

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben

a) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

b) seit dem 1. Januar 2024

eine Fortbildung oder ein Training zum Umgang mit Personen, die psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem Zustand sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren zu können, in Anspruch genommen?

11

Welche Handlungsanweisungen erhalten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei für den Umgang mit Personen, die psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem Zustand sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren zu können?

12

Welche Einsatz- und Distanzmittel stehen den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei an welchen Einsatzorten bzw. Bundespolizeidirektionen seit dem 1. Januar 2024 zur Verfügung, um Störer, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, auf Distanz zu halten?

Berlin, den 12. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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