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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Hilfen und Bedarfe von Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

05.12.2024

Aktualisiert

19.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1387121.11.2024

Hilfen und Bedarfe von Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Caren Lay, Heidi Reichinnek, Cornelia Möhring, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. Gesine Lötzsch, Kathrin Vogler, Susanne Hennig-Wellsow und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Der Anteil von Frauen unter den wohnungslosen Erwachsenen in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut Schätzungen der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) Wohnungslosenhilfe e. V. und Daten des Statistischen Bundesamts stieg dieser Anteil seit 2011 von rund 24 Prozent auf 42 Prozent (www.bagw.de/de/themen/zahl-der-wohnungslosen/uebersicht Stand: 31. Januar 2023). Trotz dieses Anstiegs bleibt die Wohnungslosigkeit von Frauen sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch im politischen Diskurs weitgehend unsichtbar und wird oft als primär männliches Phänomen betrachtet.

Häufig bemühen sich wohnungslose Frauen, ihre Situation in der Öffentlichkeit zu verbergen, indem sie versuchen, abseits institutioneller Hilfsangebote nach Lösungen zu suchen. Diese Umstände führen oft dazu, dass Frauen nicht selten in Abhängigkeit von Wohnungsinhabern geraten, was sie wiederum verletzlich gegenüber deren Interessen macht. Zudem würden sich Frauen, die männlicher Gewalt ausgesetzt waren, in Tagesaufenthaltsstätten und Beratungsstellen, die vorwiegend männlich dominiert sind, nicht sicher fühlen. Der Zugang zum Hilfesystem scheint somit für wohnungslose Frauen erschwert zu sein (Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) 25-26/18, Claudia Steckelberg).

Auch weitere Expertinnen bzw. Experten und Studien betonen die geschlechtsspezifischen Unterschiede unter wohnungs- und obdachlosen Menschen. „Eine der wesentlichsten Erkenntnisse – neben der hohen Gewaltbetroffenheit von wohnungslosen Frauen – ist die Tatsache, dass sie oft verdeckt wohnungslos leben. Häufig gehen sie sogenannte Zwangspartnerschaften ein, in denen sie, auch sexuell, ausgebeutet werden. Der Anteil von nur 25 Prozent an den erwachsenen Wohnungslosen ist überall dort höher, wo spezifische Einrichtungen für wohnungslose Frauen angeboten werden. Es kann also vermutet werden, dass die besonders stark ausgeprägte Scham von Frauen, sich wohnungslos zu melden, aber auch fehlende adäquate Hilfeangebote Gründe für den geringeren Anteil von Frauen an der geschätzten Zahl von Wohnungslosen sind“ (APuZ, 20-21/14, Susanne Gerull).

Obwohl die Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe einen deutlichen Handlungsbedarf aufzeigen, fehlt eine spezialisierte Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Wohnungslosigkeit von Frauen, die auch spezifische Entwicklungen und Herausforderungen aufzeigt, wie das vorübergehende Unterkommen bei Freundinnen bzw. Freunden und Verwandten oder das dauerhafte Leben auf der Straße. Geschlechtsspezifische Verläufe und Bedarfe der Wohnungs- und Obdachlosigkeit von Frauen werden von daher in der bisherigen Wohnungspolitik bislang noch immer unzureichend berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Gesamtzahl wohnungsloser Frauen in Deutschland und den einzelnen Bundesländern vor, und wie viele davon sind

a) alleinlebende Frauen,

b) alleinerziehende Frauen (bitte nach Kinderzahl differenzieren),

c) Frauen mit Behinderungen,

d) Frauen mit psychischen Erkrankungen,

e) minderjährige Frauen,

f) Frauen, über 67 Jahre alt sind?

2

Welchen Anteil haben wohnungslose Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Gesamtzahl aller Wohnungslosen, und wie viele dieser Frauen sind

a) offen wohnungslos,

b) verdeckt wohnungslos?

3

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit von Frauen?

4

Welche geschlechtsspezifischen Ursachen erkennt die Bundesregierung für die zunehmende Wohnungslosigkeit von Frauen?

5

Inwiefern berücksichtigte die Bundesregierung bislang diese geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen?

6

Erkennt die Bundesregierung Zusammenhänge zwischen der strukturellen Diskriminierung von Frauen, ihrer zunehmenden Armut und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen, und wenn ja, in welcher Weise wurden diese Zusammenhänge in den Konzepten zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit, insbesondere im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, und der Gewalt gegen Frauen in dieser Legislatur bisher berücksichtigt?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislatur ergriffen, um die Istanbul-Konvention, insbesondere für wohnungs- und obdachlose Frauen, umzusetzen?

8

Welche finanziellen Mittel stellte die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit bereit, und welcher Anteil entfiel davon auf wohnungslose Frauen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

9

Hält die Bundesregierung das Unterstützungssystem für wohnungslose Frauen für ausreichend, und wenn ja, wie wird dies für folgende Gruppen sichergestellt:

a) für alleinlebende wohnungslose Frauen,

b) für alleinerziehende wohnungslose Frauen,

c) für wohnungslose Frauen ab 67 Jahren,

d) für wohnungslosen Frauen mit Drogenabhängigkeit,

e) für minderjährige wohnungslose Frauen und Mädchen?

10

Welche Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigten in dieser Legislaturperiode die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der verdeckten Wohnungslosigkeit von Frauen, mit welchem Etat und für welche Zeiträume wurden diese Maßnahmen ausgestattet?

11

Welche gesetzgeberischen Initiativen sieht die Bundesregierung als notwendig an?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?

13

Welche gesetzgeberischen Aktivitäten hat die Bundesregierung bereits auf Bundesebene unternommen, um die Situation wohnungsloser Frauen zu verbessern?

14

Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Frauen in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften vor Gewalt zu schützen?

15

Hält es die Bundesregierung angesichts des steigenden Anteils wohnungsloser Frauen für notwendig, spezielle Frauen-Notunterkünfte zu empfehlen und sich an deren Finanzierung zu beteiligen?

16

Welche genauen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu geschlechtsspezifischen Unterschieden im Gesundheitszustand wohnungsloser Menschen, und welchen Handlungsbedarf leitet sie für die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Frauen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen daraus ab?

17

Ist der Zugang zu Notunterkünften für EU-Bürgerinnen mit und ohne Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Bundesländern gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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