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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Internationale Sportförderung durch die Bundesregierung

Förderkriterien für internationale Sportprojekte, Verantwortliche vor Ort, Koordinierung der Sportförderung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und weiteren Verbänden, Unterstützung der Olympia-Bewerbung Münchens beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) durch das Auswärtige Amt und die Bundesregierung<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/417010. 12. 2010

Internationale Sportförderung durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Winfried Hermann, Ingrid Hönlinger, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Auswärtige Amt (AA) fördert den Sport seit 1961 im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik und verstärkte zuletzt im Jahr 2010 die weltweite Förderung des Sports. Spielerische Werte wie Fairness, Toleranz und Weltoffenheit sollen so vermittelt und damit ein großer Beitrag zur Völkerverständigung geleistet werden. Im Laufe der Jahre förderte das AA über 1 300 Lang- und Kurzzeitmaßnahmen in über 100 Ländern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterhält ebenso verschiedene Programme der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) durch Sport.

Neben diesen Bundesministerien sind zahlreiche weitere Akteure wie Verbände, Universitäten und Durchführungsorganisationen an der Sportförderung in Partnerländern beteiligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Nach welchen Kriterien werden die Projekte der internationalen Sportförderung der Bundesregierung ausgesucht und als förderungswürdig eingestuft?

2

In welcher Form werden die Projekte während der Durchführungsphase und nach Abschluss evaluiert?

3

Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Projektdauer und insbesondere über die Möglichkeit der Verlängerung von Projekten?

4

Wem sind die Projektverantwortlichen vor Ort in welcher Form berichtspflichtig und rechenschaftspflichtig?

5

Welche Akteure sind an den Programmen des AA zur Sportförderung in welcher Form beteiligt?

a) Welche Rolle spielen die Partner des AA – der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußballbund, der Deutsche Leichtathletik-Verband und die Universitäten Leipzig und Mainz – oder andere Institutionen bei der Auswahl von Projekten?

b) Weshalb gibt es mehrere Wege der Antragsstellung, zum einen für Regierungen über die Botschaften vor Ort und zum anderen für Verbände über den DOSB?

c) Gibt es weitere Wege der Antragstellung?

d) Sind Verbände, die Projekte vorschlagen, gleichzeitig am Auswahlprozess beteiligt, und wenn ja, in welcher Form?

e) Auf welcher Grundlage findet die Zusammenarbeit zwischen AA und den genannten Partnern statt?

f) Wer sind die Kooperationspartner des AA im jeweiligen Land?

6

Worin unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ von Projekten der Sportförderung des AA konzeptionell?

7

Welche Koordinierungs- und Kooperationsformen bestehen zwischen den Programmen des BMZ und der Sportförderung durch das AA?

8

Welche Akteure sind an den Programmen des BMZ zur Sportförderung in welcher Form beteiligt?

a) Arbeitet das BMZ neben den EZ-Durchführungsorganisationen im selben Maße mit Verbänden zusammen wie das AA?

b) Wie wird sich die Fusionierung der Durchführungsorganisationen zur Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit auf die Sportförderung des BMZ auswirken?

c) Wer sind die Kooperationspartner des BMZ im jeweiligen Land?

d) Schlägt sich die stärkere Zuwendung des BMZ von der multilateralen hin zur bilateralen Zusammenarbeit auch im Sportbereich nieder, und wenn ja, in welcher Form?

9

Mit welchen weiteren Organisationen arbeitet die Bundesregierung im Bereich der Sportförderung zusammen?

10

Auf welcher Grundlage wird bei der Mittelvergabe das Korruptionsrisiko im jeweiligen Land eingeschätzt?

11

Warum fördert die Bundesregierung vorwiegend Breitensportprojekte? Welche Grundlage gibt es dafür?

12

Wie begründet die Bundesregierung die Konzentration auf die Förderung des Fußballs?

13

Welche Regionen werden über den Schwerpunkt Afrika hinaus in den nächsten drei Jahren im Vordergrund stehen, und warum?

14

Welche Projekte wurden im Rahmen der Zivilen Krisenprävention entwickelt, und welche werden derzeit noch gefördert?

15

Gibt es eine systematische Strategie, nach der Sport in Post-Konflikt-Staaten als Instrument zur Friedensförderung eingesetzt wird?

16

Welche Spitzenverbände, die sich seit 2006 um die Austragung internationaler Meisterschaften beworben haben, haben im entsprechenden Bewerbungszeitraum Förderung für welche Projekte erhalten, vermittelt oder waren an Entscheidungsprozessen beteiligt?

17

Für Sportförderungsmaßnahmen in welchen Ländern wurden im Jahr 2010 (bzw. werden im Jahr 2011) Zusagen zur Verlängerung oder Neuaufnahme erteilt?

18

Hat das AA gemäß seiner Aufgabe, „[i]m Rahmen der internationalen Sportförderung […] auch die Einwerbung und die Durchführung von sportlichen Großveranstaltungen“ zu unterstützen (Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2008/2009), dieses Instrument (Frage 17) im Zusammenhang mit der Olympia-Bewerbung München 2018 eingesetzt?

19

Aus welchen dieser Länder werden Vertreterinnen und Vertreter an der Abstimmung über den Austragungsort der Winterspiele 2018 auf der 123. IOC-Session in Durban teilnehmen?

20

Welche von diesen Vertreterinnen und Vertretern haben dem AA oder seinen Partnern (Frage 4) gegenüber bisher die Bereitschaft gezeigt, die Münchner Bewerbung zu unterstützen?

21

Mit welcher Summe wird die Bundesregierung die im Rahmen der Münchner Olympiabewerbung angekündigte Finanzierung von vorbereitenden Trainingscamps für teilnehmende Nationen fördern?

22

In welcher Weise wurde im Zusammenhang mit der Münchner Olympiabewerbung der Bereich Sport im Rahmen des Besucherprogramms und des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland stärker berücksichtigt als vor Verkündung der Kandidatur (12. Sportbericht der Bundesregierung), und welche IOC-Mitglieder haben bislang an diesem Programm teilgenommen (bzw. haben eine Teilnahme zugesagt)?

23

Hat die Bundesregierung den Abschluss und die Erfüllung von Kooperationsabkommen zwischen dem DOSB und den Nationalen Olympischen Komitees finanziell gefördert? In welcher Form, und mit welchen Summen im Zeitraum seit 2006?

Berlin, den 10. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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