Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Personen im Phänomenbereich „sonstige Zuordnung“ der Politisch motivierten Kriminalität – Herbst 2024
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Zahl von Personen aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-sonstige Zuordnung, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich weiterhin im höheren dreistelligen Bereich. Im Herbst 2023 gab es in diesem Bereich bundesweit insgesamt 621 bzw. 622 offene Haftbefehle, die sich auf 449 Personen verteilten (vgl. die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/10863; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12432). Außerdem bestand zum Erhebungsstichtag vom 29. September 2023 zu insgesamt 110 Personen mindestens ein offener nationaler Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag (vgl. ebd.). Im Vergleich zum Erhebungsstichtag vom 31. März 2023 ist demnach sogar ein minimaler Anstieg der offenen Haftbefehle im genannten Phänomenbereich zu verzeichnen. So verteilten sich im Frühjahr 2023 noch 609 offene Haftbefehle auf 448 Personen. Keine Angaben wurden dazu gemacht, wie vielen dieser offenen Haftbefehle ein Gewaltdelikt zugrunde lag (vgl. die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache: 20/8636). Von den insgesamt 621 bzw. 622 offenen Haftbefehlen konnten bis zum 28. März 2024 insgesamt 252 Haftbefehle vollstreckt oder auf andere Weise erledigt werden. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12432 bestanden am 28. März 2024 bundesweit insgesamt 602 offene Haftbefehle gegen 451 Personen im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung. Das bedeutet ein fast unverändert hohes Niveau. Bei 108 Personen lagen den Haftbefehlen politisch motivierte Delikte und bei 126 Personen lagen den Haftbefehlen ein Gewaltdelikt, teils auch mehrere und teils politisch motivierte Gewaltdelikte zugrunde. Die Zahl der (vorläufig) registrierten politisch motivierten Straftaten im Bereich PMK-sonstige Zuordnung ist in den ersten drei Quartalen 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 um mehr als 60 Prozent auf 15 207 Straftaten angewachsen, was sich in der wachsenden Zahl Strafverfahren und etwaig auch Haftbefehle niederschlagen könnte (Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Gegen wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, lagen zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?
Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur Festnahme der betreffenden Personen und mit welchem Erfolg (bitte einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Wie viele gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, sind zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 29. März 2024 bis zum 30. September 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt?
Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage, inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur Festnahme beiträgt?
Wie viele Haftbefehle haben sich vom 29. März 2024 bis zum 30. September 2024 erledigt?
Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA) bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?
Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen, diese Informationen auszutauschen?
Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?
Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
Wurde dieses Thema im GETZ bzw. GETZ-R behandelt?
Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts bzw. PMK „Selbstverwalter/Reichsbürger“ versehen sind)?
Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden und die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung“ zugerechnet werden, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern von den flüchtigen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wird), nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in ähnlicher Weise gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, aus dem europäischen Ausland befanden sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bis zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?