Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Caren Lay, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind zwei völlig unterschiedliche Systeme, was die Bemessung der Beiträge angeht. In der GKV werden die Beiträge vom Grundsatz her proportional zum Einkommen erhoben, in der PKV spielt das Einkommen keine Rolle, sondern vor allem Vorerkrankungen und das individuelle Krankheitsrisiko zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. In beiden Versicherungssystemen stiegen die zu zahlenden Beiträge über die vergangenen Jahrzehnte, was im Wesentlichen durch allgemeine Kostensteigerungen und eine Teuerung in der Gesundheitsversorgung begründet ist.
Die Steigerungen der durchschnittlich pro Versicherten erhobenen Beiträge in beiden Systemen sind ungefähr gleich, wie eine Analyse des Wissenschaftlichen Institutes der PKV (WIP) ergibt – mit leichten Vorteilen für die PKV. Dies würde sich nach Einschätzung der Fragestellenden vermutlich deutlich in Richtung GKV verschieben, wenn man nicht die Zahlen je Versicherten, sondern je beitragszahlendes Mitglied berücksichtigen würde, weil in diesem Zeitraum die Zahl der Mitglieder deutlich stärker angewachsen ist als die der Versicherten.
Noch wichtiger – insbesondere für eine persönliche Entscheidung – für eines der beiden Systeme ist aber, dass diese Betrachtung der Durchschnittswerte die typischerweise stattfindende individuelle Steigerung der PKV-Beiträge innerhalb eines Versichertenlebens nicht abbildet. Zur Veranschaulichung: Nach einer Grafik des PKV-Verbandes zahlen derzeit 60-jährige Versicherte ohne Beihilfeanspruch in der Vollversicherung mit durchschnittlich 600 Euro pro Monat rund doppelt so hohe Beiträge wie 25-jährige (rund 300 Euro im Durchschnitt). Wenn man also mit 25 Jahren überlegt, in die PKV zu wechseln, dann kann man vermuten, dass man in den kommenden 35 Jahren nicht nur die in der o. g. WIP-Studie berücksichtigten Beitragserhöhungen zu schultern hat, die ähnlich denen in der GKV sind, sondern dass sich die Beiträge mit dem eigenen Altern zudem noch verdoppeln werden. Dieser Umstand soll hier untersucht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Deckt sich die Erkenntnis des PKV-Verbandes, dass 60-Jährige ohne Beihilfeanspruch rund doppelt so hohe Beiträge in der PKV-Vollversicherung zahlen wie 25-Jährige, mit der der Bundesregierung?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragssteigerungsraten jeweils und akkumuliert in den vergangenen 20 Jahren bei PKV-Vollversicherung und unter den Mitgliedern der GKV (bitte für mit und ohne Beihilfeanspruch trennen)?
Wie viele Beschwerden sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu den einzelnen privaten Krankenversicherungsunternehmen beim PKV-Ombudsmann in den einzelnen Jahren seit 2015 bezogen auf die Vollversicherung eingegangen (wenn Daten nicht getrennt für Vollversicherte vorliegen, bitte gesamte Zahl angeben)?
Wie viele Beschwerden sind zu den einzelnen privaten Krankenversicherungsunternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den einzelnen Jahren seit 2015 bezogen auf die Vollversicherung eingegangen (wenn Daten nicht getrennt für Vollversicherte vorliegen, bitte gesamte Zahl angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der PKV-Vollversicherten und die der Zusatzversicherungen bei den einzelnen Krankenversicherungsunternehmen jeweils in den Jahren seit 2015 entwickelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele PKV-Vollversicherte in welchen Alterskohorten Selbstbehalte in welcher Höhe vereinbart haben?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Basistarif bzw. Standardtarif versichert, und wie vielen davon wird eine Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit gewährt (bitte jeweils für die Jahre seit 2009 angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne der einzelnen Versicherungsunternehmen und der gesamten PKV jeweils in den Jahren seit 2015 (bitte nach PKV-Unternehmen einzeln und in Jahresschritten gliedern)?
Wenn Antworten von der Bundesregierung auf Fragen aufgrund einer Abwägung der Fragerechte des Parlaments mit entgegenstehenden Rechten mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen wurden, wie fällt diese Abwägung aus, wenn man bedenkt, dass mögliche Neuversicherte am Markt eine informierte Entscheidung treffen sollten?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Beitrag zur privaten Pflegeversicherung in den einzelnen Jahren seit 2015 und wie hoch der durchschnittliche Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung?