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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zuordnung von Straftaten der politisch Motivierten Kriminalität seit 2023

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

30.12.2024

Aktualisiert

15.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1411609.12.2024

Zuordnung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität seit 2023

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die für das Jahr 2023 veröffentlichte Statistik der erfassten Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK-Straftaten) (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2024/pmk2023-factsheets.pdf?__blob=publicationFile&v=3) umfasste insgesamt 60 028 Delikte, was einen Anstieg von 1,89 Prozent zum Vorjahr bedeutete (2022: 58 916 PMK-Straftaten, Anstieg gegenüber 2021: 7,03 Prozent) und eine nahezu Verdopplung im Zehnjahresvergleich (2014: 32 700). Es handele sich demnach um den höchsten Stand seit Einführung des Meldedienstes 2001. Mit Ausnahme des Rückgangs von Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seien die Fallzahlen in allen sonstigen Bereichen angestiegen. Die „mit Abstand höchsten Zahlen“ gibt es im Bereich politisch rechts motivierter Taten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/05/bka-pmk-2023-pm.html). Damit gab es schon zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg der PMK-rechts-Straftaten um 23,2 Prozent (2023: 28 945; 2022: 23 493) und im Zehnjahresvergleich sogar um 41,2 Prozent (2014: 17 020). Auch bei den Gewaltstraftaten der PMK-rechts (2023: 1 270) gab es einen Anstieg von 8,55 Prozent gegenüber 2022 (1 170).

Im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung gab es gegenüber 2022 einen Rückgang von 30,74 Prozent, bei den Gewaltstraftaten gar um 50,62 Prozent. Dies ist nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf oben erwähnten „Rückgang des Protestgeschehens im Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie“ zurückzuführen (ebd.). Es stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller allerdings die Frage, ob hierbei auch eine veränderte Zuordnung von Straftaten zu den Bereichen PMK-rechts bzw. PMK-sonstige Zuordnung möglicherweise eine Rolle gespielt haben könnte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7594).

Zugleich zeigen vorläufige Daten für die ersten drei Quartale 2024 erneut einen starken Anstieg der Straftaten im Bereich PMK-sonstige Zuordnung und machen im Abfragezeitraum den zweitgrößten Anteil der PMK-Straftaten aus (Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Kriterien spielen für die Zuordnung von Straftaten zur PMK-Kategorie „sonstige Zuordnung“ bzw. „rechts“ eine Rolle, und welche Straftaten werden welchem Bereich zugeordnet?

2

Haben sich die Kriterien für die Zuordnung von Straftaten der PMK-Kategorien „sonstige Zuordnung“ sowie „rechts“ gegenüber dem PMK-Bericht von 2022 verändert?

3

Worauf führt die Bundesregierung den Anstieg von Straftaten der PMK-Kategorien „sonstige Zuordnung“ in den vorläufigen Zahlen für die ersten drei Quartale 2024 (Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511) zurück (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/05/bka-pmk-2023-pm.html)?

4

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

5

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 an?

6

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

7

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

8

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) an?

9

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

10

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

11

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

12

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

13

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

14

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 geleistet?

15

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) geleistet?

16

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

17

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 an?

18

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

19

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) an?

20

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

21

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

22

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

23

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

24

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

25

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

26

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 geleistet?

27

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) geleistet?

Berlin, den 5. Dezember 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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