Kosten- und Beitragssatzentwicklung in der sozialen Pflegeversicherung
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Nils Gründer, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lukas Köhler, Dr. Thorsten Lieb, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung spitzt sich immer weiter zu. Allein für das Jahr 2024 erwartet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein Defizit von 1,8 Mrd. Euro (www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1905536.jsp). Um die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zu sichern, hat die Bundesregierung die Erhöhung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte ab dem 1. Januar 2025 auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung legt dar, dass dieser Schritt notwendig sei, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig sicherzustellen und zugleich Zeit zu gewinnen, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten, mittels derer die Beitragsentwicklung langfristig gedämpft und damit die finanzielle Belastung für Beitragszahler begrenzt werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Zu welchem genauen Zeitpunkt wurde seitens der Bundesregierung zum ersten Mal ein Szenario als möglich erachtet, in dem sich ein Finanzierungsdefizit in der sozialen Pflegeversicherung so entwickeln könnte, dass Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2025 notwendig werden würden?
Welche konkreten Maßnahmen zur Verhinderung einer Beitragssatzerhöhung in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 wurden seitens der Bundesregierung bis heute geprüft, und warum wurden diese bislang nicht erwogen, zu welchem genauen Zeitpunkt wurden diese Alternativen erstmalig im Bundesministerium für Gesundheit geprüft?
Seit wann war es nach Ansicht der Bundesregierung absehbar, dass es zur Dämpfung von Beitragssatzerhöhungen nachhaltiger Pflege-Finanzierungskonzepte bedarf, und warum wurden diesbezügliche Reformvorschläge bis heute nicht vorgelegt?
Wie werden sich die Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 entwickeln?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 erneut mit einem Finanzierungsdefizit in der sozialen Pflegeversicherung sowie mit Beitragssatzerhöhungen zu rechnen, sofern gegenwärtige und vorgesehene Finanzierungsstrukturen und Leistungsumfänge der sozialen Pflegeversicherung zugrunde gelegt werden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Mit welchen konkreten finanziellen Mehrbelastungen durch Beitragssatzerhöhungen zur sozialen Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Beantwortung der Fragen 4 und 5 für Arbeitnehmer und Selbstständige für die Jahre 2025, 2026 und 2027?
Mit welchen konkreten finanziellen Mehrbelastungen durch Beitragssatzerhöhungen zur sozialen Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu den Fragen 4 und 5 für die deutsche Wirtschaft für die Jahre 2025, 2026 und 2027?