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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2023

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.12.2024

Aktualisiert

14.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1415311.12.2024

Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2023

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Am 21. Mai 2024 stellten die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch in Berlin die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) für 2023 vor. Diese bewegen sich mit 60 028 Straftaten auf einem neuen Höchststand. Insbesondere die Gewalttaten sind alarmierend. Der zweitgrößte Phänomenbereich (Oberthemenfeld – OTF) ist – gleich nach PMK-rechts – der Bereich „sonstige Zuordnung“ (bis 31. Dezember 2022 „nicht zuzuordnen“).

Neben wissenschaftlich fundierten Kategorien operiert die Statistik der Politisch motivierten Kriminalität nach Ansicht der Fragestellenden auch mit politisch-tendenziösen Begriffen wie „deutschfeindlich“ oder „männerfeindlich“. Im Jahr 2023 zählte das BKA 13 männerfeindliche Straftaten. Es ist damit das Unterthemenfeld (UTF) mit den wenigsten registrierten Straftaten im Bereich der Hasskriminalität.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Bei wie vielen Taten der Hasskriminalität aus dem Jahr 2023 handelt es sich um Gewalttaten (bitte die Taten nach Datum, Tatort, Tatmotiv sowie Phänomenbereich und Unterthemenfeld aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen Taten aus dem Phänomenbereich „sonstige Zuordnung“ handelt es sich

a) Taten nach § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB),

b) Taten nach § 86a StGB,

c) Taten der Hasskriminalität (bitte nach Unterthemenfeld aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen der Straftaten in den Unterthemenfeldern „Klima“ und „Umweltschutz“ handelt es sich

a) bei den Tatverdächtigen um Engagierte,

b) um Delikte zum Nachteil der Engagierten?

4

Nach welchen Kriterien werden sog. deutschfeindliche Straftaten erfasst?

a) Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für den Begriff „Deutschfeindlichkeit“ eine wissenschaftliche Definition, wenn ja, bezieht sich die Bundesregierung dabei nach wie vor alleinig auf die Definition im Rechtschreibwörterbuch Duden (vgl. Antwort zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 20/7757)?

b) Wie viele „deutschfeindliche“ Straftaten wurden von den verschiedenen Bundesländern für das Jahr 2023 und bisher im Jahr 2024 gemeldet?

c) Bei wie vielen der als „deutschfeindlich“ gemeldeten Straftaten erwies sich diese Kategorisierung im Nachhinein als falsch?

d) Wie verteilen sich die „deutschfeindlichen“ Taten auf die unterschiedlichen Phänomenbereiche (bitte die Taten nach Datum, Tatort, Tatmotiv sowie OTF und UTF aufschlüsseln)?

5

Nach welchen Kriterien werden sog. männerfeindliche Straftaten erfasst?

a) Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für den Begriff „Männerfeindlichkeit“ eine wissenschaftliche Definition, wenn ja, bezieht sich die Bundesregierung dabei nach wie vor alleinig auf die Definition im Rechtschreibwörterbuch „Duden“ (vgl. Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/7757)?

b) Wie viele „männerfeindliche“ Straftaten wurden von den verschiedenen Bundesländern für das Jahr 2023 und bisher im Jahr 2024 gemeldet?

c) Bei wie vielen der als „männerfeindlich“ gemeldeten Straftaten erwies sich diese Kategorisierung im Nachhinein als falsch?

d) Wie verteilen sich die „männerfeindlichen“ Taten auf die unterschiedlichen Phänomenbereiche (bitte die Taten nach Datum, Tatort, Tatmotiv sowie OTF und UTF aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Dezember 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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