Effizienzpotenziale in der Bundesverwaltung
der Abgeordneten Christoph Meyer, Dr. Thorsten Lieb, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Anikó Glogowski-Merten, Nils Gründer, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde bereits mit Gesetz vom 28. Dezember 1959 gegründet, um „Verwaltungsaufgaben des Bundes ... in eigener Zuständigkeit zu erledigen. Die Idee dahinter war es, Verwaltungsaufgaben der Bundesministerien zu übernehmen, zu bündeln und effektiver zu erledigen. Als „zentraler Dienstleister des Bundes“ erfüllt das Amt nach eigenen Angaben heute mehr als 150 Aufgaben. Zu den übernommenen Verwaltungsaufgaben gehören etwa die Bearbeitung von Dienstreisen, Beihilfeanträgen, der Betrieb des Ausländerzentralregisters, das Zuwendungsmanagement, die Personalgewinnung und die Gehaltsabrechnungen für Bundesbedienstete (www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Informationsschriften/Infoblaetter/infoblatt_bva.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Auf der Webseite des BVA heißt es beispielsweise hinsichtlich des Travel-Managements: „Das Bundesverwaltungsamt unterstützt zahlreiche Einrichtungen des Bundes [...] bei der effizienten Vorbereitung und Abwicklung ihrer Dienstreisen. Dies schließt einen Rundum-Service zur Planung, Buchung und Abrechnung mit ein“ (www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/T/travel_management_standard.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte nehmen das Dienstleistungsangebot des BVA in Anspruch?
Welche dieser Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte nehmen jeweils welche der nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen in Anspruch:
a) Travel-Management,
b) Bezüge (Entgelt und Besoldung),
c) Digitale Personalakte Bund,
d) Beihilfeabrechnung,
e) Arbeitszeitmanagement,
f) Dienstunfallfürsorge,
g) Schadensersatz,
h) Organisationsberatung,
i) Zuwendungsmanagement,
j) Kompetenzzentrum Open Data (CCOD),
k) Kompetenzzentrum (Groß-)Projektmanagement (CC GroßPM),
l) Servicezentrum Personalgewinnung (SZP),
m) Dienstleistungen für Internetportale der Verwaltung?
Wie viele Stellen werden für diese Dienstleistungen im Personalplan des BVA derzeit vorgehalten (bitte nach den in Frage 2 aufgeführten Leistungsangeboten aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt?
b) Wie viele der nicht besetzten Stellen sind derzeit ausgeschrieben?
Wie viele Stellen sind bei den Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte, die die Dienstleistungen des BVA nutzen, im Gegenzug für die Übertragung der jeweiligen Aufgaben an das BVA tatsächlich weggefallen bzw. wurden anderen Aufgaben zugewiesen, und falls eine anderweitige Zuweisung erfolgt ist, welche Aufgaben sind das?
Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte verzichten vollständig oder teilweise auf die Nutzung der Dienstleistungen des BVA?
a) Wenn ja, sind Gründe bekannt, weshalb einzelne oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden das Angebot vollständig oder teilweise nicht in Anspruch nehmen?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um weitere Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte zur Übertragung von Aufgaben an das BVA zu motivieren?
Wie viel verausgabt das BVA jährlich für den Betrieb der einzelnen Leistungsangebote?
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, welche Kosteneinsparungen möglich wären, wenn alle Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte die genannten Aufgaben an das BVA abgeben im Vergleich zu den heutigen Ausgaben des BVA und der Durchführung der Aufgaben bei den Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, Bundesoberbehörden sowie Einrichtungen und Dienststellen des Bundes einschließlich der Streitkräfte?