Umsetzung und Durchführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Anikó Glogowski-Merten, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lukas Köhler, Dr. Thorsten Lieb, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Arbeitsmarktsituation in Deutschland ist zunehmend davon geprägt, dass Betriebe und Unternehmen Schwierigkeiten haben, qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte zu finden. Fachkräfteengpässe betreffen Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen, etwa in Gesundheits- und Pflegeberufen, in der Kinderbetreuung, in der IT-Branche, in Bau- und Ausbauberufen und in vielen weiteren Produktions- und Dienstleistungsberufen (siehe Fachkräfteengpassanalyse 2023, abrufbar über https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=6907405AB975E7E27D6CD5E5C872A65F?nn=27096&topic_f=fachkraefte-engpassanalyse). Der Arbeits- und Fachkräftemangel hat sich damit zu einem Risiko für den Wohlstand in Deutschland entwickelt.
Die demografische Entwicklung, wonach die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird die herausfordernde Lage auf dem Arbeitsmarkt noch weiter verstärken. Laut einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) würde das Erwerbspersonenpotenzial aus demografischen Gründen von derzeit 47,4 Millionen Personen bis 2035 voraussichtlich um 7,2 Millionen, bis 2060 noch einmal um 8,9 Millionen Arbeitskräfte sinken. Bei einer Nettozuwanderung von 400 000 Personen pro Jahr in den deutschen Arbeitsmarkt könnte das Erwerbspersonenpotenzial bis 2035 stabilisiert und bis 2060 sogar leicht gesteigert werden (https://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-25.pdf).
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG) beschlossen. Das Inkrafttreten der Regelungen erfolgte dabei gestaffelt: Einige Änderungen traten am 18. November 2023 und am 1. März 2024 in Kraft, weitere folgten am 1. Juni 2024. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten lassen erste Zahlen positive Impulse erkennen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien über 10 Prozent mehr Visa zu Erwerbszwecken erteilt worden und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf rund 200 000 gestiegen (www.tagesschau.de/inland/visa-fachkraefte-einwanderung-100.html).
Beklagt wird jedoch weiterhin insbesondere die Bearbeitungsdauer für Arbeitsvisa. Das Auswärtige Amt (AA) hat zwar in Aussicht gestellt, das nationale Visumverfahren bis Januar 2025 umfassend zu digitalisieren und das Auslandsportal über 2025 hinaus zu einem digitalen Konsulat auszubauen (https://digitalstrategie-deutschland.de/auslandsportal/). Allerdings ist zweifelhaft, ob die entsprechenden Bemühungen innerhalb dieses Zeitplans tatsächlich umgesetzt werden können (www.welt.de/politik/deutschland/plus254308640/Auswaertiges-Amt-IT-Aerger-und-heikle-Visa-Geschaefte.html?cachebuster=true).
Ebenfalls offen ist der Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen einer aktuellen Machbarkeitsstudie, mit der geprüft wurde, inwieweit durch Zentralisierung der Verfahren der Erwerbsmigration bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, anderen Behörden oder einer neuen Behörde eine Effizienzsteigerung erreicht werden kann (www.deutschlandfunk.de/effizienteres-verfahren-koennte-einwanderung-von-fachkraeften-deutlich-beschleunigen-100.html).
Vor diesem Hintergrund stellen sich wichtige Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie der Effizienz der Einwanderungsverfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Personen hielten sich zum 1. November 2024 in Deutschland auf, die einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes (bitte jeweils nach den einzelnen Aufenthaltstiteln aufschlüsseln), nach der sogenannten Westbalkanregelung gemäß § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sowie nach dem Spurwechsel gemäß § 10 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben?
Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen?
Wie haben sich diese Zahlen seit der Veröffentlichung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung im Oktober 2022 entwickelt (bitte nach Monaten und jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufteilen)?
Welche Auswertungen liegen der Bundesregierung zur Effizienz der Verfahren vor, insbesondere in Bezug auf die Bearbeitungszeiten im Vergleich zu den Vorjahren und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Aufenthaltstiteln?
Welche exekutiven Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bearbeitungszeiten der Antragsverfahren weiter zu verkürzen und die Prozesse zu vereinfachen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Umsetzung des FEG hinsichtlich der Integration von drittstaatsangehörigen Fachkräften in den Arbeitsmarkt und der Erreichung der in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung angestrebten Ziele?
Wie plant die Bundesregierung mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren, welche im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Auswärtigen Amts (AA) erstellt und dem Deutschen Bundestag im Oktober 2024 vorgelegt wurde, umzugehen?
Welcher gesetzgeberische und exekutive Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Machbarkeitsstudie?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Machbarkeitsstudie einen besonderen Fokus darauf legt, wie das Fachkräfteeinwanderungsverfahren in der derzeit zersplitterten Behördenlandschaft organisatorisch optimiert und zentralisiert werden kann, und dabei zu dem Ergebnis kommt, dass alle betrachteten Reformmöglichkeiten „in den fachlichen und kostenbezogenen Bewertungskriterien besser abschneiden als ein Festhalten am Status quo“, noch eine Umsetzung zumindest von Teilen der der Machbarkeitsstudie noch im Laufe dieser Legislaturperiode, und wenn ja, welcher konkreten Maßnahmen?
Teilt die Bundesregierung die Feststellung der Machbarkeitsstudie, dass insbesondere eine Bündelung der Zuständigkeit für Aufenthaltstitel- und Visumerteilung einen Großteil der Effizienzgewinne erzielen könnte?
Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Machbarkeitsstudie, dass die Rolle von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als Verfahrensbeteiligte ausgeweitet werden sollte, indem sie etwa mehr Antrags- und Beteiligungsrechte auch außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erhalten, und insbesondere Arbeitgeber im Rahmen eines Zertifizierungsmodells bestimmte regelmäßig anfallenden Prüfungsschritte nur einmal vornehmen müssen sollten, da dadurch Zeit- und Effizienzgewinne gerade bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erzielt werden könnten, die regelmäßig eine hohe Zahl ausländischer Fachkräfte einstellen?
Teilt die Bundesregierung die Feststellung der Studie, dass eine Nettozuwanderung in den Arbeitsmarkt von etwa 400 000 Menschen pro Jahr erforderlich ist, um das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland stabil zu halten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Machbarkeitsstudie, Englisch als Verwaltungssprache in aufenthalts- und visarechtlichen Angelegenheiten einzuführen und auch in aufenthaltsrechtlichen Verfahren englischsprachige Nachweisdokumente ohne beglaubigte Übersetzung zu akzeptieren, vor dem Hintergrund, dass die Studie als Herausforderung im derzeitigen System unter anderem auch identifiziert, dass die zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter nicht über die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse verfügen und teilweise auch die gefestigte Erwartungshaltung bestünde, dass Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragen, bereits hinreichende Deutschkenntnisse haben, was gerade vor dem Hintergrund bemerkenswert ist, dass die meisten Erwerbs-Aufenthaltstitel keine nachgewiesenen Deutschkenntnisse voraussetzen, und zudem im Arbeitsalltag zahlreicher Unternehmen heute schon Englisch die gebräuchliche Arbeitssprache ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die erzielten Fortschritte in Bezug auf die Digitalisierung und Beschleunigung von aufenthaltsrechtlichen Prozessen?
Welche Fortschritte konnten im Rahmen der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitales Migrationsmanagement“ (BLAG) erzielt werden?
Wo verbleiben aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Defizite, und wie sollen diese behoben werden?
Liegen der Bundesregierung Sachstandsberichte der BLAG einschließlich der zugehörigen Länderberichte vor, und wenn ja, was sind die zentralen Erkenntnisse?
Liegen der Bundesregierung Zwischenstände aus den sechs Unterarbeitsgruppen der BLAG vor, und wenn ja, was sind die zentralen Erkenntnisse?
Plant die Bundesregierung eine weitere Verbesserung und Erweiterung der Funktionalitäten des Auslandsportals durch die Entwicklung und Nutzung von Automatisierung und künstlicher Intelligenz zur Verfahrensunterstützung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das in § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG enthaltene Verbot der Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Fach- und Arbeitskräften in Zeitarbeit gestrichen werden sollte?
Wie legt die Bundesregierung die Begriffe „wirtschaftliches Interesse“ und „regionale Bedürfnisse“ im Rahmen des § 21 AufenthG zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige aus, und sind den Ländern und Kommunen hierzu schon vorläufige Anwendungshinweise oder andere Handreichungen übermittelt worden, die – so nach Auffassung der Fragesteller erforderlich – klarstellen, dass die nach 21.1.4. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVwV-AufenthG) vorausgesetzte Investitionssumme von mindestens 250 000 Euro und die Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen angesichts vergangener Neufassungen des § 21 AufenthG nicht mehr maßgeblich sind, da vereinzelte Behörden diese Kriterien entgegen der geltenden Rechtslage immer noch anwenden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Übergang von Inhabern einer Chancenkarte (§ 20a AufenthG) in die Selbstständigkeit zu erleichtern und mögliche Lücken in der praktischen Umsetzung zu schließen?
Plant die Bundesregierung, die sogenannte Westbalkanregelung des § 26 Absatz 2 BeschV auch auf andere Staaten auszuweiten, und wenn ja,
soll die Ausweitung unter Anrechnung des bisherigen Kontingents von 50 000 Zustimmungen je Kalenderjahr erfolgen,
auf welche Staaten soll die Regelung ausgeweitet werden,
wie beurteilt die Bundesregierung eine denkbare Ausweitung der Westbalkanregelung auf die Staaten Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Ecuador, Marokko, Ghana, Indien, Indonesien, die Philippinen, Usbekistan, Vietnam, Nigeria, Gambia und Südafrika,
unter welchen zwingenden oder fakultativen Voraussetzungen soll eine Ausweitung der Regelung erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Berichts zur Evaluierung der Westbalkanregelung, die durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt und im April 2020 veröffentlicht wurde, wonach die Westbalkanregelung trotz des Verzichts auf ein formales Qualifikationserfordernis dazu geführt hat, dass über die Westbalkanregelung nach Deutschland eingereiste Personen in stabile Beschäftigungsverhältnisse gekommen sind, vielmehr sogar 60 Prozent als Fachkräfte tätig sind und die Befunde zudem zeigen, dass nahezu keine Inanspruchnahme von Sozialleistungen erfolgt ist, es kaum Hinweise auf einen Missbrauch der Regelung geben würde und die Verdienste nicht geringer seien als bei den meisten Vergleichsgruppen, und zieht die Bundesregierung aus dem Evaluierungsbericht den Schluss, dass formale Qualifikationserfordernisse auch in anderen erwerbsbezogenen Aufenthaltserlaubnissen abgebaut werden sollten und wie bei der Westbalkanregelung dem Matchmaking zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits eine entscheidendere Rolle zugesprochen werden sollte?
Welche Rolle spielen die deutschen Auslandsschulen bei der Gewinnung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt?
Wie viele Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen haben in den vergangenen fünf Jahren einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes (bitte jeweils nach den einzelnen Aufenthaltstiteln, nach Herkunftsländern und nach Jahren aufschlüsseln) erhalten?