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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020 bis 2023
(insgesamt 60 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
29.01.2025
Aktualisiert
20.06.2025
BT20/1421416.12.2024
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020 bis 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14214
20. Wahlperiode 16.12.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina
Baum, Thomas Dietz, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin
Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller
Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020
bis 2023
Am 23. Juli 2024 hat die Journalistin Aya Velázquez sämtliche Protokolle des
Corona-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts (RKI) nebst diversem
Zusatzmaterial (https://rki-transparenzbericht.de) veröffentlicht, die sie von einer
unbekannten Quelle erhalten hat. Bereits zuvor war ein Teil der Protokolle nach
einer Klage des Onlinemagazins „Multipolar“ publik geworden. Die Echtheit
der Protokolle wurde von der Bundesregierung bestätigt (www.rki.de/DE/Cont
ent/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html).
Bei den Fragestellern ist aufgrund dieser Protokolle der Eindruck entstanden,
dass die handelnden Akteure während der Corona-Pandemie häufig nicht den
Empfehlungen des RKI folgten. Die Bundesregierung vermittelte der
Öffentlichkeit jedoch den Eindruck, sich stets auf die wissenschaftliche Einschätzung
des RKI zu stützen und dessen fachlichen Empfehlungen zu folgen.
Medienberichten zufolge fühlte sich auch die Ständige Impfkommission am RKI (STI-
KO) von der Öffentlichkeit unter Druck gesetzt (www.welt.de/politik/deutschla
nd/plus252991274/RKI-Protokolle-entschluesselt-Drei-Tage-vor-dem-ersten-L
ockdown-aenderte-das-RKI-ploetzlich-seinen-Standpunkt.html). Dabei ist die
STIKO nach Angaben des RKI ein „unabhängiges“ Expertengremium (www.rk
i.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html).
So hielten es die Wissenschaftler des RKI den Protokollen zufolge mehrfach
für angebracht, die Risikobewertung zu senken. Auf Anweisung des
Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, durften sie diese Entwarnung
nach Medienberichten aber aus politischen Gründen nicht geben (www.bild.de/
politik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisch-beein
flusst-66c43f3b8e840b14905e3dd9). In den Protokollen heißt es unter
anderem: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG
abgelehnt“ (www.bild.de/politik/inland/lauterbach-schweigt-zu-pandemie-skandal-6
6b8bd8ec10294619c93366b). „Im Hinblick auf das BMG sollte die
Herabstufung aus strategischen Gründen zunächst auf hoch und nicht auf moderat
erfolgen.“ „Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als
Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht“.
Auf diese Passagen in den RKI-Protokollen angesprochen, teilte
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach am 9. August 2024 gegenüber der
„ARD“ mit: „Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben.
Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium“ (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/corona-aufarbeitung-rki-100.html).
In der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Frage
des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger heißt es: „Aufgrund der sehr
dynamischen Entwicklung und der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems
entschied das BMG deshalb gemeinsam mit dem RKI, die Risikobewertung für
die Gesundheit der Bevölkerung Ende Februar 2022 beizubehalten“. Aus den
RKI-Protokollen geht jedoch hervor, dass diese Darstellung nicht zutrifft, wie
„BILD“ berichtet (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-entlarven-ministe
r-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d84471b88129).
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wirft laut „BILD“ (vgl. www.bild.de/poli
tik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisch-beeinflus
st-66c43f3b8e840b14905e3dd9) Dr. Karl Lauterbach vor, Falschinformationen
zu verbreiten (ebd.). Auf X teilte Herr Kubicki am 20. August 2024 mit, dass
erstens das RKI sei „eigenständig zum Schluss gekommen, dass die Lage
weniger dramatisch war, als es der Gesundheitsminister verbreiten wollte“. Zweitens
habe es keine „gemeinsame Entscheidung“ gegeben, sondern das RKI habe
Entwarnung geben wollen, durfte aber nicht. Und drittens habe es keine
Überlastung des Gesundheitssystems gegeben. Allein die Risikobewertung des RKI
hatte erhebliche Auswirkungen, u. a. für die Rechtsprechung. Ein Beispiel
dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von
Ausgangssperren.
Im März 2024 hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach anlässlich
der Veröffentlichung der noch teilweise geschwärzten RKI-Protokolle noch
mitgeteilt: „In die wissenschaftlichen Bewertungen des Instituts mischt sich die
Politik nicht ein, ich auch nicht“ und das RKI habe „unabhängig von politischer
Weisung gearbeitet“ (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-entlarven-minis
ter-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d84471b88129).
Auf „X“ teilte Dr. Karl Lauterbach zudem mit, Aufklärung sei gut, „aber wir
dürfen nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien
in Sozialen Medien entstehen lassen“ (www.nachdenkseiten.de/?p=113020).
Unklar ist aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund, welche
Informationen und Einschätzungen die Bundesregierung der Öffentlichkeit und den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei künftigen Pandemien
präsentieren wird. Relevant wird diese Frage u. a., wenn es erneut um die Feststellung
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gehen sollte. Laut dem
Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 18. November 2020 liegt eine
solche Lage vor, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in
der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, wenn entweder „die
Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler
Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“, oder aber, wenn „eine
dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über
mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“. Klare
Definitionen und Kriterien fehlen jedoch.
Einem Medienbericht zufolge steht das RKI im Verdacht, nachträglich und
rechtswidrig Protokolle verändert zu haben, die das Onlinemagazin
„Multipolar“ freigeklagt hatte (www.nius.de/corona/corona-grippe-vergleich-nachtraegli
ch-geloescht-anwalt-stellt-strafanzeige-wegen-manipulierter-rki-pro-tokolle/4af
39f20- f153-4d0a-b7b9-2e924ce4dfc5). Der Potsdamer Rechtsanwalt
Friedemann Däblitz hat demnach Strafanzeige gegen die stellvertretende
Leiterin der Rechtsabteilung des RKI gestellt.
Nachdem im Herbst 2021 offensichtlich wurde, dass ein beträchtlicher Teil der
Bevölkerung sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen wollte, begann nach
Ansicht der Fragesteller eine Zeit der öffentlichen Diffamierung dieser
Personengruppe.
Daran haben sich auch Mitglieder der Bundesregierung und Vertreter des RKI
beteiligt. Einige der in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen standen
nicht nur im Widerspruch zu vorhandenen wissenschaftlichen Daten und
Fakten, sie könnten nach Rechtsansicht der Fragesteller möglicherweise den
Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Der Regierungsberater Dr. Christian
Drosten unterstellt den Deutschen bezüglich der Corona-Maßnahmen sogar
insgesamt ein zu niedriges Bildungsniveau (www.nzz.ch/wissenschaft/corona-exp
erte-drosten-zieht-lehren-aus-der-pandemie-die-wissenschaft-war-etwas-arroga
nt-ld.1842566).
Am 4. September 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „[…] waren
beim Impfen Versuchskaninchen“ (www.rnd.de/politik/olaf-scholz-waren-bei
m-impfen-versuchskaninchen-und-es-ist-gut-gegangen-CKUZFNFM3KMQCZ
XFNYPDKH-GZGI.html).
Am 8. September 2021 äußert der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK): „Was wir gerade sehen, ist eine
Pandemie der Ungeimpften“ (www.youtube.com/watch?v=jPrE4QB_9Ro). Im
RKI-Protokoll vom 5. November 2021 heißt es dagegen, die Aussage
„Pandemie der Ungeimpften“ sei „(a)us fachlicher Sicht nicht korrekt“. Und weiter:
„Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht
korrigiert werden“.
Am 8. September 2021 teilt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK) mit: „Wir haben das Mittel in der
Hand, uns zurück in Normalität und Freiheit zu impfen.“ Diese Aussage steht
im Widerspruch zu § 2 des Grundgesetzes (GG), in dem es heißt: „Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes
eingegriffen werden.“
Am 8. September 2021 behauptet der damalige Präsident des RKI, Lothar
Wieler, in der BPK, dass „das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19 ins
Krankenhaus müssen, zurzeit zehn Mal geringer ist als bei Nichtgeimpften“ (www.
n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Wieler-Spahn-und-Montgomery-warnen-ei
ndringlich-article22793214.html).
Am 30. November 2021 bezeichnete der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, den „Lockdown für Ungeimpfte“ als
unumgänglich (www.welt.de/politik/deutschland/article235365560/Corona-Robert-H
abeck-haelt-Lockdown-fuer-Ungeimpfte-fuer-unumgaenglich.html).
Am 2. Dezember 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD dass es „für
seine Regierung „keine roten Linien“ mehr gebe „bei all dem, was zu tun ist“.
Es gebe nichts, „was wir ausschließen“ (https://twitter.com/spdbt/status/146632
0902191255553?lang=de).
Am 30. Dezember 2021 nannte Saskia Esken, Parteivorsitzende der SPD, MdB
den Impfstoff als „sicher“, denn er sei „an Milliarden von Menschen getestet,
sozusagen in einem großen Feldversuch auf der ganzen Welt“ (https://reitschust
er.de/post/spd-chefin-nennt-impfungen-grossen-feldversuch/).
Am 19. Januar 2022 teilte die Bundesregierung mit, dass der Genesenenstatus
von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werde (www.bundesregierung.de/
breg-de/aktuelles/genesenen-status-corona-1999020). Das RKI sei nach
Prüfung „neuer vorliegender Studien“ zu dem Ergebnis gekommen, dass
Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion nun – angesichts der Omikron-
Variante – einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor
einer erneuten Infektion hätten als bei der Delta-Variante.
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach kritisierte am 17. März 2022
Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, und teilte mit, „das ganze
Land werde „in der Geiselhaft dieser Menschen sein“ (www.welt.de/politik/deu
tschland/article237593247/Lauterbach-ueber-Ungeimpfte-Ganze-Land-in-Geis
elhaft-dieser-Menschen.html).
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn droht Ungeimpften am
27. November 2021 im „ZDF“ mit der 2G-Regel für das gesamte Jahr 2022:
„Stellt Euch darauf ein, 2G, geimpft oder genesen, und zwar auffrischgeimpft
dann ab einem Punkt x, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022. Wenn Du
irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt zu
besuchen, dann musst Du geimpft sein“ (www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/
gesundheitsminister-jens-spahn-droht-ungeimpften-mit-2g-regel-fuer-das-gesa
mte-jahr-2022-li.197428).
Wie man den Protokollen des Corona-Krisenstabes des RKI entnehmen kann,
war den handelnden Akteuren sehr früh bekannt, dass eine Schutzwirkung der
Impfung gegen das Coronavirus vor Ansteckung und vor Weitergabe des Virus
nicht belegt war (www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forsch
ung-102.html und www.rkileak.com/view?f=Sitzungsprotokolle/2021/Ergebnis
protokoll_Krisenstabssitzung_2020-01-08.docx). Jegliche Beschuldigung von
Personen, die sich nicht gegen COVID-19 haben impfen lassen, war und ist
somit medizinisch und wissenschaftlich unbegründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat sich die Bundesregierung
für ungezielte Testungen auf SARS-CoV-2 entschieden, wie aus dem RKI-
Protokoll vom 29. Juli 2020, TOP 7 hervorgeht, und warum hat sich die
Bundesregierung nicht nach der Expertise des Regierungsberaters
Dr. Christian Drosten gerichtet, der nach Angaben des RKI in einem Text
festgehalten hatte, dass ungezielte Testungen nicht sinnvoll sind?
2. Auf welche wissenschaftliche Grundlage stützte sich das vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellte Papier „Testen, testen, testen“
(www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download
s/C/Coronavirus/Faktenpapier_Testen.PDF; bitte nach Art der Studie,
Forscherteam, Datum der Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung,
Umfang der Stichproben, Sponsoren der Studien aufschlüsseln)?
3. Ist es dem RKI oder einer anderen bundeseigenen Institution in
Deutschland irgendwann gelungen, das SARS-CoV-2-Virus erfolgreich im Labor
anzuzüchten, und wenn ja, wo und wann ist das gelungen, und wer waren
die beteiligten Wissenschaftler?
4. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr 2020 das RKI angewiesen, in
die Kriterien für die Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen eine
Passage zu Schulschließungen einzufügen, obwohl das RKI kurz zuvor
noch in seinen Protokollen festgehalten hatte, dass Kinder keine wichtigen
Glieder in Transmissionsketten sind und das RKI Schulschließungen nur
in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll erachtet (RKI-Protokoll
vom 11. März 2020, TOP 5)?
5. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beschlossen die damalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Februar 2021
Schulschließungen (www.dw.com/de/merkel-wir-sind-zum-handeln-gezwungen/a-55
920584), obwohl aus einem RKI-Protokoll vom 30. November 2020
hervorgeht, dass „Schulen eher nicht die treibenden Quellen“ (www.focus.de/
gesundheit/masken-schulen-lockdown-impfen-die-vier-zentralen-stellen-d
er-rki-protokolle-und-was-sie-wirklich-bedeuten_id_259799408.html)
sind und Schulschließungen die Lage wohl noch eher verschärfen
würden?
6. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage forderten die ehemalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der ehemalige
Bundeskanzleramtsminister Helge Braun am 20. November 2020 eine Maskenpflicht für
Schüler und halbierte Klassengrößen an (www.bild.de/politik/inland/politi
k-inland/corona-regeln-der-laenderchefs-bei-den-schulen-droht-krach-mit-
merkel-74105634.bild.html)?
7. Welche Impfempfehlungen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) als Teil der Bundesregierung in den Jahren 2021 und
2022 ausgesprochen, und inwiefern unterschieden sich diese von den
Impfempfehlungen der STIKO?
8. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und auf wessen Anweisung
hat die BZgA Ende 2021/Anfang 2022 ein „Merkblatt zum Thema Impfen
ab 5“ erstellt (www.infektionsschutz.de/download/5724-1656588091-BZg
A_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-ab12-Eltern_und_Sorgeberechtigte.
pdf/), obwohl zu dieser Zeit keine Impfempfehlungen der STIKO für
Kinder ab fünf Jahren vorlag?
9. Welche Schutzmechanismen für die STIKO gibt es, damit von der
Bundesregierung oder anderer Seite kein Druck auf das Expertengremium
ausgeübt werden kann?
10. Inwiefern ist ein Weiterbestehen der STIKO noch gerechtfertigt und
erforderlich?
11. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage verkündete
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im August 2021, es spreche nichts
gegen die Impfung von Kindern, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine
entsprechende Empfehlung der STIKO vorlag (www.deutschlandfunk.de/cor
ona-impfung-fuer-kinder-und-jugendliche-lauterbach-100.html)?
12. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage warb
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach für die Impfung von Kindern, obwohl
feststand, dass Kinder und Jugendliche durch Sars-CoV-2 weder besonders
gefährdet noch Treiber der Pandemie waren, und obwohl der lange
behauptete Fremdschutz der Impfung bereits widerlegt war, wie das RKI-
Protokoll vom 24. August 2021 zeigt?
13. Um welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und um welche neu
vorliegenden Studien handelt es sich, die das RKI nach Angaben des
BMG in seiner Mitteilung vom 19. Januar 2022 (www.spiegel.de/gesundh
eit/corona-genesenen-status-wird-auf-drei-monate-verkuerzt-a-bb9609c5-
ea74-4f38-8ba1-d32e3a68d7ca) geprüft hat und auf deren Basis die
Bundesregierung den Genesenenstatus von sechs Monaten auf drei Monate
verkürzt hat (bitte nach Art der Studie, Forscherteam, Datum der
Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung, Umfang der Stichproben,
Sponsoren der Studie aufschlüsseln)?
14. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, bei seinen Aussagen auf der
Bundespressekonferenz vom 8. September 2021, als er sagte, dass
aufgrund von COVID-19 „aktuell besonders viele Menschen zwischen 35
und 59 Jahren im Krankenhaus liegen“, dass „auch auf den
Intensivstationen der Altersdurchschnitt immer jünger“ werde und dass das daran liege,
„dass der Großteil der Betroffenen nicht geimpft ist“ (bitte aufschlüsseln)?
15. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, als er auf der BPK vom 8.
September 2021 sagte: „Das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19 ins
Krankenhaus müssen, ist zurzeit zehn Mal geringer als bei
Nichtgeimpften“?
16. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach Anfang November
2021, die Ungeimpften seien „im Moment die Treiber der Pandemie“
(www.welt.de/vermischtes/article234857078/Maybrit-Illner-Fuer-Karl-La
uterbach-sind-Ungeimpfte-die-Treiber-der-Pandemie.html; bitte
aufschlüsseln)?
17. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn in der BPK vom
8. September 2021, dass es sich bei dem zu diesem Zeitpunkt
herrschenden COVID-19-Krankheitsgeschehen in Deutschland um eine „Pandemie
der Ungeimpften“ handelte?
18. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage behauptete der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass es sich um eine „Pandemie
der Ungeimpften handelt“, obwohl die RKI-Wissenschaftler laut RKI-
Protokoll vom 5. November 2021 zu dem Schluss gekommen waren, dass
die Aussage „Pandemie der Ungeimpften“ aus „fachlicher Sicht nicht
korrekt“ nicht korrekt sei?
19. Welche medizinischen Fakten veranlassten nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach zu der
Aussage, dass der Ausnahmezustand die neue Normalität ist (www.tichyseinbl
ick.de/kolumnen/knauss-kontert/karl-lauterbach-ausnahmezustand-wird-n
ormalitaet-sein/)?
20. Auf welche wissenschaftliche Definition von „Pandemie“ und „Pandemie
der Ungeimpften“ stützt sich die Bundesregierung ggf. (bitte
entsprechende Publikationen auflisten)?
21. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Aufrechterhaltung und den Weiterbetrieb des RKI, wenn die Bundesregierung
dessen wissenschaftliche Expertise in entscheidenden Fragen wie dem
Pandemiemanagement ignoriert bzw. wenn sich der Bundesgesundheitsminister
über fachliche Einschätzungen und Empfehlungen der dortigen Experten
hinwegsetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Liegen der Bundesregierung die wissenschaftlichen Originaldaten und
Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Infektions-,
Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2 bzw.
COVID-19 vor, auf deren Basis die WHO am 30. Januar 2020 eine
gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite durch COVID-19
ausgerufen und COVID-19 am 11. März 2020 zu einer Pandemie erklärt
hat, und wenn ja,
a) seit wann liegen dem RKI oder der Bundesregierung diese Daten vor,
b) welche Experten haben diese Daten für die Bundesregierung gesichtet,
überprüft und eigenständig ausgewertet (bitte nach Namen der
Experten, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Anbindung an Institution
aufschlüsseln),
c) zu welchem Schluss sind die von der Bundesregierung konsultierten
Experten nach Sichtung und Auswertung der Daten gekommen,
d) in welcher nachgeordneten Behörde, welchem Bundesministerium
oder welchem Ressort speichert die Bundesregierung ggf. die Daten,
die der WHO-Ausrufung zugrunde liegen,
e) wo können Journalisten bzw. wo kann die Öffentlichkeit diese Daten
ggf. einsehen?
23. Wenn der Bundesregierung oder dem RKI die wissenschaftlichen
Originaldaten und Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation zu
Infektions-, Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2
bzw. COVID-19 nicht vorlagen oder vorliegen, warum ist das so, wurden
sie von der Bundesregierung bzw. vom RKI nicht angefordert, oder war
die WHO nicht bereit, diese Daten zur Verfügung zu stellen, und auf
welche anderen epidemiologischen Erhebungen, Daten und Analysen zu
SARS-CoV-2 haben sich das RKI und die Bundesregierung stattdessen
seit Januar 2020 gestützt (bitte aufschlüsseln)?
24. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung für
Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen ab März 2020 auf
die Bewertung der Weltgesundheitsorganisation WHO gestützt, die
COVID-19 am 30. Januar 2020 zur gesundheitlichen Notlage von
internationaler Tragweite (GNIT) und am 11. März 2020 zu einer Pandemie
erklärt hat, wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, aufgrund
welcher Datenlage die WHO diese Einstufung vorgenommen hat, und
wenn nein, auf welche epidemiologischen Erhebungen hat sich die
Bundesregierung stattdessen bzw. zusätzlich gestützt?
25. Welche Beratungen, Treffen, Geldtransfers und andere Formen des
Kontakts zwischen Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneter
Behörden und Vertretern der WHO, des Wellcome Trust und der Bill und
Melinda Gates Stiftung fanden seit 2018 statt (bitte nach Datum, Art des
Kontakts, beteiligten Personen, Beträgen aufschlüsseln)?
26. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten
Bundesrepublik Deutschland besteht?
27. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die
Bundesrepublik Deutschland droht?
28. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit
über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder
stattfindet, und an welchen Kriterien und Parametern konkret macht die
Bundesregierung eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen
übertragbaren Krankheit fest?
29. Worauf basierte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die Risikobewertung für die Gesundheit der
Bevölkerung Ende Februar 2022 entgegen der Empfehlung und Einschätzung
der RKI-Wissenschaftler beizubehalten und die Reduzierung des Risikos
von sehr hoch auf hoch abzulehnen (RKI-Protokoll 25. Februar 2022,
TOP 4)?
30. Auf welche fremden Regierungen bezog sich der Gesundheitsminister in
seinem Tweet auf „X“ vom 25. März 2024 (https://x.com/Karl_Lauterbac
h/status/1772329604398694801?lang=de), um welche Art von
Verschwörungstheorien in sozialen Medien handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche Belege für Einmischung fremder Regierungen
liegen der Bundesregierung vor?
31. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass ein Teil der RKI-
Protokolle nachträglich verändert wurden, wie von Aya Velázquez
behauptet (www.tichyseinblick.de/dailiessentials/rki-protokolle-nachtraeglic
h-aenderung/, und wenn ja, wie lauten die ursprünglichen Textstellen. und
welche Personen haben die Änderungen wann angeordnet und/oder
vorgenommen (bitte aufschlüsseln)?
32. Ist es als Folge des Brandes im Serverraum des RKI (www.rbb24.de/pano
rama/beitrag/2024/06/berlin-feueralarm-am-robert-koch-institut-feuerweh
r.html) und der folgenden Löscharbeiten Anfang Juni 2024 zu einem
unwiederbringlichen Datenverlust bezüglich des Corona-Krisenstabes
gekommen, und wenn ja, welche Daten wurden zerstört (bitte
aufschlüsseln)?
33. Wie ist die Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach vom 25. März 2024 via „X“ (https://x.com/Karl_Lauterbach/st
atus/1772305513524433240) vor dem Hintergrund der rechtlichen
Stellung des RKI als weisungsgebundener Behörde des BMG in den nun
veröffentlichten Protokollen zu verstehen, in der er schrieb, dass „Medien
spekulieren, das RKI habe auf politische Weisung, nicht wissenschaftlich
unabhängig gearbeitet. Das ist falsch“?
34. Welche Anweisungen hat Dr. Karl Lauterbach dem RKI seit seinem
Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister bezüglich der Corona-Pandemie
konkret erteilt (bitte nach Datum, Adressat, Art der Mitteilung, also
mündlich bzw. schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
35. Wie ist die Aussage von Dr. Karl Lauterbach zu verstehen, dass das RKI
während der Pandemie Empfehlungen abgegeben habe, die politische
Verantwortung aber beim Bundesministerium liege, in welchen Fällen hat der
Bundesgesundheitsminister anders entschieden als vom RKI empfohlen,
und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend (bitte nach Datum,
Adressat der Anweisung, Inhalt der Entscheidung, Art der Mitteilung, also
mündlich oder schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es sich bei dem
neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) um ein künstlich erzeugtes Produkt
aus der Virenforschung handeln könnte (www.suedtirolnews.it/chronik/no
belpreistraeger-sagt-coronavirus-entstand-im-labor)?
Welche Corona-Erkältungsviren haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls Furin-Spaltstellen (vgl. o. g. Protokoll 5. Februar 2020,
TOP 2: „Shedding: nCoV hat zusätzliche multibasische Furin-Spaltestelle,
Drosten-Hypothese ist, dass 2019-nCoV sich auch durch effektiveres und
längeres shedding von SARS unterscheidet“)?
37. Wo ist das damalige Gesundheitskommissionspaket Chinas einsehbar, und
welche Informationen enthält es, stammt nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dieser Quelle das Konzept der „Lockdowns“, und welche
Forschungskooperationen zwischen RKI und China gibt oder gab es seit 2017
(bitte nach Jahren, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln, vgl. o. g. Protokoll 13. Februar 2020, TOP 1: „China wünscht
keine G7 Involvierung, Deutschland hat scheinbar Vertrauensvorsprung,
sollte nicht missbraucht werden um zukünftigen Informationsaustausch
nicht aufs Spiel zu setzen“; vgl. o. g. Protokoll 14. Februar 2020, TOP 10:
„Auf Initiative der Leopoldina war der Kontakt zur Chinesischen
Botschaft entstanden. – Es wird es nächsten Mittwoch ein Treffen mit der
chinesischen Botschaft geben, um z. B. über Forschungsthemen und
zukünftige Kooperation zu reden – BMG und AA [Auswärtiges Amt] sind über
Treffen informiert. Darüber hinaus hat die Botschaft zugesagt, dass das
RKI zukünftig das aktuelle Gesundheitskommissionspaket Chinas
erhält.“)?
38. Wieso kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu wochenlangen
Schulschließungen in Deutschland, obwohl schon sehr früh durch eine
Studie in China bekannt war, dass Kinder im Infektionsgeschehen keine
tragende Rolle hatten, wo ist diese Studie einsehbar (vgl. o. g. Protokoll
26. Februar 2020, TOP 0: „Altersverteilung: Kinder 2 % der Fälle in
großer Studie, Kinderkrankenhaus bestätigt alle ohne Komplikationen; auch
in Transmissionsketten nicht prävalent; Schulen, Kitas stehen nicht im
Vordergrund, Kinder keine wichtigen Glieder in Transmissionsketten;
scheiden lange im Stuhl aus aber unklar, ob lebendes Virus; Rolle der
Kinder eher untypisch untergeordnet [anders als Influenza], mehr Studien
müssen erfolgen.“)?
39. Welche „Maßnahmen“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
China eine „Wirksamkeit“ gezeigt, um welche Art von Wirksamkeit
handelte es sich, wie war sie definiert, und wie wurde diese gemessen (vgl.
o. g. Protokoll 3. März 2020, TOP 5: „Maßnahmen, von denen sich in
China gezeigt hat, dass sie wirksam sind, könnten als
Handlungsempfehlungen/-optionen vorgeschlagen werden.“)?
40. Arbeitet das RKI mit einer konkreten Arbeitsdefinition des Begriffes
„Public Shaming“, und wenn ja, mit welcher, und hält die
Bundesregierung Maßnahmen wie Public Shaming für rechtlich vertretbar und
angemessen, um welche Art von Erfahrungen ging es, und was versteht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret unter „guter
Risikokommunikation“, bzw. nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung,
und wie weit darf dieses „Public Shaming“ nach Auffassung der
Bundesregierung gehen (vgl. o. g. Protokoll 23. März 2020, TOP 1: „Andere
Länder haben aus der Vergangenheit schon Erfahrungen gehabt [China mit
SARS, Südkorea mit MERS]. Dort durchgeführte Maßnahmen sind
beispielsweise eine frühe Isolierung von Fällen, einen weit verbreitete gute
Risikokommunikation [Public Shaming] sowie die Trennung der
Gesundheitseinrichtungen [Krankenhaus für COVID-19 Patienten] und eine
staatliche Quarantäne [nicht zuhause] für milde Fälle. Es gibt Strafen für die
Nichteinhaltung.“)?
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der
Impf-stoffe gezielt Studien verkürzt, die normalerweise der
Arzneimittelsicherheit dienen, und wenn ja, welche, und um welche Art von relevanten
Daten handelte es sich konkret, die noch fehlten (vgl. o. g. Protokoll
27. April 2020, TOP 5: „Vorbereitung der Einführung einer Impfung – Es
werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt
und geprüft wurden – Relevante Daten werden erst Post-Marketing
erhoben“)?
42. Gab es nach dem Start der Corona-Impfkampagne im Dezember 2020
einen vollständigen Abgleich der Daten zu Impfschäden zwischen den
Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
43. Welche Schäden kann das dauerhafte bzw. vermehrte Tragen von Masken
nach Kenntnis der Bundesregierung verursachen (bitte nach Art,
Häufigkeit und Schwere der Schäden aufschlüsseln), wurde die Bevölkerung von
der Bundesregierung über mögliche Gefahren und Schäden aufgeklärt,
und wenn ja, wie, und warum wurde trotz dieser Bedenken das Tragen
von Masken, besonders in Schulen, vorgeschrieben (vgl. o. g. Protokoll
2. Mai 2020, TOP 4: „Das dauerhafte/vermehrte Tragen von Masken kann
auch Schaden bringen.“)?
44. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung von politischer Seite
nachdrücklich Indikatoren vom RKI eingefordert und gesetzt, obwohl diese
vom RKI aus fachlicher Seite weitgehend abgelehnt wurden, und wer
beim RKI befürchtete, dass dem RKI das Instrument der Risikobewertung
entzogen werden könnte, falls die Risikoindikatoren nicht den politischen
Erwartungen entsprechen, welche Person oder Institution hätte dann diese
Aufgabe übernommen (vgl. o. g. Protokoll 5. Mai 2020, TOP 7:
„Allgemein: CDs-Schalte [Anmerkung: Chef der Staatskanzleien]
Schwellenwert Inzidenz 35/100 000 Einwohner. Die Landesbehörden sind aktuell
aufgefordert, einen Bericht zu kommentieren, der die Inzidenz von
35/100 000 Einwohner als möglichen Schwellenwert definiert. Allerdings
ist ein einzelner Schwellenwert wenig zielführend, u. a. da die LK
unterschiedlich groß [50 000 bis 300.000 Einwohner] sind und das
Infektionsgeschehen durch Ausbrüche in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder
Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlich ausgeprägt sein kann.
Indikatoren bereit zu stellen, wird aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt,
jedoch werden diese nachdrücklich von politischer Seite eingefordert [eine
diesbezügliche Weisung ist jedoch nicht erfolgt]. Die genannte Inzidenz
kommt aus einer Diskussion zwischen BM Braun und BM Spahn. –
Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko,
dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und
bzw. oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbindet...Bei
fehlender fachlicher Grundlage für die Entwicklung der gewünschten
Indikatoren müsse dies klar kommuniziert werden, um die Glaubwürdigkeit des
Instituts nicht zu gefährden.“, TOP 7a: „50/100 000 EW pro Woche. Der
Wert wurde politisch gesetzt.“)?
45. Gelten Länder, die besonders viele und starke Schutzmaßnahmen wie zum
Beispiel Ausgangssperren oder Gebietsabriegelungen durchgeführt haben,
nach Kenntnis der Bundesregierung als Best-Practice-Beispiele, und wenn
ja, warum, um welches Papier handelt es sich bei dem „Gates Foundation
Papier“, welche Länder wurden darin verglichen, wer hat die Studie
initiiert und durchgeführt, wann, und wo wurde sie veröffentlicht, und in
welcher Form war Lothar Wieler in die Forschungsarbeiten involviert (vgl.
o. g. Protokoll 29. Mai 2020, TOP 6: „Gates Foundation Papier: Das
Papier greift den epidemiologischen Verlauf und das Management von 3
Ländern weltweit auf, die als Best Practice Beispiele gewürdigt werden,
darunter DEU. Als Co-Autoren sind Herr Wieler und Frau Rexroth
vorgesehen.“)?
46. Welche medizinischen Erkenntnisse begründeten nach Kenntnis der
Bundesregierung den massenhaften Einsatz von Schnelltests, inwiefern lässt
eine starke Ausweitung von Tests die Meldeinzidenz steigen, und warum
wurde die Einschätzung, dass Antigentests nicht Mittel der Wahl sind,
ignoriert (vgl. o. g. Protokoll 31. August 2020, TOP 10: „Von Minister
Spahn kam die Idee die virologische Surveillance mittels Schnelltests von
Abbott stark ausbauen. Dies erscheint nicht sinnvoll. Antigenteste nicht
Mittel der Wahl, Methoden, die Sequenzierung ermöglichen, wären zu
priorisieren. ->PCR Stärkung und Ausweitung“)?
47. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
getroffen, um die eher risikoarme Gruppe der Grundschüler vor psychischen
Folgen von dauerhaftem Maskentragen zu schützen, welche
Langzeitfolgen wurden befürchtet (vgl. o. g. Protokoll 21. Oktober 2020, TOP 5:
„Kritisch diskutiert wird Maskenpflicht für Grundschüler, evtl.
Langzeitfolgen.“)?
48. Wieso sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzmaßnahmen
nicht verringert werden, nachdem eine deutliche Abnahme des
Infektionsgeschehens festgestellt wurde (vgl. o. g. Protokoll 30. Oktober 2020,
TOP 7: „Aktuell ein leichtes Indiz für eine Verlangsamung der Dynamik –
dies sollte jedoch nicht so vermittelt werden um die neuen Maßnahmen
nicht in Frage zu stellen, zumal wir uns nicht sicher sein können, wie die
Tendenz sich weiterentwickelt“; Kommentarfeld: „Meiner Meinung nach
sollte das leichte Absinken tatsächlich kommentiert werden, da es schon
auffällt – aber eben nicht bedeutet, dass wir kein exponentielles Wachstum
mehr haben.“)?
49. Wieso ist das RKI nach Kenntnis der Bundesregierung anfänglich von
einer Herdenimmunität durch die Corona-Impfung ausgegangen, die bei
anderen Atemwegsinfektionen so nicht bekannt ist, wer hat nach Kenntnis
der Bundesregierung dafür gesorgt, dass das Narrativ der
Herdenimmunität vom RKI verbreitet wird, wann haben sich das RKI und die
Bundesregierung von diesem Narrativ verabschiedet und auf wessen Weisung
(vgl. o. g. Protokoll 8. Januar 2021, TOP 8: „Verabschieden wir uns vom
Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung?“)?
50. Ab welchem Zeitpunkt waren nach Kenntnis der Bundesregierung
gesicherte Daten zur Impfstoffwirkung und zur Dauer des Schutzes bekannt,
wo sind diese einsehbar (vgl. o. g. Protokoll 9. Januar 2021, TOP 8:
„Evidenzlage – Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt – Dauer des Schutzes
ist ebenfalls unbekannt“)?
51. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass der Impfstoff
von AstraZeneca ein Pandemietreiber war, weil viele der damit Geimpften
– anders als behauptet – weiterhin Virusüberträger waren, gibt es
diesbezüglich Erkenntnisse zu den anderen Impfstoffen (vgl. o. g. Protokoll
22. Januar 2021, TOP 2: „[...] bei AstraZeneca gibt es Hinweise, dass es
asymptomatische Infektionen gibt nach Impfung [also womöglich auch
Virusausscheidung?], bei den mRNA-Impfstoffen gibt es bisher keine
Daten dazu“)?
52. Um wie viel geringer war und ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca im Vergleich zu den
Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson (vgl. o. g. Protokoll
10. Februar 2021, TOP 5: „Geringe AstraZeneca-Wirksamkeit ist
erklärbar durch den Vektor [Immunität gegen Schimpansen-Virus], Sputnik mit
Ade-novirus-Vektor umgeht das“)?
53. Welche Verbesserungsmaßnahmen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im
Rahmen seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der Sicherheit der
Impfstoffe getroffen, nachdem feststand, dass es eingehenden Meldungen
nicht mehr zeitnah bearbeiten konnte (vgl. o. g. Protokoll 19. März 2021,
TOP 8: „Auch in Deutschland schwierig: PEI hatte am Montag 1.600
Meldungen, die individuell abgearbeitet werden müssen, dies liegt
möglicherweise an der erhöhten Awareness, – PEI/Pharmakovigilanzstellen
kommen nicht gut hinterher“; vgl. o. g. Protokoll 7. Mai 2021, S. 8:
„Nebenwirkungsmeldungen: PEI hatte 45 000 in den letzten Wochen. Dies
kann mit an der schieren Masse von jetzt >1 Mio. Impfdosen/Tag liegen.
Bruchteil der Geimpften hat Impfreaktionen, diese sind meist
unbedenklich werden aber dennoch gemeldet, auch aufgrund der erhöhten
Aufmerksamkeit Herausforderung für PEI ist relevante Dinge herauspicken,
z. B. Myokarditis bei jungen Männern, Sinusvenenthrombosen, usw.“)?
54. War nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhängung verschärfter
Corona-Schutzmaßnahmen des vom RKI beobachteten Risikos des
Infektionsgeschehens politisch motiviert, und warum wurde diesen Motiven der
Vorrang gegeben vor wissenschaftlich fundierten Kriterien, und wenn ja,
mit welcher Begründung (vgl. o. g. Protokoll 25. März 2021, TOP 4: „Die
Trends sollten besser erstmal nicht formuliert werden, da es sonst
schwierig sein kann weitere Maßnahmen zu begründen.“)?
55. Aus welchen Gründen sollte die Öffentlichkeit zunächst nicht erfahren,
dass der Impfstoff von AstraZeneca das Risiko von Sinusthrombosen bei
Männern als Nebenwirkung 20-fach erhöht, mit welcher medizinischen
Begründung wurde der Impfstoff von AstraZeneca weiter verimpft (vgl.
o. g. Protokoll 9. April 2021, TOP 9: „Sinusthrombosen als
Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs: in D und Skandinavien sind die
Fallzahlen 10 Mal so hoch wie in England. Inzwischen sind auch vermehrt
Männer davon betroffen [aktuell 7 Fälle bei Männern in Deutschland] und
damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz“)?
56. Wurde vom RKI eine Modellierung der Lockdown-Effekte vorgenommen,
und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese nach Kenntnis der
Bundesregierung geliefert (vgl. o. g. Protokoll 16. April 2021, TOP 9: „BMG möchte
eine Modellierung der Lockdown Effekte. Dazu gibt es ein Pool von ca.
2 000 Personen, die alle 2 Wochen befragt werden.“)?
57. Aufgrund welcher medizinischen Erkenntnisse hat der damalige
Gesundheitsminister Jens Spahn Booster-Impfungen empfohlen (vgl. o. g.
Protokoll 29. Oktober 2021, TOP 8: „Minister hat allen Booster-Impfung
nahegelegt [ist von STIKO aber noch nicht empfohlen] und doppelte Impfung
von Genesenen [hierzu liegen FG33 und WHO noch keine Daten vor]“)?
58. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Christian
Drosten, dass die Schweiz aufgrund eines hohen Bildungsniveaus mit
weniger Corona-Maßnahmen auskam als Deutschland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
59. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Cyberangriffe auf die
Webseite http://rki-transparenzbericht.de (Aya Velázquez: „Statusbericht
aus dem IT-Cockpit: Unsere Webseite http://rki-transparenzbericht.de
hatte in den vergangenen sieben Tagen einen Traffic von über 50 Terabyte,
und 3,2 Millionen Angriffsversuche erfolgreich abgewehrt. Gestern
zwischen 14 und 16 Uhr gab es den ersten Versuch eines DDOS-Angriffs –
siehe „Spike“ in der Grafik. Keine Chance – die Webseite steht.“ – t.me/
ayawas-geht)?
Berlin, den 10. Dezember 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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