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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes - Aktueller Stand
(insgesamt 30 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
23.01.2025
Aktualisiert
18.02.2025
BT20/1311418.12.2024
Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes - Aktueller Stand
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13114
20. Wahlperiode 18.12.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Barrierefreiheit der digitalen Angebote des Bundes – Aktueller Stand
Durch barrierefreie digitale Angebote kann allen Menschen eine
selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Technologischer Fortschritt
bedeutet auch enorme Chancen für den Alltag von Menschen mit Behinderungen.
Dies betrifft insbesondere staatlich angebotene Leistungen. Die in Deutschland
seit März 2009 als geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes zu
beachtende UN-Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetzblatt (BGBl.) II 2008,
S. 1419; Bekanntmachung des Inkrafttretens BGBl. II 2009, S. 818)
verpflichtet dazu, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten
Zugang zu und eine selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations-
und Kommunikationstechnologien sowie zu anderen Einrichtungen und
Diensten, die elektronisch bereitgestellt werden oder zur Nutzung offenstehen, zu
ermöglichen sowie vorhandene Zugangshindernisse und Zugangsbarrieren zu
beseitigen (Artikel 4 Buchstabe a i. V. m. Artikel 9 Absatz 1 der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)). Außerdem verbietet es Artikel 3
Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), Menschen wegen ihrer Behinderung
zu benachteiligen. Mehr digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen soll
zudem mit der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen
Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102) erreicht werden. In
Umsetzung dieser Richtlinie ist noch unter der letzten CDU/CSU-geführten
Regierungskoalition durch Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) und in der 2019 neu angepassten Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV) 2.0 festgelegt worden, wann öffentliche Stellen des Bundes
was digital barrierefrei gestalten müssen. Aus diesen – und vielen weiteren –
Gründen, sind die Fragesteller überzeugt, dass es noch mehr Tempo bedarf, um
die digitalen Angebote der Bundesregierung barrierefrei und verständlich
auszugestalten. Dies betrifft aktuell insbesondere die Umsetzung des Gesetzes zur
Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) und die Umsetzung der
eIDAS (electronic Identification, Authentication and Trust Services)-
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundeskanzleramt und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des
§ 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen
Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
2. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die ihm
nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei
gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
3. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die ihm nachgeordneten
öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes,
und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
4. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die ihm
nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet
(bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
5. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das Auswärtige
Amt (AA) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne § 12
des Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen
Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
6. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die ihm nachgeordneten öffentlichen
Stellen im Sinne des § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes, und
welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
7. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die ihm nachgeordneten
öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet
(bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
8. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die ihm nachgeordneten
öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet
(bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
9. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die ihm
nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind
barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
10. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die
ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind
barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
11. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die ihm nachgeordneten
öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes,
und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
12. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die ihm
nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei
gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
13. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im
Sinne des § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser
digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
14. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die ihm
nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei
gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
15. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
und die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote
sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
16. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und
die ihm nachgeordneten öffentlichen Stellen im Sinne des § 12 des
Behindertengleichstellungsgesetzes, und welche dieser digitalen Angebote sind
barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
17. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) werden von der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betrieben, und welche
dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
18. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) werden bzw. wurden von
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziell
gefördert, und welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet
(bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
19. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die in
Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
liegenden Bundeseinrichtungen, und welche dieser digitalen Angebote sind
barrierefrei gestaltet (bitte auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
20. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB), und welche dieser digitalen
Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte auflisten; bitte einzeln für die
Internationalen Filmfestspiele Berlin, die Berliner Festspiele mit dem
Martin-Gropius-Bau und das Haus der Kulturen der Welt auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
21. Welche digitalen Angebote (z. B. Websites, Apps, Intranets sowie
Auftritte bei Dritten im Rahmen von Social Media etc.) betreiben die vom Bund
errichteten bzw. miterrichteten und der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien zugeordneten privatrechtlichen Stiftungen, und
welche dieser digitalen Angebote sind barrierefrei gestaltet (bitte einzeln
auflisten, s. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/O
effentliche-Finanzen/uebersicht-stiftungen.pdf?__blob=publicationFile
&v=5)?
a) Welche dieser digitalen Angebote enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3 Absatz 2 BITV
2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU) 2016-2102
(bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Angebote gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Leichter Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Angebote sind auch in „Einfacher Sprache“
gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über eine aktuelle und den
Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur Barrierefreiheit
(bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Angebote verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
22. Welche Antragsverfahren bietet die Bundesagentur für Arbeit in digitaler
Form an (bitte digital bzw. nicht digital getrennt ausweisen), und welche
dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3
Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU)
2016-2102 (bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle
und den Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur
Barrierefreiheit (bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
23. Welche Antragsverfahren bietet die Deutsche Rentenversicherung in
digitaler Form an (bitte digital bzw. nicht digital getrennt ausweisen), und
welche dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3
Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU)
2016-2102 (bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle
und den Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur
Barrierefreiheit (bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
24. Welche Antragsverfahren bietet die gesetzliche Unfallversicherung in
digitaler Form an (bitte digital bzw. nicht digital getrennt ausweisen), und
welche dieser digitalen Antragsverfahren sind barrierefrei gestaltet (bitte
auflisten)?
a) Welche dieser digitalen Antragsverfahren enthalten unterstützende
Technologien für Menschen mit Sehbehinderungen gemäß § 3
Absatz 2 BITV 2.0 und somit gemäß dem Mindeststandard der RL (EU)
2016-2102 (bitte auflisten)?
b) Welche dieser digitalen Antragsverfahren gibt es in Deutscher
Gebärdensprache (bitte auflisten)?
c) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Leichter
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
d) Welche dieser digitalen Antragsverfahren sind auch in „Einfacher
Sprache“ gestaltet (bitte auflisten)?
e) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über eine aktuelle
und den Bestimmungen der BITV 2.0 konforme Erklärung zur
Barrierefreiheit (bitte auflisten)?
f) Welche dieser digitalen Antragsverfahren verfügen über einen den
Bestimmungen der BITV 2.0 konformen Feedback-Mechanismus (bitte
auflisten)?
25. Wie viele Stellen für IT-Fachkräfte gibt es in der Bundesregierung, und
wie viele Stellen davon sind mit Menschen mit Behinderung besetzt (bitte
nach Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden im Sinne
von § 12 BGG getrennt auflisten)?
26. Wie wird die Bundesregierung in Umsetzung des OZGÄndG sicherstellen
und regelmäßig prüfen, dass die gesamte Nutzung von digitalen
Verwaltungsleistungen von der Antragsstellung bis zur Bescheiderteilung,
einschließlich der Suchfunktion, des Antragsassistenten und der
Nutzerkonten, nutzerfreundlich und barrierefrei erfolgt?
27. Welche Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen plant die
Bundesregierung, damit Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf den
barrierefreien Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen durchsetzen können, und
zu welchem Ergebnis ist die von der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7344 angekündigte
Prüfung gekommen, mögliche Veränderungen zu den §§ 12 ff. BGG und
der BITV 2.0 für weitere Verbesserungen bei der digitalen Barrierefreiheit
vorzunehmen?
28. Was hat die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7344 angekündigte Prüfung der
Empfehlung des wissenschaftlichen Evaluationsberichts zum BGG ergeben,
a) durch eine Legaldefinition klarzustellen, was unter dem in § 3
Absatz 4 BITV 2.0 genannten „höchstmöglichen Maß“ an
Barrierefreiheit verstanden wird,
b) die Formulierung der „wesentlichen Inhalte“ (§ 4 BITV 2.0) zu
präzisieren,
c) die wissenschaftliche Begleitung und Bewertung neuer Standards
(WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.2, WCAG 3.0)
vorzunehmen, um die Ursachen für den Mangel an Umsetzung der
digitalen und technischen Verpflichtungen zu erforschen?
29. Plant die Bundesregierung, die Aufnahme von § 1a Absatz 2, § 2 Absatz 8
und § 7 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie § 4 Absatz 1 und § 16
E-Government-Gesetz (EGovG) in die enumerative Aufzählung in § 15
Absatz 1 Nummer 2 BGG aufzunehmen, bzw. was hat die entsprechende
von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7344 angekündigte Prüfung ergeben?
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der eIDAS-
Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste die
Belange der digitalen Barrierefreiheit umfassend Berücksichtigung
finden?
Berlin, den 16. Dezember 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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