Risiken der vorläufigen Haushaltsführung 2025 auf die Kulturförderung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14275)
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Durch den Bruch der Koalition zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2025 verkündet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt richtet sich die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 des Grundgesetzes. Die vorläufige Haushaltsführung gefährdet insbesondere die Kultur, da viele kulturelle Projekte und Institutionen auf die planmäßige Auszahlung von Fördermitteln des Bundes angewiesen sind.
In ihrer ungewöhnlich schnell und vorfristig bereits nach acht Tagen zugestellten Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14275, in der die fragestellende Gruppe u. a. wissen wollte, welche Programme der Bundeskulturförderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht weitergeführt werden, welche Konsequenzen in diesem Bereich erwartet werden und inwiefern die Bundesregierung Maßnahmen plant, um mögliche Härtefälle abzufedern, teilte die Bundesregierung mit, dass sie „aufgrund des engen Sachzusammenhangs“ alle 13 Fragen gemeinsam beantworte. Von einer tatsächlichen inhaltlichen Beantwortung kann allerdings keine Rede sein. Denn die Bundesregierung verwies einzig in zwei kurzen Sätzen darauf, dass die Einzelheiten ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen regele. Am Beantwortungstag, dem 12. Dezember 2024, hätte der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses „Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums gemäß § 5 Bundeshaushaltsordnung“ nicht vorgelegen. Mit Datum vom 16. Dezember 2024 informierte das Bundesministerium der Finanzen in einem „Haushaltsführungsrundschreiben mit 4 Anlagen“ die Bundesministerien und obersten Bundesbehörden über die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025. Die fragestellende Gruppe bittet vor diesem Hintergrund um umfassende Beantwortung der nachfolgend erneut gestellten Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14147 beim Bundesministerium der Finanzen erkundigt, wann das Rundschreiben gemäß § 5 der Bundeshaushaltsordnung an die obersten Bundesbehörden ergehen würde?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Oder wusste die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aus anderer Quelle, wann das Rundschreiben zugestellt werden würde, und wenn ja, aus welcher?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es einen Zusammenhang der ungewöhnlich frühen Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14147 und dem Datum der Versendung des Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen gibt (bitte begründen)?
Welchen Umfang wird der Bundeskulturetat insgesamt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung haben?
Welche Programme der Bundeskulturförderung können im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach Einschätzung der Bundesregierung nicht beziehungsweise nur eingeschränkt weitergeführt oder gestartet werden (bitte die Programme und ihren jeweiligen finanziellen Umfang sowie den jeweiligen Grad der Einschränkung auflisten)?
Welche Auswirkungen wird, nach Ansicht der Bundesregierung, die vorläufige Haushaltsführung auf den Bundeskulturfonds und dessen Innovations- und Förderprogramme haben (bitte entsprechend aufführen und begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Kulturförderung während der vorläufigen Haushaltsführung als prioritären Bereich zu behandeln, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass die Freie Szene und kleine Kulturinitiativen trotz des fehlenden Haushalts ausreichend Mittel erhalten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits laufende Projekte, die auf mehrjährige Förderzusagen angewiesen sind, nicht ins Stocken geraten, und welche Projekte sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als gefährdet (Projekte bitte entsprechend auflisten)?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung, wenn geplante Programme der Freien Szene aufgrund der Haushaltskrise gestrichen werden müssen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Risiken für die Kulturförderung in Ländern und Kommunen, die auf eine Mitfinanzierung durch Bundesmittel angewiesen sind?
Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung Kommunen, deren kulturelle Infrastruktur durch den fehlenden Haushalt gefährdet ist?
Welche kulturpolitischen Ziele aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefährden die Haushaltskrise, und wie will die Bundesregierung diesen Herausforderungen begegnen?
Welche langfristigen Schäden für die kulturelle Infrastruktur in Deutschland sieht die Bundesregierung durch die Verzögerungen im Haushaltsbeschluss?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um bedeutende kulturelle Projekte wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder Programme der Erinnerungskultur vor Budgetkürzungen zu bewahren?
Inwiefern beeinflusst die Haushaltskrise die geplante Weiterentwicklung und Förderung von Musikspielstätten, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen (bitte begründen)?