Stand der polizeilichen Datenhaltung in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13130)
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Datensätze, Personendatensätze und wie viele Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen, Institutionen sind in den in der Antwort zu Frage 1 (Anlage 1) genannten Datenbanken, Dateien etc. auf Bundestagsdrucksache 20/13130 enthalten?
Zu welchem Datum genau ist der „Produktiv-Gang“ des Katalogwerts „Sonstige Zuordnung“ in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ geplant (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/13130)?
Wird in der Verbunddatei „Erkennungsdienst“ als zentralem Bestandteil der zentralen Datenbank des Bundeskriminalamts (INPOL-Z) weiterhin das Datum „Volkszugehörigkeit“ gespeichert, und aus welchen Erkenntnisquellen stammt dieses Datum, wenn es hier zugespeichert wird?
a) Erfolgt die Erfassung durch eine freie Eingabe oder durch die Eingabe eines Katalogwertes?
b) Und welche Katalogwerte stehen ggf. zur Auswahl?
Kann in der Verbunddatei „Erkennungsdienst“ im Bereich „Personenbeschreibungen“ unter dem Begriff „Äußere Erscheinung“ auch ein ethnischgeografischer Phänotyp eingegeben oder ausgewählt werden?
a) Welche „Phänotypen“ o. Ä. stehen hier ggf. zur Auswahl?
b) Wie weit sind diese mit den von den Landespolizeibehörden verwendeten Kategorisierungen harmonisiert?
Ist es technisch möglich, die Verbunddatei „Erkennungsdienst“ nach „Volkszugehörigkeiten“ oder nach den im Speicherfeld „Äußere Erscheinung“ verwendeten Begriffen zu durchsuchen, und wurde die Möglichkeit der Suche anhand der in der L-Gruppe (Personenbeschreibung) hinterlegten Begriffe mittlerweile realisiert, und wenn ja, seit wann?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die hohe Diskrepanz der Zahl der in Deutschland in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung befindlichen Personen von etwa 44 000 (de.statista.com) gegenüber der Zahl von 422 136 gespeicherten Personendatensätzen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleien Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6633, Anlage 1/S. 10) zu erklären?
Welche „(Bestands-) Systeme“ sollen Teil des Informationssystems des Bundeskriminalamts (BKA) nach § 13 Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) werden, das nach Auskunft der Bundesregierung nicht als „einzelnes, übergreifendes System“, sondern als „Zusammenschluss mehrerer (Bestands-) Systeme zu verstehen“ sein solle?
a) Hat sich das Zielbild dieses Informationssystems seit Abfassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BKAG auf Bundestagsdrucksache 18/11163 verändert, da hier nach Ansicht der Fragesteller sowohl nach dem Wortlaut der Regelung wie nach der Begründung zu § 13 BKAG von „dem“ Informationssystem die Rede ist und an keiner Stelle nahegelegt wird, es handele sich dabei um einen Zusammenschluss mehrerer Systeme?
b) Welche Release-Trains respektive die darin umfassten Projekte dienen dem Aufbau des Informationssystems nach § 13 BKAG?
Welches Produkt ist im Projekt „Wiederholungsprognose Assistent (Wi-PrAs)“ entstanden und im Wirkbetrieb, und
a) welche Behörden nutzen dieses Produkt nach Kenntnis der Bundesregierung,
b) in welche weiteren Anwendungen wurde dieses Produkt ggf. implementiert, und zu welchen Zwecken?