BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft

(insgesamt 101 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

30.01.2025

Aktualisiert

06.02.2025

BT20/1431719.12.2024

101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14317 20. Wahlperiode 19.12.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU 101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Cem Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft Am 8. Dezember 2024 hat sich zum dritten Mal die Wahl der von SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gestellten Bundesregierung gejährt. Im politischen Verantwortungsbereich des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir gab es zahlreiche politische Ankündigungen. Die Bilanz von Bundesminister Cem Özdemir fällt nach Aussagen von zahlreichen Presseberichten äußerst bescheiden aus (www.tagesschau.de/inland/innenpoliti k/landwirtschaftsminister-oezdemir-100.html, Cem Özdemir vermied Konflikte mit den Landwirten – und schadete der Sache – Meinung – SZ.de, Ende der Ampel-Agrarpolitik lässt Landwirte im Aus | agrarheute.com sowie Agrarminister Cem Özdemir über seine Amtszeit und die Kandidatur als Ministerpräsident in Baden-Württemberg). Nach Ansicht der Fragesteller ist die Amtszeit von Cem Özdemir in erster Linie eng verbunden mit der Streichung des Agrardiesels für die Landwirtinnen und Landwirte, dem Ausbau von unnötiger Bürokratie und einer deutlichen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Um wie viel Prozent sind die Lebensmittelpreise in Deutschland seit dem 9. Dezember 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung angestiegen? a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung von Bundesminister Cem Özdemir auf Zeit-Online vom 14. Januar 2022 (www.zeit.de/politik/ deutschland/2022-01/cem-oezdemir-lebensmittelpreise-gesunde-erna ehrung-landwirtschaftsminister), wonach die niedrigen Preise für Lebensmittel, insbesondere Fleisch, so wörtlich „einfach eine Sauerei“ seien? b) Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in den letzten drei Jahren gestiegenen Lebensmittelpreisen? c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel um zwei Prozentpunkte von 7 auf 5 Prozent zu senken (www.tagesspiegel.de/politik/spd-wil l-lebensmittelpreise-vergunstigen-scholz-mehrwertsteuer-vorschlag-s tosst-grosstenteils-auf-zuspruch-12887329.html), und wenn nein, warum nicht?   2. War das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder waren Behörden im Geschäftsbereich des BMEL mitberatend an der Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) beteiligt, ab dem Jahr 2025 Joghurtbecher als „To-Go“-Produkt einzustufen (www.wochenblat t-dlv.de/politik/neuer-uba-streich-sonderabgabe-joghurt-koennte-milchpr eise-senken-578227#:~:text=Ab%20dem%20kommenden%20Jahr%20s ollen,Diese%20wurde%20k%C3%BCrzlich%20ver%C3%B6ffentlicht), und wenn nein, hat das UBA diese Einstufung selbstständig vorgenommen?   3. Plant die Bundesregierung, diese Entscheidung des UBA wieder zurückzunehmen, um die Lebensmittel- und Molkereiwirtschaft von der damit verbundenen Sonderabgabe zu entlasten und damit die Endverbraucherpreise für Joghurtprodukte zu senken, und wenn nein, warum nicht?   4. Liegen dem BMEL konkrete Daten und Zahlen vor, wie die Bundesregierung die Landwirtschaft in Deutschland in der laufenden Legislaturperiode von Bürokratie entlastet bzw. belastet hat?   5. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht, die durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung von der Landwirtschaft zu verzeichnende steuerliche Mehrbelastung finanziell zu kompensieren, und war die Bundesregierung in diesem Bemühen erfolgreich?   6. Wie verhält sich Bundesregierung zu der Feststellung, dass laut dem empirisch fundierten Index der Landwirtschaftlichen Rentenbank, dem sog. Agrarbarometer Rentenbank, die aktuell hohen „negativen Zukunftserwartungen eines beträchtlichen Teils der Landwirte und die schlechte Bewertung der aktuellen Situation sich in einer weiter sinkenden Investitionsbereitschaft“ widerspiegele (siehe Rentenbank-Agrarbarometer lässt weiterhin rückläufige Investitionsbereitschaft erkennen – Rentenbank)?   7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der im Agrarbarometer befragten Landwirtinnen und Landwirte, dass „Agrarpolitik, Bürokratie sowie hohe Betriebsmittelpreise“ als negative Beurteilung der aktuellen Lage angeführt werden (Quelle: siehe Frage 2)?   8. Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab dem Jahr 2026 auf die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau (bitte einzeln nach Wirtschaftszweigen angeben), so wie es vonseiten der Fraktion der SPD aktuell gefordert wird (siehe Bundestagswahl 2025: SPD will 15 Euro Mindestlohn – auch in der Landwirtschaft)?   9. Wie viele und welche Bund-Länder-Gruppen gibt es aktuell im BMEL, und mit welchen Themen sind diese betraut (bitte einzeln auflisten und Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der Ergebnisse tabellarisch auflisten)? a) Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser Arbeitsgruppen? b) Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser Arbeitsgruppen?  10. Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen zusammen und tagen gemeinsam, und wie viele Arbeitsstunden fallen im Einzelnen an?  11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen möglichst effizient arbeiten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es zu praxisnahen und bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der Arbeitsgruppen kommt und alle Interessen angemessen berücksichtigt werden?  12. Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu rechnen, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, und sind diese öffentlich zugänglich, und wenn nein, warum nicht, und welche Initiativen oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der vergangenen Ergebnisse der 20. Wahlperiode ins Leben gerufen?  13. Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, Verordnungen etc.) zur Folge?  14. Wie wird entschieden, ob eine Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft eingerichtet wird?  15. Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder- Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden im BMEL verändert?  16. Welche weiteren ähnlichen Formate der Zusammenarbeit zwischen BMEL, Ländern und Kommunen gibt es?  17. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte umfassende Tierhaltungskennzeichnung lediglich in einem stark beschränkten Segment eingeführt wurde?  18. Wie plant das BMEL, die Auswirkungen der geplanten Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung auf kleine und mittlere Unternehmen zu minimieren, insbesondere hinsichtlich der Bürokratie und der Kosten (vgl. www.rnd.de/politik/ fleischlogo-fuer-restaurants-warum-es-bald-zur-pflicht-werden-koennte-DE7N YP6BNBJSNJKJTCO523SXIE.html)?  19. Wie rechtfertigt und begründet die Bundesregierung, dass Schweinefleisch, das von im Ausland betäubungslos kastrierten und im Inland gemästeten Ferkeln stammt, eine Kennzeichnung mit hochwertigen Haltungsformen erhalten darf, obwohl die betäubungslose Kastration von Ferkeln für inländische Erzeuger verboten und strafbar ist?  20. Wie hat die noch amtierende Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt die dauerhafte Finanzierung von Investitionen in mehr Tierwohl beim Stallumbau sichergestellt, und wird das dabei Erreichte der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gerecht (S. 43: „Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten?“)  21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (Stallumbau) mit dem Ziel, dabei für mehr Tierwohl zu sorgen, seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung entwickelt, und wird das Ergebnis der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gerecht (siehe S. 43 „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen.“)?  22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung entwickelt?  23. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen in mehr Tierwohl durch den Stallumbau langfristig finanziell abzusichern, und welches Finanzierungsmodell favorisiert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hierbei aktuell – den von ihm entwickelten „Tierwohlcent“ oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische Produkte (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240410- zkl.html)?  24. Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische Produkte (vgl. BMEL – Aktuelles – Özdemir zum ZKL-Vorschlag [ZKL = Zukunftskommission Landwirtschaft] zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung) zur Finanzierung von mehr Tierwohl vereinbar mit der Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel auf 5 Prozent abzusenken (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-schlaegt-senkung-der-mehr wertsteuer-auf-lebensmittel-vor-a-dd53a039-461d-4d89-a9b4-465a2616 0c1b)?  25. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dem drastischen Anstieg der Preise auf Nahrungsmittel (seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung plus ca. 30 Prozent; vgl. www.destatis.de/ DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/kpre520.html#25 0160) entgegengewirkt?  26. Sieht die Bundesregierung in der Ausweitung der landwirtschaftlichen Produktion von Lebensmitteln gemäß dem Prinzip von Angebot und Nachfrage eine Möglichkeit, dem Preisanstieg bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie seit ihrem Amtsantritt versucht, diese Erkenntnis in praktische Ergebnisse umzusetzen?  27. Ist aus der Tatsache, dass der bereits im Februar 2023 von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Entwurf für ein Gesetz zum Verbot der Werbung für bestimmte Lebensmittel weder vom Kabinett beschlossen noch ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, zu schließen, dass das Vorhaben von der Bundesregierung verworfen wurde, und wenn ja, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür auf?  28. Hat die Bundesregierung Gespräche bezüglich der Erarbeitung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) mit dem Normenkontrollrat geführt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?  29. Hat die Bundesregierung Verbände und bzw. oder andere Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung des KLWG beteiligt, wenn ja, welche, und wann, und wenn nein, warum nicht?  30. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Politik, wenn sie auf der einen Seite Cannabis legalisiert, während sie auf der anderen Seite Werbung für bestimmte Lebensmittel als ungesund für Kinder verbieten möchte, und wenn nein, warum nicht?  31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Absatzmenge und der Umsatz von Bio-Produkten im Verlauf der Jahre von 2021 bis 2023 (nach Menge und Gewicht) entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?  32. Wie hoch schätzt das BMEL die gesamten Kosten für die Umsetzung der Bio-Strategie für jedes einzelne Jahr von 2023 bis 2030 ein?  33. Wie viele Betriebe und Kantinen (nach Monat auflisten) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Bio-AHV- Verordnung (AHV = Außer-Haus-Verpflegung) am 5. Oktober 2023 mit den Bio-AHV-Kennzeichen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (je nach Stufe in Bronze, Silber und Gold auflisten) zertifizieren lassen, und ist eine Evaluation geplant?  34. Bei welchem prozentualen Anteil Bio-Forschung im Bereich Ernährung und Landwirtschaft hat Deutschland derzeit erreicht, angesichts der Äußerung von Bundeminister Cem Özdemir, 30 Prozent der Mittel für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in diesem Bereich für den Bio- Sektor zur Verfügung zu stellen?  35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Regions- und standortspezifische[n] Umstellungskonzepte“ weiterzuentwickeln, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte „Biologische und genetische Vielfalt in der Agrarlandschaft sowie der Nutzpflanzen und -tiere“ zu fördern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen der Bio- Wertschöpfungskette“ nutzbar zu machen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um den in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Auf- und Ausbau regionaler und ökologischer Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten“ zu unterstützen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  39. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte Erhöhung des „Anteil[s] von Bio-Lebensmitteln in Kantinen der Bundesverwaltung und in anderen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung“ zu forcieren, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  40. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, Unternehmen den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu erleichtern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Beratung für umstellungsinteressierte Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ zu stärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Bildung zu Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln entlang der Wertschöpfungskette“ zu verstärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?  43. Hat das BMEL gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung in der Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bundeskabinett behandelt, und wenn ja, welche (bitte nach Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie Begründung auflisten)?  44. Welche Projekte und Empfehlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der „International Platform for Digital Food and Agriculture“ bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die aus dem Konzept der Bundesregierung zur Errichtung eines Internationalen Digitalrats hervorgegangen ist, seit der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angestoßen oder etabliert, welchen konkreten Beitrag hat die Bundesregierung dabei geleistet (finanziell sowie inhaltlich), und wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Plattform?  45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft ergriffen, um den Austausch von Wissen und Technologien zwischen Deutschland und anderen Ländern zu fördern?  46. Inwiefern hat sich das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung an internationalen Initiativen, die sich mit dem Thema Ernährungssicherheit befassen, beteiligt (bitte konkrete Beteiligungen einzeln auflisten)?  47. Welche finanziellen Mittel hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um Landwirtschaftsprojekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen, und welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert?  48. Wurden die vom BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geförderten Landwirtschaftsprojekte evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?  49. Welche spezifischen Trends und Entwicklungen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung in den Agrarmärkten beobachtet, und wie haben diese die Exportstrategien der Bundesregierung in diesem Bereich beeinflusst?  50. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung ergriffen, um die Exporte deutscher Agrarprodukte zu steigern, und welche Erfolge konnten dabei erzielt werden?  51. Inwiefern hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung an neuen Handelsabkommen gearbeitet, um den Zugang zu internationalen Märkten für deutsche Agrarprodukte zu verbessern?  52. Wie hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung Nachhaltigkeitsaspekte in die Agrarpolitik integriert, und welche Auswirkungen hatte und hat dies auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Exportmöglichkeiten?  53. Welche Strategien verfolgt das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung, um auf plötzliche Marktveränderungen oder Krisen (z. B. durch geopolitische Ereignisse oder Pandemien) zu reagieren und die Stabilität der Agrarmärkte zu gewährleisten?  54. Welche Programme oder Initiativen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung entwickelt, um Landwirte bei der Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen und bei der Erschließung neuer Exportmärkte zu unterstützen?  55. Wie bewertet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, und welche konkreten Erfolge konnten bisher erzielt werden?  56. Warum konnte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei den Ressortabstimmungen der verschiedenen Referentenentwürfe zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes keine Einigung erzielen?  57. Warum sind Referentenentwürfe zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes bereits vor der Länder- und Verbändeanhörung in die Öffentlichkeit gelangt?  58. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefördert, und in welcher Höhe wurden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils verwendet?  59. Was wurde beim klimaangepassten Waldumbau bisher erreicht, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung künftig für erforderlich?  60. Warum hat die Bundesregierung den Waldklimafonds auslaufen lassen, und wie sollen künftig die für die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel notwendige Forschungsarbeit sowie der Wissenstransfer in die Praxis finanziert werden?  61. Wie viele Hektar Wald wurden infolge von Natur- und Klimaschutzmaßnahmen in dieser Wahlperiode stillgelegt oder in der Nutzung eingeschränkt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Holzversorgung in Deutschland sicherzustellen?  62. Gibt die Bundesregierung der ökologischen Waldfunktion Vorrang gegenüber anderen Waldfunktionen, und wenn ja, warum?  63. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die nachhaltige Waldbewirtschaftung für den langfristigen Erhalt unserer Wälder und der Wertschöpfung im ländlichen Raum?  64. Welche konkreten Auswirkungen hat die Holzbauinitiative der Bundesregierung auf die Bauwirtschaft, die CO2-Einsparung im Gebäudesektor und die Linderung der Wohnungsnot in Deutschland?  65. Warum hat die Bundesregierung die enormen Bürokratielasten, die durch die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft entstehen, während der Beratung der Verordnung im Rat und vor ihrer Verabschiedung nicht erkannt und verhindert?  66. Warum hat sich die Bundesregierung gegen die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der EUDR – insbesondere der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ – ausgesprochen, die zum Ziel hatten, die Bürokratie für Länder ohne Entwaldungsrisiko abzumildern, und wie ist das vereinbar mit dem Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den Bürokratieabbau voranzubringen?  67. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die Umsetzung der EUDR zu Preissteigerungen bei den von der EUDR betroffenen Produkten und Produktgruppen führen könnte (vgl. www.topagrar.com/markt/n ews/futtermittelindustrie-warnt-vor-hohen-kosten-durch-eu-entwaldungs verordnung-20007133.html?upgrade=true)?  68. Welche konkreten positiven Fortschritte im Bereich des Pflanzenschutzes (Einsatz, Verfügbarkeit, Schließen von Lückenindikationen, Entwicklung) wurden seit Amtsantritt des Bundesministers Cem Özdemir gemacht?  69. Welche Anstrengungen zur Förderung der Entwicklung von neuen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wurden seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung unternommen, und wie bewertet der Bundesminister Cem Özdemir diese?  70. Wie hat sich die Situation rund um die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung entwickelt, und wie bewertet der Bundesminister Cem Özdemir diese Entwicklung?  71. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter der Führung von Bundesminister Cem Özdemir umgesetzt, um den deutschen Weinbau zu stärken, und welche Maßnahmen wurden nur geplant, aber nicht umgesetzt?  72. Wie wurden die Auszahlungsmodalitäten der von der EU bereitgestellten Hilfsgelder für die von den Spätfrösten betroffenen Weinbaubetriebe gestaltet? a) Bewertet die Bundesregierung diese Auszahlungsmodalitäten als ausreichend praxisnah und bürokratiearm? b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebe, die über eine Versicherung (z. B. die Mehrgefahrenversicherung) schon Unterstützungszahlungen erhalten haben, ebenso unterstützt wie die Betriebe, die nicht versichert waren, und wie bewertet dies die Bundesregierung?  73. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung für den deutschen Gartenbau umgesetzt, um dieser Branche konkret zu helfen, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung dieser Maßnahmen?  74. Hat sich das BMEL konkret bei den anderen zuständigen Ressorts dafür eingesetzt, dass der deutsche Unterglas-Gartenbau von den Energieaudit- Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (§§ 8, 9) ausgenommen wird oder anderweitige Ausnahmeregelungen in diesem Punkt erlassen werden, wenn nein, wieso nicht, und wenn ja, wieso konnte hier kein Erfolg errungen werden?  75. Hat das BMEL immer ausreichend gut darauf geachtet, bei Änderungen der nationalen Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht andere Förderprogramme der Bundesländer in ihrer Wirksamkeit zu beschneiden oder gar zu konterkarieren, und wurden diese Änderungen ausreichend gut mit den Bundesländern abgestimmt?  76. Wie begründet Bundesminister Cem Özdemir die „Übererfüllung“ der Vorgaben, die Deutschland aufgrund von EU-Gesetzen und EU- Verordnungen umsetzen musste, und hat die Bundesregierung aus Sicht des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministers die daraus entstandenen Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft ausreichend kompensiert (www.agrarheute.com/politik/landwirte-muessen-buerokratieab bau-warten-620883)?  77. Welche konkreten administrativen und finanziellen Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngste unterjährige Anpassung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte für landwirtschaftliche Betriebe?  78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die unterjährige Anpassung des Pauschalsteuersatzes in der Umsatzsteuer zu minimieren?  79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Anpassung des Pauschalsteuersatzes zu kurzfristig kommuniziert wurde, wodurch Betriebe und Steuerberater vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt wurden?  80. Wie hat sich die Nutzung der Möglichkeit zur Umsatzsteuer- Pauschalierung in den letzten Jahren entwickelt (bitte die Anzahl der Betriebe und die durchschnittlich pauschalierte Umsatzsteuer jährlich darstellen)?  81. Welche technischen und organisatorischen Anpassungen mussten landwirtschaftliche Betriebe und Steuerberater infolge der unterjährigen Anpassung des Pauschalsteuersatzes vornehmen, und wie bewertet die Bundesregierung den Aufwand hierfür?  82. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die unterjährige Anpassung des Pauschalsteuersatzes angesichts der Kritik, dass diese Maßnahme für Landwirte weder planungssicher noch praxistauglich sei?  83. Warum wurde die Tarifglättung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes – EStG) erst nach langen Diskussionen und massiven Forderungen der landwirtschaftlichen Verbände von der Bundesregierung wieder eingeführt, obwohl sie seit Jahren als wichtiges Instrument zur finanziellen Stabilisierung von landwirtschaftlichen Betrieben gilt?  84. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Tarifglättung allein nicht ausreicht, um die Risiken von Preisschwankungen und Ertragsverlusten in der Landwirtschaft ausreichend zu adressieren?  85. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit der Einführung der Tarifglättung steuerliche Entlastungen erfahren, und wie setzt sich diese Summe zusammen (bitte nach Betriebsgrößen und Regionen aufschlüsseln)?  86. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von landwirtschaftlichen Verbänden, die Tarifglättung weiter zu optimieren, beispielsweise durch die Ausweitung der Berechnungsgrundlagen oder eine Entfristung?  87. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität der Tarifglättung als Instrument, um wirtschaftliche Unsicherheiten in der Landwirtschaft auszugleichen, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Staaten?  88. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Tarifglättung mit anderen steuerlichen Regelungen zu kombinieren, um ein umfassenderes Instrumentarium zur finanziellen Stabilität von Landwirten zu schaffen?  89. Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage nicht in das Steuerrecht aufzunehmen, obwohl sie den Landwirten ein besseres finanzielles Risikomanagement ermöglicht hätte?  90. Welche Rückmeldungen von landwirtschaftlichen Betrieben oder Verbänden sind der Bundesregierung bekannt, die auf die Dringlichkeit einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hinweisen?  91. Warum hat sich Bundesminister Cem Özdemir für die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung ausgesprochen, obwohl landwirtschaftliche Betriebe darauf angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich zu sichern?  92. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Landwirte gegenüber Landwirten in anderen EU-Staaten entstanden ist?  93. Sieht die Bundesregierung die Agrardiesel-Steuerentlastung als „klimaschädliche Subvention“, und wenn ja, auf welchen konkreten Berechnungen oder Einschätzungen basiert diese Bewertung?  94. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen dazu vor, wie viel CO2 durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung eingespart werden könnte?  95. Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt keine Verbrauchsstiftung zugunsten des Tierschutzes und der Tierheime eingeführt, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag eingefordert hatte (Bundeshaushalt: Bundesregierung lässt Tierheime im Stich – Deutscher Tierschutzbund e. V.), und welche Gespräche hat das BMEL seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 mit anderen Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Tierschutzverbänden geführt?  96. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang anderer EU-Staaten mit dem Wolf, insbesondere im Hinblick auf erfolgreiche Strategien zum Schutz der Weidetiere?  97. Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben der Bundesregierung für Forschungsprojekte zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung seit Amtsantritt von Bundesminister Cem Özdemir, und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt?  98. Wird sich die Bundesregierung nach der Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention nunmehr auch auf EU-Ebene für eine rasche Änderung der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) mit dem Ziel einsetzen, den europäischen Grauwolf von deren Anhang IV in Anhang V zu überführen?  99. Wie viele Weidetierhalter haben seit Amtsantritt von Bundesminister Cem Özdemir ihre Tierhaltung aufgegeben, und in wie vielen dieser Fälle waren Rissereignisse durch Wölfe als Grund aufgeführt? 100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren unzureichend sind, um eine langfristige Perspektive für die betroffenen Betriebe zu schaffen? 101. Welche, über den Wolf hinausgehenden, Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in Deutschland zu sichern (bitte einzeln auflisten)? Berlin, den 18. Dezember 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen