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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
(insgesamt 101 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
30.01.2025
Aktualisiert
06.02.2025
BT20/1431719.12.2024
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14317
20. Wahlperiode 19.12.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Cem Özdemir im Bereich
Ernährung und Landwirtschaft
Am 8. Dezember 2024 hat sich zum dritten Mal die Wahl der von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gestellten Bundesregierung gejährt. Im
politischen Verantwortungsbereich des Bundesministers für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir gab es zahlreiche politische Ankündigungen. Die
Bilanz von Bundesminister Cem Özdemir fällt nach Aussagen von zahlreichen
Presseberichten äußerst bescheiden aus (www.tagesschau.de/inland/innenpoliti
k/landwirtschaftsminister-oezdemir-100.html, Cem Özdemir vermied Konflikte
mit den Landwirten – und schadete der Sache – Meinung – SZ.de, Ende der
Ampel-Agrarpolitik lässt Landwirte im Aus | agrarheute.com sowie
Agrarminister Cem Özdemir über seine Amtszeit und die Kandidatur als
Ministerpräsident in Baden-Württemberg).
Nach Ansicht der Fragesteller ist die Amtszeit von Cem Özdemir in erster
Linie eng verbunden mit der Streichung des Agrardiesels für die Landwirtinnen
und Landwirte, dem Ausbau von unnötiger Bürokratie und einer deutlichen
Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und
Forstwirtschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um wie viel Prozent sind die Lebensmittelpreise in Deutschland seit
dem 9. Dezember 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung
angestiegen?
a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung von Bundesminister Cem
Özdemir auf Zeit-Online vom 14. Januar 2022 (www.zeit.de/politik/
deutschland/2022-01/cem-oezdemir-lebensmittelpreise-gesunde-erna
ehrung-landwirtschaftsminister), wonach die niedrigen Preise für
Lebensmittel, insbesondere Fleisch, so wörtlich „einfach eine
Sauerei“ seien?
b) Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den in den letzten drei Jahren gestiegenen Lebensmittelpreisen?
c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel um zwei Prozentpunkte
von 7 auf 5 Prozent zu senken (www.tagesspiegel.de/politik/spd-wil
l-lebensmittelpreise-vergunstigen-scholz-mehrwertsteuer-vorschlag-s
tosst-grosstenteils-auf-zuspruch-12887329.html), und wenn nein,
warum nicht?
2. War das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
oder waren Behörden im Geschäftsbereich des BMEL mitberatend an
der Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) beteiligt, ab dem Jahr
2025 Joghurtbecher als „To-Go“-Produkt einzustufen (www.wochenblat
t-dlv.de/politik/neuer-uba-streich-sonderabgabe-joghurt-koennte-milchpr
eise-senken-578227#:~:text=Ab%20dem%20kommenden%20Jahr%20s
ollen,Diese%20wurde%20k%C3%BCrzlich%20ver%C3%B6ffentlicht),
und wenn nein, hat das UBA diese Einstufung selbstständig
vorgenommen?
3. Plant die Bundesregierung, diese Entscheidung des UBA wieder
zurückzunehmen, um die Lebensmittel- und Molkereiwirtschaft von der damit
verbundenen Sonderabgabe zu entlasten und damit die
Endverbraucherpreise für Joghurtprodukte zu senken, und wenn nein, warum nicht?
4. Liegen dem BMEL konkrete Daten und Zahlen vor, wie die
Bundesregierung die Landwirtschaft in Deutschland in der laufenden
Legislaturperiode von Bürokratie entlastet bzw. belastet hat?
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht,
die durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung von der
Landwirtschaft zu verzeichnende steuerliche Mehrbelastung finanziell
zu kompensieren, und war die Bundesregierung in diesem Bemühen
erfolgreich?
6. Wie verhält sich Bundesregierung zu der Feststellung, dass laut dem
empirisch fundierten Index der Landwirtschaftlichen Rentenbank, dem sog.
Agrarbarometer Rentenbank, die aktuell hohen „negativen
Zukunftserwartungen eines beträchtlichen Teils der Landwirte und die schlechte
Bewertung der aktuellen Situation sich in einer weiter sinkenden
Investitionsbereitschaft“ widerspiegele (siehe Rentenbank-Agrarbarometer lässt
weiterhin rückläufige Investitionsbereitschaft erkennen – Rentenbank)?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der im Agrarbarometer
befragten Landwirtinnen und Landwirte, dass „Agrarpolitik, Bürokratie
sowie hohe Betriebsmittelpreise“ als negative Beurteilung der aktuellen
Lage angeführt werden (Quelle: siehe Frage 2)?
8. Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab dem Jahr 2026 auf die Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau (bitte einzeln
nach Wirtschaftszweigen angeben), so wie es vonseiten der Fraktion der
SPD aktuell gefordert wird (siehe Bundestagswahl 2025: SPD will
15 Euro Mindestlohn – auch in der Landwirtschaft)?
9. Wie viele und welche Bund-Länder-Gruppen gibt es aktuell im BMEL,
und mit welchen Themen sind diese betraut (bitte einzeln auflisten und
Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der Ergebnisse
tabellarisch auflisten)?
a) Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser
Arbeitsgruppen?
b) Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser
Arbeitsgruppen?
10. Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen
zusammen und tagen gemeinsam, und wie viele Arbeitsstunden fallen im
Einzelnen an?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen
möglichst effizient arbeiten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass
es zu praxisnahen und bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der
Arbeitsgruppen kommt und alle Interessen angemessen berücksichtigt
werden?
12. Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu
rechnen, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, und sind diese
öffentlich zugänglich, und wenn nein, warum nicht, und welche Initiativen
oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der vergangenen Ergebnisse
der 20. Wahlperiode ins Leben gerufen?
13. Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine
politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, Verordnungen etc.) zur Folge?
14. Wie wird entschieden, ob eine Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft
eingerichtet wird?
15. Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder-
Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden im BMEL verändert?
16. Welche weiteren ähnlichen Formate der Zusammenarbeit zwischen
BMEL, Ländern und Kommunen gibt es?
17. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigte umfassende Tierhaltungskennzeichnung lediglich in einem
stark beschränkten Segment eingeführt wurde?
18. Wie plant das BMEL, die Auswirkungen der geplanten Ausweitung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung
auf kleine und mittlere Unternehmen zu minimieren, insbesondere
hinsichtlich der Bürokratie und der Kosten (vgl. www.rnd.de/politik/
fleischlogo-fuer-restaurants-warum-es-bald-zur-pflicht-werden-koennte-DE7N
YP6BNBJSNJKJTCO523SXIE.html)?
19. Wie rechtfertigt und begründet die Bundesregierung, dass
Schweinefleisch, das von im Ausland betäubungslos kastrierten und im Inland
gemästeten Ferkeln stammt, eine Kennzeichnung mit hochwertigen
Haltungsformen erhalten darf, obwohl die betäubungslose Kastration von
Ferkeln für inländische Erzeuger verboten und strafbar ist?
20. Wie hat die noch amtierende Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt die
dauerhafte Finanzierung von Investitionen in mehr Tierwohl beim
Stallumbau sichergestellt, und wird das dabei Erreichte der Zielsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gerecht (S. 43: „Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer
getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen
zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe
ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel
bürokratisch zu belasten?“)
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umbau der
landwirtschaftlichen Tierhaltung (Stallumbau) mit dem Ziel, dabei für mehr
Tierwohl zu sorgen, seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, und wird das Ergebnis der Zielsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gerecht
(siehe S. 43 „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die
Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen.“)?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit Amtsantritt der
noch amtierenden Bundesregierung entwickelt?
23. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen in
mehr Tierwohl durch den Stallumbau langfristig finanziell abzusichern,
und welches Finanzierungsmodell favorisiert
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hierbei aktuell – den von ihm entwickelten
„Tierwohlcent“ oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische
Produkte (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240410-
zkl.html)?
24. Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf tierische Produkte (vgl. BMEL – Aktuelles – Özdemir zum
ZKL-Vorschlag [ZKL = Zukunftskommission Landwirtschaft] zur
Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung) zur Finanzierung von mehr
Tierwohl vereinbar mit der Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz,
den Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel auf 5 Prozent abzusenken
(vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-schlaegt-senkung-der-mehr
wertsteuer-auf-lebensmittel-vor-a-dd53a039-461d-4d89-a9b4-465a2616
0c1b)?
25. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dem
drastischen Anstieg der Preise auf Nahrungsmittel (seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung plus ca. 30 Prozent; vgl. www.destatis.de/
DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/kpre520.html#25
0160) entgegengewirkt?
26. Sieht die Bundesregierung in der Ausweitung der landwirtschaftlichen
Produktion von Lebensmitteln gemäß dem Prinzip von Angebot und
Nachfrage eine Möglichkeit, dem Preisanstieg bei Lebensmitteln
entgegenzuwirken, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie
seit ihrem Amtsantritt versucht, diese Erkenntnis in praktische
Ergebnisse umzusetzen?
27. Ist aus der Tatsache, dass der bereits im Februar 2023 von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Entwurf für ein Gesetz
zum Verbot der Werbung für bestimmte Lebensmittel weder vom
Kabinett beschlossen noch ins parlamentarische Verfahren eingebracht
wurde, zu schließen, dass das Vorhaben von der Bundesregierung verworfen
wurde, und wenn ja, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür
auf?
28. Hat die Bundesregierung Gespräche bezüglich der Erarbeitung des
Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) mit dem
Normenkontrollrat geführt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
29. Hat die Bundesregierung Verbände und bzw. oder andere
Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung des KLWG beteiligt, wenn ja,
welche, und wann, und wenn nein, warum nicht?
30. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Politik, wenn sie
auf der einen Seite Cannabis legalisiert, während sie auf der anderen
Seite Werbung für bestimmte Lebensmittel als ungesund für Kinder
verbieten möchte, und wenn nein, warum nicht?
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Absatzmenge
und der Umsatz von Bio-Produkten im Verlauf der Jahre von 2021 bis
2023 (nach Menge und Gewicht) entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Zahlen?
32. Wie hoch schätzt das BMEL die gesamten Kosten für die Umsetzung der
Bio-Strategie für jedes einzelne Jahr von 2023 bis 2030 ein?
33. Wie viele Betriebe und Kantinen (nach Monat auflisten) haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Bio-AHV-
Verordnung (AHV = Außer-Haus-Verpflegung) am 5. Oktober 2023 mit
den Bio-AHV-Kennzeichen des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (je nach Stufe in Bronze, Silber und Gold auflisten)
zertifizieren lassen, und ist eine Evaluation geplant?
34. Bei welchem prozentualen Anteil Bio-Forschung im Bereich Ernährung
und Landwirtschaft hat Deutschland derzeit erreicht, angesichts der
Äußerung von Bundeminister Cem Özdemir, 30 Prozent der Mittel für
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in diesem Bereich für den Bio-
Sektor zur Verfügung zu stellen?
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Regions- und
standortspezifische[n] Umstellungskonzepte“ weiterzuentwickeln, und
wenn ja, mit welchem Erfolg?
36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte „Biologische und
genetische Vielfalt in der Agrarlandschaft sowie der Nutzpflanzen und
-tiere“ zu fördern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten
„Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen der Bio-
Wertschöpfungskette“ nutzbar zu machen, und wenn ja, mit welchem
Erfolg?
38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um den in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Auf- und
Ausbau regionaler und ökologischer Verarbeitungs- und
Vermarktungskapazitäten“ zu unterstützen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
39. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte Erhöhung des
„Anteil[s] von Bio-Lebensmitteln in Kantinen der Bundesverwaltung und in
anderen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung“ zu
forcieren, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
40. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, Unternehmen den
Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu
erleichtern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Beratung für
umstellungsinteressierte Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ zu
stärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Bildung zu
Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln entlang der
Wertschöpfungskette“ zu verstärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
43. Hat das BMEL gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der
Digitalisierung in der Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages im Bundeskabinett behandelt, und wenn ja, welche (bitte nach
Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie Begründung auflisten)?
44. Welche Projekte und Empfehlungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der „International Platform for Digital Food and
Agriculture“ bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO), die aus dem Konzept der Bundesregierung zur
Errichtung eines Internationalen Digitalrats hervorgegangen ist, seit der
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angestoßen oder etabliert,
welchen konkreten Beitrag hat die Bundesregierung dabei geleistet
(finanziell sowie inhaltlich), und wie bewertet die Bundesregierung die
Arbeit der Plattform?
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft ergriffen,
um den Austausch von Wissen und Technologien zwischen Deutschland
und anderen Ländern zu fördern?
46. Inwiefern hat sich das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung an internationalen Initiativen, die sich mit dem Thema
Ernährungssicherheit befassen, beteiligt (bitte konkrete Beteiligungen
einzeln auflisten)?
47. Welche finanziellen Mittel hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um
Landwirtschaftsprojekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu
unterstützen, und welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert?
48. Wurden die vom BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geförderten
Landwirtschaftsprojekte evaluiert, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
49. Welche spezifischen Trends und Entwicklungen hat die Bundesregierung
seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung in den
Agrarmärkten beobachtet, und wie haben diese die Exportstrategien der
Bundesregierung in diesem Bereich beeinflusst?
50. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung ergriffen, um die Exporte deutscher Agrarprodukte
zu steigern, und welche Erfolge konnten dabei erzielt werden?
51. Inwiefern hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung an neuen Handelsabkommen gearbeitet, um den
Zugang zu internationalen Märkten für deutsche Agrarprodukte zu
verbessern?
52. Wie hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung Nachhaltigkeitsaspekte in die Agrarpolitik integriert, und welche
Auswirkungen hatte und hat dies auf die Wettbewerbsfähigkeit und die
Exportmöglichkeiten?
53. Welche Strategien verfolgt das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung, um auf plötzliche Marktveränderungen oder
Krisen (z. B. durch geopolitische Ereignisse oder Pandemien) zu
reagieren und die Stabilität der Agrarmärkte zu gewährleisten?
54. Welche Programme oder Initiativen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, um Landwirte bei der Anpassung an sich
verändernde Marktbedingungen und bei der Erschließung neuer Exportmärkte
zu unterstützen?
55. Wie bewertet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von
Lebensmittelverschwendung, und welche konkreten Erfolge konnten bisher erzielt
werden?
56. Warum konnte das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft bei den Ressortabstimmungen der verschiedenen
Referentenentwürfe zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes keine Einigung
erzielen?
57. Warum sind Referentenentwürfe zur Novellierung des
Bundeswaldgesetzes bereits vor der Länder- und Verbändeanhörung in die Öffentlichkeit
gelangt?
58. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Anpassung der
Wälder an den Klimawandel gefördert, und in welcher Höhe wurden die
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils verwendet?
59. Was wurde beim klimaangepassten Waldumbau bisher erreicht, und
welche Maßnahmen hält die Bundesregierung künftig für erforderlich?
60. Warum hat die Bundesregierung den Waldklimafonds auslaufen lassen,
und wie sollen künftig die für die Anpassung unserer Wälder an den
Klimawandel notwendige Forschungsarbeit sowie der Wissenstransfer in
die Praxis finanziert werden?
61. Wie viele Hektar Wald wurden infolge von Natur- und
Klimaschutzmaßnahmen in dieser Wahlperiode stillgelegt oder in der Nutzung
eingeschränkt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Holzversorgung in Deutschland sicherzustellen?
62. Gibt die Bundesregierung der ökologischen Waldfunktion Vorrang
gegenüber anderen Waldfunktionen, und wenn ja, warum?
63. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die nachhaltige
Waldbewirtschaftung für den langfristigen Erhalt unserer Wälder und
der Wertschöpfung im ländlichen Raum?
64. Welche konkreten Auswirkungen hat die Holzbauinitiative der
Bundesregierung auf die Bauwirtschaft, die CO2-Einsparung im Gebäudesektor
und die Linderung der Wohnungsnot in Deutschland?
65. Warum hat die Bundesregierung die enormen Bürokratielasten, die durch
die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) für die
deutsche Forst- und Holzwirtschaft entstehen, während der Beratung der
Verordnung im Rat und vor ihrer Verabschiedung nicht erkannt und
verhindert?
66. Warum hat sich die Bundesregierung gegen die vom Europäischen
Parlament vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der EUDR –
insbesondere der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ – ausgesprochen, die
zum Ziel hatten, die Bürokratie für Länder ohne Entwaldungsrisiko
abzumildern, und wie ist das vereinbar mit dem Ziel des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den Bürokratieabbau
voranzubringen?
67. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die Umsetzung der
EUDR zu Preissteigerungen bei den von der EUDR betroffenen
Produkten und Produktgruppen führen könnte (vgl. www.topagrar.com/markt/n
ews/futtermittelindustrie-warnt-vor-hohen-kosten-durch-eu-entwaldungs
verordnung-20007133.html?upgrade=true)?
68. Welche konkreten positiven Fortschritte im Bereich des
Pflanzenschutzes (Einsatz, Verfügbarkeit, Schließen von Lückenindikationen,
Entwicklung) wurden seit Amtsantritt des Bundesministers Cem Özdemir
gemacht?
69. Welche Anstrengungen zur Förderung der Entwicklung von neuen
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wurden seitens des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung unternommen, und wie bewertet der
Bundesminister Cem Özdemir diese?
70. Wie hat sich die Situation rund um die Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung
entwickelt, und wie bewertet der Bundesminister Cem Özdemir diese
Entwicklung?
71. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft unter der Führung von Bundesminister Cem
Özdemir umgesetzt, um den deutschen Weinbau zu stärken, und welche
Maßnahmen wurden nur geplant, aber nicht umgesetzt?
72. Wie wurden die Auszahlungsmodalitäten der von der EU bereitgestellten
Hilfsgelder für die von den Spätfrösten betroffenen Weinbaubetriebe
gestaltet?
a) Bewertet die Bundesregierung diese Auszahlungsmodalitäten als
ausreichend praxisnah und bürokratiearm?
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebe, die über eine
Versicherung (z. B. die Mehrgefahrenversicherung) schon
Unterstützungszahlungen erhalten haben, ebenso unterstützt wie die Betriebe,
die nicht versichert waren, und wie bewertet dies die
Bundesregierung?
73. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung für den deutschen Gartenbau umgesetzt, um dieser
Branche konkret zu helfen, und wie bewertet die Bundesregierung die
Wirkung dieser Maßnahmen?
74. Hat sich das BMEL konkret bei den anderen zuständigen Ressorts dafür
eingesetzt, dass der deutsche Unterglas-Gartenbau von den Energieaudit-
Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (§§ 8, 9) ausgenommen wird oder
anderweitige Ausnahmeregelungen in diesem Punkt erlassen werden,
wenn nein, wieso nicht, und wenn ja, wieso konnte hier kein Erfolg
errungen werden?
75. Hat das BMEL immer ausreichend gut darauf geachtet, bei Änderungen
der nationalen Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
nicht andere Förderprogramme der Bundesländer in ihrer Wirksamkeit
zu beschneiden oder gar zu konterkarieren, und wurden diese
Änderungen ausreichend gut mit den Bundesländern abgestimmt?
76. Wie begründet Bundesminister Cem Özdemir die „Übererfüllung“ der
Vorgaben, die Deutschland aufgrund von EU-Gesetzen und EU-
Verordnungen umsetzen musste, und hat die Bundesregierung aus Sicht
des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministers die daraus entstandenen
Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft ausreichend
kompensiert (www.agrarheute.com/politik/landwirte-muessen-buerokratieab
bau-warten-620883)?
77. Welche konkreten administrativen und finanziellen Auswirkungen hat
nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngste unterjährige Anpassung
des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte für
landwirtschaftliche Betriebe?
78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes in der Umsatzsteuer zu minimieren?
79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Anpassung des
Pauschalsteuersatzes zu kurzfristig kommuniziert wurde, wodurch
Betriebe und Steuerberater vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt wurden?
80. Wie hat sich die Nutzung der Möglichkeit zur Umsatzsteuer-
Pauschalierung in den letzten Jahren entwickelt (bitte die Anzahl der
Betriebe und die durchschnittlich pauschalierte Umsatzsteuer jährlich
darstellen)?
81. Welche technischen und organisatorischen Anpassungen mussten
landwirtschaftliche Betriebe und Steuerberater infolge der unterjährigen
Anpassung des Pauschalsteuersatzes vornehmen, und wie bewertet die
Bundesregierung den Aufwand hierfür?
82. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes angesichts der Kritik, dass diese Maßnahme für
Landwirte weder planungssicher noch praxistauglich sei?
83. Warum wurde die Tarifglättung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes –
EStG) erst nach langen Diskussionen und massiven Forderungen der
landwirtschaftlichen Verbände von der Bundesregierung wieder
eingeführt, obwohl sie seit Jahren als wichtiges Instrument zur finanziellen
Stabilisierung von landwirtschaftlichen Betrieben gilt?
84. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Tarifglättung
allein nicht ausreicht, um die Risiken von Preisschwankungen und
Ertragsverlusten in der Landwirtschaft ausreichend zu adressieren?
85. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit der Einführung der Tarifglättung
steuerliche Entlastungen erfahren, und wie setzt sich diese Summe
zusammen (bitte nach Betriebsgrößen und Regionen aufschlüsseln)?
86. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von
landwirtschaftlichen Verbänden, die Tarifglättung weiter zu optimieren, beispielsweise
durch die Ausweitung der Berechnungsgrundlagen oder eine
Entfristung?
87. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität der Tarifglättung als
Instrument, um wirtschaftliche Unsicherheiten in der Landwirtschaft
auszugleichen, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Staaten?
88. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Tarifglättung mit anderen steuerlichen Regelungen zu kombinieren, um ein
umfassenderes Instrumentarium zur finanziellen Stabilität von
Landwirten zu schaffen?
89. Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, die steuerfreie
Risikoausgleichsrücklage nicht in das Steuerrecht aufzunehmen, obwohl sie
den Landwirten ein besseres finanzielles Risikomanagement ermöglicht
hätte?
90. Welche Rückmeldungen von landwirtschaftlichen Betrieben oder
Verbänden sind der Bundesregierung bekannt, die auf die Dringlichkeit
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hinweisen?
91. Warum hat sich Bundesminister Cem Özdemir für die Abschaffung der
Agrardiesel-Steuerentlastung ausgesprochen, obwohl landwirtschaftliche
Betriebe darauf angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im
europäischen Vergleich zu sichern?
92. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch die
Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung ein Wettbewerbsnachteil für
deutsche Landwirte gegenüber Landwirten in anderen EU-Staaten entstanden
ist?
93. Sieht die Bundesregierung die Agrardiesel-Steuerentlastung als
„klimaschädliche Subvention“, und wenn ja, auf welchen konkreten
Berechnungen oder Einschätzungen basiert diese Bewertung?
94. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen dazu vor, wie viel CO2
durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung eingespart
werden könnte?
95. Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt keine Verbrauchsstiftung zugunsten des Tierschutzes und der
Tierheime eingeführt, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag eingefordert
hatte (Bundeshaushalt: Bundesregierung lässt Tierheime im Stich –
Deutscher Tierschutzbund e. V.), und welche Gespräche hat das BMEL
seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 mit anderen
Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Tierschutzverbänden geführt?
96. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang anderer EU-Staaten mit
dem Wolf, insbesondere im Hinblick auf erfolgreiche Strategien zum
Schutz der Weidetiere?
97. Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben der Bundesregierung für
Forschungsprojekte zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung seit
Amtsantritt von Bundesminister Cem Özdemir, und welche konkreten
Ergebnisse wurden dabei erzielt?
98. Wird sich die Bundesregierung nach der Herabstufung des Schutzstatus
für den Wolf in der Berner Konvention nunmehr auch auf EU-Ebene für
eine rasche Änderung der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat)
mit dem Ziel einsetzen, den europäischen Grauwolf von deren
Anhang IV in Anhang V zu überführen?
99. Wie viele Weidetierhalter haben seit Amtsantritt von Bundesminister
Cem Özdemir ihre Tierhaltung aufgegeben, und in wie vielen dieser
Fälle waren Rissereignisse durch Wölfe als Grund aufgeführt?
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die bisherigen
Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren unzureichend sind, um eine
langfristige Perspektive für die betroffenen Betriebe zu schaffen?
101. Welche, über den Wolf hinausgehenden, Maßnahmen hat die
Bundesregierung getroffen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in
Deutschland zu sichern (bitte einzeln auflisten)?
Berlin, den 18. Dezember 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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