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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bevölkerungsschutz in der Zeitenwende

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

22.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1436423.12.2024

Bevölkerungsschutz in der Zeitenwende

der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht, Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bundeskanzler Olaf Scholz hat nach der Eskalation des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 27. Februar 2022 von einer „Zeitenwende“ mit Blick auf die Sicherheitslage in Deutschland und Europa gesprochen. Vor dem Hintergrund dieser Zeitenwende und angesichts anderer möglicher Katastrophen-, Krisen- und Notfallsituationen wie etwa weiteren Pandemien und Extremwetterereignissen stellt sich die Frage, wie der deutsche Bevölkerungsschutz reformiert werden muss.

Die staatliche Vorsorge und Reaktion mit Blick auf Katastrophen-, Krisen- und Notfallsituationen ist in der Bundesrepublik Deutschland föderal organisiert und gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.

Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Folgen von Naturkatastrophen, Unfällen oder anderen Großschadensereignissen zu verhindern oder zu verringern. Ziel des Katastrophenschutzes ist es, die Bevölkerung zu schützen, die Einsatzkräfte zu koordinieren und die Infrastruktur nach einer Katastrophe schnell wiederherzustellen.

Zivilschutz hingegen bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die Bevölkerung vor Gefahren durch Kriege, bewaffnete Angriffe oder großflächige Krisen zu schützen. Dazu gehören sowohl präventive als auch reaktive nichtmilitärische und nichtpolizeiliche Maßnahmen, um das Überleben der Zivilbevölkerung in extremen Bedrohungslagen zu sichern. Der Bund hat dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Der Bund ist im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie der etablierten Zusammenarbeit mit den Ländern, etwa im Hinblick auf das Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im gesamten Bevölkerungsschutz aktiv (Bundestagsdrucksache WD (Wissenschaftliche Dienste) 3 – 423/07: Zur Kompetenz des Bundes für den Bevölkerungsschutz; www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5b0d5e06012159a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).

Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt und erscheint den Fragestellern auch mit Blick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland angesichts der geopolitischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß.

Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit integrieren. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.

Das aktuelle föderale System hat sich in den allermeisten Szenarien auf kleiner und kommunaler Ebene bewährt. Der Grundsatz lokaler Verantwortung kommt jedoch dann an seine schmerzlichen Grenzen, wenn nicht zwischen einem Schadensereignis von nur lokaler oder regionaler und einem Großschadensereignis von nationaler Tragweite unterschieden wird. Diese musste man während der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 tragischerweise klar feststellen.

Bei polizeilichen Großschadensereignissen zieht das Bundeskriminalamt die Einsatzbewältigung an sich und koordiniert das Vorgehen. Eine vergleichbare Vorgehensweise ist auch für den Bevölkerungsschutz ratsam. Die föderale Struktur des Bevölkerungsschutzes führt zu komplexen Koordinationsmechanismen, die in Krisensituationen Zeit und Effizienz kosten können. So zeigt sich insbesondere am Beispiel des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz, dass durch eine Zentralstellenfunktion aus Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) heraus ein auf die Zusammenarbeit gerichtetes Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden eingeräumt werden kann (Bundestagsdrucksache WD 3-3000-082/22: Zentralstellen nach Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 GG und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; www.bundestag.de/resource/blob/902120/7fb654dc7d82b0ab730b50ebeae9b710/WD-3-082-22-pdf-data.pdf). Durch eine Aufnahme des Bevölkerungsschutzes in Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 GG würde man somit eine effizientere überregionale Krisenbewältigung ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Maßnahmen wurden in Sachen Aufstellung eines Ressourcen- und Meldekataster im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bislang ergriffen?

2

Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf den Zivil- und Katastrophenschutz (bitte jeweils pro weiteren Bundesministerien und Organisationseinheiten aufschlüsseln)?

3

Inwiefern ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in die zivil-militärische Zusammenarbeit und Gesamtverteidigung in welchem Umfang und Maße eingebunden (bitte detailliert auch in Bezug auf den Operationsplan Deutschland aufschlüsseln)?

4

Gibt es einen Evaluierungsbericht oder einen Arbeitsnachweis bezogen auf das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern (GeKoB), und wenn nein, plant die Bundesregierung, solch eine Evaluation zum Erkenntnisgewinn für Bund und Länder einzuleiten?

5

Gibt es Stresstests im Hinblick auf die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des GeKoB?

6

Welcher grundsätzlichen Zielsetzung unterliegt die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von fünf Bundes- und Landesvertretern?

7

Welche Anstrengung unternimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat, um das sogenannte Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt von allen Bundesländern und dem Bund fortzuentwickeln?

8

Erwägt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Hinblick auf das erhöhte Gefahrenrisiko durch die Klimaerwärmung die Notwendigkeit grundsätzlicher struktureller Reformen, um das Ziel eines effizienteren Katastrophen- und Zivilschutzes zu gewährleisten?

9

Welche Auswertungen der tagtäglichen Arbeit des GeKoB liegen der Bundesregierung vor?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Arbeitsweise des GeKoB?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aktuell sechs Bundes- und Landesvertreter im GeKoB ausreichend sind, um die proklamierte ebenen- und ressortübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern?

Sind bereits Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren aktuell im GeKoB angesiedelt oder in Planung?

Falls bereits angesiedelt oder in Planung, welche Intention liegt der Maßnahme zugrunde, dass die vorab genannten Organisationen nur fallweise und nicht ständig angesiedelt sein sollen („DFV direkt“: Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz ist auf gutem Weg – Feuerwehrverband; www.feuerwehrverband.de/dfv-direkt-gemeinsames-kompetenzzentrum-bevoelkerungsschutz-ist-auf-gutemweg/)?

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden der kommunalen Ebene als erfahrene Praktiker nicht dauerhaft und täglich im GeKoB angesiedelt sein sollten, wenn ja, warum, und wenn nein, wie sieht die weitere Planung in dieser Frage aus?

12

Inwiefern evaluiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Ergebnisse und Empfehlungen des GeKoB auf Umsetzung gemeinsam mit den Ländern, wenn ja, bitte aufschlüsseln, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche konkreten Bedrohungsszenarien und damit auch Konsequenzen in Sachen Zivilschutz einerseits und Anforderungen in der Gesamtverteidigung andererseits erwartet und zieht das Bundesministerium des Innern und für Heimat in den nächsten fünf bis zehn Jahren für die Bundesrepublik Deutschland?

14

Wie viele funktionsfähige Schutzräume existieren derzeit in Deutschland, und wie viele davon befinden sich in öffentlicher Hand?

15

Welche Fortschritte gibt es bei der Erneuerung von Sirenennetzen und Warnsystemen?

16

Wann ist mit der Umsetzung eines bundesweiten Schutzkonzeptes zu rechnen?

17

Welche konkreten Reformpläne gibt es, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bevölkerungsschutz verbindlicher zu gestalten?

18

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus erfolgreichen zentralisierten Katastrophenschutzmodellen anderer Länder, wie Frankreich oder Schweden?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, das BBK durch Änderungen im Grundgesetz zu einer echten Zentralstelle weiterzuentwickeln?

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, den Aufgabenbereich des BBK in das Grundgesetz aufzunehmen, um das BBK zu einer echten Zentralstelle zu entwickeln (vergleichbar zum BKA in Kriminalsachen)?

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu erweitern, um die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder beim Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe gesetzlich zu regeln?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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