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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.01.2025

Aktualisiert

28.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1436523.12.2024

Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Ulrike Harzer, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Ingo Bodtke, Fabian Griewel, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen, die den Mitgliedstaaten klare Ziele für Klima- und Umweltpolitik setzen. Diese Vorgaben bringen jedoch oft erhebliche administrative Lasten für landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen und öffentliche Stellen mit sich, die oft außerordentlich detailliert sind und als Instrument wie eine Fessel für die Wirtschaft wirken.

Anstatt sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, investieren landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Stellen und Kommunen immer größere Ressourcen in die Erfüllung dieser Berichtspflichten und Nachweise, ohne dass dies zwangsläufig in der Praxis einen klaren Mehrwert für die tatsächliche Zielerreichung bringt.

Die Verantwortung für die Umsetzung und den Nachweis von EU-Vorgaben wird oft in einem standardisierten Vorgehen auf die untersten Ebenen durchgereicht, was die Effizienz und Transparenz der Maßnahmen erheblich beeinträchtigt. Um das Vertrauen der Landwirtschaft in die EU nicht zu gefährden, muss hier ein Umdenken stattfinden.

Tatsächlich wurden in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erste Schritte unternommen, um Bürokratie abzubauen und keine weiteren Nachweis- und Dokumentationspflichten zu etablieren. Jedoch bleibt der Dokumentationsaufwand in vielen Bereichen weiterhin hoch. Da Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, für die Zukunft verspricht, „unnötige Bürokratie für die Land- und Lebensmittelwirtschaft abzubauen“ (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/090-buerokratieabbau.html), ist es von Interesse, welche Maßnahmen hiervon betroffen sein sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Maßnahmen hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für den Bürokratieabbau eingereicht?

2

Wie hat das BMEL bisher sichergestellt, dass die Kosten für landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltungen in einem vertretbaren Rahmen bleiben, und welche Änderungen nimmt es hinsichtlich des neuen Bekenntnisses zu Bürokratieabbau in dieser Hinsicht vor?

3

Bei welchen Gesetzen geht die nationale Umsetzung beim EU-Landwirtschafts- und Umweltrecht in Deutschland über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus (bitte tabellarisch aufführen)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Akzeptanz in der Bevölkerung von nationaler Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich Landwirtschafts- und Umweltrecht, die über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgehen?

5

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den zusätzlichen Erfüllungsaufwand (in Stunden und Kosten), der durch die nationale Umsetzung des Green Deal für landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen und Länder entsteht (bitte tabellarisch unter Nennung der entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen aufführen)?

6

Welche Probleme erkennt die Bundesregierung durch den Anstieg des Bürokratieaufwands

a) für die Personalsituation in der Verwaltung,

b) für die Priorisierung anderer wichtiger Maßnahmen und

c) für die finanzielle Belastung im Haushalt und somit für die Steuerzahler?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf EU-Ebene, um sicherzustellen, dass die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) in Ländern wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet, ab Januar 2026 ohne Bürokratieaufwuchs umgesetzt werden kann?

8

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang zur Verringerung von Meldepflichten in der Tierhaltung ergriffen?

9

Welche konkreten Maßnahmen plant das BMEL, um weitere Meldepflichten in der Tierhaltung zu reduzieren?

10

Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung, um die Bürokratie im Weinbau, etwa durch eine Reform der Wein-Überwachungsverordnung, zu verringern?

11

Um wie viel Prozent plant die Bundesregierung bei der Novellierung der nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den bürokratischen Aufwand für Landwirte in Deutschland zu reduzieren?

12

Welche konkreten Maßnahmen hat das BMEL bisher unternommen, um Auflagen im Pflanzenschutz- und Düngerecht zu vereinfachen und mit Regelungen wie etwa den Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel zu Oberflächengewässern im Wasserrecht, im Pflanzenschutz- und Düngerecht so zu vereinheitlichen, dass Landwirte wieder über mehr Fläche ihres Eigentums selbst entscheiden können, und welche sind in Zukunft geplant?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur besseren Anwendbarkeit digitaler Plattformen für Aufzeichnungspflichten gewonnen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit von bürokratischen Auflagen, wie sie etwa im Lieferkettengesetz, im Pflanzenschutzrecht oder bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten vorgesehen sind, und welche Belege kann das BMEL aufführen, um den Nutzen dieser Dokumentationspflichten und Auflagen zu rechtfertigen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der deutlich längeren Zulassungsprozesse für Pflanzenschutzmittel in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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