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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung des Modells der Bundesregierung zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

29.01.2025

Aktualisiert

03.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1438823.12.2024

Umsetzung des Modells der Bundesregierung zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen

der Abgeordneten Stephan Thomae, Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Fabian Griewel, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union (EU) befördern es, dass Schutzsuchende von einem EU-Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten weiterreisen. Oftmals reisen Menschen, die zunächst in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, anschließend nach Deutschland weiter (sogenannte Sekundärmigration). In vielen dieser Fälle ist Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig. Dennoch ist die Zahl der tatsächlich durchgeführten Überstellungen im Vergleich zu den Übernahmeersuchen gering: Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 hat Deutschland 64 076 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten gestellt. Die Mitgliedstaaten haben mit 36 825 Zustimmungen nur etwas mehr als der Hälfte der Übernahmeersuchen zugestimmt. Doch insgesamt sind nur 4 908 Überstellungen tatsächlich erfolgt (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-oktober-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Damit verblieben allein in diesem Jahr bis Oktober 2024 knapp 60 000 Asylsuchende in Deutschland, für deren Asylantrag Deutschland dem Grunde nach nicht zuständig ist. Sofern eine Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt, ist der zuständige Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung nicht mehr zur Aufnahme der betreffenden Person verpflichtet und die Zuständigkeit geht auf Deutschland über. Eine Behebung der irregulären Sekundärmigration nach Deutschland wird in diesen Fällen dauerhaft unmöglich.

Eine besonders auffällige Diskrepanz ergibt sich dabei bei Übernahmeersuchen an Italien, Kroatien und Griechenland: Im Jahr 2023 wurden 15 479 Übernahmeersuchen an Italien gestellt, denen Italien in nahezu allen Fällen zugestimmt hat. Im Ergebnis wurden jedoch nur elf Überstellungen durchgeführt. An Griechenland wurden 5 523 Übernahmeersuchen gestellt, aber nur drei Überstellungen durchgeführt. Nach Kroatien wurden lediglich 328 Überstellungen durchgeführt, obwohl 16 704 Übernahmeersuchen gestellt wurden, denen Kroatien in 15 725 Fällen zugestimmt hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10495).

Die Bundesregierung hat am 10. September 2024 ein Modell für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vorgestellt. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser kündigte dabei an, in europarechtskonformer Weise auch Personen zurückzuweisen zu wollen, für deren Asylverfahren andere EU-Mitgliedstaaten zuständig sind (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/09/arbeitstreffen-sicherheitspaket.html). Im Kern basiert das Modell auf Dublin-Schnellverfahren an den deutschen Grenzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, an der deutschen Grenze Zurückweisungen praktisch und tatsächlich durchzuführen?

2

Hält die gesamte Bundesregierung daran fest, dass das im September 2024 vorgestellte Zurückweisungsmodell umgesetzt werden soll, unterstützen die Bundesländer dieses Zurückweisungsmodell, und wenn ja, welche, und wie?

3

Wieso ist das Zurückweisungsmodell bisher noch nicht umgesetzt worden, und welche Schritte wurden wann von der Bundesregierung unternommen, um das Zurückweisungsmodell schnell umzusetzen?

4

Welche konkreten Maßnahmen sind zur Umsetzung des Zurückweisungsmodells erforderlich?

a) Welche dieser Maßnahmen sind schon umgesetzt?

b) Welche noch umzusetzenden Maßnahmen werden bis wann umgesetzt?

c) Wann werden erste Zurückweisungen nach dem Zurückweisungsmodell voraussichtlich erfolgen?

5

Welche weiteren exekutiven Vorbereitungsmaßnahmen werden derzeit getroffen und wurden bereits getroffen?

a) Inwiefern sind mit den am Dublin-System teilnehmenden Staaten und insbesondere mit den Nachbarländern bereits Abstimmungen zum Zurückweisungsmodell der Bundesregierung erfolgt?

b) Welche Absprachen sind mit den am Dublin-System teilnehmenden Staaten (insbesondere Italien, Griechenland und Kroatien) bereits erfolgt, um Dublin-Überstellungen zu beschleunigen?

c) Wann werden die erforderlichen Haftplätze gebaut, die für die Überstellungshaft in ausreichender Zahl bereitstehen müssen, sind hierzu bereits Absprachen mit den Ländern erfolgt, und wenn ja, welche?

d) Welche baulichen Maßnahmen sollen darüber hinaus erfolgen, um diejenigen Personen unterzubringen, die nicht in Überstellungshaft genommen werden können?

e) Wie wird im Übrigen mit Blick auf erforderliche Genehmigungen und Baumaßnahmen gewährleistet, dass erforderliche Haftplätze und sonstige Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah gebaut werden?

f) Sieht die Bundesregierung darüber hinaus auch vor, geeignete Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Unterbringung im Rahmen des Zurückweisungsmodells zur Verfügung zu stellen oder geeignete Objekte anzumieten oder zu erwerben?

g) Wurden bereits Vorkehrungen getroffen, um eine gestiegene Zahl an Dublin-Überstellungen logistisch bewerkstelligen zu können, wenn ja, welche, und wurden bereits Absprachen getroffen, um Charterflüge an die zuständigen Mitgliedstaaten in ausreichender Zahl zu organisieren, wenn ja, welche, und mit welchen Akteuren (Länder, Fluggesellschaften etc.)?

6

Sind aus Sicht der Bundesregierung für das Zurückweisungsmodell rechtliche Anpassungen im deutschen Recht vorzunehmen, und sind diese Anpassungen lediglich wünschenswert oder zwingend erforderlich?

a) Wenn rechtliche Anpassungen zwingend erforderlich erscheinen, welche gesetzlichen Änderungen strebt die Bundesregierung konkret an, aus welchen Gründen wurden diese bisher noch nicht im Kabinett beschlossen, und wann ist mit der Vorlage einer Formulierungshilfe zu rechnen?

b) Wenn rechtliche Anpassungen zwingend erforderlich erscheinen, könnten jedenfalls Teile des Zurückweisungsmodells auch ohne gesetzliche Änderungen stufenweise beschleunigt umgesetzt werden?

7

Von wie vielen Zurückweisungen und Dublin-Überstellungen pro Jahr geht die Bundesregierung nach Etablierung des Zurückweisungsmodells aus?

a) Wie viele dieser Personen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Überstellungshaft genommen werden?

b) Wie lange wird es nach Einschätzung der Bundesregierung durchschnittlich dauern, bis eine Person nach dem Aufgreifen an der Grenze an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt wird?

8

Von welchen den Bundeshaushalt betreffenden Kosten geht die Bundesregierung aus, um das Zurückweisungsmodell durchzuführen, wurden mit den Ländern bereits Absprachen zur Kostentragung getroffen, und wenn ja, welche?

9

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, über das im September 2024 öffentlich verkündete Modell der Zurückweisungen hinaus weitere Formen der Zurückweisungen vorzunehmen?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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