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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anerkennung der Jenischen als Nationale Minderheit in Deutschland und deren staatliche Förderung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

22.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1438927.12.2024

Anerkennung der Jenischen als Nationale Minderheit in Deutschland und deren staatliche Förderung

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Jenische leben seit Jahrhunderten in Deutschland, wie auch in anderen Staaten Mitteleuropas. Über Herkunft, Sprache und Kultur des jenischen Volkes bestehen indes noch große Forschungsdefizite. Nach ihrem Selbstverständnis sind die Jenischen ursprünglich ein reisendes Volk von Handwerkern und Händlern. Aufgrund seiner Lebensweise hat das jenische Volk schon immer Ausgrenzung und Benachteiligung erfahren. Lange Zeit waren Jenische eine weitestgehend verarmte Randgruppe der Gesellschaft, die stark stigmatisiert wurde. Im Laufe der Geschichte wurden sie immer wieder Ziel staatlicher Repressalien. Jenische wurden systematisch ihrer Rechte beraubt, häufig vertrieben und aus dem Land gedrängt. Während der Nazi-Herrschaft wurden Jenische als „asozial“ verfolgt, verschleppt, beraubt und etliche auch zwangssterilisiert oder ermordet. Bis zum heutigen Tage haben Jenische mit zahlreichen Vorurteilen und Problemen zu kämpfen. Trotz oder gerade wegen dieser über viele Jahrhunderte währenden Geschichte der Ausgrenzung hat es das jenische Volk geschafft, seine Identität und Kultur zu erhalten. Nach jenischem Selbstverständnis sind jenische Kultur und Identität von einem außerordentlichen Spannungsverhältnis geprägt: der Freiheitsliebe einerseits und der ständigen Erfahrung von Freiheitseinschränkungen andererseits. Gegenwärtig leben laut Selbstangabe rund 250 000 Bürgerinnen und Bürger jenischer Abstammung in Deutschland. Gesicherte Zahlen existierten nicht. Nur ein kleiner Teil davon pflegt noch den Lebensstil als reisendes Volk. Um beruflich erfolgreich zu sein, sind sie oftmals gezwungen, ihre Herkunft zu verleugnen. Nachkommende Generationen erfahren deswegen nicht viel über die Geschichte und Traditionen der Jenischen. Die Jenischen sind so im Laufe der Zeit zu einer unbekannten und wenig beachteten Minderheit in Deutschland geworden. Anders als in der Schweiz steht in Deutschland die Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit nach dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. II 1997, S. 1406 f.) bislang noch aus. Ebenso wenig wird das Jenische in Deutschland bisher nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (BGBl. II 1998, S. 1314 ff.) als Minderheitensprache geschützt. Bemühungen des 2019 gegründeten Zentralrats der Jenischen in Deutschland um Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland verliefen nach Ansicht der Fragesteller bislang erfolglos.

Das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist zwar in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Februar 1998 in Kraft (BGBl. II 1997, S. 1406 f.). Es enthält selbst aber keine Definition des Begriffs der „nationalen Minderheit“. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 1995 zum persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens erklärt, dass es Sache der einzelnen Vertragsstaaten sei, zu bestimmen, auf welche Gruppen es nach der Ratifizierung Anwendung finde (Erklärung der Bundesrepublik Deutschland bei der Zeichnung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten am 11. Juni 1995, veröffentlicht im BGBl. II 1997, S. 1418). Weiter hieß es in dieser Erklärung: „Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit und die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Rahmenübereinkommen wird auch auf die Angehörigen der traditionell in Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher Staatsangehörigkeit und der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit angewendet.“ (ebd.). Daraus leiteten bisherige Bundesregierungen für ihre eigene Auslegung und Anwendung des Rahmenübereinkommens in Deutschland fünf Voraussetzungen für die Anerkennung als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens ab: Erstens müssen ihre Angehörigen deutsche Staatsangehörige sein, zweitens müssen sie sich vom Mehrheitsvolk durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eine eigene Identität unterscheiden, drittens müssen sie diese Identität bewahren wollen, viertens müssen sie traditionell in Deutschland heimisch sein und fünftens müssen sie in angestammten Siedlungsgebieten in Deutschland leben (vgl. die Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten, Bundestagsdrucksache 13/6912, S. 21).

Nach Überzeugung der Fragesteller sind die deutschen Jenischen selbst gemäß diesem von der Bundesregierung noch 2019 zugrunde gelegten Begriffsverständnis als eine „traditionell in Deutschland heimische, in angestammten Siedlungsgebieten lebende (autochthone) Minderheit“ (vgl. insbesondere Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 12. November 2018, S. 8, 123; abrufbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/minderheiten/5-fuenfter-staatenbericht-rahmenuebereinkommen.pdf;jsessionid=7705CB54C425E5534F2B5BD8714239DA.1_cid373?__blob=publicationFile&v=3) anzusehen und anzuerkennen.

Demgegenüber erklärte der damalige Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, im Anschluss an ein Gespräch mit dem Zentralrat der Jenischen zu deren Anerkennung als nationale Minderheit im Oktober 2019 unter Verweis auf eben dieses Begriffsverständnis, dass die Jenischen die fünf Kriterien für die Anerkennung als nationale Minderheit „nach bisherigen Erkenntnissen“ nicht erfüllten (Pressemitteilung vom 16. Oktober 2019, abrufbar unter: www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2019/jenische-oktober-2019.html). Er sagte zu, „bei Vorlage neuer Erkenntnisse gerne eine neue Bewertung vorzunehmen“ (ebd.).

Der Beratende Ausschuss des Europarats konstatierte hingegen in seiner Fünften Stellungnahme zu Deutschland (abrufbar unter: rm.coe.int/5th-op-germanyde-full-version/1680a6e5ca) zwar eingangs, dass die Jenischen nach der vom Bundesinnenministerium bestätigten Auffassung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten deshalb nicht als nationale Minderheit anzuerkennen seien, weil „sie sich nicht als eigene ethnische Gruppe identifizieren“ (Beratender Ausschuss des Europarats, Fünfte Stellungnahme zu Deutschland, S. 11). Demgegenüber wies der Beratende Ausschuss jedoch darauf hin, dass die Vertreter des Zentralrats der Jenischen im Austausch mit ihm sehr wohl den Wunsch geäußert hätten, ihre jenische Identität zu bewahren und sie an künftige Generationen weiterzugeben. Die Kultur der Jenischen in Deutschland habe etwa bei einem Kulturabend des Bundespräsidenten mit Musik, Kunst und Literatur der Roma, Sinti und Jenischen explizite Anerkennung erfahren.

Zwar sei – so der Beratende Ausschuss des Europarats in seiner Fünften Stellungnahme zu Deutschland (ebd., S. 11) – grundsätzlich anzuerkennen, „dass die Vertragsstaaten bei der Festlegung des persönlichen Anwendungsbereichs des Rahmenübereinkommens über einen Ermessensspielraum verfügen“. Es gehöre aber „zu seinen Aufgaben, zu prüfen, ob der für den Anwendungsbereich gewählte Ansatz nicht zu willkürlichen oder ungerechtfertigten Unterscheidungen zwischen Gemeinschaften im Hinblick auf den Zugang zu Rechten führt“ (ebd., S. 11). Die „Anwendung extern definierter Marker“ berge die Gefahr, Personen gegen ihren Willen ein- bzw. auszuschließen.“ (ebd., S. 11). „Nach Ansicht des Beratenden Ausschusses darf die freie Selbstidentifizierung einer Person nur in seltenen Fällen in Frage gestellt werden, etwa wenn sie nicht in gutem Glauben geschieht.“ (ebd., S. 11). Vor diesem Hintergrund stellte der Beratende Ausschuss in seiner Fünften Stellungnahme 2019 fest, dass der Wunsch der Jenischen, ihre Identität, Sprache und Kultur zu bewahren, der auf Sprache, Kultur und Geschichte konzentrierten Definition nationaler Minderheiten in Deutschland durch die Bundesregierung entspreche und forderte die Behörden in Deutschland abschließend auf, „mit den Vertretern der Jenischen einen Dialog über ihren Antrag auf Anerkennung als nationale Minderheit aufzunehmen“ (ebd., S. 8, 12).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat es seit dem Gespräch des Zentralrats der Jenischen und der aktuellen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten am 21. September 2022 weitere Gespräch mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Bundesregierung mit Vertretern der Jenischen in Deutschland über Stand und Perspektiven ihres Antrags auf Anerkennung als nationale Minderheit in Deutschland im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten gegeben?

a) Wenn ja, wie verliefen diese, und welche Ergebnisse hatten sie?

b) Wenn nein, gab es entsprechende Gesprächsanfragen und Gesprächsangebote des Zentralrats der Jenischen?

c) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Gesprächsanfragen und Gesprächsangebote beantwortet, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

2

Hat der Zentralrat, wie im Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vereinbart, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Geschichte der Jenischen und zur jenischen Sprache übermittelt, die die vorgetragene Darstellung der Jenischen als eigene Ethnie mit eigener Sprache stützen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese wissenschaftlichen Erkenntnisse?

3

Liegen der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/8307 neue Erkenntnisse vor, inwiefern die Jenischen die Kriterien erfüllen, die eine Gruppe laut Erklärung der Bundesrepublik Deutschland bei der Zeichnung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten am 11. Juni 1995 erfüllen muss, um gemäß dem Rahmenübereinkommen als nationale Minderheit anerkannt zu werden, und wenn ja, was genau beinhalten diese?

4

Stimmt die Bundesregierung nach wie vor der Einschätzung des von ihrer Vorgängerregierung eingesetzten, inzwischen von der neuen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik abgelösten, ehemaligen Minderheitenbeauftragten Prof. Dr. Bernd Fabricius aus dem Jahr 2019 zu, dass die Jenischen keine nationale Minderheit in Deutschland seien, weil sie die dafür zugrunde zu legenden Kriterien nicht in Gänze erfüllen (bitte begründen)?

a) Wenn ja, ist die Bundesregierung ebenfalls weiterhin der Auffassung, dass die Jenischen deshalb nicht als nationale Minderheit in Deutschland im Sinne des Rahmenübereinkommens anzuerkennen seien, weil sie sich nicht als eigene ethnische Gruppe identifizierten?

b) Wenn nein, welche anderen, laut Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 11. Juni 1995 für die Anerkennung als nationale Minderheit in Deutschland maßgeblichen Kriterien erfüllen die Jenischen nach Auffassung der Bundesregierung nicht, oder legt die Bundesregierung inzwischen ein von der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1995 abweichendes, stärker subjektives Begriffsverständnis von nationaler Minderheit zugrunde, dem zufolge grundsätzlich die freie Selbstidentifizierung maßgeblich ist für Existenz und Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit?

5

Auf welchen Stand soziolinguistischer, sprachwissenschaftlicher oder kulturwissenschaftlicher Forschungen oder Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung zur Eigenständigkeit des Jenischen?

6

Hat die Bundesregierung auch weiterhin nichts unternommen, um die Anerkennung des Jenischen als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu erreichen?

7

Hat die Bundesregierung, wie in dem Gespräch mit der Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und dem Zentralrat der Jenischen in Deutschland am 21. September 2022 angekündigt und in der Antwort auf die Mündliche Frage 53 der Abgeordneten Petra Pau (Plenarprotokoll 20/159, S. 20432) bekräftigt, konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der jenischen Geschichte und Kultur in der Öffentlichkeit in die Wege geleitet, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer staatlichen Kulturförderung, und wenn ja, welche Maßnahmen konkret?

Berlin, den 23. Dezember 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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