60 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers der Finanzen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 8. Dezember 2021 wurde Christian Lindner zum Bundesminister der Finanzen ernannt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bundesfinanzminister aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden (z. B. www.focus.de/finanzen/news/mehr-freibetrag-mehr-kindergeld-lindner-plant-steuererleichterungen-das-bringt-vierkoepfiger-familie-in-2025-21-euro_id_260390823.html). Seine Amtszeit endete durch den Bundeskanzler Olaf Scholz am 6. November 2024.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 schlug Bundesfinanzminister Christian Lindner Anfang 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vor, um die durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck selbst verschuldeten Energiepreissteigerungen (www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/robert-habeck-seine-krise-ist-selbstverschuldet-ld.1700158) zu kompensieren. Dies war insoweit ein einmaliger Vorgang, als die Fachabteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der Gesetzesbegründung zur Energiepreispauschale vor deren Einführung warnte. So schrieb die Fachabteilung, dass „der erhebliche einmalige Aufwand für die Finanzämter in der zu erwartenden Größenordnung die zeitgerechte Durchführung der Veranlagungskampagne 2023 gefährden dürfte“ (Bundestagsdrucksache 20/1765, S. 6).
Auch vergaßen Bundesfinanzminister Christian Lindner und die Bundesregierung schlicht die Rentnerinnen und Rentner, Studentinnen und Studenten sowie junge Familien, die Elterngeld beziehen und andere Empfänger von Lohnersatzleistungen. Die Einkommensschwächsten der Gesellschaft erhielten die Energiepreispauschale entweder gar nicht oder erst mit der Veranlagung im Jahr 2023, wenn sie zuvor eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Bundesregierung wollte ursprünglich die im Herbst 2022 eingeführten Entlastungen bei den Energiepreisbremsen besteuern. Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch zur Zahlung des Solidaritätszuschlags verpflichtet sind, sollten die Dezember-Hilfe und die Energiepreisbremsen letztendlich versteuern (www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/dezember-soforthilfe-und-energiepreisbremsen-welche-regelungen-gelten). Hierfür wurde mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 der Abschnitt „XVI. Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse“ in das Einkommensteuergesetz (EstG) eingefügt. Auf wiederholten Hinweis der Fragesteller wurde auf die Besteuerung der Energiehilfen mit dem Wachstumschancengesetz verzichtet (Bundestagsdrucksache 20/4729, S. 118).
Im Bundesfinanzministerium wurde der Aufwand für das Abwickeln der Besteuerung allein für die sogenannte Dezemberhilfe Gas auf 261 Mio. Euro geschätzt, das Einnahmepotenzial durch eine Besteuerung aber lediglich auf 110 Mio. Euro (www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/strom-und-gaspreisbremse-wer-darauf-steuern-zahlen-muss.html).
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz führte die Bundesregierung im Herbst 2022 auch die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ein. Bis zu 3 000 Euro können Unternehmen ihren Beschäftigten als Einmalzahlungen pauschal sowie steuer- und abgabenfrei zahlen. Die Bundesregierung vergab damit Geschenke auf Kosten der Arbeitgeber, die wie z. B. Bäcker in der Energiekrise 2022 ohnehin nicht wussten, wie sie ihre Energierechnung bezahlen sollten. Die Steuer- und Abgabenfreiheit setzte viele Unternehmen unter Druck, diese Sonderzahlungen an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erbringen. So gebe es viele Unternehmen, die diese Sonderzahlungen gern zahlen würden, aber in der gegenwärtigen Situation nicht zahlen können (Bundestagsdrucksache 20/3763, S. 4).
Am 30. September 2022 verkündete Bundesfinanzminister Christian Lindner im Namen der Bundesregierung, dass das Kabinett „ein Belastungsmoratorium während der Zeit der Krise verabredet“ habe (www.bundesregierung.de/resource/blob/975954/2131554/ 33f1f013064b3b942b9a67eb13df026c/123-1-bmf-gaslieferung-data.pdf?download=1). Umso mehr überraschte es die Fragesteller, dass bereits im Jahressteuergesetz 2022 vom 20. Dezember 2022 in Artikel 40 auch das Gesetz zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags beschlossen wurde. Für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmen, die mindestens 75 Prozent ihrer Umsätze in den Bereichen Extraktion, Bergbau, Erdölraffination oder Herstellung von Kokereierzeugnissen erzielen, wurde ein EU-Energiekrisenbeitrag eingeführt. Die betroffenen Unternehmen müssen in den Jahren 2022 und 2023 eine zusätzliche Steuer von 33 Prozent auf den Teil ihres Gewinns entrichten, der um mehr als 20 Prozent oberhalb des durchschnittlichen Gewinns der Jahre von 2018 bis 2021 liegt. Nach Auffassung der Fragesteller ist es ökonomisch fragwürdig, Energieproduzenten in einer Energiekrise Liquidität zu entziehen und damit den Ausbau von Produktionskapazitäten zu behindern.
In ihrem Koalitionsvertrag betonten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausdrücklich das Ziel, Bürokratie abzubauen und Abläufe zu vereinfachen. Bundesfinanzminister Christian Lindner versprach, der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Doch trotz dieser Ankündigungen ist in der laufenden Legislaturperiode bislang für die Fragesteller kaum Entlastung erkennbar.
Einziger Versuch, die Bürokratielast im Steuerrecht zu mindern, war die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Steuerunterlagen von zehn auf acht Jahre. Diese Maßnahme bleibt jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Gegenteil: Die Jahressteuergesetze mit 142 bzw. 240 Seiten haben das ohnehin komplizierte Steuersystem weiter aufgebläht. Hätte der Bundesrat dies nicht blockiert, hätte das deutsche Steuerrecht noch zusätzliche Bürokratie erfahren. So scheiterten zwei Versuche der Bundesregierung, die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes und des Steuerfortentwicklungsgesetzes diskutiert wurden, einzuführen.
Hinzu kommt, dass allein zur Regelung der Energiepreispauschale elf neue Paragrafen in das deutsche Einkommensteuergesetz eingefügt wurden. Das Fazit fällt daher nach Ansicht der Fragesteller ernüchternd aus: Statt Vereinfachung und Entlastung ist die Regelungsflut weiter angewachsen.
Vor der Bundestagswahl 2021 betonte Christian Lindner wiederholt, dass es mit der FDP keine Steuererhöhungen geben werde (z. B. www.fdp.de/pressemitteilung/lindner-interview-mit-der-fdp-wird-es-keine-steuer-erhoehungen-geben). Im Nachgang muss festgestellt werden, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner dieses Versprechen gebrochen hat.
Schon die Einführung des Energiekrisenbeitrags stellt eine Steuererhöhung dar, auch wenn sich Bundesfinanzminister Christian Lindner da noch auf den Standpunkt zurückziehen könnte, dass es sich um eine EU-Vorgabe handelt (der Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zugestimmt hatte).
Die Anhebung der ermäßigten Umsatzsteuersätze auf Gaslieferungen und auf Speisen in der Gastronomie von 7 auf 19 Prozent stellten umfassende Steuererhöhungen von knapp 6 Mrd. Euro dar.
Die Abschaffung der Agrardiesel-Rückerstattung und die Anhebung der Luftverkehrsteuer mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 waren ebenfalls empfindliche Steuererhöhungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie die Fluggesellschaften (www.wochenblatt-dlv.de/politik/steuererhoehung-bauern-entsetzt-ueber-hilfen-fuer-agrardiesel-575092). Die Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung führte zu Mehreinnahmen in Höhe von 453 Mio. Euro; die Anhebung der Luftverkehrsteuer zu Mehreinnahmen von 625 Mio. Euro.
Auch die wiederholte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für kleine und mittelständische, pauschalierende Landwirte von ursprünglich 10,7 Prozent zu Beginn der Legislaturperiode auf 8,4 Prozent ab dem 1. Januar 2025 ist eine eindeutige Steuererhöhung. Pauschalierende Landwirte müssen keine Umsatzsteuer (USt) an den Fiskus abführen, sondern behalten die pauschalierte Umsatzsteuer. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer geltend machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen60
Wie haben sich die Steuereinnahmen des Bundes zwischen 2021 und 2024 entwickelt (bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben)?
Wie hoch war die Abgabenquote in Deutschland im Jahr 2023?
Wie hoch war die Abgabenquote in den übrigen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023?
Wie hoch war die Abgabenquote in den übrigen G7-Staaten im Jahr 2023?
Wie hoch war die Steuerquote für Unternehmen in Deutschland im Jahr 2023?
Wie hoch war die Steuerquote für Unternehmen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023?
Wie hoch war die Steuerquote für Unternehmen in den übrigen G7-Staaten im Jahr 2023?
Hat die Bundesregierung eine Berechnung, wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten eines vierköpfigen Haushalts durch die Energieverteuerung im Jahr 2022 waren?
Wenn ja, wie hoch?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war der tatsächliche Erfüllungsaufwand für die Auszahlung der Energiepreispauschale für die Verwaltung (bitte nach Bund und Ländern aufschlüsseln) und für die Wirtschaft?
Welche Bevölkerungsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute keine Energiepreispauschale erhalten?
Hat die Bundesregierung die Energiepreispauschale auf ihre Pfändbarkeit hin geprüft, welche Erwägungen bestanden hierzu, und warum hat sie sich für die Pfändbarkeit der Energiepreispauschale entschieden?
Welche Maßnahme erwägt die Bundesregierung für die Zukunft in einer vergleichbaren Situation?
Warum erwog die Bundesregierung, trotz der klaren Einschätzung des BMF zum Verwaltungsaufwand der Besteuerung der Energiepreispauschale, auch die Energiepreisbremsen als steuerpflichtig auszugestalten?
Welche Gründe führten dazu, dass die Bundesregierung trotz beschlossener Regelungen zur Besteuerung der Energiepreisbremsen die Steuerpflicht mit dem Wachstumschancengesetz wieder aufhob?
Welche Kosten fielen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bund und bei den Ländern verwaltungsseitig mit der Verabschiedung der Steuerpflicht der Energiepreisbremsen im Jahressteuergesetz 2022 durch den Aufbau des Verwaltungsverfahrens und die Änderung der Prozessabläufe an?
Welche anderen schon beschlossenen Maßnahmen wurden durch die informationstechnische Priorisierung der Besteuerung der Energiepreisbremsen herabgestuft?
Welche anderen schon beschlossenen Maßnahmen konnten deshalb bis heute nicht umgesetzt werden?
Hatte die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren erkannt, dass die Steuer- und Abgabenfreiheit der Inflationsausgleichsprämie bei Beschäftigten die Erwartung gegenüber ihren Arbeitgebern weckt, die Prämie ausgezahlt zu bekommen?
Hat die Bundesregierung vor Kabinettsbeschluss geprüft, welche Branchen durch die Erwartung einer Inflationsausgleichsprämie besonders belastet würden, weil sie bereits mit hohen Energiekosten zu kämpfen hatten, und wenn nein, warum nicht?
In welchen Branchen ist eine Inflationsausgleichsprämie in welcher Höhe tarifvertraglich vereinbart worden?
Wie hoch war der tatsächliche Verwaltungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft, die Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen?
Würde die Bundesregierung eine vergleichbare Maßnahme wieder beschließen oder erachtet sie inzwischen eine andere Maßnahme zur Stützung der Binnennachfrage als vorzugswürdig?
Wie viele Bundesbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Inflationsausgleichsprämie erhalten?
Hatte sich die Bundesregierung am 30. September 2022 tatsächlich auf ein Belastungsmoratorium für die Zeit der Krise verständigt, so wie Bundesfinanzminister Christian Lindner dies in der Pressekonferenz am selben Tag behauptete?
Wie fügt sich die Einführung des Energiekrisenbeitrags in dieses Belastungsmoratorium ein?
Warum hat der sachlich unzuständige Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck mit dem Energiekrisenbeitrag eine steuerliche Maßnahme im sachlich unzuständigen ECOFIN-Rat (ECOFIN = Economic and Financial) beschlossen?
Hat der Bundesfinanzminister gegen den Beschluss des fachlich unzuständigen Bundeswirtschaftsministers im Kabinett remonstriert?
Wie zielführend war es nach Einschätzung der Bundesregierung, Energieproduzenten Liquidität in einer Energiekrise zu entziehen?
Inwieweit hat der Energiekrisenbeitrag die Energiekosten in den Jahren 2022 und 2023 erhöht?
Wie hoch war das Steueraufkommen des Bundes aus dem Energiekrisenbeitrag?
Welche Maßnahme erwägt die Bundesregierung für die Zukunft in einer vergleichbaren Situation?
Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung im Winter 2022/2023 beschlossen, die nach ihrer Kenntnis bei der Wirtschaft zu mehr Verwaltungsaufwand geführt haben (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie viele neue Paragrafen sind in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auf Vorschlag der Bundesregierung im Einkommensteuergesetz hinzugekommen, und wie viele Paragrafen wurden aufgehoben (bitte in absoluten und in relativen Zahlen zu allen neuen Paragrafen darlegen)?
Um wie viele Schriftzeichen hat sich das Einkommensteuergesetz auf Vorschlag der Bundesregierung vergrößert, und welchem prozentualen Anteil am Gesamttext entspricht diese Anzahl?
Wie viele Milliarden Euro Mehraufwand wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesetze mit der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen für die Finanzverwaltung, die Wirtschaft und die Bürger geschaffen?
Wie viele Milliarden Euro Verwaltungsaufwand wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesetze mit der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen für die Verwaltung und für Unternehmen reduziert?
Wie viele neue Stellen wurden im Bundesministerium der Finanzen und Bundeszentralamt für Steuern in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geschaffen?
Wie hat sich die Zahl der Steuerveranlagungen in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages entwickelt, welche Prognosen sieht die Bundesregierung für die Zukunft, und welche Rolle spielen dabei Steuererklärungen von Rentnern, die mit zunehmender Anzahl in die Steuererklärungspflicht fallen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass von allen gemeldeten grenzüberschreitenden Gestaltungen der Mitgliedstaaten der EU in den Jahren von 2020 bis 2023 49,3 Prozent aus Deutschland stammten, wohingegen aus anderen Industrienationen (z. B. Frankreich, Dänemark, Italien) jeweils weniger als 2 Prozent stammten, und was sagt das über die Umsetzung der Meldepflicht auf nationaler Ebene aus (Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission. Sonderbericht Nummer 27, Jahr 2024, Abbildung 5)?
Suchte bzw. sucht die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gestellte Bundesregierung gezielt nach Maßnahmen, die zulasten der deutschen Land- und Forstwirte gehen vor dem Hintergrund, dass insbesondere die Agrardiesel-Rückerstattung und die systematische Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte immer wieder gezielt diese Bevölkerungsgruppe belasten, und aus welchen Gründen wird nach Ansicht der Fragesteller diese Bevölkerungsgruppe steuerlich so stark in den Fokus genommen (www.deutschlandfunk.de/landwirte-wollen-an-protest-festhalten-trotz-teil-ruecknahme-von-subventions-kuerzungen-100.html)?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gab es zu Beginn der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, und wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es aktuell noch in Deutschland?
Sieht die Bundesregierung eine Kausalität zwischen ihrer (Steuer-)Politik und dem Höfesterben?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Mitverantwortung ihrer Steuerpolitik, insbesondere durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte und die Abschaffung der Agrardiesel-Rückerstattung, für die Entwicklung, dass laut des aktuellen DBV-Situationsberichts (DBV = Deutscher Bauernverband; www.situationsbericht.de/5/52-buchfuehrungsergebnisse) das durchschnittliche Unternehmensergebnis eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebes im Wirtschaftsjahr 2023/2024 knapp 30 Prozent unter dem des Vorjahres lag?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern?
Wieso verhindert die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nicht das anhaltende Höfesterben und den Rückgang landwirtschaftlich genutzter Flächen, um die Versorgungssicherheit der deutschen Bevölkerung mit regional produzierten Nahrungsmitteln sicherzustellen?
Welche Auswirkungen hatte die Erhöhung der Luftverkehrsteuer nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Fluggastzahlen in Deutschland?
Wie viele Fluggäste wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Luftverkehrsmarkt pro Jahr in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages befördert im Vergleich zu 2019 (bitte nach Jahren und den zehn größten Flughäfen aufschlüsseln)?
Wieso hat sich die Bundesregierung entschieden, in der größten Krise der deutschen Luftverkehrsbranche, die Luftverkehrsteuer zu erhöhen?
Wie groß ist der Anteil der Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer, der wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart in die Entwicklung und Bereitstellung von CO2-neutralen strombasierten Flugkraftstoffen geflossen ist (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 42)?
Soweit die Mittel anderweitig verwendet wurden, wofür ist dies passiert, und weshalb?
Welche alternativen Steuererhöhungen zur Finanzierung des Haushalts 2024 wurden erwägt, denen Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht zustimmte?
Gehört für die Bundesregierung die Land- und Forstwirtschaft zu den Branchen, die für die Versorgung der Bevölkerung zumal in Krisenlagen grundlegend sind?
Wenn ja, ist es dann nicht Kernaufgabe des Staates und ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik Deutschlands, diese Branche zu schützen und zu fördern?
Mit welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung dieser Aufgabe in dieser Legislatur des Deutschen Bundestages gerecht geworden?
Gehört für die Bundesregierung die Luftfahrt zu den Branchen, die für den internationalen Handel und den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig sind?
Wenn ja, ist es dann nicht Aufgabe des Staates, diese Branche zu schützen und zu fördern?
Mit welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung dieser Aufgabe gerecht geworden?
Hat die Bundesregierung nach eigenem Verständnis in dieser Legislaturperiode einzelne Steuern erhöht, und wie fügt sich das in das Wahlkampfversprechen des Ex-Bundesfinanzministers Christian Lindner?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung das Mehraufkommen aus
a) dem Energiekrisenbeitrag,
b) den Mehrwertsteuererhöhungen bei Gaslieferungen und Speisen in der Gastronomie,
c) der systematischen Absenkung des USt-Pauschalsteuersatzes sowie
d) den Minderausgaben bei der Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung?
Plant die Bundesregierung weitere Steuererhöhungen?