BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Antiziganistische Straftaten im Jahr 2024

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.02.2025

Aktualisiert

11.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1441407.01.2025

Antiziganistische Straftaten im Jahr 2024

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Sinti und Roma erfahren in Deutschland immer noch in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Hass, Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung. Zu strukturellen und institutionellen Ausprägungen des Antiziganismus kommen Straf- und Gewalttaten mit gezielt antiziganistischer Motivation hinzu. Diese werden seit 2017 auch als eigenes Unterthema im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst.

Seit Beginn der Erfassung ist die statistisch ausgewiesene Zahl antiziganistischer Straftaten kontinuierlich gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/19339 und 19/8343). Für das Jahr 2019 wurde sie mit 81 und für das Jahr 2020 mit 128 angegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26932). Erstmals wurden im Jahr 2019 auch zwei (versuchte) Tötungsdelikte erfasst. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gehen zahlreiche Selbstorganisationen von Sinti und Roma davon aus, dass die tatsächliche Zahl solcher Straftaten weit höher liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele und welche antiziganistischen Straftaten wurden in Deutschland im Jahr 2024 bekannt, und wie gliedern sich diese nach PMK-Phänomenbereichen auf (bitte vollständig angeben und von jedem Fall kurz die Umstände der Tat, den Straftatbestand, den Tatort mit Ortschaft und das Datum darstellen)?

1

a) Welche dieser Straftaten waren Gewaltdelikte (diese bitte ebenfalls nach PMK-Phänomenbereichen aufgliedern und konkretes Delikt nennen; soweit möglich bitte nach versuchten und vollendeten Delikten unterscheiden)?

1

b) Gegen welche Angriffsziele richteten sich die in Frage 1 aufgeführten Taten im Einzelnen?

1

c) Wie viele Personen wurden bei den Gewaltdelikten verletzt oder getötet (hier bitte auch skizzenhafte Beschreibungen des Tathergangs bzw. der Tatumstände anführen)?

1

d) Bei welchen dieser Straftaten handelt es sich um sogenannte Internetstraftaten?

2

Wie viele Tatverdächtige wurden für das Jahr 2024 ermittelt (bitte möglichst den jeweiligen Straftaten zuordnen)?

3

Zu welchen konkreten in Frage 1 erfragten Taten im Jahr 2024 konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden?

4

In wie vielen Fällen der genannten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklage erhoben und Täter bzw. Täterinnen verurteilt?

5

Welche Überschneidungen mit anderen Unterthemenfeldern (antisemitisch, ausländerfeindlich, rassistisch usw.) gab es bei den genannten Fällen?

6

Wie viele Straftaten richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegen ukrainische Roma?

7

Welche Staatsangehörigkeit hatten die Geschädigten der genannten Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Welche Nachmeldungen hat es zu den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalten für das Jahr 2023 gegeben?

9

Ergeben sich aus der von der Bundesregierung beschlossenen Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ Konsequenzen für die polizeiliche Erfassung antiziganistischer Straftaten oder für die polizeiliche Arbeit in diesem Bereich generell, und wenn ja, welche?

Berlin, den 6. Januar 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen