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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024
(insgesamt 106 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
11.02.2025
Aktualisiert
19.02.2025
BT20/1448213.01.2025
Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14482
20. Wahlperiode 13.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024
Am 12. September 2024 fand auf Einladung der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock ein Treffen statt, das in der medialen
Berichterstattung als „Abendessen mit Israel-Feinden“ (www.focus.de/politik/deutschland/
1-859-50-euro-kosten-nach-abendessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-gege
n-baerbock_id_260375486.html) qualifiziert wurde. Die Zusammenkunft
wurde aufgrund von Mitteilungen mehrerer Teilnehmer des Abendessens in
sozialen Medien öffentlich (www.nzz.ch/international/deutschlands-aussenministeri
n-annalena-baerbock-traf-pro-palaestinensische-aktivisten-zum-dinner-ueber-di
e-details-schweigt-ihr-ministerium-ld.1849668).
In Schriftlichen Fragen verlangten die Abgeordneten Gitta Connemann und
Jürgen Hardt die Nennung der Teilnehmer des Abendessens. Das Auswärtige
Amt nannte die Teilnehmer jedoch nicht (Antwort auf die Schriftliche Frage 53
auf Bundestagsdrucksache 20/13175; Antwort auf die Schriftliche Frage 47 auf
Bundestagsdrucksache 20/13435).
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2024 rügte der Erste Parlamentarische
Geschäftsführer der Fraktion der CDU/CSU gegenüber dem Bundeskanzleramt
die Nichtbeantwortung der parlamentarischen Fragen und verlangte erneut die
Nennung der Teilnehmer. Am 17. Oktober 2024 teilte das Bundeskanzleramt
mit, dass der Vorgang mit der Bitte um Beantwortung an das Auswärtige Amt
weitergeleitet worden sei. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 erging eine
Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates des Auswärtigen
Amts. Das Auswärtige Amt verweigerte darin weiterhin die Nennung der
Namen der Teilnehmer und begründete dies insbesondere mit folgenden
Ausführungen:
– „Würde die Bundesregierung die Namen der Teilnehmenden entgegen der
gegebenen Zusicherung der Vertraulichkeit von Teilnehmenden und
Gesprächsinhalten öffentlich machen, würde dadurch nicht nur deren Recht
auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. In Folge wären Angriffe auf
deren Ehre oder sogar körperliche Unversehrtheit zu befürchten.“
– „Folglich würde eine Nennung der Teilnehmenden der Veranstaltung auch
dazu führen, dass diese durch ausländische Staaten in gegebenenfalls
unzutreffender Weise mit den Positionen der Bundesregierung in Verbindung
gebracht werden. Einige Staaten oder ausländische Medien würden sich auf
die Teilnehmenden eines bestimmten „Lagers“ fokussieren und dadurch die
Position der Bundesregierung unter Umständen falsch bewerten. Infolge
dessen könnte es zu einem Reputationsverlust der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland kommen.“
– „Eine Nennung der Teilnehmenden kann damit die Möglichkeit der
Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und hochkomplexen
außenpolitischen Situation die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu
verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern.“
– „Aufgrund der Bedeutung der gefährdeten Grundrechte der Teilnehmenden
und der aktuellen Sensibilität des außenpolitischen Umfelds kommt auch
eine eingestufte Nennung der Teilnehmenden gegenüber dem Bundestag
nicht in Betracht. Zur Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher
Weitergabe eingestufter Informationen aus dem Bundestag an Dritte. Eine
Weitergabe der Namen auch entgegen der Einstufung kann also derzeit
nicht ausgeschlossen werden. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen
auch eingestuft an den Bundestag übermittelte Informationen unter Verstoß
gegen die Einstufung öffentlich wurden. […] Der erhebliche drohende
persönliche Schaden für die Teilnehmenden und die effektive
Aufgabenerfüllung der Bundesregierung wären im Falle eines Verstoßes gegen die
Einstufung irreversibel.“
Die Fragesteller halten die Argumente des Auswärtigen Amts in mehrfacher
Hinsicht für nicht überzeugend und für widersprüchlich. Letztlich soll nach
Auffassung der Fragesteller die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts
durch Vertraulichkeitszusagen gegenüber Dritten zur Disposition des
Auswärtigen Amts gestellt werden. Weiterhin stellt das Auswärtige Amt nach
Auffassung der Fragesteller die Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages
sowie die Wirksamkeit seines Geheimschutzes infrage, indem selbst eine VS-
eingestufte (VS = Verschlussache) Übermittlung der Namen verweigert wird.
Zugleich sind die Namen den Teilnehmern des Abendessens bekannt, womit
nach Auffassung der Fragesteller der Eindruck entsteht, dass diesen mehr
Vertrauen geschenkt wird als dem Deutschen Bundestag. Verstärkt wird dieser
Eindruck auch von Presseberichten, in denen die Kommunikation des Auswärtigen
Amts im Vorfeld des Abendessens veröffentlicht wurde. Diese Kommunikation
scheint ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt worden zu sein,
insbesondere ohne VS-Maßnahmen. So wird in einer E-Mail ausgeführt, dass
„alle Teilnehmenden […] eine Zusageliste (siehe Anlage) erhalten [haben]“
(www.bild.de/politik/inland/auswaertiges-amt-gibt-zu-baerbocks-geheim-dinne
r-kann-deutschland-schaden-672235acf1b81e35c1d1c362). Angesichts des
erheblichen Schadens, den das Auswärtige Amt im Falle einer Veröffentlichung
für die Bundesrepublik Deutschland befürchtet, stellt sich die Frage, ob
fahrlässig mit diesen Informationen umgegangen wurde. Nach Auffassung der
Fragesteller konnten die Widersprüche auch in einer Befassung des Ältestenrates am
7. November 2024 durch die Bundesregierung nicht ausgeräumt werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche Personen haben an dem Abendessen am 12. September 2024 mit
der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock teilgenommen (bitte
namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc. nennen)?
2. Wann begannen durch welche Stellen im Auswärtigen Amt die
Planungen für das Abendessen?
3. Ging das Abendessen auf die persönliche Initiative von
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zurück, und wenn nein, wer schlug die
Durchführung des Abendessens erstmals vor?
4. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend für die
Vorbereitung des Abendessens?
5. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren in die Vorbereitung und
Durchführung des Abendessens eingebunden?
6. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren an der Erstellung der Liste
der Einzuladenden (Einladungsliste) beteiligt?
7. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend die
endgültige Einladungsliste, und welche Stellen waren mitzeichnend?
8. Wurden die Botschaft Tel Aviv und bzw. oder das Vertretungsbüro
Ramallah bei der Vorbereitung des Abendessens – insbesondere der
Erstellung der Einladungsliste – beteiligt?
9. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung waren
vorschlagsberechtig zur Nennung von Teilnehmern (bitte mit Namen und
Organisation auflisten)?
10. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung schlugen
welche Teilnehmer vor (bitte mit Namen und Organisation der
Vorschlagenden sowie namentliche Nennung der jeweils Vorgeschlagenen
auflisten)?
11. War Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich mit der
Erstellung der Einladungsliste befasst?
12. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich Vorschläge
für Einladungen zu dem Abendessen unterbreitet, und wenn ja, welche
(bitte namentlich nennen)?
13. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich Änderungen
an der Einladungsliste vorgenommen, und wenn ja, welche?
14. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die endgültige
Einladungsliste genehmigt, und wenn nein, durch wen erfolgte die endgültige
Genehmigung?
15. Welche Personen wurden endgültig zu dem Abendessen eingeladen
(bitte namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc.
nennen)?
16. Gab es Absagen von eingeladenen Personen, wurden diese begründet,
und wenn ja, wer sagte ab und begründete dies jeweils wie?
17. Gab es eine Nachrückerliste für den Fall von Absagen, und wenn ja,
bitte namentlich die aufgeführten Personen nennen?
18. Wenn es eine Nachrückerliste gab, kam diese zum Zuge, und wenn ja,
welche Personen waren betroffen (bitte namentlich nennen)?
19. Nach welchen Kriterien wurde der Personenkreis, der zu dem
Abendessen geladen wurde, ausgewählt?
20. Wurde eine Priorisierung des eingeladenen Personenkreises
vorgenommen, und wenn ja, nach welchen Kriterien?
21. Wie viele Mitglieder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vereine und Organisationen jeweils, denen die Teilnehmer des Abendessens
angehören (bitte einzeln auflisten)?
22. Wie schätzt die Bundesregierung den Multiplikatoreneffekt des
Abendessens ein?
23. Nahmen die Teilnehmer des Abendessens nach Verständnis der
Bundesregierung als Privatpersonen teil oder als Vertreter ihrer jeweiligen
Organisationen bzw. Vereine?
24. Wurde die Frage, ob die Teilnehmer des Abendessens als Privatpersonen
oder als Vertreter ihrer jeweiligen Organisationen bzw. Vereine
teilnehmen, mit diesen abgestimmt bzw. erörtert?
25. War es Teilnehmern des Abendessens möglich, weitere Teilnehmer
vorzuschlagen, und wenn ja, geschah dies (bitte namentlich die jeweils
Vorschlagenden und die Vorschläge nennen)?
26. Wurden Stellen der Bundesregierung jenseits des Auswärtigen Amts in
die Erstellung der Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?
27. Wurden Stellen außerhalb der Bundesregierung in die Erstellung der
Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?
28. Wurden Organisationen von Parteien (z. B. Bundesgeschäftsstellen,
Parteizentralen) und bzw. oder politische Stiftungen in die Erstellung der
Einladungsliste eingebunden, wenn ja, wie, und welche (bitte einzeln
auflisten)?
29. Wurden vor bzw. im Rahmen der Erstellung der Einladungsliste
Informationen über die einzuladenden Personen eingeholt, wenn ja, in
welcher Form, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und über welche
Stellen?
30. Welche Informationen über die teilnehmenden Personen erhielt
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des Abendessens?
31. Wurde Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des
Abendessens über ggf. israelfeindliche und bzw. oder antisemitische
Äußerungen teilnehmender Personen unterrichtet, und wenn nein, warum
nicht?
32. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in ihrer Amtszeit
bereits zuvor persönlichen Kontakt zu geladenen Teilnehmern des
Abendessens, und wenn ja, zu wem, wann, und aus welchem Anlass?
33. Wurde das Bundeskanzleramt über die Planung des Abendessens
informiert, wenn ja, welche konkreten Stellen in welchem Umfang, und wenn
nein, warum nicht?
34. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über die
Einladungsliste?
35. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über den
Teilnehmerkreis des Abendessens?
36. Erfolgte eine – wenn auch nur informelle – Unterrichtung einzelner
Mitglieder und bzw. oder Fraktionen des Deutschen Bundestages über die
Teilnehmer des Abendessen durch Stellen der Bundesregierung, und
wenn ja, durch welche Stellen wurde wer informiert (bitte einzeln
auflisten)?
37. Wurde die Einladungsliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
38. Wurde die Zusageliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
39. Wurde die Liste der Teilnehmer mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
40. Wurde den Teilnehmern des Abendessens eine Zusageliste übermittelt,
und wenn ja, in welcher Form (postalisch, elektronisch etc.)?
41. Wurden die Empfänger der Zusageliste über den vertraulichen Umgang
damit belehrt, wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form?
42. Mussten die Empfänger der Zusageliste das Verständnis der Belehrung
über die Vertraulichkeit schriftlich zusichern, und wenn nein, warum
nicht?
43. Mussten die Empfänger der Zusageliste eine schriftliche Zusage der
Einhaltung der Vertraulichkeit abgeben, und wenn nein, warum nicht?
44. Gab es Vorkehrungen dafür, dass die Zusageliste nicht Dritten
zugänglich gemacht werden kann, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
45. Wurde sichergestellt, dass die Zusageliste nur von Teilnehmern des
Abendessens erhalten und eingesehen werden konnte, und wenn ja, wie?
46. Wurde die Zusageliste an überprüfbar persönliche Postfächer zugestellt
oder wurden auch Büro- bzw. Funktionsadressen verwendet?
47. Wie bewertet die Bundesregierung die Übermittlung der Zusageliste an
die Teilnehmer des Abendessens vor dem Hintergrund, dass nach
Auffassung des Auswärtigen Amts „eine Nennung der Teilnehmenden […]
die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen [kann], in einer
sensiblen und hochkomplexen außenpolitischen Situation die
außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre
außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern“?
48. Verfügen die Teilnehmer des Abendessens aufgrund ihrer Kenntnis über
den Teilnehmerkreis und der damit verbundenen Fähigkeit, die
Teilnehmenden zu nennen, nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr über
ein Mittel, die Möglichkeit der Bundesregierung zu beeinträchtigen, die
außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu
verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern, und
wenn nein, warum nicht?
49. Wurde im Vorfeld des Abendessens eine Analyse der Gefährdung von
Teilnehmern – insbesondere hinsichtlich ihrer körperlichen
Unversehrtheit – im Falle der Veröffentlichung ihrer Teilnahme vorgenommen,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Stellen?
50. Wurden die Teilnehmer im Vorfeld des Abendessens über mögliche
Angriffe auf ihre Ehre oder ihre körperliche Unversehrtheit im Falle der
Veröffentlichung ihrer Teilnahme aufgeklärt, wenn ja, durch wen, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
51. Von welcher Seite wurde die vollkommene Vertraulichkeit erstmals zur
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Abendessen gemacht – durch
das Auswärtige Amt oder durch Teilnehmer?
52. Wie viele Teilnehmer haben im Vorfeld des Abendessens die
vollkommene Vertraulichkeit zur Voraussetzung ihrer Teilnahme erklärt?
53. Wann und wie wurde die Zusage der Teilnehmer des Abendessens zur
Wahrung der Vertraulichkeit durch welche Stelle eingeholt?
54. Wurden von den Teilnehmern formale und verbindliche
Vertraulichkeitszusagen (z. B. Verschwiegenheitserklärungen) eingeholt, wenn ja, wann,
durch wen, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
55. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Beantwortung
parlamentarischer Anfragen mit einer – ggf. eingestuften – Nennung ihrer
Namen gegenüber dem Deutschen Bundestag einverstanden sind, und
wenn nein, warum nicht?
56. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Erfüllung
presserechtlicher Auskunftsersuchen mit der Nennung ihrer Namen
einverstanden sind, und wenn nein, warum nicht?
57. Sieht die Bundesregierung in der Veröffentlichung ihrer Teilnahme
durch Teilnehmer des Abendessens einen Verstoß gegen
Vertraulichkeitszusagen und Vertraulichkeitsvereinbarungen?
58. Hat die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung
ihrer Teilnahme durch Teilnehmer des Abendessens veranlasst, und
wenn nein, warum nicht?
59. Werden Teilnehmer des Abendessens, die ihre Teilnahme öffentlich
gemacht haben, künftig von vergleichbaren Formaten ausgeschlossen, und
wenn nein, warum nicht?
60. Sind Stellen des Auswärtigen Amts mit den Teilnehmern, die ihre
Teilnahme öffentlich gemacht haben, hinsichtlich der Veröffentlichung in
Kontakt getreten, wenn ja, wann und wer, und wenn nein, warum nicht?
61. Wurden Dokumente, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Abendessens durch Stellen der Bundesregierung
angefertigt wurden, mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, jeweils welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
62. Wurde das Abendessen in einem abhörgeschützten oder abhörsicheren
Raum gemäß Verschlusssachenanweisung durchgeführt, und wenn nein,
warum nicht?
63. Wie viele Personen waren während des Abendessens anwesend und
hatten – wenn auch nur temporär – Zugang zum Veranstaltungsraum?
64. Waren alle Personen, die Zugang zum Veranstaltungsraum hatten,
sicherheitsüberprüft bzw. wurde deren Vertrauenswürdigkeit in vergleichbarer
Weise überprüft, und wenn nein, warum nicht?
65. Waren externe Dienstleister in die Durchführung des Abendessens
eingebunden (Personal, Caterer etc.), und wenn ja, fanden diesbezüglich
vorab Sicherheitsüberprüfungen statt?
66. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis über
den Kreis der eingeladenen Personen?
67. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis über
den Kreis der teilnehmenden Personen?
68. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass externe Stellen Kenntnis
über den Kreis der teilnehmenden Personen haben?
69. War es den Teilnehmern des Abendessens gestattet, Notizen über den
Inhalt der Gespräche anzufertigen, und wenn ja, durften diese im
Anschluss mitgenommen werden?
70. Haben Angehörige des Auswärtigen Amts Notizen über den Inhalt der
Gespräche im Rahmen des Abendessens erstellt?
71. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt
wurden, wurden diese veraktet, und wenn nein, warum nicht?
72. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt
wurden, wurden diese mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, mit welchem
Geheimhaltungsgrad, und wenn nein, warum nicht?
73. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach dem Abendessen
Kontakt zu Teilnehmern des Abendessens, wenn ja, wann, in welcher
Form, und aus welchem Anlass?
74. Was war das politische Ziel des Abendessens?
75. Wurde das politische Ziel des Abendessens nach Auffassung der
Bundesregierung erreicht?
76. Bewertet die Bundesregierung das Abendessen als Erfolg?
77. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Erkenntnisgewinn
für Stellen der Bundesregierung durch das Abendessen, und wenn ja,
welchen (bitte die konkreten Fakten, die der Bundesregierung zuvor
unbekannt waren, nennen)?
78. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik an dem
Abendessen?
79. Wie viele der im Auswärtigen Amt beschäftigten Teilnehmer des
Abendessens sind in ihrer täglichen Arbeit für Nahostpolitik zuständig?
80. Welche Kosten entstanden durch das Abendessen insgesamt (bitte
detailliert nach den jeweiligen Bereichen – z. B. Essen, Getränke, interner und
externer Personaleinsatz, ggf. Hotelleistungen für Teilnehmer,
Fahrdienstleistungen etc. – aufschlüsseln)?
81. Erhielten Teilnehmer des Abendessens Kostenerstattungen und bzw.
oder Aufwandsentschädigungen, die durch die Teilnahme am
Abendessen begründet waren, wenn ja, wer, wofür, und in welcher Höhe (bitte
einzeln auflisten)?
82. Aus welchem Haushaltstitel wurden die Kosten des Abendessens –
inklusiver aller damit verbundenen Aufwendungen – beglichen?
83. Wann und in welcher Form leitete das Bundeskanzleramt das Schreiben
des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der
CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 an welche Stelle im Auswärtigen Amt
weiter?
84. Welchen Stellen des Auswärtigen Amts wurde das Schreiben des Ersten
Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom
1. Oktober 2024 vorgelegt?
85. Handelt es sich bei dem Schreiben des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 nach
Auffassung der Bundesregierung um einen Eingang bzw. ein Schreiben
im Sinne von § 13 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?
86. Handelt es sich bei den politischen sowie verfassungsrechtlichen
Fragestellungen und Themen in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 nach Auffassung der
Bundesregierung um Gegenstände von „grundsätzlicher Bedeutung“ im Sinne
von § 17 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?
87. Handelt es sich bei der verfassungsrechtlichen Begründung der
Nichtnennung der Teilnehmer des Abendessens in der Antwort des Leiters des
Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 um eine
abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung, und wenn nein, wie lautet
die abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung in dieser Frage?
88. Gibt die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom
30. Oktober 2024 die Position von Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock wieder?
89. Welche Stellen des Auswärtigen Amts und der Bundesregierung
insgesamt waren an der Erstellung der Antwort des Leiters des Parlament-
und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 beteiligt (bitte die
konkreten Einheiten bzw. Funktionsbezeichnungen nennen)?
90. Wurden das Bundesministerium der Justiz oder das Bundesministerium
des Innern und für Heimat in die Erstellung der rechtlichen
Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, eingebunden, wenn ja,
welche Stellen in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
91. Wurden externe Leistungen für die Erstellung der rechtlichen
Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, in Anspruch genommen,
wenn ja, von wem in welchem Umfang, und zu welchen Kosten?
92. Wurden Prozessvertreter der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen
Amts in der verwaltungsgerichtlichen Streitsache hinsichtlich
presserechtlicher Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der
unterbliebenen Nennung der Teilnehmer (www.welt.de/politik/deutschland/plus254
199486/Baerbock-Das-Dinner-mit-Israelfeinden-und-die-ausbleibende-
Antwort-aus-dem-Ministerium.html) im Rahmen der Erstellung der
Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober
2024 durch Stellen des Auswärtigen Amts und bzw. oder der
Bundesregierung kontaktiert, wenn ja, durch wen, und in welcher Form?
93. Erfolgte im Rahmen der Erstellung der Antwort des Leiters des
Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 ein inhaltlicher
Abgleich mit Schriftsätzen in der in Frage 92 genannten
verwaltungsgerichtlichen Streitsache, wenn ja, durch wen, und in welcher Form?
94. Wurde die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates
vom 30. Oktober 2024 vor Abgang von der Leitungsebene des
Auswärtigen Amts gezeichnet, wenn ja, von wem, und wenn nein, warum nicht?
95. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts
Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der o. g. verwaltungsgerichtlichen
Streitsache kontaktiert oder auf deren entsprechende Kontaktversuche
geantwortet, und falls ja, wer, in welcher Form, und zu welchem Zweck?
96. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts
Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Gitta
Connemann und Jürgen Hardt kontaktiert oder auf diesbezügliche
Kontaktversuche von Teilnehmern geantwortet, wenn ja, wer, in welcher
Form, und zu welchem Zweck?
97. Wann, und in welcher Form erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis über
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen „wegen möglicher Weitergabe
eingestufter Informationen aus dem Bundestag an Dritte“?
98. Betreffen die genannten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mögliche
Weitergaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts, und
wenn nein, wie erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis davon?
99. Hält die Bundesregierung den Geheimschutz im Deutschen Bundestag
für ausreichend gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?
100. Unterlässt die Bundesregierung derzeit die Übermittlung von
eingestuften Informationen aufgrund eines unzureichenden Geheimschutzes im
Deutschen Bundestag, und wenn ja, bitte die Ressortbereiche sowie die
Anzahl der Fälle nennen?
101. Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag aufgefordert,
Maßnahmen zur Verbesserung seines Geheimschutzes zu ergreifen, wenn ja,
wann, und in welcher Form?
102. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Geheimschutzes im
Deutschen Bundestag müssten nach Auffassung der Bundesregierung
umgesetzt werden, um eine Übermittlung der Namen der Teilnehmer an dem
Abendessen zu ermöglichen?
103. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
Vertraulichkeitserklärungen durch Stellen der Bundesregierung gegenüber Dritten die
Reichweite des parlamentarischen Fragerechts einschränken können, und wenn ja,
welche verfassungsrechtlichen Grundlagen sieht sie hierfür?
104. In den Beziehungen zu welchen Staaten konkret kann nach Auffassung
der Bundesregierung „eine Nennung der Teilnehmenden […] die
Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und
hochkomplexen außenpolitischen Situation die außenpolitischen
Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische
Handlungsfähigkeit zu sichern“?
105. Hinsichtlich welcher Aussagen von Teilnehmern, die ihre Teilnahme
selbst öffentlich gemacht haben, könnte es nach Auffassung der
Bundesregierung zu „einem Reputationsverlust der Bundesrepublik Deutschland
im Ausland kommen“?
106. Wie viele dem Abendessen vergleichbare nichtöffentliche
Gesprächsformate mit Vertretern der Zivilgesellschaft fanden in der Amtszeit von
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bisher statt (bitte mit
Datum, Thema, Teilnehmerzahl und Kosten auflisten)?
Berlin, den 6. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333