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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024

(insgesamt 106 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.02.2025

Aktualisiert

19.02.2025

BT20/1448213.01.2025

Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14482 20. Wahlperiode 13.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024 Am 12. September 2024 fand auf Einladung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ein Treffen statt, das in der medialen Berichterstattung als „Abendessen mit Israel-Feinden“ (www.focus.de/politik/deutschland/ 1-859-50-euro-kosten-nach-abendessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-gege n-baerbock_id_260375486.html) qualifiziert wurde. Die Zusammenkunft wurde aufgrund von Mitteilungen mehrerer Teilnehmer des Abendessens in sozialen Medien öffentlich (www.nzz.ch/international/deutschlands-aussenministeri n-annalena-baerbock-traf-pro-palaestinensische-aktivisten-zum-dinner-ueber-di e-details-schweigt-ihr-ministerium-ld.1849668). In Schriftlichen Fragen verlangten die Abgeordneten Gitta Connemann und Jürgen Hardt die Nennung der Teilnehmer des Abendessens. Das Auswärtige Amt nannte die Teilnehmer jedoch nicht (Antwort auf die Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/13175; Antwort auf die Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/13435). Mit Schreiben vom 1. Oktober 2024 rügte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der CDU/CSU gegenüber dem Bundeskanzleramt die Nichtbeantwortung der parlamentarischen Fragen und verlangte erneut die Nennung der Teilnehmer. Am 17. Oktober 2024 teilte das Bundeskanzleramt mit, dass der Vorgang mit der Bitte um Beantwortung an das Auswärtige Amt weitergeleitet worden sei. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 erging eine Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt verweigerte darin weiterhin die Nennung der Namen der Teilnehmer und begründete dies insbesondere mit folgenden Ausführungen: – „Würde die Bundesregierung die Namen der Teilnehmenden entgegen der gegebenen Zusicherung der Vertraulichkeit von Teilnehmenden und Gesprächsinhalten öffentlich machen, würde dadurch nicht nur deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. In Folge wären Angriffe auf deren Ehre oder sogar körperliche Unversehrtheit zu befürchten.“ – „Folglich würde eine Nennung der Teilnehmenden der Veranstaltung auch dazu führen, dass diese durch ausländische Staaten in gegebenenfalls unzutreffender Weise mit den Positionen der Bundesregierung in Verbindung gebracht werden. Einige Staaten oder ausländische Medien würden sich auf die Teilnehmenden eines bestimmten „Lagers“ fokussieren und dadurch die Position der Bundesregierung unter Umständen falsch bewerten. Infolge dessen könnte es zu einem Reputationsverlust der Bundesrepublik Deutschland im Ausland kommen.“ – „Eine Nennung der Teilnehmenden kann damit die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und hochkomplexen außenpolitischen Situation die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern.“ – „Aufgrund der Bedeutung der gefährdeten Grundrechte der Teilnehmenden und der aktuellen Sensibilität des außenpolitischen Umfelds kommt auch eine eingestufte Nennung der Teilnehmenden gegenüber dem Bundestag nicht in Betracht. Zur Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Weitergabe eingestufter Informationen aus dem Bundestag an Dritte. Eine Weitergabe der Namen auch entgegen der Einstufung kann also derzeit nicht ausgeschlossen werden. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen auch eingestuft an den Bundestag übermittelte Informationen unter Verstoß gegen die Einstufung öffentlich wurden. […] Der erhebliche drohende persönliche Schaden für die Teilnehmenden und die effektive Aufgabenerfüllung der Bundesregierung wären im Falle eines Verstoßes gegen die Einstufung irreversibel.“ Die Fragesteller halten die Argumente des Auswärtigen Amts in mehrfacher Hinsicht für nicht überzeugend und für widersprüchlich. Letztlich soll nach Auffassung der Fragesteller die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts durch Vertraulichkeitszusagen gegenüber Dritten zur Disposition des Auswärtigen Amts gestellt werden. Weiterhin stellt das Auswärtige Amt nach Auffassung der Fragesteller die Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages sowie die Wirksamkeit seines Geheimschutzes infrage, indem selbst eine VS- eingestufte (VS = Verschlussache) Übermittlung der Namen verweigert wird. Zugleich sind die Namen den Teilnehmern des Abendessens bekannt, womit nach Auffassung der Fragesteller der Eindruck entsteht, dass diesen mehr Vertrauen geschenkt wird als dem Deutschen Bundestag. Verstärkt wird dieser Eindruck auch von Presseberichten, in denen die Kommunikation des Auswärtigen Amts im Vorfeld des Abendessens veröffentlicht wurde. Diese Kommunikation scheint ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt worden zu sein, insbesondere ohne VS-Maßnahmen. So wird in einer E-Mail ausgeführt, dass „alle Teilnehmenden […] eine Zusageliste (siehe Anlage) erhalten [haben]“ (www.bild.de/politik/inland/auswaertiges-amt-gibt-zu-baerbocks-geheim-dinne r-kann-deutschland-schaden-672235acf1b81e35c1d1c362). Angesichts des erheblichen Schadens, den das Auswärtige Amt im Falle einer Veröffentlichung für die Bundesrepublik Deutschland befürchtet, stellt sich die Frage, ob fahrlässig mit diesen Informationen umgegangen wurde. Nach Auffassung der Fragesteller konnten die Widersprüche auch in einer Befassung des Ältestenrates am 7. November 2024 durch die Bundesregierung nicht ausgeräumt werden. Wir fragen deshalb die Bundesregierung:   1. Welche Personen haben an dem Abendessen am 12. September 2024 mit der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock teilgenommen (bitte namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc. nennen)?   2. Wann begannen durch welche Stellen im Auswärtigen Amt die Planungen für das Abendessen?   3. Ging das Abendessen auf die persönliche Initiative von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zurück, und wenn nein, wer schlug die Durchführung des Abendessens erstmals vor?   4. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend für die Vorbereitung des Abendessens?   5. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren in die Vorbereitung und Durchführung des Abendessens eingebunden?   6. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren an der Erstellung der Liste der Einzuladenden (Einladungsliste) beteiligt?   7. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend die endgültige Einladungsliste, und welche Stellen waren mitzeichnend?   8. Wurden die Botschaft Tel Aviv und bzw. oder das Vertretungsbüro Ramallah bei der Vorbereitung des Abendessens – insbesondere der Erstellung der Einladungsliste – beteiligt?   9. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung waren vorschlagsberechtig zur Nennung von Teilnehmern (bitte mit Namen und Organisation auflisten)?  10. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung schlugen welche Teilnehmer vor (bitte mit Namen und Organisation der Vorschlagenden sowie namentliche Nennung der jeweils Vorgeschlagenen auflisten)?  11. War Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich mit der Erstellung der Einladungsliste befasst?  12. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich Vorschläge für Einladungen zu dem Abendessen unterbreitet, und wenn ja, welche (bitte namentlich nennen)?  13. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich Änderungen an der Einladungsliste vorgenommen, und wenn ja, welche?  14. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die endgültige Einladungsliste genehmigt, und wenn nein, durch wen erfolgte die endgültige Genehmigung?  15. Welche Personen wurden endgültig zu dem Abendessen eingeladen (bitte namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc. nennen)?  16. Gab es Absagen von eingeladenen Personen, wurden diese begründet, und wenn ja, wer sagte ab und begründete dies jeweils wie?  17. Gab es eine Nachrückerliste für den Fall von Absagen, und wenn ja, bitte namentlich die aufgeführten Personen nennen?  18. Wenn es eine Nachrückerliste gab, kam diese zum Zuge, und wenn ja, welche Personen waren betroffen (bitte namentlich nennen)?  19. Nach welchen Kriterien wurde der Personenkreis, der zu dem Abendessen geladen wurde, ausgewählt?  20. Wurde eine Priorisierung des eingeladenen Personenkreises vorgenommen, und wenn ja, nach welchen Kriterien?  21. Wie viele Mitglieder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereine und Organisationen jeweils, denen die Teilnehmer des Abendessens angehören (bitte einzeln auflisten)?  22. Wie schätzt die Bundesregierung den Multiplikatoreneffekt des Abendessens ein?  23. Nahmen die Teilnehmer des Abendessens nach Verständnis der Bundesregierung als Privatpersonen teil oder als Vertreter ihrer jeweiligen Organisationen bzw. Vereine?  24. Wurde die Frage, ob die Teilnehmer des Abendessens als Privatpersonen oder als Vertreter ihrer jeweiligen Organisationen bzw. Vereine teilnehmen, mit diesen abgestimmt bzw. erörtert?  25. War es Teilnehmern des Abendessens möglich, weitere Teilnehmer vorzuschlagen, und wenn ja, geschah dies (bitte namentlich die jeweils Vorschlagenden und die Vorschläge nennen)?  26. Wurden Stellen der Bundesregierung jenseits des Auswärtigen Amts in die Erstellung der Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?  27. Wurden Stellen außerhalb der Bundesregierung in die Erstellung der Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?  28. Wurden Organisationen von Parteien (z. B. Bundesgeschäftsstellen, Parteizentralen) und bzw. oder politische Stiftungen in die Erstellung der Einladungsliste eingebunden, wenn ja, wie, und welche (bitte einzeln auflisten)?  29. Wurden vor bzw. im Rahmen der Erstellung der Einladungsliste Informationen über die einzuladenden Personen eingeholt, wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und über welche Stellen?  30. Welche Informationen über die teilnehmenden Personen erhielt Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des Abendessens?  31. Wurde Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des Abendessens über ggf. israelfeindliche und bzw. oder antisemitische Äußerungen teilnehmender Personen unterrichtet, und wenn nein, warum nicht?  32. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in ihrer Amtszeit bereits zuvor persönlichen Kontakt zu geladenen Teilnehmern des Abendessens, und wenn ja, zu wem, wann, und aus welchem Anlass?  33. Wurde das Bundeskanzleramt über die Planung des Abendessens informiert, wenn ja, welche konkreten Stellen in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?  34. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über die Einladungsliste?  35. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über den Teilnehmerkreis des Abendessens?  36. Erfolgte eine – wenn auch nur informelle – Unterrichtung einzelner Mitglieder und bzw. oder Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Teilnehmer des Abendessen durch Stellen der Bundesregierung, und wenn ja, durch welche Stellen wurde wer informiert (bitte einzeln auflisten)?  37. Wurde die Einladungsliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?  38. Wurde die Zusageliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?  39. Wurde die Liste der Teilnehmer mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?  40. Wurde den Teilnehmern des Abendessens eine Zusageliste übermittelt, und wenn ja, in welcher Form (postalisch, elektronisch etc.)?  41. Wurden die Empfänger der Zusageliste über den vertraulichen Umgang damit belehrt, wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form?  42. Mussten die Empfänger der Zusageliste das Verständnis der Belehrung über die Vertraulichkeit schriftlich zusichern, und wenn nein, warum nicht?  43. Mussten die Empfänger der Zusageliste eine schriftliche Zusage der Einhaltung der Vertraulichkeit abgeben, und wenn nein, warum nicht?  44. Gab es Vorkehrungen dafür, dass die Zusageliste nicht Dritten zugänglich gemacht werden kann, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  45. Wurde sichergestellt, dass die Zusageliste nur von Teilnehmern des Abendessens erhalten und eingesehen werden konnte, und wenn ja, wie?  46. Wurde die Zusageliste an überprüfbar persönliche Postfächer zugestellt oder wurden auch Büro- bzw. Funktionsadressen verwendet?  47. Wie bewertet die Bundesregierung die Übermittlung der Zusageliste an die Teilnehmer des Abendessens vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung des Auswärtigen Amts „eine Nennung der Teilnehmenden […] die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen [kann], in einer sensiblen und hochkomplexen außenpolitischen Situation die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern“?  48. Verfügen die Teilnehmer des Abendessens aufgrund ihrer Kenntnis über den Teilnehmerkreis und der damit verbundenen Fähigkeit, die Teilnehmenden zu nennen, nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr über ein Mittel, die Möglichkeit der Bundesregierung zu beeinträchtigen, die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern, und wenn nein, warum nicht?  49. Wurde im Vorfeld des Abendessens eine Analyse der Gefährdung von Teilnehmern – insbesondere hinsichtlich ihrer körperlichen Unversehrtheit – im Falle der Veröffentlichung ihrer Teilnahme vorgenommen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Stellen?  50. Wurden die Teilnehmer im Vorfeld des Abendessens über mögliche Angriffe auf ihre Ehre oder ihre körperliche Unversehrtheit im Falle der Veröffentlichung ihrer Teilnahme aufgeklärt, wenn ja, durch wen, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?  51. Von welcher Seite wurde die vollkommene Vertraulichkeit erstmals zur Voraussetzung für die Teilnahme an dem Abendessen gemacht – durch das Auswärtige Amt oder durch Teilnehmer?  52. Wie viele Teilnehmer haben im Vorfeld des Abendessens die vollkommene Vertraulichkeit zur Voraussetzung ihrer Teilnahme erklärt?  53. Wann und wie wurde die Zusage der Teilnehmer des Abendessens zur Wahrung der Vertraulichkeit durch welche Stelle eingeholt?  54. Wurden von den Teilnehmern formale und verbindliche Vertraulichkeitszusagen (z. B. Verschwiegenheitserklärungen) eingeholt, wenn ja, wann, durch wen, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?  55. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen mit einer – ggf. eingestuften – Nennung ihrer Namen gegenüber dem Deutschen Bundestag einverstanden sind, und wenn nein, warum nicht?  56. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Erfüllung presserechtlicher Auskunftsersuchen mit der Nennung ihrer Namen einverstanden sind, und wenn nein, warum nicht?  57. Sieht die Bundesregierung in der Veröffentlichung ihrer Teilnahme durch Teilnehmer des Abendessens einen Verstoß gegen Vertraulichkeitszusagen und Vertraulichkeitsvereinbarungen?  58. Hat die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung ihrer Teilnahme durch Teilnehmer des Abendessens veranlasst, und wenn nein, warum nicht?  59. Werden Teilnehmer des Abendessens, die ihre Teilnahme öffentlich gemacht haben, künftig von vergleichbaren Formaten ausgeschlossen, und wenn nein, warum nicht?  60. Sind Stellen des Auswärtigen Amts mit den Teilnehmern, die ihre Teilnahme öffentlich gemacht haben, hinsichtlich der Veröffentlichung in Kontakt getreten, wenn ja, wann und wer, und wenn nein, warum nicht?  61. Wurden Dokumente, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Abendessens durch Stellen der Bundesregierung angefertigt wurden, mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, jeweils welcher Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?  62. Wurde das Abendessen in einem abhörgeschützten oder abhörsicheren Raum gemäß Verschlusssachenanweisung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?  63. Wie viele Personen waren während des Abendessens anwesend und hatten – wenn auch nur temporär – Zugang zum Veranstaltungsraum?  64. Waren alle Personen, die Zugang zum Veranstaltungsraum hatten, sicherheitsüberprüft bzw. wurde deren Vertrauenswürdigkeit in vergleichbarer Weise überprüft, und wenn nein, warum nicht?  65. Waren externe Dienstleister in die Durchführung des Abendessens eingebunden (Personal, Caterer etc.), und wenn ja, fanden diesbezüglich vorab Sicherheitsüberprüfungen statt?  66. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis über den Kreis der eingeladenen Personen?  67. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis über den Kreis der teilnehmenden Personen?  68. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass externe Stellen Kenntnis über den Kreis der teilnehmenden Personen haben?  69. War es den Teilnehmern des Abendessens gestattet, Notizen über den Inhalt der Gespräche anzufertigen, und wenn ja, durften diese im Anschluss mitgenommen werden?  70. Haben Angehörige des Auswärtigen Amts Notizen über den Inhalt der Gespräche im Rahmen des Abendessens erstellt?  71. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt wurden, wurden diese veraktet, und wenn nein, warum nicht?  72. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt wurden, wurden diese mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, mit welchem Geheimhaltungsgrad, und wenn nein, warum nicht?  73. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach dem Abendessen Kontakt zu Teilnehmern des Abendessens, wenn ja, wann, in welcher Form, und aus welchem Anlass?  74. Was war das politische Ziel des Abendessens?  75. Wurde das politische Ziel des Abendessens nach Auffassung der Bundesregierung erreicht?  76. Bewertet die Bundesregierung das Abendessen als Erfolg?  77. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Erkenntnisgewinn für Stellen der Bundesregierung durch das Abendessen, und wenn ja, welchen (bitte die konkreten Fakten, die der Bundesregierung zuvor unbekannt waren, nennen)?  78. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik an dem Abendessen?  79. Wie viele der im Auswärtigen Amt beschäftigten Teilnehmer des Abendessens sind in ihrer täglichen Arbeit für Nahostpolitik zuständig?  80. Welche Kosten entstanden durch das Abendessen insgesamt (bitte detailliert nach den jeweiligen Bereichen – z. B. Essen, Getränke, interner und externer Personaleinsatz, ggf. Hotelleistungen für Teilnehmer, Fahrdienstleistungen etc. – aufschlüsseln)?  81. Erhielten Teilnehmer des Abendessens Kostenerstattungen und bzw. oder Aufwandsentschädigungen, die durch die Teilnahme am Abendessen begründet waren, wenn ja, wer, wofür, und in welcher Höhe (bitte einzeln auflisten)?  82. Aus welchem Haushaltstitel wurden die Kosten des Abendessens – inklusiver aller damit verbundenen Aufwendungen – beglichen?  83. Wann und in welcher Form leitete das Bundeskanzleramt das Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 an welche Stelle im Auswärtigen Amt weiter?  84. Welchen Stellen des Auswärtigen Amts wurde das Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 vorgelegt?  85. Handelt es sich bei dem Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 nach Auffassung der Bundesregierung um einen Eingang bzw. ein Schreiben im Sinne von § 13 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?  86. Handelt es sich bei den politischen sowie verfassungsrechtlichen Fragestellungen und Themen in der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 nach Auffassung der Bundesregierung um Gegenstände von „grundsätzlicher Bedeutung“ im Sinne von § 17 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?  87. Handelt es sich bei der verfassungsrechtlichen Begründung der Nichtnennung der Teilnehmer des Abendessens in der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 um eine abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung, und wenn nein, wie lautet die abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung in dieser Frage?  88. Gibt die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 die Position von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock wieder?  89. Welche Stellen des Auswärtigen Amts und der Bundesregierung insgesamt waren an der Erstellung der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 beteiligt (bitte die konkreten Einheiten bzw. Funktionsbezeichnungen nennen)?  90. Wurden das Bundesministerium der Justiz oder das Bundesministerium des Innern und für Heimat in die Erstellung der rechtlichen Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, eingebunden, wenn ja, welche Stellen in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?  91. Wurden externe Leistungen für die Erstellung der rechtlichen Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, in Anspruch genommen, wenn ja, von wem in welchem Umfang, und zu welchen Kosten?  92. Wurden Prozessvertreter der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts in der verwaltungsgerichtlichen Streitsache hinsichtlich presserechtlicher Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der unterbliebenen Nennung der Teilnehmer (www.welt.de/politik/deutschland/plus254 199486/Baerbock-Das-Dinner-mit-Israelfeinden-und-die-ausbleibende- Antwort-aus-dem-Ministerium.html) im Rahmen der Erstellung der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 durch Stellen des Auswärtigen Amts und bzw. oder der Bundesregierung kontaktiert, wenn ja, durch wen, und in welcher Form?  93. Erfolgte im Rahmen der Erstellung der Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 ein inhaltlicher Abgleich mit Schriftsätzen in der in Frage 92 genannten verwaltungsgerichtlichen Streitsache, wenn ja, durch wen, und in welcher Form?  94. Wurde die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vor Abgang von der Leitungsebene des Auswärtigen Amts gezeichnet, wenn ja, von wem, und wenn nein, warum nicht?  95. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der o. g. verwaltungsgerichtlichen Streitsache kontaktiert oder auf deren entsprechende Kontaktversuche geantwortet, und falls ja, wer, in welcher Form, und zu welchem Zweck?  96. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann und Jürgen Hardt kontaktiert oder auf diesbezügliche Kontaktversuche von Teilnehmern geantwortet, wenn ja, wer, in welcher Form, und zu welchem Zweck?  97. Wann, und in welcher Form erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen „wegen möglicher Weitergabe eingestufter Informationen aus dem Bundestag an Dritte“?  98. Betreffen die genannten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mögliche Weitergaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts, und wenn nein, wie erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis davon?  99. Hält die Bundesregierung den Geheimschutz im Deutschen Bundestag für ausreichend gewährleistet, und wenn nein, warum nicht? 100. Unterlässt die Bundesregierung derzeit die Übermittlung von eingestuften Informationen aufgrund eines unzureichenden Geheimschutzes im Deutschen Bundestag, und wenn ja, bitte die Ressortbereiche sowie die Anzahl der Fälle nennen? 101. Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung seines Geheimschutzes zu ergreifen, wenn ja, wann, und in welcher Form? 102. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Geheimschutzes im Deutschen Bundestag müssten nach Auffassung der Bundesregierung umgesetzt werden, um eine Übermittlung der Namen der Teilnehmer an dem Abendessen zu ermöglichen? 103. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Vertraulichkeitserklärungen durch Stellen der Bundesregierung gegenüber Dritten die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts einschränken können, und wenn ja, welche verfassungsrechtlichen Grundlagen sieht sie hierfür? 104. In den Beziehungen zu welchen Staaten konkret kann nach Auffassung der Bundesregierung „eine Nennung der Teilnehmenden […] die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und hochkomplexen außenpolitischen Situation die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern“? 105. Hinsichtlich welcher Aussagen von Teilnehmern, die ihre Teilnahme selbst öffentlich gemacht haben, könnte es nach Auffassung der Bundesregierung zu „einem Reputationsverlust der Bundesrepublik Deutschland im Ausland kommen“? 106. Wie viele dem Abendessen vergleichbare nichtöffentliche Gesprächsformate mit Vertretern der Zivilgesellschaft fanden in der Amtszeit von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bisher statt (bitte mit Datum, Thema, Teilnehmerzahl und Kosten auflisten)? Berlin, den 6. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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