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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

(insgesamt 105 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

12.02.2025

Aktualisiert

21.02.2025

BT20/1473529.01.2025

Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14735 20. Wahlperiode 29.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Baupolitik, insbesondere ein eigenes Ministerium einzurichten, vereinbart. Die baupolitische Bilanz der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, bleibt nach drei Jahren Ampelkoalition nach Auffassung der Fragesteller ernüchternd und enttäuschend. Wie in nahezu allen Politikfeldern war die Arbeit der Regierung auch hier bei wesentlichen Punkten von Streit und gegenseitiger Blockade geprägt. Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000 Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen, wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen. Schon in der Halbzeitbilanz stellte sich die Bundesbauministerin Klara Geywitz nach Auffassung der Fragesteller überraschend ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von fünf Seiten fanden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag). Die Realität war nach Meinung der Fragesteller schon vor einem Jahr eine andere – und ist es auch heute: Nach drei Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die Lage ist nach Auffassung der Fragesteller weiterhin dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen seit zwei Jahren flächendeckend ein. Im Jahr 2023 waren sie gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Viertel eingebrochen (Destatis, Pressemitteilung Nummer 203 vom 23. Mai 2024) und blieben auch im Jahr 2024 sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (Destatis, Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024). Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung sind gescheitert. Für das Jahr 2024 rechnet die Bundesbauministerin mit nur noch 265 000 fertiggestellten neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/im mobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/ 100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von nur 220 000 neu fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/wahlforderungen-vorg estellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-58727)). Für 2026 schätzt das Münchner ifo Institut, dass die Zahl der neu gebauten Wohnungen mit 175 000 sogar unter die 200 000 abrutschen wird (www.haufe.de/immobilien/entwicklu ng-vermarktung/marktanalysen/studie-ende-des-booms-im-wohnungsbau-in-sic ht_84324_487942.html). Dieser historische Einbruch auf dem Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer Frist vervierfachten Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf hausgemachte Fehler der Bundesregierung zurück. So haben insbesondere die mehrfachen abrupten Förderstopps sowie die nach Ansicht der Fragesteller falsch konzipierten Förderprogramme (siehe Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14511) weder Impulse für mehr Wohnungsbau noch einen Stimmungsumschwung in der Branche ausgelöst. Die Bundesbauministerin wird damit als „Gesicht der Baukrise“ in Erinnerung bleiben (www.spiegel.de/politik/de utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesich t-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3 0-a7bc-5c2d390c94c8). Die Hauptverantwortung aber trägt Bundeskanzler Olaf Scholz, der viel zu lange tatenlos zugesehen hat, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Monat um Monat zuspitzte. Der Baugipfel am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt kam zu spät. Mit dem sogenannten Bau-Turbo, einer in § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Sonderregelung, ist die wesentlichste dort angekündigte Maßnahme aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners bis heute nicht umgesetzt. Die ausgerufene Zeitenwende beim Wohnungsneubau ist damit ausgeblieben. Leidtragende sind die vielen Hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung der 20. Wahlperiode im Hinblick auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, in dieser Zeit 400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen?   2. Wie viele Wohnungen wurden in den einzelnen Jahren der amtierenden Bundesregierung fertiggestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?   3. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den einzelnen Jahren der amtierenden Bundesregierung erteilt?   4. Inwiefern hatten sich die Wohnungsbauziele der Bundesregierung im Laufe der Wahlperiode geändert, wenn sich „die Wohnungsbauziele der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt sind, am Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum orientieren“ (siehe Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10434), dieser Bedarf sich im Laufe der Wahlperiode jedoch nachweislich dramatisch verändert hat (d e.statista.com/statistik/daten/studie/1452146/umfrage/entwicklung-des-w ohnungsmangels-in-deutschland/#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F%20e iner%20Prognose%20des%20Zentralen,bis%20zu%20830.000%20Woh nungen%20fehlen)?   5. Wieso wurden die Wohnungsbauziele der Bundesregierung trotz des gestiegenen Bedarfs nicht korrigiert?   6. Welche zusätzlichen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) hat die Bundesregierung abweichend von den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und in konkreter Reaktion auf die Wohnungsbaukrise ergriffen, und inwiefern haben diese Maßnahmen bereits nachweislich Erfolge gezeigt?   7. Ist das BMWSB der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer Amtszeit genug unternommen hat, um die Wohnungsbaukrise zu beenden?   8. Weshalb bezeichnet die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Wohnungsbau als „stabil“ (www.bmwsb.bund.de/Sha redDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellu ngen.html), wenn zwar die Zahl der fertiggestellten Wohnungen der letzten drei Jahre gleichbleibend bei etwa 300 000 Wohneinheiten lag, gleichzeitig aber der Bedarf an Wohnraum signifikant auf mittlerweile rund 800 000 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/ wohnungsbautaghabeck-zur-wohnungsbaukrise-muessen-noch-ein-bisschen-durchhalten- id70405676.html) angestiegen ist?   9. Wie viele Initiativen (bitte Gesetze und Verordnungen tabellarisch auflisten) aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurden in der 20. Legislaturperiode abschließend erarbeitet, und wie viele sind mittlerweile in Kraft getreten?  10. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau der 20. Wahlperiode, und an welchen konkreten Zahlen lässt sich ein Aufschwung durch die „Rekordsumme“ an finanziellen Mitteln (www.b mwsb.bund.de/SharedDocs/reden/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_h aushaltrede.html) belegen?  11. Wie viele zusätzliche Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau konnten durch die „Rekordsumme“ errichtet werden?  12. Bei wie vielen der 49 430 im sozialen Wohnungsbau geförderten Wohneinheiten im Kalenderjahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pres semitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html) handelt es sich um neu fertiggestellte Wohneinheiten, und wie verhält sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren 2021 bis 2023?  13. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung im sozialen Wohnungsbau pro Wohneinheit bzw. Maßnahme und im Vergleich zu den Vorjahren 2021 bis 2023?  14. Wie hoch war der Anteil der Eigenheimförderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2021 bis 2024?  15. Wie viele Wohnungen befanden sich in den letzten fünf Jahren im Bau (bitte die jeweiligen Jahre tabellarisch darstellen)?  16. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung bezüglich des im Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen, für „Junges Wohnen“ und Wohnen für Auszubildende?  17. Wie viele Wohneinheiten verteilt auf wie viele Projekte wurden im Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ bis heute bundesweit genehmigt, und wie viele Wohneinheiten entfallen dabei auf das Wohnen mit sozialpädagogischer Betreuung?  18. Inwiefern wurde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in der 20. Wahlperiode die Arbeit der Baukostensenkungskommission aus der 19. Wahlperiode fortgesetzt?  19. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser Wahlperiode getroffen, und inwiefern waren diese aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich?  20. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser Wahlperiode getroffen, die sich dabei auf die Vorarbeiten der Baukostensenkungskommission zurückführen lassen?  21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geschaffen, um die Wiederverwertbarkeit von Baustoffen zu verbessern?  22. Wie sieht die Bilanz der Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung der im Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsbeschleunigung vereinbarten Maßnahmen aus?  23. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, mit seriellem Bauen die Kosten für den Wohnungsbau zu senken, durch die Bundesregierung befördert?  24. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung, modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen zu beschleunigen, umgesetzt?  25. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, mit Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu senken, befördert?  26. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, mit Digitalisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu senken, befördert?  27. Warum scheiterte aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes im Bundesrat, und warum ist der Gesetzentwurf nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht im Vermittlungsausschuss behandelt worden, welche negativen Folgen resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus einer Verspätung des Gesetzes?  28. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, mit Entbürokratisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu senken, befördert?  29. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für eine Baugesetzbuch-Novelle (BauGB-Novelle) in den Deutschen Bundestag einzubringen?  30. Ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BauGB-Novelle aus Sicht des BMWSB gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen?  31. Welche negativen Folgen resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus einer Verspätung der Novelle?  32. Was waren die maßgebenden Gründe, den beim Baugipfel im September 2023 angekündigten und noch im Jahre 2023 als Formulierungshilfe den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Bau-Turbo nicht im Kabinett zu beschließen, sondern durch die Fraktionen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringen, was nachweislich gescheitert ist?  33. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung angestoßen, um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren, und wurde aus Sicht der Bundesregierung dieses Ziel erreicht?  34. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik Deutschland bei der Flächeninanspruchnahme hinterlegt, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?  35. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Einführung eines Innenentwicklungsmaßnahmengebietes zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  36. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des erneut eingerichteten Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum?  37. Inwieweit sind die im Bündnis vereinbarten 187 Maßnahmen umgesetzt worden?  38. Welche der 187 Maßnahmen im Bündnis wurden nicht umgesetzt, und was waren die konkreten Gründe, und wie wirkt sich die Nichtumsetzung auf das Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, aus?  39. Was waren die maßgeblichen Gründe, weshalb die Bundesregierung über ein Jahr gebraucht hat, um nach dem entsprechenden grundsätzlichen Beschluss beim Baugipfel im September 2023 eine gesetzgeberische Initiative im Bauvertragsrecht für die zivilrechtliche Ausgestaltung von Verträgen nach dem Gebäudetyp E im Kabinett zu beschließen?  40. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für einen Gebäudetyp E in der laufenden Wahlperiode gescheitert?  41. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern hatte die im Koalitionsvertrag und auch beim Baugipfel am 25. September 2023 vereinbarte flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag), um Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern, zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  42. Welche Gründe waren maßgebend, dass im Kontext von Frage 41 kein Einvernehmen mit den Ländern getroffen werden konnte?  43. Bewertet die Bundesregierung die Änderungen in der Abgabenordnung als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu erfüllen, mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Dynamik in den Wohnungsbau zu bekommen, nachdem sowohl im Koalitionsvertrag als auch noch beim Baugipfel am 25. September 2023 neben Steuervorteilen auch Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen vereinbart waren?  44. Was waren die maßgebenden Gründe dafür, dass die vereinbarten Investitionszuschüsse nicht bereitgestellt wurden?  45. Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vorhergehenden Fragen das Wort „Dynamik“, bzw. mit welchen konkreten Zahlen würde sie in der Zukunft von einer erfolgreichen neuen Wohngemeinnützigkeit sprechen?  46. Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktion innerhalb der etablierten Wohnungswirtschaft auf diese neue Wohngemeinnützigkeit, die laut Koalitionsvertrag ergänzt, aber nicht benachteiligt werden sollte?  47. Inwiefern ist die Bundesregierung dem Ziel, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, in dieser Wahlperiode nähergekommen, und welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen?  48. Inwieweit hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Maßnahmen die Kommunen bei diesem Aufgabenfeld unterstützt?  49. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurden bereits umgesetzt?  50. Wie viele Menschen konnten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit bis Ende 2024 erfolgreich dauerhafte Unterkünfte vermittelt werden, und wie wurden diese Vermittlungen auf Bundes- und Länderebene dokumentiert und evaluiert?  51. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wurden bis Ende der Ampelregierung vollständig umgesetzt, und welche dieser Maßnahmen hatten nachweislich messbare Erfolge bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit?  52. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der zunehmenden Wohnungsarmut unter älteren Menschen entgegenzuwirken, insbesondere im Hinblick auf steigende Mietkosten, barrierefreien Wohnraum und die Anpassung von Förderprogrammen an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft?  53. Was sind die Arbeitsergebnisse des mit dem Aktionsplan zur Wohnungslosigkeit eingerichteten Nationalen Forums Wohnungslosigkeit?  54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen Bahnhofsmissionen und sozialen Einrichtungen zu stärken und dadurch die soziale Infrastruktur an Bahnhöfen zu verbessern?  55. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Modernisierung der TA (Technische Anleitung) Lärm, die an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten angepasst werden sollte, um Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen, warum ist die Änderung noch nicht verabschiedet worden?  56. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Prüfung zur Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung?  57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, damit Barrierefreiheit beim Wohnungsbau stärker Berücksichtigung findet?  58. Zu welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen hat die Behandlung des Themas „Barrierefreier Wohnraum“ im Rahmen der Arbeitsrunden des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik, Bundestagsdrucksache 20/9803)?  59. Welche Beweggründe verleiteten die Bundesregierung dazu, die im Haushalt 2024 noch enthaltenen Mittel für das KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (siehe Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/9803) in Höhe von 150 Mio. Euro für den Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett zu streichen, bzw. wie will die Bundesregierung zukünftig ein kontinuierliches und niedrigschwelliges Förderprogramm für barrierefreies Bauen ermöglichen?  60. Wie ist im Zusammenhang mit den Fragen 52 bis 54 der Umsetzungsstand der im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Reformierung der Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der rechtlich maßgeblichen Landesbauordnungen (siehe Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/9803)?  61. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um einen im Koalitionsvertrag angekündigten Bau-, Wohnkosten und Klimacheck einzuführen?  62. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Kommunen dabei zu helfen, Potenzialflächenregister einzuführen?  63. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um Kommunen die Ausweisung von Bauland im Innenbereich zu erleichtern?  64. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen Maßnahmen erleichtert Bauland im Innenbereich ausgewiesen werden?  65. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um Kommunen die Ausweisung von Bauland im Außenbereich zu erleichtern?  66. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen Maßnahmen erleichtert Bauland im Außenbereich ausgewiesen werden?  67. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um jenseits der Regelung des § 35 Absatz 4 BauGB im Außenbereich die Umnutzung bestehender Gebäude gewerblicher Nutzung (zum Beispiel ehemalige Restaurants, Apotheken, Tante-Emma-Läden) in Wohnraum zu erleichtern?  68. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen, insbesondere in ländlichen Räumen vorhandenen Leerstand an Wohnungsimmobilien zu aktivieren, um so Mietwohnungsmärkte in Ballungszentren zu entlasten, und waren diese Maßnahmen erfolgreich?  69. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  70. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Bauforschung zu stärken?  71. Wie ist der Sachstand bei der Einrichtung des Bauforschungszentrums LAB (Living Art of Building), und wann ist seine formale Gründung geplant?  72. Welche Schritte hat das BMWSB für die Finalisierung des Gestaltungswettbewerbs für den Neubau der Bauakademie bereits unternommen, und wie ist der weitere Zeitplan?  73. Welche Maßnahmen wurden angestoßen, die „innovativen Materialien, Technologien und Start-ups den Markteintritt und Zulassungen“ erleichtert haben?  74. Welche konkreten Maßnahmen wurden angestoßen, um die Grundlagen zu schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist?  75. Welche Gründe waren maßgebend, dass die Bundesregierung den digitalen Gebäuderessourcenpass bis heute nicht eingeführt hat?  76. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  77. Wieso hat die Bundesregierung bis weit in das Jahr 2024 hinein gebraucht, um eine Reform des Vergaberechts auf den Weg zu bringen?  78. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für ein Vergabetransformationsgesetz in der laufenden Wahlperiode gescheitert?  79. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Reform der Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die Anpassung von Leistungsbildern zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  80. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines echten Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG (Wohneigentumsgesetz)- Verwalter zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?  81. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung und Entbürokratisierung der vorhandenen Fördermaßnahmen im Bereich des Städtebaus umgesetzt?  82. Was hat die in der Absichtserklärung zum Fernwärmegipfel der Bundesregierung am 12. Juni 2023 unter Ziffer 2 festgehaltene, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorzunehmende Prüfung des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Wärmelieferverordnung ergeben, die zum Ziel hat, in der aktuellen Vorschrift wahrgenommene Hemmnisse für den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze abzubauen und „diese Regelungen zukunftsgerichtet unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass sowohl der Fernwärmeausbau vorangebracht als auch der Mieterschutz gewahrt wird“, und – sofern diese Prüfung trotz mehrfacher Nachfrage durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/10665 und Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 20/11833) noch immer nicht abgeschlossen ist – womit erklärt die Bundesregierung, dass es ihr in über 18 Monaten nicht gelungen ist, ein Ergebnis dieser Prüfung vorzulegen?  83. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vorgesehene Eingliederung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in die Wege geleitet, und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand dieses Vorhabens?  84. Wie viele Wohnungen hat die BImA im Jahr 2024, im Rahmen ihrer Ausrichtung auf die wohnungsbaupolitischen Ziele der Bundesregierung, fertiggestellt?  85. Die Fertigstellung welcher Anzahl von Wohnungen durch die BImA ist für die nächsten Jahre aktuell vorgesehen?  86. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der BImA „mehr Freiheiten zu verschaffen und ihr die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen“ – ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung in ausreichendem Maße gelungen?  87. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden, wie wirken diese sich künftig auf die Entwicklung der Zahlen der BImA bei der Fertigstellung von Wohnungen aus?  88. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden, wie viele zusätzliche Wohneinheiten konnten dadurch in der laufenden Wahlperiode geschaffen werden?  89. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA nicht (ausreichend) geschaffen wurden, was waren die Gründe dafür, und wie plant die Bundesregierung dann aktuell, die Möglichkeiten der BImA für die Fertigstellung einer größeren Zahl von Wohnungen zu verbessern?  90. Hat die BImA aktuell ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, um die Anzahl der von ihr fertiggestellten Wohnungen in den nächsten Jahren signifikant zu steigern?  91. Wenn diese Ressourcen zur Steigerung der Fertigstellungszahlen aktuell nicht vorhanden sind, wie möchte die Bundesregierung die BImA bei der Stärkung dieser Ressourcen unterstützen, und welche Maßnahmen wurden dafür eingeleitet?  92. Wie haben sich die Zahlen beim Leerstand von Wohnungen im Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?  93. Wie haben sich die Zahlen der Sanierungsquote bei Wohnungen im Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?  94. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die BImA bei der Reduzierung des Leerstandes bei ihren Wohnungen und der Erhöhung der Sanierungsquote zu unterstützen?  95. Haben diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung zu zufriedenstellenden Verbesserungen geführt?  96. Wenn diese Maßnahmen noch nicht zu zufriedenstellenden Verbesserungen geführt haben, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aktuell zusätzlich, um die BImA zu unterstützen?  97. Durch welche konkreten Maßnahmen ist der Bundesbau seiner im Koalitionsvertrag skizzierten Vorbildstellung bei der Digitalisierung sowie bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen gerecht geworden?  98. Was hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Machbarkeitsstudie ergeben, mit der untersucht werden sollte, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist?  99. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung von BIM (Building Information Modeling) Deutschland vorangetrieben? 100. Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung des BIM-Portals des Bundes auch im Lichte der Zielsetzung, mit dem BIM-Portal Unternehmen und öffentlicher Hand bei der Digitalisierung ihrer Bauvorhaben zu helfen? 101. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Einrichtung eines im Koalitionsvertrag vereinbarten Smart-City-Kompetenzzentrums fortgeschritten? 102. Wie wurde die Aus- und Weiterbildung im Bereich Smart Cities weiterentwickelt, und welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung auf Basis der im Frühjahr 2024 durch involvierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelten Schulungsbedarfe für Projektteams im Bereich Smart Cities (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/11134) in der fachlichen Beratung zu verzeichnen? 103. Ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mittlerweile im Hinblick auf Stellenbesetzungen vollständig abgeschlossen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Welche Referate und Unterabteilungen sind besonders betroffen? 104. Hat das BMWSB Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw. Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene im BMWSB seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode vornehmen? a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen? b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw. Unterabteilungen neu geschaffen? c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen? 105. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im BMWSB auf Anforderung der Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und der Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt? b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter Bezugnahme des Hintergrundes benennen)? c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag gegeben? d) Welche Kosten sind dem BMWSB für die Beauftragung von Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden? Berlin, den 28. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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