Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
(insgesamt 211 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
14.02.2025
Aktualisiert
25.02.2025
BT20/1482230.01.2025
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14822
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung
Vor gut drei Jahren übernahm die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gebildete Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz
die Geschicke unseres Landes. Nach Bewertung der Fragesteller hat die selbst
ernannte „Fortschrittskoalition“ Dissense zwischen den Koalitionspartnern
öffentlich breitgetreten und Vorhaben scheiterten oft im Entwurfsstadium. Viele
Ankündigungen blieben auf der Strecke. Streit war das bestimmende Element
dieser Bundesregierung. Schließlich endete die Koalition vorzeitig (vgl. www.t
agesschau.de/inland/ampel-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com).
Auch im Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) wird das Scheitern der Regierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP deutlich. Zunächst wurde nach Ansicht der Fragesteller die
Reputation Deutschlands und seiner Bundeswehr durch Christine Lambrecht als
Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt schwer beschädigt. Ihre vielen
Fehltritte und ihr mangelndes Engagement für Deutschlands Rolle in der
Zeitenwende prägten nach Ansicht der Fragesteller die kurze Amtszeit, die nach
einem unsensiblen und äußerst unpassenden Silvestervideo nach harscher
öffentlicher Kritik zum 19. Januar 2023 endete.
Ihr folgte der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius. Seine
geäußerten Absichten, sich für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr einzusetzen,
in Litauen eine Kampftruppenbrigade zu stationieren, Strukturen zu verbessern
und Prozesse zu beschleunigen, waren – insofern sie ernst gemeint waren –
richtig und wurden auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag ausdrücklich unterstützt.
Gleichzeitig ist die tatsächliche Bilanz unter seiner Führung jedoch
ernüchternd: Boris Pistorius hat es nach Ansicht der Fragesteller in seiner Amtszeit
nicht geschafft, die proklamierte Zeitenwende mit Leben zu füllen. Der
Verteidigungshaushalt konnte jenseits des Sondervermögens nicht signifikant erhöht
werden. Seine öffentlich vorgetragenen haushälterischen Mehrforderungen
wurden in der Bundesregierung abgewiesen. Nach Verausgabung des
Sondervermögens Bundeswehr droht aufgrund nicht erfolgter Haushaltsplanungen
sogar eine Finanzierungslücke von mindestens 30 Mrd. Euro zum Zwei-Prozent-
NATO-Ziel, die Bundeswehr blieb und bleibt unterfinanziert und kann die
NATO-Forderungen nicht vollständig erfüllen. Die mehrfach medienwirksam
verkündeten hohen Ambitionen wurden nach Bewertung der Fragesteller fast
durchgängig nicht erreicht. Prominentes Beispiel ist das Scheitern der
Einführung eines Wehrdienstes, der für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr
besonders wichtig wäre. Das Leuchtturmprojekt des BMVg, die Brigade in
Litauen, wird trotz größter Bedrohung der NATO-Ostflanke frühestens Ende 2027
einsatzbereit sein; wenn überhaupt. Und auch beim Rest der Bundeswehr sieht
es mit Blick auf die Einsatzbereitschaft nicht besser aus. Die nach Bewertung
der Fragesteller richtige, aber immer zu zaghafte und zaudernde Abgabe von
Material zur Unterstützung der Ukraine hat aufgrund verspäteter
Nachbeschaffungen die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sogar verringert. Eine
Strukturreform des BMVg und des nachgeordneten Bereiches wurde zum Selbstzweck,
eine Reform der Reform willen, denn im BMVg hat sie weder zu
Effizienzgewinnen noch zur Einsparung von Dienstposten geführt – Vergleichbares droht
für die Bundeswehrreform, welche in den wesentlichen Fragen weiterhin mehr
Fragen als Antworten bietet und keine Stärkung der Streitkräfte erkennen lässt.
Genau diese Fragen blieben nach Bewertung der Fragesteller auch zu oft im
Fragewesen des Parlaments unbeantwortet. In der durch die Geschäftsordnung
vorgegebenen Frist hat das BMVg nach eigener Auswertung lediglich bei
5 Prozent der Kleinen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion geantwortet. Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit von Kleinen Anfragen der CDU/CSU-
Fraktion betrug 32 Tage und war damit mehr als doppelt so lang wie der in der
Geschäftsordnung vorgegebene Zeitrahmen.
Folglich sehen nicht nur die Fragesteller im Deutschen Bundestag eine
gescheiterte Verteidigungspolitik, sondern auch eine Vielzahl von Experten. Prominent
spricht der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V., André
Wüstner, am 27. Dezember 2024 davon, dass zwar viel passiert sei, aber
gemessen an der Bedrohungslage sei es zu wenig, und man sei zu langsam. „Und
deswegen hoffe ich auf eine neue Bundesregierung mit einer neuen Dynamik in
vielen Politikfeldern, aber insbesondere in der Sicherheitspolitik.“ Es müsse
mehr investiert, schneller Material beschafft werden – und es brauche neue
personelle Konzepte. „Wir haben massive Probleme in der Personalgewinnung
und -bindung, nicht nur bezogen auf die aktuelle Lage, sondern auch, was die
Reserve anbelangt“, sagte André Wüstner. „Wenn das nicht klappt, bis 2029
wirklich verteidigungsfähig zu werden, dann kann es schlimmstenfalls sein,
dass wir Beobachter schrecklicher Ereignisse werden“ (vgl. www.zdf.de/nachri
chten-sendungen/zdf-morgenmagazin/andre-wuestner-zur-lage-der-bundesweh
r-100.html).
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen ist es deshalb zum Ende der
aktuellen Wahlperiode angebracht, auch von der Bundesregierung eine
Einschätzung der Arbeitsergebnisse des Bundesministeriums der Verteidigung und ganz
besonders ihres Bundesministers Boris Pistorius zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur fairen Lastenteilung
(vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-natio
nale-sicherheitsstrategie-5636234) in der NATO ausgestaltet (bitte
konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
2. Wie werden die rund 10 Prozent der militärischen Fähigkeiten, die
Deutschland dem Bündnis zur Verfügung stellt, bereitgestellt, oder wie
soll diese Beistellung erreicht werden?
3. Wie teilen sich die Verteidigungsausgaben in den vergangenen Jahren
dieser Wahlperiode und im geplanten Finanzrahmen bis 2028 nach
NATO-Kriterien auf (bitte einzelplanscharf angeben)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die materielle Einsatzbereitschaft?
5. Stellt sich die materielle Einsatzbereitschaft, wie im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden:
Koalitionsvertrag) vereinbart, besser als zu Beginn der Wahlperiode dar?
6. Wie hat sich die personelle Einsatzbereitschaft in den Jahren dieser
Wahlperiode entwickelt, und welche Finanzmittel wurden dafür
aufgewendet?
7. Sind diese Antworten geeignet, die im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarungen zur Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft zu
erreichen?
8. Wo bestehen in den Bereichen Personal, Ausrüstung und Infrastruktur
die größten Investitionsbedarfe?
9. Welche konkreten Fortschritte hat das BMVg, wie im Koalitionsvertrag
aufgeführt, zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich
der Verteidigung erreicht?
10. Wie hat die Bundesregierung den europäischen Pfeiler in der NATO
gestärkt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO
und EU eingesetzt?
11. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte
nationale Rüstungsexportkontrollgesetz in dieser Wahlperiode noch auf den
Weg bringen, und wenn nein, warum nicht?
12. Was sind die strategischen Schwerpunkte des BMVg im Bereich der
Beschaffung?
13. Inwieweit fand nach dem 8. Dezember 2021 eine Veränderung
vorheriger strategischer Schwerpunkte im Bereich Beschaffung statt (bitte
konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)?
14. Inwieweit erfolgte eine nochmalige Anpassung der
Beschaffungsschwerpunkte nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges ab 24. Februar
2022 (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen), und wenn
keine Anpassung erfolgte, warum nicht?
15. Wie erfolgte eine weitere Anpassung der Beschaffungsschwerpunkte im
Hinblick auf die laufenden Erkenntnisse des fast drei Jahre andauernden
Krieges in der Ukraine (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse
aufführen)?
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Beschaffungswesen der
Bundeswehr und seiner Strukturen verändert?
17. Haben diese Veränderungen zu einer Beschleunigung der
Beschaffungsvorhaben geführt (bitte anhand konkreter Indikatoren belegen)?
18. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf mehr europäische
Rüstungskooperation konnte durch die Einrichtung der nationalen Kontaktstelle in
Bonn erzielt werden (bitte konkrete Ergebnisse auflisten)?
19. Welche Planungen bestehen, um eine an die Erfahrungen des Ukraine-
Krieges angepasste Reserve mit Großgerät und Mengenverbrauchsgütern
bis 2030 zu beschaffen und vorzuhalten?
20. Bei welchen Projekten greift das BMVg auf die Expertise der
Organisation für gemeinsame Rüstungskooperation (OCCAR) und der European
Defence Agency (EDA) zu, besteht hier aus Sicht des BMVg mehr
Kooperationspotenzial?
21. In welchem Umfang und bei wie vielen bzw. welchen
Beschaffungsvorhaben konnten aus dem Europäischen Verteidigungsfonds Mittel
verfügbar gemacht werden?
22. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg auf den Prüfstand
gestellt (bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
23. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg außer Kraft gesetzt
(bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)?
24. Wie viele dieser außer Kraft gesetzten untergesetzliche Regelungen bzw.
Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des
BMVg durch andere Maßnahmen (Handlungsanweisungen,
Ausführungsbestimmungen u. ä.) ersetzt?
25. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in
dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg neu erlassen?
26. Welche weiteren Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau im GB
BMVg mit welchen Ergebnissen ergriffen?
27. Welche Ergebnisse kann das BMVg beim Modernisierungs- und
Digitalisierungsprozess in dieser Wahlperiode vorweisen?
28. Wie wurde der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess dem
Parlament kommuniziert?
29. Welche Veränderungen wurden im Fähigkeitsprofil aufgrund der
veränderten Bedrohungslage und der damit einhergehenden Anpassung von
Auftrag und Aufgaben in der 20. Wahlperiode abgeleitet?
30. Welche neuen NATO-Forderungen sind in dieser Wahlperiode an
Deutschland und die Bundeswehr gestellt worden?
31. Sind diese neuen Forderungen vollständig im Fähigkeitsprofil
abgebildet, und welche Ressourcen (personell, materiell, infrastrukturell und
haushälterisch) sind dafür zusätzlich nötig?
32. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den neuen NATO-
Forderungen hinsichtlich der U-Boote, auf die sich der Bundesminister
der Verteidigung beim Werben für die parlamentarische Billigung für die
Beschaffung der Boote der Klasse U 212CD berief?
33. Sind diese Forderungen bereits zuvor Gegenstand von regelmäßigen
Beratungen in der NATO, wie etwa den Treffen der National Armaments
Directors oder der Chiefs of Defence unter Leitung des Chairman of the
Military Committee, gewesen?
34. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, das Parlament
über die neuen NATO-Forderungen zu informieren, sodass der Deutsche
Bundestag seinen Kontrollaufgaben und seiner Verantwortung als
Haushaltsgeber nachkommen kann?
35. Sind die Strukturen der Bundeswehr mit dem Ziel einer erhöhten
Einsatzbereitschaft effektiver und effizienter gestaltet worden?
36. Wo gibt es weiterhin Anpassungsbedarf oder Handlungsoptionen bei den
Strukturen der Bundeswehr?
37. Inwieweit wurde im Geschäftsbereich BMVg die Modernisierung der
Infrastruktur beschleunigt (bitte anhand von Kennzahlen die
Beschleunigung nachweisen)?
38. Wie viel wurde in den Jahren dieser Wahlperiode in die Modernisierung
der Infrastruktur investiert?
39. Wie viele dieser Investitionen waren bereits vor dem 8. Dezember 2021
geplant?
40. Welche Veränderungen gab es in der laufenden Wahlperiode hinsichtlich
der Materialverantwortung und Nutzung?
41. Welche Effekte haben diese Veränderungen?
42. Inwieweit besteht weiterhin Anpassungsbedarf hinsichtlich der
Materialverantwortung und Nutzung?
43. In welchen Bereichen wurde die rüstungstechnische Zusammenarbeit in
Europa gestärkt (bitte konkrete hochwertige Kooperationsprojekte
benennen)?
44. Welche Planungen, Projekte und Regelungen hat die Bundesregierung
unternommen, um den umfassenden Wissenserhalt deutscher
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich der anerkannten
Schlüsseltechnologien, künftig sicherzustellen?
45. Welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Wahlperiode ergriffen,
um kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, besser
am Wettbewerb teilzunehmen?
46. Wie ist die Bilanz dieser Maßnahmen (bitte Erfolg anhand Indikatoren
nachweisen)?
47. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung auf Basis welcher
strategischen Überlegungen für den Einsatz von Forschungs- und
Entwicklungsmitteln gesetzt?
48. Wie wurden diese mit Partnern und auf europäischer Ebene
synchronisiert?
49. Was sind die jeweils zehn größten Forschungs- und
Entwicklungsprojekte der Jahre 2022, 2023 und 2024?
50. Wie entwickelte sich der Forschungs- und Entwicklungsetat in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 (bitte jahresscharf und gegliedert nach
Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr aufschlüsseln)?
51. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass bei
kriegerischen Auseinandersetzungen der Einsatz von bewaffneten
Drohnen wie beispielsweise sog. Kamikazedrohnen bzw. Loitering
Ammunition entscheidend für den Erfolg auf dem Schlachtfeld sein wird?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Beteuerns der Kriegstüchtigkeit nicht solche Drohnen in großer
Stückzahl beschafft?
52. Wie viele Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
53. Wie viele bewaffnete Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach
Größenordnung aufschlüsseln)?
54. Wie viele dieser im Besitz befindlichen Drohnen wurden nach dem
24. Februar 2022 (Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine) in
Auftrag gegeben?
55. Wie viele Drohnen wurden seit dem Kriegsbeginn in Auftrag gegeben,
die noch nicht zugelaufen sind?
56. Wie viele Drohnen werden davon bewaffnet sein, und um welche
Bewaffnungen handelt es sich?
57. Wie viele Drohnen werden bewaffnungsfähig sein?
58. Bis wann soll die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/13335 beauftragte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Klärung der Frage, ob Bedarfe an Klein- und Kleinstdrohnen
sowie deren Abwehr im Rahmen einer Dienstleistung durch
bundeseigene Gesellschaft abgedeckt werden können, abgeschlossen sein?
59. Welche konzeptionellen Anpassungen für Soldatinnen und Soldaten
wurden für Einsätze und in der Ausbildung zum Umgang mit Drohnen
und der Drohnenabwehr vorgenommen?
60. Wie ist die Bilanz der „ehrgeizigen Cybersicherheitspolitik“ in der die
Bundeswehr gemäß Koalitionsvertrag in die Lage versetzt werden sollte,
„im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und
Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen“?
61. In welchen der in Frage 60 erfragten Bereichen plant das BMVg weitere
Maßnahmen, welche Voraussetzungen sind hierfür noch zu schaffen?
62. Inwieweit wurde die Bundeswehr demografiefest gemacht (bitte anhand
vergleichbarer Indikatoren belegen)?
63. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der
Bundeswehr wurden seit dem 8. Dezember 2021 eingeführt, und welche
positiven Auswirkungen haben diese auf den Personalkörper der
Bundeswehr geschaffen?
64. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Übergang von Soldaten
auf Zeit in die Wehrverwaltung erleichtert bzw. in die freie Wirtschaft
verbessert?
65. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde die Innere Führung gestärkt?
66. Inwieweit haben diese Maßnahmen zu Veränderungen im
(Melde-)Aufkommen zur inneren und sozialen Lage geführt?
67. Aus welchen Gründen hat der Generalinspekteur die Ergänzungen zum
Traditionserlass der Bundeswehr kurz nach Erscheinen wieder außer
Kraft gesetzt, und was war die ursprüngliche Absicht für die
Ergänzungen, werden diese nunmehr überarbeitet?
68. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Unterstützung einer starken
Reserve ergriffen?
69. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
70. Für welche Auslandseinsätze der Bundeswehr hat die Bundesregierung –
wie im Koalitionsvertrag angekündigt – eine Exit-Strategie erarbeitet?
71. Wann wird die Bundeswehr die gemäß NATO-Vorgaben vorgesehenen
Bevorratungsmengen bei Munition für einen 30-Tage-Vorrat erreichen
(bitte die Munitionstypen nach Beschaffungsvorlagen, Zuläufen,
geplanten Zuläufen und fehlbezogen auf den 30-Tage-Vorrat aufschlüsseln)?
72. Wie hat sich die Depotkapazität für Munition seit dem Ausbruch des
Krieges in der Ukraine verändert?
73. Welche weitere Steigerung der Depotkapazitäten ist für wann geplant?
74. Inwieweit spiegeln die Depotkapazitäten
a) die vertraglich fixierten Munitionsbeschaffungen wider?
b) die notwendigen Kapazitäten bei Vollausstattung wider?
75. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser
Wahlperiode mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik noch zu
verabschieden?
76. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesminister Boris Pistorius in
seinem eigenen Haus und im Geschäftsbereich des BMVg veranlasst,
um hybrider Gefahr zu begegnen?
77. Ist das Hybrid Centre of Excellence (CoE) eng und umfassend in die
konkreten Maßnahmen eingebunden?
78. Werden Angehörige des GB BMVg, die durch Verwendungen
umfassende Expertise im CoE aufgebaut haben, bei Rückkehr in den GB
entsprechend eingesetzt?
79. Welche konkreten Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen sind
im Geschäftsbereich vollständig umgesetzt worden, und wie bewertet
das BMVg den Erfolg dieser Maßnahmen?
80. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wurden initiiert, um die
Bundeswehr bereits vor Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls
ausreichend handlungsfähig zu machen?
81. Wurde dadurch eine Resilienzsteigerung erreicht?
a) Wenn ja, wodurch drückt sich diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
82. Welche weiteren Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen sind geplant
(bitte mit Zeitlinien darstellen)?
83. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg ressortübergreifend
eingebracht und umgesetzt?
84. Wie viele Sabotagefälle, unbefugte Eindringversuche und
Spionageverdachtsfälle haben sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zugetragen?
85. Welche Folgen haben sich daraus ergeben und wie wurden Wach- und
Sicherungskonzepte von militärischen Liegenschaften angepasst?
86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die zunehmende Anzahl an Drohnenüberflügen über militärische
Liegenschaften, verteidigungswichtiger Infrastruktur und kritischer
Infrastruktur seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu unterbinden?
87. Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung in der aktuellen
Wahlperiode in der Regel reaktiv, nur nach Aufforderungen oder trotz
Aufforderungen gar nicht den Informations- und Kontrollbedarf der
Legislative wie beispielsweise in den Fällen der Operativen Leitlinien
Streitkräfte, Eindring- und Sabotageversuche, Beschuss in der Ostsee
und im Roten Meer oder das Einsatzkonzept Drohnen unterstützt?
88. Wie erklärt die Bundesregierung die langen, in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführten Bearbeitungszeiten von Kleinen Anfragen?
89. Welche Konsequenzen hat die aktuelle vorläufige Haushaltsführung,
deren Ende aufgrund unklarer Zeitlinien hinsichtlich der Verabschiedung
eines Bundeshaushalts 2025 nicht absehbar ist, für den Einzelplan 14
sowie das Sondervermögen Bundeswehr (bitte ausführlich erläutern und
nach allen wesentlichen Ausgabenblöcken des Verteidigungshaushaltes
wie z. B. Beschaffungsmaßnahmen, Forschung & Entwicklung etc.
differenzieren)?
90. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die
Plafondhöhe des Einzelplans 14 im Regierungsentwurf eines Bundeshaushaltes
2025 im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 kaufkraftbereinigt
gesunken ist?
a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe, weshalb die
Bundesregierung eine kaufkraftbezogene Absenkung des Einzelplans 14 im
Vergleich der genannten Jahre vorsah?
b) Wenn nein, wie hoch ist laut Auffassung der Bundesregierung die
inflationsbereinigte Erhöhung des Einzelplans 14 im Vergleich der
beiden genannten Jahre (bitte unter Darlegung der verwendeten Werte
für die Berechnung aufführen)?
91. Warum kündigt der Bundesminister der Verteidigung öffentlich an, dass
Deutschland in den kommenden Jahren „deutlich mehr als zwei Prozent
[seiner Wirtschaftsleistung für Verteidigung] ausgeben“ (vgl. www.wel
t.de/debatte/kommentare/article254866636/Boris-Pistorius-Wir-brauche
n-eine-kriegstuechtige-Bundeswehr.html ) wird, obwohl dies weder im
Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 noch im Finanzplan
bis 2028 hinterlegt ist?
92. Welche Finanzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um den
Verteidigungshaushalt auskömmlich zu finanzieren, und wenn die
Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, warum liegen der
Bundesregierung entsprechende Kenntnisse nicht vor, wenngleich der
Bundesminister der Verteidigung (vgl. Frage 91) öffentlich
entsprechende Äußerungen tätigt?
93. Entspricht die Planung des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltes
2025 sowie eines Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der Planung
für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Bundeswehr der
Vorgabe, dass im Durchschnitt von maximal fünf Jahren ab dem
Haushaltsjahr 2022 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der
aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-
Kriterien bereitgestellt werden müssen (vgl. § 1 Absatz 2 des
Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes – BwFinS-
VermG), und wenn nein, wie hoch ist auf Basis des Regierungsentwurfs
eines Bundeshaushaltes 2025 sowie des Finanzplans bis 2028 in
Verbindung mit der Planung für einen Wirtschaftsplan 2025 des
Sondervermögens Bundeswehr die haushalterische Lücke, die zur Einhaltung der
genannten Vorgabe geschlossen werden müsste (bitte jahresscharf
angeben)?
94. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen in
den Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um
das aktuell gültige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollständig
umzusetzen, und wenn die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten
kann, warum liegen keine entsprechenden Daten vor?
95. Warum kann das Bundesministerium der Verteidigung, die seitens des
Bundesministers der Verteidigung im Rahmen der Aufstellung eines
Regierungsentwurfs für einen Bundeshaushalt 2025 geforderte
Plafonderhöhung von rund 5,2 Mrd. Euro nicht bedarfsbezogen begründen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 20/12913)?
96. Welche Haushaltsmittel waren in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen veranschlagt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
97. Wie hoch war der prozentuale Anteil der in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen im Einzelplan 14 veranschlagten
Haushaltsmittel im Vergleich zur Plafondhöhe?
98. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 für
militärische Beschaffungen getätigt (bitte jeweils die Gesamtsumme
jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen
Bundeswehr differenzieren)?
99. Wie hoch war in den Jahren 2022 bis 2024 die Differenz zwischen
veranschlagten und verausgabten Mitteln für militärische Beschaffungen
(bitte jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach
Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)?
100. Was sind die Gründe (bitte alle wesentlichen Gründe aufführen) für die
Differenz zwischen veranschlagten und verausgaben Mitteln für
militärische Beschaffung in den Jahren 2022 bis 2024, und welche Maßnahmen
(bitte alle wesentlichen Maßnahmen nennen) hat das Bundesministerium
der Verteidigung seit 2022 ergriffen, um diese Differenz zu minimieren?
101. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 geleisteten
Vorauszahlungen – unter weitestmöglichem Verständnis von Vorauszahlungen im
Sinne von Zahlungen, die mit keiner konkreten Gegenleistung
unmittelbar verbunden sind; etwa Zahlungen, die unter § 56 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) fallen, aber auch sonstige, nicht unter § 56 BHO zu
subsumierende Zahlungen mit einem Vorauszahlungscharakter; unter
anderem auch Initial Deposits im Rahmen von FMS-Verfahren (FMS:
Foreign Military Sales, deutsch: ausländische Militärverkäufe) – im
Bereich von militärischen Beschaffungen sowie Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben (bitte jahresscharf differenzieren und die Gesamtsumme,
diese jeweils auf Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr
aufgeteilt, angeben)?
102. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 vom Bundeshaushalt
bzw. dem Sondervermögen Bundeswehr vereinnahmten
Verzinsungserträge aus geleisteten Vorauszahlungen (vgl. Frage 101; bitte jahresscharf
angeben)?
103. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren bei Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 gesperrt (bitte
kapitel- und wertigkeitsscharf angeben)?
104. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts
2024 waren zum Jahresende 2024 gesperrt (bitte kapitel- und
wertigkeitsscharf angeben)?
105. Wurden im Bundeshaushalt 2024 zivile Planstellen in militärische
Planstellen umgewandelt, und wenn ja, in welcher Wertigkeit sind
entsprechende zivile Planstellen weggefallen, und welche zivilen Dienstposten
sind gestrichen worden?
106. Wie stellt sich der tatsächliche Mittelabfluss zur Erreichung des Zwei-
Prozent-Ziels der NATO im Jahr 2024 im Vergleich zu den an die NATO
übermittelten Planzahlen dar?
107. Welche NATO-Quote hat Deutschland nach den aktuellen Berechnungen
der Bundesregierung für 2024 erreicht?
108. Bis wann plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen
des Generalinspekteurs der Bundeswehr (vgl. www.faz.net/aktuell/politi
k/inland/bundeswehr-generalinspekteur-russland-kann-nato-in-fuenf-jahr
en-angreifen-19818319.html), Deutschland müsse 2029 bereit sein,
einen russischen Angriff abzuwehren, das Ziel des militärischen
Personalumfangs der Bundeswehr von 203 000 Soldatinnen und Soldaten zu
erreichen (bitte das Jahr angeben)?
109. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember
2021 unternommen, um dieses Ziel bis zu diesem Jahr zu erreichen?
110. Was sind die Schritte, die das Personalboard in den vergangenen drei
Jahren diesbezüglich vorgeschlagen hat, und wenn es keine gibt, warum
nicht?
111. Wie hat sich der militärische Personalumfang der Bundeswehr seit
Beginn dieser Legislatur entwickelt (bitte jahresscharf sowie nach
Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehrdienstleistenden
aufschlüsseln)?
112. Wann werden die ersten „Freiwillig Wehrdienstleistenden“ den von
Bundesminister Boris Pistorius geplanten „Neuen Wehrdienst“ antreten?
113. Soll von Beginn der Einführung des „Neuen Wehrdienstes“, der sich auf
Artikel 12a des Grundgesetzes (GG) abstützt, auch die Möglichkeit zur
Ableistung des Dienstes in den in Artikel 12a Absatz 1 GG genannten,
dem Wehrdienst gleichgestellten Organisationen möglich sein?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit fand bei der Vorbereitung des „Neuen
Wehrdienstes“ eine Absprache mit den in Artikel 12a Absatz 1 GG
genannten Organisationen statt?
114. Soll die Bereitschaft zum Dienst in diesen Organisationen ebenfalls in
dem Fragebogen abgefragt werden, und wenn nein, warum nicht?
115. Welche Kosten wird der von Bundesminister Boris Pistorius geplante
„Neue Wehrdienst“ pro Jahr verursachen?
a) Welchem Kapitel des Einzelplans 14 des Bundeshaushalts werden
diese Kosten zugeordnet?
b) Wie wurden diese Kosten in den durch die Bundesregierung
geplanten Bundeshaushalt 2025 eingebracht?
116. Hält die Bundesregierung die Einbringung des „Artikelgesetzes
Zeitenwende“ erst rund anderthalb Jahre nach der Absichtserklärung der
Stationierung der Brigade Litauen vor dem Hintergrund der Zeitenwende
für zeitlich angemessen, wie begründet die Bundesregierung diese
Bewertung?
117. Im Referentenentwurf des Artikelgesetzes fanden sich noch Regelungen
zur Aufhebung von Hinzuverdienstmöglichkeiten – wer verhinderte die
Aufnahme in den im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf?
118. Wie sieht das Fähigkeitsprofil der Brigade Litauen in der Zielstruktur
aus, und welche Fähigkeitslücken werden zum Stichtag 1. Januar 2027
zu verzeichnen sein?
119. Wie ist der konkrete Stand bei der personellen und materiellen
Aufstellung der designierten Verbände und Einheiten für die Brigade Litauen?
120. Welche besonderen Herausforderungen sind bei der Aufstellung schon
jetzt zu erkennen?
121. Welche und Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Herausforderungen
anzugehen?
122. Welche Gründe führten dazu, die Brigade nicht mit rotierenden
Verbänden zu befüllen?
123. Welche finanziellen Spielräume hat die Bundesregierung für
Beschaffungen aufgrund der neuen NATO-Forderungen insbesondere bei
Beschaffungsvorhaben für die Dimensionen Cyber, Space und Land
vorgehalten?
124. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um im Falle eines Einsatzes der Brigade diese durchgehend
mit den notwendigen Versorgungsgütern sowie personell unterstützen zu
können?
125. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als
ausreichend, um bei Bedarf Reserve- und Verstärkungskräfte in
ausreichender Zahl und wie geplant in den Einsatzraum an der Ostflanke
bringen zu können?
126. Gibt es vonseiten der Bundesregierung herausgestellte
Schienenverbindungen, die im Sinne eines Verteidigungsfalles für die Versorgung bzw.
Zuführung von Truppen von übergeordnetem staatlichen Interesse sind
und die in diesem Sinne bevorzugt behandelt und schnellstmöglich
außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes elektrifiziert werden müssen?
127. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang insbesondere dem Schienenstreckenabschnitt Chemnitz–Dresden–
Görlitz bei, an dem die oben aufgeführten zentralen Standorte der
Bundeswehr liegen?
128. Welche Möglichkeiten werden für pendelnde Angehörige der Brigade
Litauen geschaffen, und mit welchen Haushaltsmittelbedarfen wird
hierfür gerechnet?
129. Wie hoch ist der zusätzliche Finanzbedarf für die Umsetzung des
Operationsplans (OPLAN) Deutschland?
130. Welche konkreten Schritte sind bislang bezüglich des im OPLAN
Deutschland an zentraler Stelle genannten Ausbaus der
zivilmilitärischen Zusammenarbeit umgesetzt worden?
131. Wie soll eine hierfür notwendige Finanzierung geregelt werden?
132. Dient der OPLAN als haushaltsbegründende Unterlage?
133. Sind im Sinne der gesamtstaatlichen Verteidigung vorbereitende
Maßnahmen zur Schaffung eines nationalen Sicherheitsrats umgesetzt
worden?
134. Welche Verbesserungen wurden erzielt, um die sogenannte
Kaltstartfähigkeit mit Blick auf die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr zu garantieren?
135. Stehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Kräfte zur
Verfügung, um für die Versorgung der Brigade notwendige kritische
Infrastruktur wie z. B. Häfen und Brücken zu schützen?
136. Hat die Leitung des BMVg durch Methoden wie z. B. Wargaming,
eigene Planungsannahmen und Einsatzszenarien teilstreitkräfte- und
organisationsbereichsübergreifend auf Umsetzbarkeit und Folgerungen für das
weitere Handeln überprüft?
a) Wenn ja, mit welchen Methoden und Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
137. Wie soll im Falle des Überganges der Befehls- und Kommandogewalt
vom Bundesminister der Verteidigung an den Bundeskanzler dieser
Übergang organisiert werden, und welche geschützten
Führungseinrichtungen und Kommunikationswege sind dafür vorgesehen, bestehen
konkrete Planungen bzw. Vorhaltemaßnahmen für notwendige
Redundanzen?
138. Welche strategischen Prioritäten sieht das BMVg hinsichtlich
Beschaffungen, Strukturen und Organisation, um 2029 kriegstüchtig zu sein,
welche konkreten Maßnahmen sind noch erforderlich, um das Ziel zu
erreichen?
139. Welche elementaren Fähigkeiten werden der Bundeswehr 2029 nach
aktueller Planung noch nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung
stehen?
140. Wie sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Zulaufplanung von
Großgerät die Divisionen 2027 und 2030 vollumfänglich einsatzbereit
werden, um die ausgerufene Zielmarke 2029 zu erreichen?
141. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die
Heimatschutzdivision materiell und personell ausstatten zu können?
142. Wie werden die Aufgaben und die etablierten
Zusammenarbeitsbeziehungen der dem Operativen Führungskommando unterstellten
Landeskommandos und dem Kommando Heer unterstellten Heimatschutzkräfte
aufrechterhalten bzw. gestärkt?
143. Hat das BMVg geprüft, inwieweit einsatzerfahrene, aber ausgeschiedene
Mannschaftssoldaten, Unteroffiziere und Offiziere im Rahmen des
Heimatschutzes bzw. der Reserve unbürokratisch gewonnen und auf
mögliche Einsätze vorbereitet werden können, und was ist das Ergebnis?
144. Welche Zeitlinien hat die Bundesregierung für den für die Landes- und
Bündnisverteidigung, vor allem für Deutschland als „Drehkreuz“ und
bei einem Massenanfall von Verwundeten, dringend benötigten
Patiententransportzug erarbeitet?
145. Wie soll die Unterstützung der Ukraine parallel zum materiellen
Aufwuchs der Bundeswehr hin zur Vollausstattung gewährleistet werden?
146. Wie werden die erforderlichen industriellen Kapazitäten der
wehrtechnischen Industrie in Deutschland für die fortgesetzte Unterstützung der
Ukraine und die Erfüllung der gleichzeitigen Bedarfe der Bundeswehr
hinsichtlich Vollausstattung beurteilt, welche Verdrängungseffekte gibt
es, und wie wird durch das BMVg steuernd eingegriffen?
147. Ergeben sich aus den Beschaffungsverfahren zugunsten der Ukraine
Ableitungen und Optimierungen, die auch den Beschaffungsprozess der
Bundeswehr beschleunigen könnten, und wenn ja, welche?
148. Gibt es eine Gesamtübersicht mit Zeitlinien, wann für die an die Ukraine
abgegebenen Materialien aus den Beständen der Bundeswehr die
jeweilige Nachbeschaffung eingeleitet wurde und wann diese zuläuft, wenn ja,
bitte übermitteln, und wenn nein, warum gibt es diese Übersicht nicht?
149. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation
zu den ukrainischen Streitkräften wurde eingerichtet, um verzugslos
Erfahrungen der Ukraine mit Bezug auf Doktrin, Technik und
Rüstungsgüter aufzunehmen und umzusetzen?
150. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation
zu den in der Ukraine tätigen deutschen und europäischen
Rüstungsfirmen wurde eingerichtet, um deren Erfahrungen in Bezug auf agile
Beschaffungsabläufe und technologische Neuerungen schnell für den GB
BMVg verfügbar zu machen?
151. Inwieweit bildet die jüngste Organisationsreform des BMVg, welche
gemäß Medienberichten (vgl. www.businessinsider.de/politik/deutschland/
bundeswehr-reform-verteidigungsministerium-geraet-in-erklaerungsnot/)
und der Schriftlichen Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/14088 zu
einem DP (Dienstposten)-Aufwuchs führte, das Verständnis der
Bundesregierung von Effizienz, Abbau von Bürokratie und schlankeren
Entscheidungswegen ab, und welche Ziele konnten mit der Reform
umgesetzt werden?
152. Wie hat sich daher der Gesamtdienstpostenumfang des BMVg nach der
Reform verändert, wie viele Dienstposten konnten tatsächlich eingespart
und in den nachgeordneten Bereich verlagert werden, und um wie viele
Dienstposten ist das BMVg seit der Reform bereits wieder
aufgewachsen?
153. Wie haben sich die Dienstpostenumfänge im Leitungsbereich des BMVg
nach Implementierung des Planungs- und Führungsstabes verändert
(bitte Gesamtumfang vor und nach Reform aufführen)?
154. Welche Führungsaufgaben sind im BMVg durch die Einrichtung des
Planungs- und Führungsstabes in anderen Bereichen des
Bundesministeriums weggefallen, wo wurde das entsprechende Personal eingesetzt?
155. Mit welchen internen Maßnahmen hat die Leitung des BMVg konkret
auf die vielfach geforderte Kriegstüchtigkeit hingewirkt?
156. Sieht das BMVg die Notwendigkeit, das „Mindset LV/BV“ auch durch
entsprechende Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe für
Förderungen abzubilden?
157. Welche Schritte wurden im Geschäftsbereich des BMVg in den
vergangenen drei Jahren unternommen, um das Ziel des Zweiten
Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) umzusetzen, bis zum Ende des
Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen?
158. Wie hat sich der Frauenanteil auf den Planstellen der Besoldungsgruppe
A16 und höher im BMVg und den nachgeordneten Bundesbehörden des
Geschäftsbereiches in den vergangenen drei Jahren verändert?
159. Wie hat sich der Anteil von Frauen in den Bereichen oberhalb der
Abteilungsebene des BMVg in den vergangenen drei Jahren verändert
(Staatssekretärs-, Leitungs-, Planungs- und Führungsstab etc.)?
160. Wie genau ist die weitere Ausbildung und Ausrüstung der durch das
geplante Wehrdienstmodell gewonnenen Reservisten ausgeplant?
161. Welche Rolle und Aufgaben sollen die insgesamt 460 000 Soldatinnen
und Soldaten, welche gemäß Generalinspekteur erforderlich sein werden
(Interview mit General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundes
wehr), zukünftig zu erfüllen haben (bitte nach Kategorien aufschlüsseln
und dazu erforderliche Ausbildungshöhen und wesentliche
Ausrüstungsmerkmale darstellen)?
162. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um diese Personalumfänge
bis zum Jahr 2029 materiell ausstatten zu können?
163. Werden die bestehenden Infrastrukturkonzepte hinsichtlich
Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten auf die gesteigerten
Personalumfänge angepasst?
a) Wenn ja, wie genau?
b) Wenn nein, warum nicht?
164. Seit wann ist der Bundesregierung die Fähigkeitslücke schweres
geschütztes Sanitätskraftfahrzeug GTK Boxer (sgSanKfz Boxer) bekannt?
165. Wann werden diesbezüglich Verträge geschlossen, und wann kann
vorausichtlich geliefert werden?
166. Wurde das BMVg an den regierungsinternen Beratungen zu den
Gesetzentwürfen des sogenannten Vergabetransformationspakets beteiligt, und
wenn ja, welche Einzelmaßnahmen schlägt das Paket im Bereich
Sicherheit und Verteidigung vor (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Se
rvice/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html)?
167. In welchem Quartal welches Jahres soll gemäß den Planungen der
Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Internationalen
Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2024 verkündeten Beauftragung
von weiteren 20 Luftfahrzeugen des Waffensystems EUROFIGHTER
vollzogen werden (vgl. www.flugrevue.de/militaer/ila-2024-scholz-vers
pricht-mehr-eurofighter/)?
168. Ist die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 angekündigte
Beauftragung von weiteren 20 EUROFIGHTERN im sogenannten
Tranche-4- oder im sogenannten Tranche-5-Standard vorgesehen?
169. Welche Rolle in den Luftstreitkräften sollen die von Bundeskanzler Olaf
Scholz auf der ILA 2024 zur Beauftragung angekündigten weiteren 20
Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER einnehmen?
170. Sollen die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur
Beauftragung angekündigten weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems
EUROFIGHTER Luftfahrzeuge einer anderen Tranche des
Waffensystems EUROFIGHTER in der Bundeswehr ersetzen, und wenn ja, um wie
viele Luftfahrzeuge aus welcher Tranche oder welchen Tranchen handelt
es sich dabei?
171. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Anbetracht der bereits
eingeleiteten TORNADO-Nachfolge in Form der Beschaffung von 35
Flugzeugen F-35 A (insbesondere für die Rolle der nuklearen Teilhabe) (vgl.
www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35afuer-rund-8-3-mil
liarden-euro-kaufen-5540934M;www.bmvg.de/de/presse/nachfolgertorn
ado-entscheidung-gefallen-5371712), der Beschaffung von 15
Eurofighter ECR für die Rolle der Elektronischen Kampfführung (esut.de/2023/0
6/meldungen/42696/eurofighter-loesung-von-saab-fuer-denelektronische
n-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72
b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf , S. 43-46)
und der angestrebten Beschaffung von 20 EUROFIGHTERN ab dem
Jahr 2025 bei gleichzeitig quantitativ 93 zu ersetzenden TORNADO-
Flugzeugen für die 23 verbleibenden zu ersetzenden TORNADO-
Flugzeuge im Rahmen der TORNADO-Nachfolge?
172. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Frage der schuldenbasierten
Finanzierung gemeinsamer europäischer Rüstungsgüter über sogenannte
Eurobonds?
173. Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Finanzierung
dieser Leuchtturmprojekte, die einen finanziellen Rahmen von 500 Mrd.
Euro umfassen sollen, und wenn ja, welche?
174. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine deutsche
Position zu den sogenannten acht Flagships im Rahmen der EU-
Rüstungsinitiativen vertreten, wenn ja, welche, und wenn nein, vor dem
Hintergrund der politischen, sicherheitspolitischen, finanziellen und
industriepolitischen Bedeutung dieser Flagships, warum nicht?
175. Hat die Bundesregierung durch konkrete Organisationsmaßnahmen und
Verantwortlichkeitsfestlegungen auf die Einrichtung des Kommissars für
Verteidigung und Weltraum sowie die Schaffung eines Ausschusses für
Verteidigung im Europäischen Parlament reagiert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
176. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich
Dekarbonisierung und Verteidigung ausschließen, wenn ja, hat die
Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen als Vertreter Deutschlands
für die nationale Positionierung im Rat der Gouverneure der
Europäischen Investmentbank (EIB) entsprechende Weisung gegeben, und
wenn nein, warum nicht?
177. Hat die Bundesregierung innerhalb der EIB dafür geworben, die ohne
Unterschied anzuwendenden Dual-Use-Finanzierungsregeln für
europäische Rüstungsgüter und Rüstungsunternehmen aufzuheben, und wenn
nein, warum nicht?
178. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Zuge der
Ausführungen der nationalen Sicherheitsstrategie unternommen, und welche
konkreten Resultate sind in Bezug auf die eigenständige europäische
Handlungsfähigkeit erreicht worden (bitte jeweils einzeln aufführen)?
179. Ist Deutschland in den sicherheitspolitischen und militärischen
Organisationsstrukturen in Brüssel wie dem EU-Militärstab, der Military
Planning and Conduct Capability, der Europäischen Verteidigungsagentur,
der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst aus Sicht
der Bundesregierung angemessen vertreten, und wenn ja, mit wieviel
Prozent (wo möglich die jeweilige Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
180. Wie und bei welchen verteidigungspolitischen Initiativen im EU-
Rahmen hat sich die Bundesregierung mit den Partnern im Weimarer
Dreieck abgestimmt?
181. Welche PESCO (Permanent Structured Cooperation)-Projekte sollten
aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft prioritär vorangetrieben
werden und mit welchen Partnern?
182. Welche konkreten Kooperationspotenziale hat das BMVg im Rahmen
des Coordinated Annual Review on Defence (CARD) ermittelt und
begonnen, umzusetzen?
183. Plant das BMVg, im Bereich Military Mobility künftig neben
Schienenprojekten auch Straßenprojekte zur Förderung anzumelden?
184. Sind die Planungen zum PESCO-Projekt Military-Mobility-Korridor mit
Projekten, die durch Military-Mobility-Gelder der EU-Kommission
gefördert werden können, identisch?
185. Was sind die konkreten Ziele der drei Absichtserklärungen zu
gemeinsamen Anstrengungen mit der EDA bezüglich Integrated Air Missile
Defence (IAMD), Electronic Warfare (EW) sowie Loitering Munition
(LM), die Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Anschluss an
den Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) am 19. November
2024 unterzeichnet hat, und in welchem Zeitraum sollen diese Ziele
erreicht werden?
186. Sind im BMVg und dem nachgeordneten Bereich Ansprechstellen für
Vielfaltsthemen eingerichtet worden, und wenn ja,
a) welche Defizite im Fachkonzept „Vielfalt und Inklusion“ vom 5.
November 2019 bzw. welche Defizite in der Aufgabenwahrnehmung
der Vorgesetzten, des Konzepts der Inneren Führung, der
Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretungen, der
Personalvertretungen und der Gestaltung der jährlichen „Diversity-Tage“
führten zu den Überlegungen bzw. zu dieser Entscheidung?
b) wo wurden diese Defizite quantifiziert und bewertet?
c) welche Auswirkungen hatte diese Bewertung auf die Beurteilung
von Vorgesetzten und Dienststellenleitern und die Arbeit der o. a.
Gremien?
d) wie wird die Aufgabenabgrenzung zu den o. a. Gremien
gewährleistet?
e) von welchen jährlichen Ressourcenbindungen in Arbeitszeitstunden
geht das BMVg über die gesamte Bundeswehr aus?
187. Wie hoch ist der Prozentsatz nicht besetzter Pflegestellen im
Sanitätsdienst der Bundeswehr, und seit wann ist das Defizit bekannt?
188. Liegt einer der Gründe für das Defizit in der Bezahlung von
Pflegerinnen und Pflegern, und wenn ja, warum wurden einfache Lösungen wie
die Einführung einer Prämie für Zusatzdienste, wie z. B. bei
Rettungsassistenten in Berlin, nicht in Angriff genommen, bzw. was wurde
unternommen, um diese Lücke zu schließen?
189. Wie viele Ärzte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wollten seit 2022
ihre Verträge verlängern, konnten das aber nicht, weil keine Stellen
vorhanden waren, was wurde getan, um diese Ärzte in den
Bundeswehrkrankenhäusern zu halten?
190. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung einer muslimischen
Militärseelsorge auf Leistungsvertragsbasis, und bis wann soll die
Umsetzung erfolgt sein?
191. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg zum beschleunigten
Abbau des Infrastrukturstaus in den Liegenschaften der Bundeswehr
eingeleitet, und werden diese als ausreichend beurteilt?
192. Gibt es Pläne für eine flächendeckende Bereitstellung von gesicherten
WLAN-Zugängen in den Liegenschaften der Bundeswehr, und wenn ja,
wie sehen diese aus?
193. Hat die Bundesregierung nach Ausrufung der „Zeitenwende“ für die
Bundeswehr den Bedarf an zusätzlichen Liegenschaften für die
Bundeswehr ermittelt, und wenn ja, wie hoch ist der Bedarf, aufgeschlüsselt
nach Streitkräften?
194. Hat sich die Bundesregierung einen Überblick über die
Konversionsflächen verschafft, und wie viele Konversionsflächen in welcher Größe
wurden ausgewiesen?
195. Wurde die Umwandlung von Konversionsflächen und
Privatisierungsvorhaben von Liegenschaften der Bundeswehr im Zuge der
„Zeitenwende“ gestoppt oder einer Überprüfung unterzogen, und wenn ja, was ist
das Ergebnis?
196. Wie gedachte die Bundesregierung den im Abschlussbericht der
„Projektgruppe zur Beschleunigung des Infrastrukturverfahrens im
militärischen Bundesbau“ identifizierten Personalmangel bei den nachgewiesen
überforderten Landesbaubehörden zu beseitigen, ohne den wachsenden
Bedarf an Fachkräften z. B. im Infrastruktur- und Wohnungsbau zu
dezimieren?
197. Hat die Bundesregierung die Sicherstellung der körperlichen Fitness von
Soldaten seit Ausrufung der „Zeitenwende“ zur Priorität erklärt, und
wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich konkret ergriffen?
198. Inwieweit wurde bei den Planungen und den tatsächlichen
Beschaffungsvorhaben auch die Fähigkeit der Bundeswehr zur
Katastrophenhilfe berücksichtigt (bitte die Maßnahmen und Projekte, die spezifisch oder
in Nebenfunktion für diese Aufgabe durchgeführt wurden, konkret
auflisten)?
199. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des „Systemzentrums
Digitalisierung Land“ seit der Billigung des Konzepts?
200. Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Planung und Umsetzung
des Systemzentrums seit November 2023 erzielt?
201. Ist die Standortentscheidung für das „Systemzentrum Digitalisierung
Land“ bereits final getroffen worden, und wenn ja, welcher Standort
wurde ausgewählt, und welche Kriterien sind für die Auswahl
maßgeblich?
202. Welche strategischen Dokumente sind seit dem 9. Dezember 2021 durch
das dem Generalinspekteur unmittelbar nachgeordnete Doktrinzentrum
erstellt worden?
203. In welchen Vertragsverhältnissen steht das BMVg zu dem
Logistikunternehmen Schenker?
204. Welche Leistungen hat das Logistikunternehmen Schenker in dieser
Wahlperiode für die Bundeswehr erbracht (bitte konkrete Leistungen
benennen)?
205. Wie bewertet das BMVg die geplante Privatisierung des
Logistikunternehmens Schenker?
206. Welche Auswirkungen wird die durch die Bundesregierung geplante
Privatisierung des Logistikunternehmens Schenker auf die Erfüllung der
Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr haben?
207. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um
mögliche unerwünschte Nebeneffekte der Privatisierung zu mitigieren?
208. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der personellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
209. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der materiellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
210. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft der Reserve zum Stichtag 31. Dezember
2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme?
211. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen
Stand der Einsatzbereitschaft bei der Munition der Bundeswehr zum
Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei
Amtsübernahme?
Berlin, den 22. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Aufhebung der Duldungspflicht von Impfungen gegen COVID-19
AfD28.01.2026
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
CDU/CSU15.06.2023
Erstmalige Förderung des Vereins Das Progressive Zentrum e.V. im Jahr 2026 aus dem Einzelplan 14
AfD21.01.2026
Disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr bei Verweigerung der COVID-19-Impfung
AfD28.01.2026