BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung

(insgesamt 211 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.02.2025

Aktualisiert

25.02.2025

BT20/1482230.01.2025

Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14822 20. Wahlperiode 30.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Bilanz des Bundesministeriums der Verteidigung Vor gut drei Jahren übernahm die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gebildete Regierung unter der Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz die Geschicke unseres Landes. Nach Bewertung der Fragesteller hat die selbst ernannte „Fortschrittskoalition“ Dissense zwischen den Koalitionspartnern öffentlich breitgetreten und Vorhaben scheiterten oft im Entwurfsstadium. Viele Ankündigungen blieben auf der Strecke. Streit war das bestimmende Element dieser Bundesregierung. Schließlich endete die Koalition vorzeitig (vgl. www.t agesschau.de/inland/ampel-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com). Auch im Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird das Scheitern der Regierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP deutlich. Zunächst wurde nach Ansicht der Fragesteller die Reputation Deutschlands und seiner Bundeswehr durch Christine Lambrecht als Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt schwer beschädigt. Ihre vielen Fehltritte und ihr mangelndes Engagement für Deutschlands Rolle in der Zeitenwende prägten nach Ansicht der Fragesteller die kurze Amtszeit, die nach einem unsensiblen und äußerst unpassenden Silvestervideo nach harscher öffentlicher Kritik zum 19. Januar 2023 endete. Ihr folgte der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius. Seine geäußerten Absichten, sich für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr einzusetzen, in Litauen eine Kampftruppenbrigade zu stationieren, Strukturen zu verbessern und Prozesse zu beschleunigen, waren – insofern sie ernst gemeint waren – richtig und wurden auch durch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig ist die tatsächliche Bilanz unter seiner Führung jedoch ernüchternd: Boris Pistorius hat es nach Ansicht der Fragesteller in seiner Amtszeit nicht geschafft, die proklamierte Zeitenwende mit Leben zu füllen. Der Verteidigungshaushalt konnte jenseits des Sondervermögens nicht signifikant erhöht werden. Seine öffentlich vorgetragenen haushälterischen Mehrforderungen wurden in der Bundesregierung abgewiesen. Nach Verausgabung des Sondervermögens Bundeswehr droht aufgrund nicht erfolgter Haushaltsplanungen sogar eine Finanzierungslücke von mindestens 30 Mrd. Euro zum Zwei-Prozent- NATO-Ziel, die Bundeswehr blieb und bleibt unterfinanziert und kann die NATO-Forderungen nicht vollständig erfüllen. Die mehrfach medienwirksam verkündeten hohen Ambitionen wurden nach Bewertung der Fragesteller fast durchgängig nicht erreicht. Prominentes Beispiel ist das Scheitern der Einführung eines Wehrdienstes, der für die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr besonders wichtig wäre. Das Leuchtturmprojekt des BMVg, die Brigade in Litauen, wird trotz größter Bedrohung der NATO-Ostflanke frühestens Ende 2027 einsatzbereit sein; wenn überhaupt. Und auch beim Rest der Bundeswehr sieht es mit Blick auf die Einsatzbereitschaft nicht besser aus. Die nach Bewertung der Fragesteller richtige, aber immer zu zaghafte und zaudernde Abgabe von Material zur Unterstützung der Ukraine hat aufgrund verspäteter Nachbeschaffungen die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sogar verringert. Eine Strukturreform des BMVg und des nachgeordneten Bereiches wurde zum Selbstzweck, eine Reform der Reform willen, denn im BMVg hat sie weder zu Effizienzgewinnen noch zur Einsparung von Dienstposten geführt – Vergleichbares droht für die Bundeswehrreform, welche in den wesentlichen Fragen weiterhin mehr Fragen als Antworten bietet und keine Stärkung der Streitkräfte erkennen lässt. Genau diese Fragen blieben nach Bewertung der Fragesteller auch zu oft im Fragewesen des Parlaments unbeantwortet. In der durch die Geschäftsordnung vorgegebenen Frist hat das BMVg nach eigener Auswertung lediglich bei 5 Prozent der Kleinen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion geantwortet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Kleinen Anfragen der CDU/CSU- Fraktion betrug 32 Tage und war damit mehr als doppelt so lang wie der in der Geschäftsordnung vorgegebene Zeitrahmen. Folglich sehen nicht nur die Fragesteller im Deutschen Bundestag eine gescheiterte Verteidigungspolitik, sondern auch eine Vielzahl von Experten. Prominent spricht der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes e. V., André Wüstner, am 27. Dezember 2024 davon, dass zwar viel passiert sei, aber gemessen an der Bedrohungslage sei es zu wenig, und man sei zu langsam. „Und deswegen hoffe ich auf eine neue Bundesregierung mit einer neuen Dynamik in vielen Politikfeldern, aber insbesondere in der Sicherheitspolitik.“ Es müsse mehr investiert, schneller Material beschafft werden – und es brauche neue personelle Konzepte. „Wir haben massive Probleme in der Personalgewinnung und -bindung, nicht nur bezogen auf die aktuelle Lage, sondern auch, was die Reserve anbelangt“, sagte André Wüstner. „Wenn das nicht klappt, bis 2029 wirklich verteidigungsfähig zu werden, dann kann es schlimmstenfalls sein, dass wir Beobachter schrecklicher Ereignisse werden“ (vgl. www.zdf.de/nachri chten-sendungen/zdf-morgenmagazin/andre-wuestner-zur-lage-der-bundesweh r-100.html). Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen ist es deshalb zum Ende der aktuellen Wahlperiode angebracht, auch von der Bundesregierung eine Einschätzung der Arbeitsergebnisse des Bundesministeriums der Verteidigung und ganz besonders ihres Bundesministers Boris Pistorius zu verlangen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur fairen Lastenteilung (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-natio nale-sicherheitsstrategie-5636234) in der NATO ausgestaltet (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)? 2. Wie werden die rund 10 Prozent der militärischen Fähigkeiten, die Deutschland dem Bündnis zur Verfügung stellt, bereitgestellt, oder wie soll diese Beistellung erreicht werden? 3. Wie teilen sich die Verteidigungsausgaben in den vergangenen Jahren dieser Wahlperiode und im geplanten Finanzrahmen bis 2028 nach NATO-Kriterien auf (bitte einzelplanscharf angeben)? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die materielle Einsatzbereitschaft? 5. Stellt sich die materielle Einsatzbereitschaft, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag) vereinbart, besser als zu Beginn der Wahlperiode dar? 6. Wie hat sich die personelle Einsatzbereitschaft in den Jahren dieser Wahlperiode entwickelt, und welche Finanzmittel wurden dafür aufgewendet? 7. Sind diese Antworten geeignet, die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft zu erreichen? 8. Wo bestehen in den Bereichen Personal, Ausrüstung und Infrastruktur die größten Investitionsbedarfe? 9. Welche konkreten Fortschritte hat das BMVg, wie im Koalitionsvertrag aufgeführt, zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung erreicht? 10. Wie hat die Bundesregierung den europäischen Pfeiler in der NATO gestärkt und sich für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen NATO und EU eingesetzt? 11. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Rüstungsexportkontrollgesetz in dieser Wahlperiode noch auf den Weg bringen, und wenn nein, warum nicht? 12. Was sind die strategischen Schwerpunkte des BMVg im Bereich der Beschaffung? 13. Inwieweit fand nach dem 8. Dezember 2021 eine Veränderung vorheriger strategischer Schwerpunkte im Bereich Beschaffung statt (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)? 14. Inwieweit erfolgte eine nochmalige Anpassung der Beschaffungsschwerpunkte nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges ab 24. Februar 2022 (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen), und wenn keine Anpassung erfolgte, warum nicht? 15. Wie erfolgte eine weitere Anpassung der Beschaffungsschwerpunkte im Hinblick auf die laufenden Erkenntnisse des fast drei Jahre andauernden Krieges in der Ukraine (bitte konkrete Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)? 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Beschaffungswesen der Bundeswehr und seiner Strukturen verändert? 17. Haben diese Veränderungen zu einer Beschleunigung der Beschaffungsvorhaben geführt (bitte anhand konkreter Indikatoren belegen)? 18. Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf mehr europäische Rüstungskooperation konnte durch die Einrichtung der nationalen Kontaktstelle in Bonn erzielt werden (bitte konkrete Ergebnisse auflisten)? 19. Welche Planungen bestehen, um eine an die Erfahrungen des Ukraine- Krieges angepasste Reserve mit Großgerät und Mengenverbrauchsgütern bis 2030 zu beschaffen und vorzuhalten? 20. Bei welchen Projekten greift das BMVg auf die Expertise der Organisation für gemeinsame Rüstungskooperation (OCCAR) und der European Defence Agency (EDA) zu, besteht hier aus Sicht des BMVg mehr Kooperationspotenzial? 21. In welchem Umfang und bei wie vielen bzw. welchen Beschaffungsvorhaben konnten aus dem Europäischen Verteidigungsfonds Mittel verfügbar gemacht werden? 22. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg auf den Prüfstand gestellt (bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)? 23. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg außer Kraft gesetzt (bitte nach thematischer Verortung aufgliedern)? 24. Wie viele dieser außer Kraft gesetzten untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg durch andere Maßnahmen (Handlungsanweisungen, Ausführungsbestimmungen u. ä.) ersetzt? 25. Wie viele untergesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen wurden in dieser Wahlperiode im Geschäftsbereich des BMVg neu erlassen? 26. Welche weiteren Maßnahmen wurden zum Bürokratieabbau im GB BMVg mit welchen Ergebnissen ergriffen? 27. Welche Ergebnisse kann das BMVg beim Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess in dieser Wahlperiode vorweisen? 28. Wie wurde der Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess dem Parlament kommuniziert? 29. Welche Veränderungen wurden im Fähigkeitsprofil aufgrund der veränderten Bedrohungslage und der damit einhergehenden Anpassung von Auftrag und Aufgaben in der 20. Wahlperiode abgeleitet? 30. Welche neuen NATO-Forderungen sind in dieser Wahlperiode an Deutschland und die Bundeswehr gestellt worden? 31. Sind diese neuen Forderungen vollständig im Fähigkeitsprofil abgebildet, und welche Ressourcen (personell, materiell, infrastrukturell und haushälterisch) sind dafür zusätzlich nötig? 32. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den neuen NATO- Forderungen hinsichtlich der U-Boote, auf die sich der Bundesminister der Verteidigung beim Werben für die parlamentarische Billigung für die Beschaffung der Boote der Klasse U 212CD berief? 33. Sind diese Forderungen bereits zuvor Gegenstand von regelmäßigen Beratungen in der NATO, wie etwa den Treffen der National Armaments Directors oder der Chiefs of Defence unter Leitung des Chairman of the Military Committee, gewesen? 34. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, das Parlament über die neuen NATO-Forderungen zu informieren, sodass der Deutsche Bundestag seinen Kontrollaufgaben und seiner Verantwortung als Haushaltsgeber nachkommen kann? 35. Sind die Strukturen der Bundeswehr mit dem Ziel einer erhöhten Einsatzbereitschaft effektiver und effizienter gestaltet worden? 36. Wo gibt es weiterhin Anpassungsbedarf oder Handlungsoptionen bei den Strukturen der Bundeswehr? 37. Inwieweit wurde im Geschäftsbereich BMVg die Modernisierung der Infrastruktur beschleunigt (bitte anhand von Kennzahlen die Beschleunigung nachweisen)? 38. Wie viel wurde in den Jahren dieser Wahlperiode in die Modernisierung der Infrastruktur investiert? 39. Wie viele dieser Investitionen waren bereits vor dem 8. Dezember 2021 geplant? 40. Welche Veränderungen gab es in der laufenden Wahlperiode hinsichtlich der Materialverantwortung und Nutzung? 41. Welche Effekte haben diese Veränderungen? 42. Inwieweit besteht weiterhin Anpassungsbedarf hinsichtlich der Materialverantwortung und Nutzung? 43. In welchen Bereichen wurde die rüstungstechnische Zusammenarbeit in Europa gestärkt (bitte konkrete hochwertige Kooperationsprojekte benennen)? 44. Welche Planungen, Projekte und Regelungen hat die Bundesregierung unternommen, um den umfassenden Wissenserhalt deutscher Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, einschließlich der anerkannten Schlüsseltechnologien, künftig sicherzustellen? 45. Welche konkreten Maßnahmen wurden in dieser Wahlperiode ergriffen, um kleinen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, besser am Wettbewerb teilzunehmen? 46. Wie ist die Bilanz dieser Maßnahmen (bitte Erfolg anhand Indikatoren nachweisen)? 47. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung auf Basis welcher strategischen Überlegungen für den Einsatz von Forschungs- und Entwicklungsmitteln gesetzt? 48. Wie wurden diese mit Partnern und auf europäischer Ebene synchronisiert? 49. Was sind die jeweils zehn größten Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Jahre 2022, 2023 und 2024? 50. Wie entwickelte sich der Forschungs- und Entwicklungsetat in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (bitte jahresscharf und gegliedert nach Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr aufschlüsseln)? 51. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass bei kriegerischen Auseinandersetzungen der Einsatz von bewaffneten Drohnen wie beispielsweise sog. Kamikazedrohnen bzw. Loitering Ammunition entscheidend für den Erfolg auf dem Schlachtfeld sein wird? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Beteuerns der Kriegstüchtigkeit nicht solche Drohnen in großer Stückzahl beschafft? 52. Wie viele Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach Größenordnung aufschlüsseln)? 53. Wie viele bewaffnete Drohnen hat die Bundeswehr im Besitz (bitte nach Größenordnung aufschlüsseln)? 54. Wie viele dieser im Besitz befindlichen Drohnen wurden nach dem 24. Februar 2022 (Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine) in Auftrag gegeben? 55. Wie viele Drohnen wurden seit dem Kriegsbeginn in Auftrag gegeben, die noch nicht zugelaufen sind? 56. Wie viele Drohnen werden davon bewaffnet sein, und um welche Bewaffnungen handelt es sich? 57. Wie viele Drohnen werden bewaffnungsfähig sein? 58. Bis wann soll die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/13335 beauftragte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Klärung der Frage, ob Bedarfe an Klein- und Kleinstdrohnen sowie deren Abwehr im Rahmen einer Dienstleistung durch bundeseigene Gesellschaft abgedeckt werden können, abgeschlossen sein? 59. Welche konzeptionellen Anpassungen für Soldatinnen und Soldaten wurden für Einsätze und in der Ausbildung zum Umgang mit Drohnen und der Drohnenabwehr vorgenommen? 60. Wie ist die Bilanz der „ehrgeizigen Cybersicherheitspolitik“ in der die Bundeswehr gemäß Koalitionsvertrag in die Lage versetzt werden sollte, „im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen“? 61. In welchen der in Frage 60 erfragten Bereichen plant das BMVg weitere Maßnahmen, welche Voraussetzungen sind hierfür noch zu schaffen? 62. Inwieweit wurde die Bundeswehr demografiefest gemacht (bitte anhand vergleichbarer Indikatoren belegen)? 63. Welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr wurden seit dem 8. Dezember 2021 eingeführt, und welche positiven Auswirkungen haben diese auf den Personalkörper der Bundeswehr geschaffen? 64. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde der Übergang von Soldaten auf Zeit in die Wehrverwaltung erleichtert bzw. in die freie Wirtschaft verbessert? 65. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde die Innere Führung gestärkt? 66. Inwieweit haben diese Maßnahmen zu Veränderungen im (Melde-)Aufkommen zur inneren und sozialen Lage geführt? 67. Aus welchen Gründen hat der Generalinspekteur die Ergänzungen zum Traditionserlass der Bundeswehr kurz nach Erscheinen wieder außer Kraft gesetzt, und was war die ursprüngliche Absicht für die Ergänzungen, werden diese nunmehr überarbeitet? 68. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Unterstützung einer starken Reserve ergriffen? 69. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? 70. Für welche Auslandseinsätze der Bundeswehr hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – eine Exit-Strategie erarbeitet? 71. Wann wird die Bundeswehr die gemäß NATO-Vorgaben vorgesehenen Bevorratungsmengen bei Munition für einen 30-Tage-Vorrat erreichen (bitte die Munitionstypen nach Beschaffungsvorlagen, Zuläufen, geplanten Zuläufen und fehlbezogen auf den 30-Tage-Vorrat aufschlüsseln)? 72. Wie hat sich die Depotkapazität für Munition seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine verändert? 73. Welche weitere Steigerung der Depotkapazitäten ist für wann geplant? 74. Inwieweit spiegeln die Depotkapazitäten a) die vertraglich fixierten Munitionsbeschaffungen wider? b) die notwendigen Kapazitäten bei Vollausstattung wider? 75. Welche weiteren Strategien plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik noch zu verabschieden? 76. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesminister Boris Pistorius in seinem eigenen Haus und im Geschäftsbereich des BMVg veranlasst, um hybrider Gefahr zu begegnen? 77. Ist das Hybrid Centre of Excellence (CoE) eng und umfassend in die konkreten Maßnahmen eingebunden? 78. Werden Angehörige des GB BMVg, die durch Verwendungen umfassende Expertise im CoE aufgebaut haben, bei Rückkehr in den GB entsprechend eingesetzt? 79. Welche konkreten Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen sind im Geschäftsbereich vollständig umgesetzt worden, und wie bewertet das BMVg den Erfolg dieser Maßnahmen? 80. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wurden initiiert, um die Bundeswehr bereits vor Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausreichend handlungsfähig zu machen? 81. Wurde dadurch eine Resilienzsteigerung erreicht? a) Wenn ja, wodurch drückt sich diese aus? b) Wenn nein, warum nicht? 82. Welche weiteren Maßnahmen gegen hybride Bedrohungen sind geplant (bitte mit Zeitlinien darstellen)? 83. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg ressortübergreifend eingebracht und umgesetzt? 84. Wie viele Sabotagefälle, unbefugte Eindringversuche und Spionageverdachtsfälle haben sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 zugetragen? 85. Welche Folgen haben sich daraus ergeben und wie wurden Wach- und Sicherungskonzepte von militärischen Liegenschaften angepasst? 86. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die zunehmende Anzahl an Drohnenüberflügen über militärische Liegenschaften, verteidigungswichtiger Infrastruktur und kritischer Infrastruktur seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu unterbinden? 87. Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung in der aktuellen Wahlperiode in der Regel reaktiv, nur nach Aufforderungen oder trotz Aufforderungen gar nicht den Informations- und Kontrollbedarf der Legislative wie beispielsweise in den Fällen der Operativen Leitlinien Streitkräfte, Eindring- und Sabotageversuche, Beschuss in der Ostsee und im Roten Meer oder das Einsatzkonzept Drohnen unterstützt? 88. Wie erklärt die Bundesregierung die langen, in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Bearbeitungszeiten von Kleinen Anfragen? 89. Welche Konsequenzen hat die aktuelle vorläufige Haushaltsführung, deren Ende aufgrund unklarer Zeitlinien hinsichtlich der Verabschiedung eines Bundeshaushalts 2025 nicht absehbar ist, für den Einzelplan 14 sowie das Sondervermögen Bundeswehr (bitte ausführlich erläutern und nach allen wesentlichen Ausgabenblöcken des Verteidigungshaushaltes wie z. B. Beschaffungsmaßnahmen, Forschung & Entwicklung etc. differenzieren)? 90. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Plafondhöhe des Einzelplans 14 im Regierungsentwurf eines Bundeshaushaltes 2025 im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 kaufkraftbereinigt gesunken ist? a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe, weshalb die Bundesregierung eine kaufkraftbezogene Absenkung des Einzelplans 14 im Vergleich der genannten Jahre vorsah? b) Wenn nein, wie hoch ist laut Auffassung der Bundesregierung die inflationsbereinigte Erhöhung des Einzelplans 14 im Vergleich der beiden genannten Jahre (bitte unter Darlegung der verwendeten Werte für die Berechnung aufführen)? 91. Warum kündigt der Bundesminister der Verteidigung öffentlich an, dass Deutschland in den kommenden Jahren „deutlich mehr als zwei Prozent [seiner Wirtschaftsleistung für Verteidigung] ausgeben“ (vgl. www.wel t.de/debatte/kommentare/article254866636/Boris-Pistorius-Wir-brauche n-eine-kriegstuechtige-Bundeswehr.html ) wird, obwohl dies weder im Regierungsentwurf für einen Bundeshaushalt 2025 noch im Finanzplan bis 2028 hinterlegt ist? 92. Welche Finanzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um den Verteidigungshaushalt auskömmlich zu finanzieren, und wenn die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, warum liegen der Bundesregierung entsprechende Kenntnisse nicht vor, wenngleich der Bundesminister der Verteidigung (vgl. Frage 91) öffentlich entsprechende Äußerungen tätigt? 93. Entspricht die Planung des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltes 2025 sowie eines Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der Planung für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Bundeswehr der Vorgabe, dass im Durchschnitt von maximal fünf Jahren ab dem Haushaltsjahr 2022 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO- Kriterien bereitgestellt werden müssen (vgl. § 1 Absatz 2 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes – BwFinS- VermG), und wenn nein, wie hoch ist auf Basis des Regierungsentwurfs eines Bundeshaushaltes 2025 sowie des Finanzplans bis 2028 in Verbindung mit der Planung für einen Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Bundeswehr die haushalterische Lücke, die zur Einhaltung der genannten Vorgabe geschlossen werden müsste (bitte jahresscharf angeben)? 94. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen in den Jahren 2025 bis 2035 (bitte jahresscharf angeben) notwendig, um das aktuell gültige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollständig umzusetzen, und wenn die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, warum liegen keine entsprechenden Daten vor? 95. Warum kann das Bundesministerium der Verteidigung, die seitens des Bundesministers der Verteidigung im Rahmen der Aufstellung eines Regierungsentwurfs für einen Bundeshaushalt 2025 geforderte Plafonderhöhung von rund 5,2 Mrd. Euro nicht bedarfsbezogen begründen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/12913)? 96. Welche Haushaltsmittel waren in den Jahren 2022 bis 2024 für militärische Beschaffungen veranschlagt (bitte jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)? 97. Wie hoch war der prozentuale Anteil der in den Jahren 2022 bis 2024 für militärische Beschaffungen im Einzelplan 14 veranschlagten Haushaltsmittel im Vergleich zur Plafondhöhe? 98. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 für militärische Beschaffungen getätigt (bitte jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)? 99. Wie hoch war in den Jahren 2022 bis 2024 die Differenz zwischen veranschlagten und verausgabten Mitteln für militärische Beschaffungen (bitte jeweils die Gesamtsumme jahresscharf angeben sowie nach Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr differenzieren)? 100. Was sind die Gründe (bitte alle wesentlichen Gründe aufführen) für die Differenz zwischen veranschlagten und verausgaben Mitteln für militärische Beschaffung in den Jahren 2022 bis 2024, und welche Maßnahmen (bitte alle wesentlichen Maßnahmen nennen) hat das Bundesministerium der Verteidigung seit 2022 ergriffen, um diese Differenz zu minimieren? 101. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 geleisteten Vorauszahlungen – unter weitestmöglichem Verständnis von Vorauszahlungen im Sinne von Zahlungen, die mit keiner konkreten Gegenleistung unmittelbar verbunden sind; etwa Zahlungen, die unter § 56 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) fallen, aber auch sonstige, nicht unter § 56 BHO zu subsumierende Zahlungen mit einem Vorauszahlungscharakter; unter anderem auch Initial Deposits im Rahmen von FMS-Verfahren (FMS: Foreign Military Sales, deutsch: ausländische Militärverkäufe) – im Bereich von militärischen Beschaffungen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (bitte jahresscharf differenzieren und die Gesamtsumme, diese jeweils auf Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr aufgeteilt, angeben)? 102. Wie hoch waren die in den Jahren 2022 bis 2024 vom Bundeshaushalt bzw. dem Sondervermögen Bundeswehr vereinnahmten Verzinsungserträge aus geleisteten Vorauszahlungen (vgl. Frage 101; bitte jahresscharf angeben)? 103. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2024 waren bei Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2024 gesperrt (bitte kapitel- und wertigkeitsscharf angeben)? 104. Welche Planstellen bzw. Stellen im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2024 waren zum Jahresende 2024 gesperrt (bitte kapitel- und wertigkeitsscharf angeben)? 105. Wurden im Bundeshaushalt 2024 zivile Planstellen in militärische Planstellen umgewandelt, und wenn ja, in welcher Wertigkeit sind entsprechende zivile Planstellen weggefallen, und welche zivilen Dienstposten sind gestrichen worden? 106. Wie stellt sich der tatsächliche Mittelabfluss zur Erreichung des Zwei- Prozent-Ziels der NATO im Jahr 2024 im Vergleich zu den an die NATO übermittelten Planzahlen dar? 107. Welche NATO-Quote hat Deutschland nach den aktuellen Berechnungen der Bundesregierung für 2024 erreicht? 108. Bis wann plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr (vgl. www.faz.net/aktuell/politi k/inland/bundeswehr-generalinspekteur-russland-kann-nato-in-fuenf-jahr en-angreifen-19818319.html), Deutschland müsse 2029 bereit sein, einen russischen Angriff abzuwehren, das Ziel des militärischen Personalumfangs der Bundeswehr von 203 000 Soldatinnen und Soldaten zu erreichen (bitte das Jahr angeben)? 109. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 unternommen, um dieses Ziel bis zu diesem Jahr zu erreichen? 110. Was sind die Schritte, die das Personalboard in den vergangenen drei Jahren diesbezüglich vorgeschlagen hat, und wenn es keine gibt, warum nicht? 111. Wie hat sich der militärische Personalumfang der Bundeswehr seit Beginn dieser Legislatur entwickelt (bitte jahresscharf sowie nach Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehrdienstleistenden aufschlüsseln)? 112. Wann werden die ersten „Freiwillig Wehrdienstleistenden“ den von Bundesminister Boris Pistorius geplanten „Neuen Wehrdienst“ antreten? 113. Soll von Beginn der Einführung des „Neuen Wehrdienstes“, der sich auf Artikel 12a des Grundgesetzes (GG) abstützt, auch die Möglichkeit zur Ableistung des Dienstes in den in Artikel 12a Absatz 1 GG genannten, dem Wehrdienst gleichgestellten Organisationen möglich sein? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, inwieweit fand bei der Vorbereitung des „Neuen Wehrdienstes“ eine Absprache mit den in Artikel 12a Absatz 1 GG genannten Organisationen statt? 114. Soll die Bereitschaft zum Dienst in diesen Organisationen ebenfalls in dem Fragebogen abgefragt werden, und wenn nein, warum nicht? 115. Welche Kosten wird der von Bundesminister Boris Pistorius geplante „Neue Wehrdienst“ pro Jahr verursachen? a) Welchem Kapitel des Einzelplans 14 des Bundeshaushalts werden diese Kosten zugeordnet? b) Wie wurden diese Kosten in den durch die Bundesregierung geplanten Bundeshaushalt 2025 eingebracht? 116. Hält die Bundesregierung die Einbringung des „Artikelgesetzes Zeitenwende“ erst rund anderthalb Jahre nach der Absichtserklärung der Stationierung der Brigade Litauen vor dem Hintergrund der Zeitenwende für zeitlich angemessen, wie begründet die Bundesregierung diese Bewertung? 117. Im Referentenentwurf des Artikelgesetzes fanden sich noch Regelungen zur Aufhebung von Hinzuverdienstmöglichkeiten – wer verhinderte die Aufnahme in den im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf? 118. Wie sieht das Fähigkeitsprofil der Brigade Litauen in der Zielstruktur aus, und welche Fähigkeitslücken werden zum Stichtag 1. Januar 2027 zu verzeichnen sein? 119. Wie ist der konkrete Stand bei der personellen und materiellen Aufstellung der designierten Verbände und Einheiten für die Brigade Litauen? 120. Welche besonderen Herausforderungen sind bei der Aufstellung schon jetzt zu erkennen? 121. Welche und Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Herausforderungen anzugehen? 122. Welche Gründe führten dazu, die Brigade nicht mit rotierenden Verbänden zu befüllen? 123. Welche finanziellen Spielräume hat die Bundesregierung für Beschaffungen aufgrund der neuen NATO-Forderungen insbesondere bei Beschaffungsvorhaben für die Dimensionen Cyber, Space und Land vorgehalten? 124. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als ausreichend, um im Falle eines Einsatzes der Brigade diese durchgehend mit den notwendigen Versorgungsgütern sowie personell unterstützen zu können? 125. Bewertet die Bundesregierung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur als ausreichend, um bei Bedarf Reserve- und Verstärkungskräfte in ausreichender Zahl und wie geplant in den Einsatzraum an der Ostflanke bringen zu können? 126. Gibt es vonseiten der Bundesregierung herausgestellte Schienenverbindungen, die im Sinne eines Verteidigungsfalles für die Versorgung bzw. Zuführung von Truppen von übergeordnetem staatlichen Interesse sind und die in diesem Sinne bevorzugt behandelt und schnellstmöglich außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes elektrifiziert werden müssen? 127. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere dem Schienenstreckenabschnitt Chemnitz–Dresden– Görlitz bei, an dem die oben aufgeführten zentralen Standorte der Bundeswehr liegen? 128. Welche Möglichkeiten werden für pendelnde Angehörige der Brigade Litauen geschaffen, und mit welchen Haushaltsmittelbedarfen wird hierfür gerechnet? 129. Wie hoch ist der zusätzliche Finanzbedarf für die Umsetzung des Operationsplans (OPLAN) Deutschland? 130. Welche konkreten Schritte sind bislang bezüglich des im OPLAN Deutschland an zentraler Stelle genannten Ausbaus der zivilmilitärischen Zusammenarbeit umgesetzt worden? 131. Wie soll eine hierfür notwendige Finanzierung geregelt werden? 132. Dient der OPLAN als haushaltsbegründende Unterlage? 133. Sind im Sinne der gesamtstaatlichen Verteidigung vorbereitende Maßnahmen zur Schaffung eines nationalen Sicherheitsrats umgesetzt worden? 134. Welche Verbesserungen wurden erzielt, um die sogenannte Kaltstartfähigkeit mit Blick auf die Reaktions- und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu garantieren? 135. Stehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Kräfte zur Verfügung, um für die Versorgung der Brigade notwendige kritische Infrastruktur wie z. B. Häfen und Brücken zu schützen? 136. Hat die Leitung des BMVg durch Methoden wie z. B. Wargaming, eigene Planungsannahmen und Einsatzszenarien teilstreitkräfte- und organisationsbereichsübergreifend auf Umsetzbarkeit und Folgerungen für das weitere Handeln überprüft? a) Wenn ja, mit welchen Methoden und Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? 137. Wie soll im Falle des Überganges der Befehls- und Kommandogewalt vom Bundesminister der Verteidigung an den Bundeskanzler dieser Übergang organisiert werden, und welche geschützten Führungseinrichtungen und Kommunikationswege sind dafür vorgesehen, bestehen konkrete Planungen bzw. Vorhaltemaßnahmen für notwendige Redundanzen? 138. Welche strategischen Prioritäten sieht das BMVg hinsichtlich Beschaffungen, Strukturen und Organisation, um 2029 kriegstüchtig zu sein, welche konkreten Maßnahmen sind noch erforderlich, um das Ziel zu erreichen? 139. Welche elementaren Fähigkeiten werden der Bundeswehr 2029 nach aktueller Planung noch nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen? 140. Wie sollen unter Berücksichtigung der aktuellen Zulaufplanung von Großgerät die Divisionen 2027 und 2030 vollumfänglich einsatzbereit werden, um die ausgerufene Zielmarke 2029 zu erreichen? 141. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Heimatschutzdivision materiell und personell ausstatten zu können? 142. Wie werden die Aufgaben und die etablierten Zusammenarbeitsbeziehungen der dem Operativen Führungskommando unterstellten Landeskommandos und dem Kommando Heer unterstellten Heimatschutzkräfte aufrechterhalten bzw. gestärkt? 143. Hat das BMVg geprüft, inwieweit einsatzerfahrene, aber ausgeschiedene Mannschaftssoldaten, Unteroffiziere und Offiziere im Rahmen des Heimatschutzes bzw. der Reserve unbürokratisch gewonnen und auf mögliche Einsätze vorbereitet werden können, und was ist das Ergebnis? 144. Welche Zeitlinien hat die Bundesregierung für den für die Landes- und Bündnisverteidigung, vor allem für Deutschland als „Drehkreuz“ und bei einem Massenanfall von Verwundeten, dringend benötigten Patiententransportzug erarbeitet? 145. Wie soll die Unterstützung der Ukraine parallel zum materiellen Aufwuchs der Bundeswehr hin zur Vollausstattung gewährleistet werden? 146. Wie werden die erforderlichen industriellen Kapazitäten der wehrtechnischen Industrie in Deutschland für die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine und die Erfüllung der gleichzeitigen Bedarfe der Bundeswehr hinsichtlich Vollausstattung beurteilt, welche Verdrängungseffekte gibt es, und wie wird durch das BMVg steuernd eingegriffen? 147. Ergeben sich aus den Beschaffungsverfahren zugunsten der Ukraine Ableitungen und Optimierungen, die auch den Beschaffungsprozess der Bundeswehr beschleunigen könnten, und wenn ja, welche? 148. Gibt es eine Gesamtübersicht mit Zeitlinien, wann für die an die Ukraine abgegebenen Materialien aus den Beständen der Bundeswehr die jeweilige Nachbeschaffung eingeleitet wurde und wann diese zuläuft, wenn ja, bitte übermitteln, und wenn nein, warum gibt es diese Übersicht nicht? 149. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation zu den ukrainischen Streitkräften wurde eingerichtet, um verzugslos Erfahrungen der Ukraine mit Bezug auf Doktrin, Technik und Rüstungsgüter aufzunehmen und umzusetzen? 150. Welche dauerhaft und umfassend eingerichtete Verbindungsorganisation zu den in der Ukraine tätigen deutschen und europäischen Rüstungsfirmen wurde eingerichtet, um deren Erfahrungen in Bezug auf agile Beschaffungsabläufe und technologische Neuerungen schnell für den GB BMVg verfügbar zu machen? 151. Inwieweit bildet die jüngste Organisationsreform des BMVg, welche gemäß Medienberichten (vgl. www.businessinsider.de/politik/deutschland/ bundeswehr-reform-verteidigungsministerium-geraet-in-erklaerungsnot/) und der Schriftlichen Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 20/14088 zu einem DP (Dienstposten)-Aufwuchs führte, das Verständnis der Bundesregierung von Effizienz, Abbau von Bürokratie und schlankeren Entscheidungswegen ab, und welche Ziele konnten mit der Reform umgesetzt werden? 152. Wie hat sich daher der Gesamtdienstpostenumfang des BMVg nach der Reform verändert, wie viele Dienstposten konnten tatsächlich eingespart und in den nachgeordneten Bereich verlagert werden, und um wie viele Dienstposten ist das BMVg seit der Reform bereits wieder aufgewachsen? 153. Wie haben sich die Dienstpostenumfänge im Leitungsbereich des BMVg nach Implementierung des Planungs- und Führungsstabes verändert (bitte Gesamtumfang vor und nach Reform aufführen)? 154. Welche Führungsaufgaben sind im BMVg durch die Einrichtung des Planungs- und Führungsstabes in anderen Bereichen des Bundesministeriums weggefallen, wo wurde das entsprechende Personal eingesetzt? 155. Mit welchen internen Maßnahmen hat die Leitung des BMVg konkret auf die vielfach geforderte Kriegstüchtigkeit hingewirkt? 156. Sieht das BMVg die Notwendigkeit, das „Mindset LV/BV“ auch durch entsprechende Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe für Förderungen abzubilden? 157. Welche Schritte wurden im Geschäftsbereich des BMVg in den vergangenen drei Jahren unternommen, um das Ziel des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) umzusetzen, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu erreichen? 158. Wie hat sich der Frauenanteil auf den Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher im BMVg und den nachgeordneten Bundesbehörden des Geschäftsbereiches in den vergangenen drei Jahren verändert? 159. Wie hat sich der Anteil von Frauen in den Bereichen oberhalb der Abteilungsebene des BMVg in den vergangenen drei Jahren verändert (Staatssekretärs-, Leitungs-, Planungs- und Führungsstab etc.)? 160. Wie genau ist die weitere Ausbildung und Ausrüstung der durch das geplante Wehrdienstmodell gewonnenen Reservisten ausgeplant? 161. Welche Rolle und Aufgaben sollen die insgesamt 460 000 Soldatinnen und Soldaten, welche gemäß Generalinspekteur erforderlich sein werden (Interview mit General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundes wehr), zukünftig zu erfüllen haben (bitte nach Kategorien aufschlüsseln und dazu erforderliche Ausbildungshöhen und wesentliche Ausrüstungsmerkmale darstellen)? 162. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um diese Personalumfänge bis zum Jahr 2029 materiell ausstatten zu können? 163. Werden die bestehenden Infrastrukturkonzepte hinsichtlich Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten auf die gesteigerten Personalumfänge angepasst? a) Wenn ja, wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? 164. Seit wann ist der Bundesregierung die Fähigkeitslücke schweres geschütztes Sanitätskraftfahrzeug GTK Boxer (sgSanKfz Boxer) bekannt? 165. Wann werden diesbezüglich Verträge geschlossen, und wann kann vorausichtlich geliefert werden? 166. Wurde das BMVg an den regierungsinternen Beratungen zu den Gesetzentwürfen des sogenannten Vergabetransformationspakets beteiligt, und wenn ja, welche Einzelmaßnahmen schlägt das Paket im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Se rvice/Gesetzesvorhaben/20241009-vergabetransformationspaket.html)? 167. In welchem Quartal welches Jahres soll gemäß den Planungen der Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2024 verkündeten Beauftragung von weiteren 20 Luftfahrzeugen des Waffensystems EUROFIGHTER vollzogen werden (vgl. www.flugrevue.de/militaer/ila-2024-scholz-vers pricht-mehr-eurofighter/)? 168. Ist die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 angekündigte Beauftragung von weiteren 20 EUROFIGHTERN im sogenannten Tranche-4- oder im sogenannten Tranche-5-Standard vorgesehen? 169. Welche Rolle in den Luftstreitkräften sollen die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur Beauftragung angekündigten weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER einnehmen? 170. Sollen die von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der ILA 2024 zur Beauftragung angekündigten weiteren 20 Luftfahrzeuge des Waffensystems EUROFIGHTER Luftfahrzeuge einer anderen Tranche des Waffensystems EUROFIGHTER in der Bundeswehr ersetzen, und wenn ja, um wie viele Luftfahrzeuge aus welcher Tranche oder welchen Tranchen handelt es sich dabei? 171. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Anbetracht der bereits eingeleiteten TORNADO-Nachfolge in Form der Beschaffung von 35 Flugzeugen F-35 A (insbesondere für die Rolle der nuklearen Teilhabe) (vgl. www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35afuer-rund-8-3-mil liarden-euro-kaufen-5540934M;www.bmvg.de/de/presse/nachfolgertorn ado-entscheidung-gefallen-5371712), der Beschaffung von 15 Eurofighter ECR für die Rolle der Elektronischen Kampfführung (esut.de/2023/0 6/meldungen/42696/eurofighter-loesung-von-saab-fuer-denelektronische n-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72 b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf , S. 43-46) und der angestrebten Beschaffung von 20 EUROFIGHTERN ab dem Jahr 2025 bei gleichzeitig quantitativ 93 zu ersetzenden TORNADO- Flugzeugen für die 23 verbleibenden zu ersetzenden TORNADO- Flugzeuge im Rahmen der TORNADO-Nachfolge? 172. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Frage der schuldenbasierten Finanzierung gemeinsamer europäischer Rüstungsgüter über sogenannte Eurobonds? 173. Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Leuchtturmprojekte, die einen finanziellen Rahmen von 500 Mrd. Euro umfassen sollen, und wenn ja, welche? 174. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eine deutsche Position zu den sogenannten acht Flagships im Rahmen der EU- Rüstungsinitiativen vertreten, wenn ja, welche, und wenn nein, vor dem Hintergrund der politischen, sicherheitspolitischen, finanziellen und industriepolitischen Bedeutung dieser Flagships, warum nicht? 175. Hat die Bundesregierung durch konkrete Organisationsmaßnahmen und Verantwortlichkeitsfestlegungen auf die Einrichtung des Kommissars für Verteidigung und Weltraum sowie die Schaffung eines Ausschusses für Verteidigung im Europäischen Parlament reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 176. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich Dekarbonisierung und Verteidigung ausschließen, wenn ja, hat die Bundesregierung den Bundesminister der Finanzen als Vertreter Deutschlands für die nationale Positionierung im Rat der Gouverneure der Europäischen Investmentbank (EIB) entsprechende Weisung gegeben, und wenn nein, warum nicht? 177. Hat die Bundesregierung innerhalb der EIB dafür geworben, die ohne Unterschied anzuwendenden Dual-Use-Finanzierungsregeln für europäische Rüstungsgüter und Rüstungsunternehmen aufzuheben, und wenn nein, warum nicht? 178. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Zuge der Ausführungen der nationalen Sicherheitsstrategie unternommen, und welche konkreten Resultate sind in Bezug auf die eigenständige europäische Handlungsfähigkeit erreicht worden (bitte jeweils einzeln aufführen)? 179. Ist Deutschland in den sicherheitspolitischen und militärischen Organisationsstrukturen in Brüssel wie dem EU-Militärstab, der Military Planning and Conduct Capability, der Europäischen Verteidigungsagentur, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst aus Sicht der Bundesregierung angemessen vertreten, und wenn ja, mit wieviel Prozent (wo möglich die jeweilige Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht? 180. Wie und bei welchen verteidigungspolitischen Initiativen im EU- Rahmen hat sich die Bundesregierung mit den Partnern im Weimarer Dreieck abgestimmt? 181. Welche PESCO (Permanent Structured Cooperation)-Projekte sollten aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft prioritär vorangetrieben werden und mit welchen Partnern? 182. Welche konkreten Kooperationspotenziale hat das BMVg im Rahmen des Coordinated Annual Review on Defence (CARD) ermittelt und begonnen, umzusetzen? 183. Plant das BMVg, im Bereich Military Mobility künftig neben Schienenprojekten auch Straßenprojekte zur Förderung anzumelden? 184. Sind die Planungen zum PESCO-Projekt Military-Mobility-Korridor mit Projekten, die durch Military-Mobility-Gelder der EU-Kommission gefördert werden können, identisch? 185. Was sind die konkreten Ziele der drei Absichtserklärungen zu gemeinsamen Anstrengungen mit der EDA bezüglich Integrated Air Missile Defence (IAMD), Electronic Warfare (EW) sowie Loitering Munition (LM), die Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius im Anschluss an den Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RfAB) am 19. November 2024 unterzeichnet hat, und in welchem Zeitraum sollen diese Ziele erreicht werden? 186. Sind im BMVg und dem nachgeordneten Bereich Ansprechstellen für Vielfaltsthemen eingerichtet worden, und wenn ja, a) welche Defizite im Fachkonzept „Vielfalt und Inklusion“ vom 5. November 2019 bzw. welche Defizite in der Aufgabenwahrnehmung der Vorgesetzten, des Konzepts der Inneren Führung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretungen, der Personalvertretungen und der Gestaltung der jährlichen „Diversity-Tage“ führten zu den Überlegungen bzw. zu dieser Entscheidung? b) wo wurden diese Defizite quantifiziert und bewertet? c) welche Auswirkungen hatte diese Bewertung auf die Beurteilung von Vorgesetzten und Dienststellenleitern und die Arbeit der o. a. Gremien? d) wie wird die Aufgabenabgrenzung zu den o. a. Gremien gewährleistet? e) von welchen jährlichen Ressourcenbindungen in Arbeitszeitstunden geht das BMVg über die gesamte Bundeswehr aus? 187. Wie hoch ist der Prozentsatz nicht besetzter Pflegestellen im Sanitätsdienst der Bundeswehr, und seit wann ist das Defizit bekannt? 188. Liegt einer der Gründe für das Defizit in der Bezahlung von Pflegerinnen und Pflegern, und wenn ja, warum wurden einfache Lösungen wie die Einführung einer Prämie für Zusatzdienste, wie z. B. bei Rettungsassistenten in Berlin, nicht in Angriff genommen, bzw. was wurde unternommen, um diese Lücke zu schließen? 189. Wie viele Ärzte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wollten seit 2022 ihre Verträge verlängern, konnten das aber nicht, weil keine Stellen vorhanden waren, was wurde getan, um diese Ärzte in den Bundeswehrkrankenhäusern zu halten? 190. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung einer muslimischen Militärseelsorge auf Leistungsvertragsbasis, und bis wann soll die Umsetzung erfolgt sein? 191. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMVg zum beschleunigten Abbau des Infrastrukturstaus in den Liegenschaften der Bundeswehr eingeleitet, und werden diese als ausreichend beurteilt? 192. Gibt es Pläne für eine flächendeckende Bereitstellung von gesicherten WLAN-Zugängen in den Liegenschaften der Bundeswehr, und wenn ja, wie sehen diese aus? 193. Hat die Bundesregierung nach Ausrufung der „Zeitenwende“ für die Bundeswehr den Bedarf an zusätzlichen Liegenschaften für die Bundeswehr ermittelt, und wenn ja, wie hoch ist der Bedarf, aufgeschlüsselt nach Streitkräften? 194. Hat sich die Bundesregierung einen Überblick über die Konversionsflächen verschafft, und wie viele Konversionsflächen in welcher Größe wurden ausgewiesen? 195. Wurde die Umwandlung von Konversionsflächen und Privatisierungsvorhaben von Liegenschaften der Bundeswehr im Zuge der „Zeitenwende“ gestoppt oder einer Überprüfung unterzogen, und wenn ja, was ist das Ergebnis? 196. Wie gedachte die Bundesregierung den im Abschlussbericht der „Projektgruppe zur Beschleunigung des Infrastrukturverfahrens im militärischen Bundesbau“ identifizierten Personalmangel bei den nachgewiesen überforderten Landesbaubehörden zu beseitigen, ohne den wachsenden Bedarf an Fachkräften z. B. im Infrastruktur- und Wohnungsbau zu dezimieren? 197. Hat die Bundesregierung die Sicherstellung der körperlichen Fitness von Soldaten seit Ausrufung der „Zeitenwende“ zur Priorität erklärt, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie diesbezüglich konkret ergriffen? 198. Inwieweit wurde bei den Planungen und den tatsächlichen Beschaffungsvorhaben auch die Fähigkeit der Bundeswehr zur Katastrophenhilfe berücksichtigt (bitte die Maßnahmen und Projekte, die spezifisch oder in Nebenfunktion für diese Aufgabe durchgeführt wurden, konkret auflisten)? 199. Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des „Systemzentrums Digitalisierung Land“ seit der Billigung des Konzepts? 200. Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Planung und Umsetzung des Systemzentrums seit November 2023 erzielt? 201. Ist die Standortentscheidung für das „Systemzentrum Digitalisierung Land“ bereits final getroffen worden, und wenn ja, welcher Standort wurde ausgewählt, und welche Kriterien sind für die Auswahl maßgeblich? 202. Welche strategischen Dokumente sind seit dem 9. Dezember 2021 durch das dem Generalinspekteur unmittelbar nachgeordnete Doktrinzentrum erstellt worden? 203. In welchen Vertragsverhältnissen steht das BMVg zu dem Logistikunternehmen Schenker? 204. Welche Leistungen hat das Logistikunternehmen Schenker in dieser Wahlperiode für die Bundeswehr erbracht (bitte konkrete Leistungen benennen)? 205. Wie bewertet das BMVg die geplante Privatisierung des Logistikunternehmens Schenker? 206. Welche Auswirkungen wird die durch die Bundesregierung geplante Privatisierung des Logistikunternehmens Schenker auf die Erfüllung der Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr haben? 207. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um mögliche unerwünschte Nebeneffekte der Privatisierung zu mitigieren? 208. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen Stand der personellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme? 209. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen Stand der materiellen Einsatzbereitschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme? 210. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen Stand der Einsatzbereitschaft der Reserve zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme? 211. Wie bewertet die Bundesregierung den qualitativen und quantitativen Stand der Einsatzbereitschaft bei der Munition der Bundeswehr zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Stand bei Amtsübernahme? Berlin, den 22. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen