Integrität parteiinterner Aufstellungsverfahren – Vorgänge um Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Gegen den derzeitigen Direktabgeordneten des Bundeswahlkreises 75 (Berlin-Pankow), Stefan Gelbhaar, wurden im Dezember 2024 Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Mitglieder der eigenen Partei, der Grünen, erhoben. Diese basierten im Schwerpunkt auf anonymen Anschuldigungen und einer sogenannten eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einer angeblichen Zeugin namens „Anne K.“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gruene-gelbhaar-100.html).
Stefan Gelbhaar wurde noch Mitte November 2024 mit 98,4 Prozent Zustimmung erneut zum Direktkandidaten der Grünen für die anstehende Bundestagswahl gewählt. Wegen der genannten Vorwürfe, über die der RBB öffentlich berichtete, wurde die Abstimmung über die Direktkandidatur am 8. Januar 2025 wiederholt. Dabei unterlag Stefan Gelbhaar seiner Konkurrentin Julia Schneider mit deutlichem Abstand (vgl. www.n-tv.de/politik/Moegliche-Intrige-gegen-Gelbhaar-wirft-neue-Fragen-auf-article25499079.html).
Er hatte zuvor vergeblich versucht, eine Verschiebung der Wahlversammlung zu erreichen, um eine vorherige Aufklärung der Vorwürfe zu erreichen. In einem Antrag auf einstweilige Anordnung wurde dem Kreisvorstand der Grünen in Pankow aufgegeben, die Wahlversammlung um eine Woche auf den 15. Januar 2025 oder einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (vgl. www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/berlin-pankow-gruene-stefan-gelbhaar-vorwuerfe-belaestigung-wahlversammlung-verschieben.html).
Eine nochmalige Änderung des Direktkandidaten ist zeitlich nicht möglich, weil die Parteien ihre Kandidaten bis zum 20. Januar 2025 bei der Wahlleitung einreichen mussten.
Die Vorwürfe führten dazu, dass sowohl der Pankower Kreisvorstand als auch der Berliner Landesvorstand der Grünen Stefan Gelbhaar zum Rücktritt von der ursprünglich angestrebten Kandidatur auf der Landesliste der Grünen aufforderten. Unter dem bestehenden Druck folgte Stefan Gelbhaar schließlich dieser Aufforderung.
Der Rückzug von Stefan Gelbhaar hatte zur Folge, dass der parteiinterne Konkurrent Andreas Audretsch ohne eine sonst zu erwartende gewesene Kampfkandidatur den aussichtsreichen Listenplatz 2 übernehmen konnte (vgl. https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Gruenen-Politiker/!6059812/). Andreas Audretsch ist derzeit der Wahlkampfmanager des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck und arbeitete zuvor einige Jahre als Hörfunkjournalist unter anderem für den RBB.
Mitte Januar 2025 stellte sich heraus, dass „Anne K.“ gar nicht existierte. Die vom RBB als „eidesstattliche Versicherung“ bezeichnete Erklärung zu den Belästigungsvorwürfen war falsch. Der RBB hatte die Identität der Informantin vor Veröffentlichung der massiven Vorwürfe nicht geprüft. Hinter dem Pseudonym verbarg sich mutmaßlich die Grünen-Politikerin S. K., die daraufhin am 18. Januar 2025 ihr Mandat in der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte niederlegte und die Partei verließ.
Nach Ansicht der Fragesteller wurde offensichtlich erhebliche kriminelle Energie aufgewandt, um Stefan Gelbhaar die Chance auf den Wiedereinzug ins Parlament zu nehmen. Durch das Erwecken massiv falscher Eindrücke, maßgeblich auch durch Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wurde sowohl der betroffene Kandidat unter Druck gesetzt, als auch auf die Entscheidungsfindung der zur Nominierung des Direktkandidaten in Pankow berufenen Parteimitglieder in eklatant rechtswidriger Weise Einfluss genommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als übergeordnete Behörde der Bundeswahlleiterin, die Vorgänge bekannt, und wenn ja, seit wann?
a) War das für Wahlen zuständige Fachreferat des BMI informiert, und wenn ja, seit wann?
b) Gab es seitens des Fachreferats eine Meldung an die Hausleitung?
c) Hat die Hausleitung des BMI Fragen an die Fachebene gestellt?
d) Gab es eine Bewertung der Vorgänge durch die Fachebene?
e) Gab es Anfragen aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Stellen des BMI?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Vorkommnisse, insbesondere angesichts der vom BMI betonten Notwendigkeit des Schutzes der Bundestagswahlen vor Desinformationskampagnen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html), vorgenommen?
a) Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier in rechtswidriger Weise auf demokratische Findungsprozesse in einer Partei Einfluss genommen wurde?
b) Wenn ja, sieht die Bundesregierung diese mögliche Einflussnahme unter den Demokratie- und Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes (insbesondere Artikel 20 und 38 GG) als problematisch an?
Fand zwischen Stellen der Bundesregierung und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Vorkommnissen Kommunikation statt?
a) Hatten die Pressestellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und bzw. oder des Auswärtigen Amts (AA) Kontakt mit der Bundes- oder Landesgeschäftsstelle der Grünen?
b) Gab es Kontakte der Bundesministerbüros des BMWK oder AA mit der Bundes- oder Landesgeschäftsstelle der Grünen?
c) Wenn ja, welchen Inhalt hatte die Kommunikation?
Lag nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundeswahlleitung vor dem 8. Januar 2025 bereits eine wirksame Meldung der Direktkandidatur von Stefan Gelbhaar auf Grundlage der Aufstellung im November 2024 vor, und wenn ja, wurde diese wirksam zurückgenommen?
Hat die Bundesregierung ihrerseits bereits Sicherheitsbehörden zur Aufklärung des Vorgangs eingeschaltet?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden?
b) Wenn nein, warum wird kein entsprechender Handlungsbedarf gesehen?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Integrität von parteiinternen Aufstellungsverfahren sicherzustellen?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das passive Wahlrecht zu schützen, vor dem Hintergrund, dass durch derartige mögliche Einflussnahme Kandidaten de facto von Wahlen ausgeschlossen werden könnten und dies nach Auffassung der Fragesteller eine Verletzung des von Artikel 38 GG geschützten passiven Wahlrechts darstellt?