Tierversuche in Deutschland
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Petra Sitte, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Tierversuche gelten als hocheffektive Forschungsmethode, gewissermaßen mit „Goldstandard“, insbesondere in der biomedizinischen Forschung. Nach einer Forsa-Umfrage 2017 fordern 52 Prozent der Deutschen einen Stopp von Tierversuchen in der Medikamentenforschung (www.aerzte-gegen-tierversuche.de/images/themen/statistiken/umfragen/umfrage_2017.pdf). 71 Prozent der Deutschen fordern außerdem ein Verbot „schlimmster Tierversuche“ in Deutschland (ebd.). Schwerbelastende Tierversuche sind aber weiterhin erlaubt. Auch die geplante und letztendlich nicht beschlossene Novellierung des Tierschutzgesetzes hätte daran nichts geändert. Die Studien zeigen aber, dass eine stärkere Erforschung und Förderung von Alternativmethoden im Sinne des 3R-Prinzips (Refine, Reduce, Replace), und dabei insbesondere von tierversuchsfreien Methoden (Replace), im Interesse der Bevölkerung ist. Das kann auch den Forschungsstandort Deutschland stärken.
Die wissenschaftliche Forschung ist zu erheblichen Teilen von der Finanzierung durch den Bund und die Länder abhängig. Dies gilt auch für konventionelle tierversuchsbehaftete Forschung und für Tierversuchsalternativen. Die Bundesregierung will die konventionelle tierversuchsbehaftete Forschung reduzieren und Alternativen fördern (Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf, S. 44). Damit sich nachhaltig etwas verändert, muss sich diese Strategie in den jeweiligen Finanzhaushalten wiederfinden. Es ist anzunehmen, dass ein wesentlicher Teil dabei zur Finanzierung aktueller Forschungsvorhaben aus Steuergeldern generiert wird. Um das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einzuhalten, wäre nach Ansicht der Fragestellenden eine drastische Umschichtung der Gelder hin zur Förderung von Tierversuchsalternativen notwendig gewesen. Daher liegt es im politischen und gesamtgesellschaftlichen Interesse, zu erfahren, wie sich die Steuergelder auf die jeweiligen Projekte aufteilen. Zudem sollte nachvollziehbar sein, wie sich bei der Finanzierung der Forschungsvorhaben die Umsetzung des Koalitionsvertrages (Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch) widerspiegelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Institute bundesweit führen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Tierversuche durch?
Wie viele tierversuchsbehaftete Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für 2024 und 2025 genehmigt?
Welche tierversuchsbehafteten Projekte werden durch Fördermittel des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder gefördert (bitte Forschungsvorhaben, Institut und Schweregrad im Sinne des § 31 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) nennen)?
Wie viele Fördermittel des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder fließen, aufgeschlüsselt nach Projekten in dem jeweiligen Bereich, in „Replace“ (tierfreie Alternativen), „Reduce“ (Reduktion der Tierzahl) sowie „Refine“ (Verbesserung der Bedingungen für die Tiere)?
Von wem wird in den in Frage 4 genannten Projekten die Bewertung des Projektes als „Replace“, „Reduce“ oder „Refine“ nach welchen Maßstäben vorgenommen?
Wird auch der Bau neuer oder die Erweiterung bzw. Erneuerung bestehender Forschungseinrichtungen durch Mittel des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder finanziert, in denen Tierversuche durchgeführt werden, und wenn ja,
a) welche Bauvorhaben finden an welchen Instituten statt,
b) welche dieser Bauvorhaben sind für Projekte in den Bereichen „Replace“, „Reduce“ und „Refine“ vorgesehen, und
wenn nein, warum nicht?
Werden im Rahmen von Tierversuchsalternativen der Bau neuer oder die Erweiterung bzw. Erneuerung bestehender Forschungseinrichtungen durch Mittel des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder finanziert?
Wie viele Projekte mit Tierversuchsalternativen wurden und werden seit 2020 bis zum aktuellen Haushalt 2024 mit welchen Finanzmitteln des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder gefördert?
Wie viele Versuchstiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jeweils in Hochschulen sowie in bio-medizinischen Industrien bundesweit verwendet, und welche Tendenz gibt es im Vergleich mit den vergangenen Jahren?
Wie viele sogenannte Überschusstiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich an Hochschulen sowie in bio-medizinischen Industrien bundesweit getötet, und welche Tendenz gibt es im Vergleich mit den vergangenen Jahren?
Welche finanziellen oder anderen Möglichkeiten stellt der Bund den Hochschulen für tierversuchsbehaftete Forschung und Bildung und welche für Forschung und Bildung mit Tierversuchsalternativen zur Verfügung?
a) Wie viel Prozent der Fördersumme stammt jeweils aus öffentlichen und aus privaten Mitteln?
b) Welche Mittel kommen jeweils aus dem Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung dem Landeshaushalt (bitte mit Zuordnung der jeweiligen Mittel zu den Projekten der konventionellen tierversuchsbehafteten Forschung sowie der Forschung mit Tierversuchsalternativen [bitte aufteilen in „Reduce“, „Refine“ und „Replace“] angeben)?
c) Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die übrigen Mittel, und wie werden diese verteilt?
d) Sollte die Bundesregierung bisher nicht erheben, welche Mittel in die tierversuchsbehaftete und welche in die tierfreie Forschung gehen und die derzeitige Verteilung der, vor allem öffentlichen, Mittel nicht darstellen können, welche Maßnahmen zur Datenerhebung sind zukünftig geplant, und wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass sie die Verteilung öffentlicher Gelder in dem Bereich nicht transparent macht?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der tierversuchsbehafteten Projekte und der Projekte mit Tierversuchsalternativen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Inwieweit hat die Umsetzung des Koalitionsvertrages (Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch) die Verteilung der Fördersummen auf tierversuchsbehaftete Projekte und auf Projekte mit Tierversuchsalternativen beeinflusst?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit die Antragstellenden vermehrt die Förderung von Projekten mit Tierversuchsalternativen beantragen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass aufgrund von fehlenden Forschungs- und Bildungsmöglichkeiten mit und zu Tierversuchsalternativen vermehrt Forschende ins Ausland abwandern?
Welche „kontinuierlichen Anstrengungen“ hat die Bunderegierung eingeleitet, um Alternativmethoden zu fördern und die Anzahl der eingesetzten Tiere zu reduzieren, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3145 geantwortet hat: „Ein wichtiges Vorhaben ist die Förderung von Alternativmethoden mit dem Ziel, die Zahl der im Rahmen von Tierversuchen eingesetzten Tiere schnellstmöglich zu reduzieren. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es aus Sicht der Bundesregierung weiterer kontinuierlicher Anstrengungen insbesondere im Bereich der Entwicklung geeigneter Methoden und deren Umsetzung in der Praxis.“?
Bezeichnet die Bundesregierung ihre bisherigen Anstrengungen als ausreichend, um ihre selbstgesteckten Ziele bei Tierversuchen zu erreichen?
Plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode noch tierversuchsbetreffende Verordnungen zu verabschieden?
Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Tierversuchsreduktionsstrategie, was ist im Rahmen der Strategie bisher geschehen, und welche Veranstaltungen, Ergebnisberichte und Maßnahmen sind noch geplant (bitte konkrete Zeit angeben)?