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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

24.02.2025

Aktualisiert

03.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1492010.02.2025

Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020

der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Zurückweisungen an den Landgrenzen sind derzeit ein zentrales Thema in der politischen Debatte. Während die Union – nach vertretener und von den Fragestellenden geteilter Rechtsauffassung entgegen europäischem und internationalem Recht – fordert, unterschiedslos alle Menschen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen, an den Grenzen zurückzuweisen (www.lto.de/recht/hintergruende/h/merz-cdu-csu-asyl-fluechtlinge-zurueckweisungen-grenze-rechtswidrig), kritisieren Organisationen wie Pro Asyl bereits seit Längerem, dass es schon jetzt massenhaft zu solchen Zurückweisungen kommt. Das gelte selbst dann, wenn die Betroffenen aus wichtigen Asylherkunftsländern wie Syrien, Afghanistan oder der Türkei kommen. Es stehe die Vermutung im Raum, dass die Bundespolizei Asylgesuche ignoriere, um die Betroffenen zurückweisen zu können (www.proasyl.de/news/rechtswidrige-abweisungen-auch-an-deutschen-grenzen/). Ähnlich argumentiert der Rechtswissenschaftler Daniel Thym: „Offenbar fragt die Bundespolizei nicht aktiv, ob Asyl beantragt wird oder nicht – und die betroffenen Personen sind eingeschüchtert, sprechen kein Deutsch bzw. Englisch oder wissen schlichtweg nicht, wie sie sich verhalten müssen.“ In der Praxis existiere ein rechtlicher Graubereich, den die Bundespolizei proaktiv nutze (https://verfassungsblog.de/pushbacks-an-den-deutschen-grenzen-ja-nein-vielleicht/).

Auch an Flughäfen kommt es regelmäßig zu Zurückweisungen. Im Januar rief die Zurückweisung eines Aktivisten aus der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung vom Berliner Flughafen BER nach Zypern Kritik hervor. Zuvor war sein Asylantrag im Flughafenverfahren abgelehnt worden (www.nd-aktuell.de/artikel/1188024.asylpolitik-drohende-abschiebung-in-den-iran.html). Vergleichbare Fälle werden regelmäßig von Menschenrechtsorganisationen öffentlich gemacht (www.proasyl.de/pressemitteilung/heute-zwei-iranische-frauen-sollen-vom-ber-aus-abgeschoben-werden/, www.proasyl.de/pressemitteilung/skandal-im-flughafenverfahren-afghanin-in-den-iran-zurueckgewiesen-direkt-weiter-nach-afghanistan-abgeschoben/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Zurückweisungen gab es seit 2020 auf dem Luftweg (bitte nach Jahren und Flughäfen aufschlüsseln)?

2

Was waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen bei Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020 (bitte auch nach Jahren aufschlüsseln)?

3

In welche Zielstaaten erfolgten Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020 (bitte nach Jahren und nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

4

Was waren die Gründe der Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020 (bitte nach Zurückweisungsgrund und auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenziert darstellen)?

5

Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit 2020 nach einer Ablehnung im Flughafenasylverfahren (bitte nach Jahren, nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen sowie nach Flughäfen aufschlüsseln)?

6

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie lange die Betroffenen durchschnittlich im Transitbereich des Flughafens bleiben müssen, bevor sie zurückgewiesen werden, wenn ja, welche (bitte, wenn möglich, nach Flughäfen differenziert darstellen), und was war seit 2020 die kürzeste, was war die längste Dauer, die Betroffene in Zurückweisungshaft bleiben mussten (bitte nach Jahren und nach Flughäfen differenziert darstellen)?

7

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, in wie vielen Fällen seit 2020 Überstellungshaft nach Artikel 28 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) bzw. Zurückweisungshaft nach § 15 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) angeordnet wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren und Flughäfen aufschlüsseln)?

8

Wo wird die Zurückweisungshaft jeweils vollstreckt?

9

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Zurückweisungen auf dem Luftweg seit 2020?

10

Wie viele Zurückweisungen gab es insgesamt seit 2020 an deutschen Grenzen (bitte zwischen Land-, Luft- und Seeweg sowie nach Jahren differenzieren)?

Berlin, den 7. Februar 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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