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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
(insgesamt 551 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
12.03.2025
Aktualisiert
17.03.2025
BT20/1503524.02.2025
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15035
20. Wahlperiode 24.02.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die
CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich
finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage
auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit
Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren
Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht
parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen
die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar
vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom
Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige
Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit
unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen finanziell fördert, die
an den Demonstrationen beteiligt waren.
Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen
eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar.
Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit
leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren.
Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch
über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern
indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs,
die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus
Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese
Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß
gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395
416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html).
Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der
über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während
der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere,
gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen
(www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-
gegenrechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbi
ldung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber
Umweltorganisationen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen. Während
sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen
Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den
eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen.
Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben
gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres
Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren,
wenn sie steuerlich begünstigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte
absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von
mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen
gemeinnützigen Körperschaften?
3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen
politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und
wenn ja, welche?
4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Randnummer 16
Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach
„es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft
außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen
Stellung nimmt“?
a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in
Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts
und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu
kodifizieren?
b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?
5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst
aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?
6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörden geprüft, ob
Fördermittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, wie unter
anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen
Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen
Betätigung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?
8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch
gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?
9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.
Dezember 2020, V R 14/20, auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder
Referatsleiter von Bund und Ländern besprochen, wenn ja, wann, und
mit welchem Ergebnis?
a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und
Ländern?
b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung, die Geltung
des Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung“ zu
ändern?
c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle
Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der
Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch
betätigen, und gab es Gesetzgebungsentwürfe, wenn ja, welche?
10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum
Bundesverfassungsgerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und
wenn ja, mit welchem Inhalt?
11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?
18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH haben,
und wenn ja, welche?
26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH
(https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV
gGmbH oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die
Rechtstreiber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-re
chtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem Hintergrund
des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?
40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?
49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu
Parteien?
51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen
führt?
53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische
Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?
57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung
sicherstellen?
58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts
Deutschland e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs
aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen
Rechts Deutschland e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv
an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien
auf?
63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja,
welche?
65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt
politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie
beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts
Deutschland e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?
74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V. haben,
und wenn ja, welche?
82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V.
von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V.
(www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?
99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder
(Gründungs-)Mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter
oder enge Verbindungen zu Parteien?
101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V.
haben, und wenn ja, welche?
107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V.
(www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio
Stiftung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung?
127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung
haben, und wenn ja, welche?
135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio
Stiftung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung
(www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und
wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio
Stiftung oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio
Stiftung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.?
160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V. haben,
und wenn ja, welche?
168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V.
(www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland
e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/news/
tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653), und
wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund
des Gemeinnützigkeitsrechts?
178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.?
194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V.
haben, und wenn ja, welche?
202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights Watch
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch e. V.
(www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights
Watch e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirtsc
haft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzversto
esse-vor-7072158.html), wie beurteilt sie den dort geschilderten
Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts, und
beabsichtigt die Bundesregierung, das für Animal Rights Watch e. V.
zuständige Finanzamt darauf hinzuweisen?
212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie
grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Foodwatch e. V.?
228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten
Parteien oder politischen Akteuren?
229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V. politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und wenn
ja, welche?
236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.fo
odwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder
nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
255. Wie definiert das Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernats Zukunft e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernats Zukunft
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.?
261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernats Zukunft e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernats Zukunft e. V.
haben, und wenn ja, welche?
269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?
270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V., und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernats Zukunft e. V.
(https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn
ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft
e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
278. Ist der Bundesregierung der Artikel der „Wirtschaftswoche“ – Die
Genossin und der Milliardär – bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschland/
philippa-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/3017957
4.html), worin „Zeit“-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert
wird: „Das Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die
Schuldenbremse zu zerstören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung
diesen Sachverhalt vor den Anforderungen des parteipolitischen
Neutralitätsgebots?
279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
281. Haben die Kampagnen des Dezernats Zukunft e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
282. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
283. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
284. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
285. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
286. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
287. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
288. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
289. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
290. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
291. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen
Umwelthilfe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
292. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.?
293. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
294. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
295. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
296. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
297. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
298. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
299. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
300. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V.
haben, und wenn ja, welche?
301. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
302. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
303. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche
Umwelthilfe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
304. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
305. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
306. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe
e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
307. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche
Umwelthilfe e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
308. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
309. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
310. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
311. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
312. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
313. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
314. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
315. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
316. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
317. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
oder den Tafeln?
318. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
319. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
320. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten,
und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
321. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
322. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
323. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
324. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar gGmbH,
der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
325. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH?
326. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
327. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
328. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut
e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrarw
ende-609558), und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der
Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein?
329. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
330. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
331. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
332. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
333. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
334. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben,
und wenn ja, welche?
335. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
336. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH, und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
337. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar gGmbH
von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
338. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
339. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
340. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH
(www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
341. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar
gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
342. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
343. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
344. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
345. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
346. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
347. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
348. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
349. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
350. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
351. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
352. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
353. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
354. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme
ab?
355. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für
oder gegen eine Partei geworben hat?
356. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
357. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
358. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende
gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
359. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH?
360. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
361. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende
gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
362. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
363. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
364. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische
Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
365. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
366. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
367. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende gGmbH
haben, und wenn ja, welche?
368. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
369. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende
gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
370. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende
gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem
Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
371. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
372. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine
Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
373. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende
gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz,
und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
parteipolitischen Neutralität?
374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora
Energiewende gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, an welchen?
376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende
gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die
öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH im
Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
Kreuz oder den Tafeln?
385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit
ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik
gewehrt?
386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
387. Wie definiert Greenpeace e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an Greenpeace e. V.?
393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen von Greenpeace
e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb von Greenpeace e. V. haben, und
wenn ja, welche?
401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.gr
eenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja,
welche?
420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt er sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch das
zuständige Finanzamt geprüft?
423. Wurde der BUND e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den BUND e. V.?
426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit seinen finanziellen Mitteln?
431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
432. Gibt es Kooperationen zwischen dem BUND e. V. und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und wenn
ja, welche?
434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V., und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
439. Sieht die Bundesregierung in der Website des BUND e. V. (www.bund.
net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese
Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder
nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des BUND e. V. nicht gegen
das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in
politischen Debatten förder,t und wenn ja, welche?
444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des BUND e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
447. Haben die Kampagnen des BUND e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des BUND e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat er sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung,
und wenn ja, welche?
453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen
Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V.
letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen
parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Netzwerks Recherche
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.?
459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks
Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der
Bundesregierung?
462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V.
vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für
parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und
parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V.
haben, und wenn ja, welche?
467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und
Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen?
468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V.,
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder
Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
472. Sieht die Bundesregierung in der Website des Netzwerks Recherche e. V.
(www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk
Recherche e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen
teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der
Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, an welchen?
475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Netzwerks Recherche
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale
Berichterstattung über politische Themen?
478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Netzwerks Recherche e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
480. Haben die Kampagnen des Netzwerks Recherche e. V. nach
Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Netzwerks Recherche e. V. mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht
der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52
der Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. seine
gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt er sich von parteipolitischer
Einflussnahme ab?
487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der
Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder
verwarnt?
490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
stammt?
491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.?
492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen
Akteuren?
493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge
Verbindungen zu Parteien?
494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach
Einschätzung der Bundesregierung?
495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker
Kampagnen führt?
496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?
497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der
Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche?
500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung
sicherstellen?
501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder
NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und
wie viel?
503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke, und wenn ja, welche?
504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
505. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter
aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter
Parteien auf?
507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen
Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?
508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische
Neutralitätsgebot verstoßen?
509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn
ja, welche?
510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.
gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche,
und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Förderung?
513. Haben die Kampagnen des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien
vereinbar?
516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen
wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?
517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner
Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat er sich erfolgreich
gegen Kritik gewehrt?
518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit
(https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture
Anlaufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der
Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der
Abgabenordnung, und wenn ja, welche?
519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und
wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von
parteinahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH?
525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische
Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und
wenn ja, welche?
533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und
Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?
534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH, und aus
welchen Einzelplänen stammen sie?
535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?
536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture
(www.greenculture.info), erkennt sie darin eine parteipolitische
Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks
Nachhaltigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de), erkennt sie darin eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz
vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH oder
nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?
541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an
welchen?
542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche
Studien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von
Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
Berlin, den 21. Februar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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