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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen

(insgesamt 551 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.03.2025

Aktualisiert

17.03.2025

BT20/1503524.02.2025

Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/15035 20. Wahlperiode 24.02.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. Laut der Abgabenordnung (AO) ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das einige Organisationen finanziell fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren. Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren. Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich politisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien. Dies stellt ein Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395 416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html). Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos- gegenrechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbi ldung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber Umweltorganisationen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen. Während sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?   2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen gemeinnützigen Körperschaften?   3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und wenn ja, welche?   4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“? a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu kodifizieren? b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?   5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?   6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörden geprüft, ob Fördermittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, wie unter anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?   7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?   8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?   9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2020, V R 14/20, auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder Referatsleiter von Bund und Ländern besprochen, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und Ländern? b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung, die Geltung des Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung“ zu ändern? c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch betätigen, und gab es Gesetzgebungsentwürfe, wenn ja, welche?  10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Bundesverfassungsgerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und wenn ja, mit welchem Inhalt?  11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche?  12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?  13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?  14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?  15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?  16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?  17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?  18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?  19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?  20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?  21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?  22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?  23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?  24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung?  25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH haben, und wenn ja, welche?  26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?  27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie?  28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?  29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?  30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?  31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH (https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?  32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV gGmbH oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?  33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?  34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?  35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?  36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale Berichterstattung über politische Themen?  37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?  38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?  39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die Rechtstreiber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-re chtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem Hintergrund des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?  40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?  41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?  42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?  43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?  44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt?  45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?  46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?  47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?  48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?  49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?  50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?  51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?  52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?  53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?  54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?  55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg- Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?  56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?  57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?  58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?  59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?  60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?  61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?  62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?  63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?  64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?  65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen?  66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?  67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?  68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?  69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?  70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?  71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?  72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?  73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?  74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?  75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?  76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?  77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?  78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?  79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?  80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung?  81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V. haben, und wenn ja, welche?  82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen?  83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie?  84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel?  85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?  86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V. (www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?  87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?  88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?  89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?  90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen?  91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?  92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?  93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?  94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?  95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?  96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?  97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?  98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?  99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder (Gründungs-)Mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V. haben, und wenn ja, welche? 107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen? 108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V. (www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio Stiftung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung? 127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung haben, und wenn ja, welche? 135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung, und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio Stiftung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung (www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio Stiftung oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale Berichterstattung über politische Themen? 146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.? 160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche? 168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V. (www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/news/ tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653), und wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts? 178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.? 194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V. haben, und wenn ja, welche? 202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights Watch e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch e. V. (www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights Watch e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirtsc haft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzversto esse-vor-7072158.html), wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts, und beabsichtigt die Bundesregierung, das für Animal Rights Watch e. V. zuständige Finanzamt darauf hinzuweisen? 212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an Foodwatch e. V.? 228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung? 235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und wenn ja, welche? 236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.fo odwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 255. Wie definiert das Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernats Zukunft e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernats Zukunft e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.? 261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernats Zukunft e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernats Zukunft e. V. haben, und wenn ja, welche? 269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und Regierungsbehörden, die dessen Finanzierung sicherstellen? 270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernats Zukunft e. V. (https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 278. Ist der Bundesregierung der Artikel der „Wirtschaftswoche“ – Die Genossin und der Milliardär – bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschland/ philippa-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/3017957 4.html), worin „Zeit“-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert wird: „Das Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die Schuldenbremse zu zerstören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt vor den Anforderungen des parteipolitischen Neutralitätsgebots? 279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 281. Haben die Kampagnen des Dezernats Zukunft e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 282. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 283. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 284. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 285. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 286. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 287. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 288. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 289. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 290. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 291. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen Umwelthilfe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 292. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.? 293. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 294. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 295. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 296. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 297. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 298. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 299. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 300. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V. haben, und wenn ja, welche? 301. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 302. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 303. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche Umwelthilfe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 304. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 305. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 306. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 307. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche Umwelthilfe e. V. oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 308. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 309. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 310. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 311. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 312. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 313. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 314. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 315. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 316. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 317. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 318. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 319. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 320. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 321. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 322. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 323. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 324. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 325. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH? 326. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 327. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 328. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrarw ende-609558), und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein? 329. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 330. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 331. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 332. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 333. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 334. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben, und wenn ja, welche? 335. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 336. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 337. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 338. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 339. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 340. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH (www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 341. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 342. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 343. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 344. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 345. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung über politische Themen? 346. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 347. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 348. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 349. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 350. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 351. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 352. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 353. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 354. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 355. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 356. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 357. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 358. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 359. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH? 360. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 361. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 362. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 363. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 364. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 365. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 366. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 367. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende gGmbH haben, und wenn ja, welche? 368. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 369. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 370. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 371. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 372. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 373. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Energiewende gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale Berichterstattung über politische Themen? 379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 387. Wie definiert Greenpeace e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an Greenpeace e. V.? 393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen von Greenpeace e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung? 400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb von Greenpeace e. V. haben, und wenn ja, welche? 401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen? 402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.gr eenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt er sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 423. Wurde der BUND e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an den BUND e. V.? 426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 432. Gibt es Kooperationen zwischen dem BUND e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung? 433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und wenn ja, welche? 434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen? 435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 439. Sieht die Bundesregierung in der Website des BUND e. V. (www.bund. net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des BUND e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten förder,t und wenn ja, welche? 444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des BUND e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 447. Haben die Kampagnen des BUND e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des BUND e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten des BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat er sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Netzwerks Recherche e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.? 459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich- Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V. haben, und wenn ja, welche? 467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen? 468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 472. Sieht die Bundesregierung in der Website des Netzwerks Recherche e. V. (www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk Recherche e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Netzwerks Recherche e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 480. Haben die Kampagnen des Netzwerks Recherche e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten des Netzwerks Recherche e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat es sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt er sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.? 492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln? 497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg- Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung? 499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche? 500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die seine Finanzierung sicherstellen? 501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V., und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 505. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. oder nehmen seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. die mediale Berichterstattung über politische Themen? 511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 513. Haben die Kampagnen des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat er sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? 518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture Anlaufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 der Abgabenordnung, und wenn ja, welche? 519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab? 520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine Partei geworben hat? 521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft? 522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt? 523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt? 524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH? 525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren? 526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien? 527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung? 528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt? 529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln? 530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet? 531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll- Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus- Stiftung? 532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und wenn ja, welche? 533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen? 534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH, und aus welchen Einzelplänen stammen sie? 535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, welche sind das, und wie viel? 536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche? 537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren? 538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture (www.greenculture.info), erkennt sie darin eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks Nachhaltigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de), erkennt sie darin eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität? 540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH oder nehmen ihre rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf? 541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen? 542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen? 543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche? 544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über politische Themen? 545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Studien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen? 546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung? 547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen? 548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staatsrechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten? 549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar? 550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln? 551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja, hat sie sich erfolgreich gegen Kritik gewehrt? Berlin, den 21. Februar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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