EU-Indien-Freihandelsabkommen
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Kerstin Andreae, Viola von Cramon-Taubadel, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf dem EU-Indien-Gipfel 2006 sprachen sich beide Seiten erstmals für ein Freihandelsabkommen aus. Im Juni 2007 begannen die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien. Das Abkommen wird im Rahmen der Global-Europe-Strategie verhandelt, mit der die EU europäischen Unternehmen den Zugang zu neuen und profitablen Märkten in den Schwellenländern durch bilaterale Freihandelsabkommen sichern möchte.
Beim EU-Indien-Gipfel am 10. Dezember 2010 in Brüssel bekräftigten Indiens Regierungschef Manmohan Singh, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ihre Entschlossenheit, im Frühjahr 2011 ein weitgehendes Freihandelsabkommen zu unterzeichnen. Beide Seiten hoffen, dass der Handelsaustausch von derzeit knapp 70 Mrd. Euro pro Jahr auf mehr als 100 Mrd. Euro pro Jahr steigt.
Von Seiten der europäischen und indischen Zivilgesellschaft sowie von Mitgliedern des Europäischen Parlaments gibt es massive Kritik sowohl an der Art und Weise, wie das Freihandelsabkommen verhandelt wird, als auch daran, was verhandelt wird. Es besteht die Befürchtung, dass das Freihandelsabkommen nicht dazu beitragen wird, die nachhaltige Entwicklung in Indien zu fördern und Armut zu beseitigen, obwohl dies im Lissabonner Vertrag als Ziel der Außenbeziehungen der EU festgeschrieben ist (Artikel 10a Absatz 2). Kritiker und Kritikerinnen beanstanden, dass in den bisherigen Verhandlungsrunden hauptsächlich die Interessen europäischer und indischer Konzerne bedient wurden und dass dies schädliche Folgen für die Lebensbedingungen eines Großteils der indischen Bevölkerung haben werde.
Die Kritik zielt dabei u. a. auch auf die europäischen Forderungen zu den geistigen Eigentumsrechten im Abkommen ab, die den Zugang zu kostengünstigen, lebensrettenden Medikamenten für die Armen der Welt massiv bedrohen könnten. Indien gilt als die Apotheke der Armen und produziert u. a. weltweit 80 Prozent der Medikamente zur Behandlung von HIV/AIDS. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ) in seiner interfraktionellen Entschließung, die der Bundeskanzlerin in Briefform am 8. Juli 2010 zugestellt worden ist, den Zugang zu essentiellen Medikamenten durch das geplante Freihandelsabkommen nicht einzuschränken. Des Weiteren fordert der AWZ in seiner Entschließung die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Regelungen im Abkommen dem Standard von TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) entsprechen.
Indiens Wachstumsraten sind beeindruckend. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt jedoch lediglich 6 Prozent des europäischen BIP. Das Pro-Kopf-Einkommen (kaufkraftbereinigt) in Indien entspricht nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) 2 941 US-Dollar pro Jahr; damit befindet sich Indien auf Rang 129 der Länderliste (2009). Zum Vergleich: Deutschland befindet sich auf Platz 21 mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 34 212 US-Dollar.
Nach aktuellen Daten der von der indischen Regierung beauftragten Tendulkar-Kommission beträgt die offizielle Zahl der absolut Armen in Indien 37,2 Prozent der Bevölkerung (407 Millionen Menschen). Nach Angaben des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) leben 41 Prozent der indischen Bevölkerung von weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag – also unter der von der Weltbank festgelegten Armutsgrenze. 79,9 Prozent der indischen Bevölkerung leben von weniger als 2 US-Dollar pro Tag. Dem gegenüber steht eine kleine, sehr reiche Oberschicht.
Diese Zahlen zeigen, dass die EU und Indien sehr ungleiche Handelspartner sind. Daher wäre eine reziproke Handelsliberalisierung, wie sie von der EU gefordert wird, nicht legitim. Sie würde einer fairen Ausgestaltung von Handelsbeziehungen entgegenstehen, die nachhaltige Entwicklung behindern und Menschenrechte gefährden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien?
Welche Punkte sind in den Verhandlungen weiterhin umstritten, und welche Position vertritt hier jeweils die Bundesregierung?
In welchen Bereichen im Güter- und Dienstleistungsbereich sollte die EU nach Meinung der Bundesregierung ihren Markt nicht weiter gegenüber Indien öffnen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Verhandlungen?
Inwiefern kann es Auswirkungen auf den Abschluss der Verhandlungen haben, dass die indische Regierung noch nicht über ein Verhandlungsmandat verfügt?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU und Indien gleichwertige Handelspartner sind?
Wenn ja, an welchen ökonomischen Daten macht sie dies fest?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der EU, dass Zollabsenkungen reziprok erfolgen, die Verhandlungen also mit dem Ziel der gleichen Zollsenkungen geführt werden sollen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien gemäß dem Vertrag über die Europäische Union zur nachhaltigen und sozialen Entwicklung, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte in Indien beitragen wird?
Wenn ja, woran macht sie dies fest?
Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien die Vorgaben des Lissabon-Vertrages erfüllen wird, nach denen in den Beziehungen zur übrigen Welt „auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen [des] auswärtigen Handelns [der EU] sowie zwischen diesen und [den] übrigen Politikbereichen“ (Artikel 10a Absatz 3) zu achten ist?
Wie sollen die erwähnten Vorgaben konkret erfüllt werden?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele der Verhandlungen mit Indien,
bezogen auf den Bereich der Landwirtschaft,
bezogen auf den Bereich der Industriegüter,
bezogen auf den Bereich der Dienstleistungen,
bezogen auf den Bereich der Investitionen?
Inwiefern findet eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinsichtlich der deutschen Position auf europäischer Ebene für die Verhandlungen mit Indien statt?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Forderungen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (2009/2201 (INI)) Eingang finden?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über formelle und informelle Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern des europäischen Einzel-, Groß- und Außenhandels sowie der Industrie und EU-Verhandlerinnen und Verhandlern hinsichtlich des Freihandelsabkommens mit Indien vor?
Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sich mit Vertreterinnen und Vertretern europäischer Einzelhandels- und Industriekonzerne getroffen, und wenn ja, wann, mit welchen Vertretern und mit welchen Ergebnissen?
Teilt die Bundesregierung die Verhandlungsposition, die Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen im indischen Einzelhandel aufzuheben?
Wenn ja, welche Auswirkungen würde dies nach Einschätzungen der Bundesregierung auf indische Straßenhändlerinnen/Straßenhändler, Ladenbesitzerinnen/Ladenbesitzer und genossenschaftliche Läden haben?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des europäischen Verbands EuroCommerce, demzufolge keinerlei Verknüpfung zwischen Handelspolitik und Umwelt- und Sozialstandards im Rahmen des Abkommens erfolgen solle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Europäischen Kommission, wonach diese Standards, sofern sie denn im Abkommen erwähnt werden sollten, keinerlei bindende oder vertragsaufhebende Wirkung entfalten sollen?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards garantiert werden?
Sind hierfür Sanktionsmechanismen vorgesehen, und falls ja, welche?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass aufgrund einer wachsenden Konkurrenz durch europäische, finanzstarke Unternehmen für indische Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer die indische Strategie zur effektiven Armutsbekämpfung angepasst werden muss?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme verbindlicher Menschenrechts- und Arbeitsrechtsklauseln sowie von Umwelt- und Sozialstandards in dem Abkommen ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position der indischen Regierung zur Aufnahme eines wirksamen Kapitels zu Menschen- und Arbeitsrechten?
Inwieweit wird das Thema Kinderarbeit, insbesondere Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen, in den Verhandlungen zwischen der EU und Indien thematisiert?
Inwieweit wirkt die Bundesregierung darauf ein, dass die EU gegenüber der indischen Regierung dafür eintritt, dass bereits vorhandene Gesetze gegen Kinderarbeit in Indien umgesetzt werden?
Inwieweit spielen die neuesten Erkenntnisse der von der indischen Regierung eingesetzten Tendulkar-Kommission, nach denen die offizielle Zahl der absolut Armen in Indien um 10 Prozent auf 37,2 Prozent der Bevölkerung korrigiert werden musste, in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen eine Rolle?
Inwieweit spielen bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mögliche Auswirkungen des Abkommens auf den geplanten Food Security Act der indischen Regierung eine Rolle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Abschaffung der Zölle auf Agrarprodukte auf besonders armutsgefährdete Kleinbäuerinnen/ Kleinbauern in Indien?
Wurde bereits eine konkrete Vereinbarung zwischen der EU und Indien in Bezug auf die Liberalisierung des indischen Fischmarktes getroffen, und welche Position vertritt die Bundesregierung auf EU-Ebene diesbezüglich?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bedenken vieler Nichtregierungsorganisationen, dass durch eine Liberalisierung die berufliche Existenz der indischen Fischer gefährdet wird?
Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die mögliche Liberalisierung des Fischmarktes für die Preisbildung für Fisch und Fischprodukte auf dem indischen Markt?
Welche Güter sind nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf die Liste von sensiblen Gütern umstritten?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die indische Verhandlungsseite nicht die Entwicklungsinteressen der armen Bevölkerung im Blick hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und den Willen der europäischen Verhandlungsseite, diese Defizite im Sinne entwicklungsfreundlicher Handelspolitik zu kompensieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sorgen zahlreicher Umwelt-, Gesundheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts- und Frauenorganisationen sowie Gewerkschaften bezüglich der negativen Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf besonders verletzliche Gruppen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einbeziehung dieser Gruppen in den Verhandlungsprozess gleichberechtigt zu der Einbeziehung europäischer und indischer Unternehmen zu gewährleisten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Interessen besonders verletzlicher Gruppen gehört werden?
Warum sind diese Gruppen bisher nicht stärker in den Verhandlungsprozess einbezogen worden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Europäische Kommission ihre Forderung nach einer Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens in Indien, die die indische Regierung lange Zeit ablehnte, beibehalten sollte?
Wenn ja, wie weitgehend sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Liberalisierung sein (kommunal, bundesstaatlich, national)?
Inwieweit sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung ihre neue Kompetenz zur Verhandlung von Investitionsschutzabkommen nutzen, um mit Indien über ein entsprechendes Kapitel im Freihandelsabkommen oder über ein separates Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen zu verhandeln?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Patentlaufzeiten?
Welche Position bezieht die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Datenexklusivität?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beim EU-Indien-Gipfel am 10. Dezember 2010 Datenexklusivität vereinbart worden ist?
Wenn ja, auf wie viele Jahre ist die vereinbarte Datenexklusivität angelegt?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bedenken zur verzögerten Einführung von lebensrettenden Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die ethischen Bedenken zur Erfordernis erneuter klinischer Studien zu bereits erwiesener Wirksamkeit von Medikamenten?
Hat die Bundesregierung mit Interessenvertreterinnen/Interessenvertretern der pharmazeutischen Industrie und mit Vertreterinnen/Vertretern der Pharmaunternehmen Gespräche geführt, und wenn ja, wann, mit welchen Vertreterinnen/Vertretern, und welche konkreten Inhalte und Ergebnisse wurden bei diesen Gesprächen besprochen und vereinbart?
Stimmt die Bundesregierung mit der Position des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überein, ohne Forderungen über den TRIPS-Standard hinauszugehen?
Wie definiert die Bundesregierung den Standard von TRIPS?
Definiert die Bundesregierung Datenexklusivität als Bestandteil des TRIPS-Standards, und wenn ja, warum (bitte mit Erläuterung)?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Forderungen der Entschließung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien bei in den laufenden Verhandlungen?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Forderungen nicht über den TRIPS-Standard hinausgehen?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Forderungen keine verlängerten Patentlaufzeiten beinhalten?
Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Forderungen keine Datenexklusivität beinhalten?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereits mit diesen Forderungen durchgesetzt, und sind diese somit Bestandteil des Abkommens?
Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass durch das Abkommen die Versorgung mit Generika aus Indien in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht beeinträchtigt wird?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Bezug auf Rechtsdurchsetzung und einstweilige Verfügungen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Bezug auf die sich im Transit befindenden generischen Medikamente, und inwieweit ist die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Bestandteil der Verhandlungen?