Datenabgleich aller akkreditierten Personen der Fußballweltmeisterschaft 2006 mit FBI-Terrordatenbank
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in der Ausgabe 48/2010 im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen der Internetplattform Wikileaks von einem Datenabgleich der 147 000 für die Fußballweltmeisterschaft 2006 akkreditierten Personen, darunter Helfer, Journalisten, Lieferanten, Ordner, mit der Terrordatenbank des FBI. In den Depeschen findet sich folgende Beschreibung des Vorgangs: „Um einen gerichtlichen Zwang zur Herausgabe von Informationen zu möglichen Treffern zu vermeiden, haben beide Seiten beschlossen, dass die USA mögliche Hintergrundinformationen zu Treffern an das Bundesamt für Verfassungsschutz liefern würden“.
Bereits im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat sich der Deutsche Bundestag um die Bürgerrechte und den Datenschutz im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Weltmeisterschaft gesorgt. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/71), welche nationalen und welche internationalen Dienste, Behörden und Ämter an den Überprüfungen beteiligt seien, antwortete die Bundesregierung am 5. Dezember 2005 (Bundestagsdrucksache 16/138): „Die Überprüfungen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens erfolgen unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Internationale Stellen sind nicht am Überprüfungsverfahren beteiligt.“
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/428) hin, auf welcher Rechtsgrundlage die Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt würden, antwortete die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/591): ,Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 Abs. 1, § 4a Abs. 1 BDSG) bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten unter anderem dann zulässig, wenn der Betroffene seine Einwilligung erklärt hat. Vor der Erklärung der Einwilligung ist der Betroffene über die Datenverwendung umfassend aufzuklären. Eine solche „informierte Einwilligungserklärung“ stellt die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens für die FIFA Fußball-WM 2006 dar.‘
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits auf schwerwiegende rechtliche Mängel beim Akkreditierungsverfahren hingewiesen und am 15. Februar 2006 einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/686) gestellt, keinen Generalverdacht bei den Sicherheitsüberprüfungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 walten zu lassen. Die Veröffentlichungen der Internetplattform Wikileaks weisen darauf hin, dass der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, bewusst datenschutzrechtliche Bestimmungen umgangen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Datenabgleich mit der FBI-Terrordatenbank vorgenommen?
Sieht die Bundesregierung die Einwilligungserklärung als rechtliche Grundlage für einen solchen Datenaustausch?
Was hat das Bundesministerium des Innern (BMI) damals bewogen, die Daten sämtlicher akkreditierter Personen, also von Helfern, Journalisten, Lieferanten, Ordnern, weiterzuleiten?
Auf welche Weise gelangten die Daten an die USA?
Wer hat konkret die Weitergabe durchgeführt?
Gab es Rückmeldungen hinsichtlich möglicher Treffer?
Wenn ja, wie viele, und sind diese Daten noch im Bestand des Verfassungsschutzes?
Ist es zutreffend, dass keine der davon betroffenen Personen von der Datenverarbeitung in Kenntnis gesetzt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung den durchgeführten Datenaustausch im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung vom 5. Dezember 2005, sie beteilige ausschließlich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern?
War das Vorgehen des BMI mit dem Bundeskabinett abgestimmt?
Geschah es mit Wissen und Billigung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien?
Hat eine solche Praxis eines Datenaustauschs aller akkreditierter Personen mit ausländischen Behörden auch bei anderen Großveranstaltungen in Deutschland stattgefunden?
Wenn ja, bei welchen?
Plant die Bundesregierung auch für die Frauen-Fußballweltmeisterschaft 2011 eine solche Praxis anzuwenden?
Ist ein solches Verfahren für die Olympischen Spiele 2018 geplant, falls München den Zuschlag erhält?
Steht die Vergabe von Akkreditierung nur nach Abgabe sogenannter freiwilliger Einwilligungserklärungen nicht dem Prinzip der Freiwilligkeit entgegen, da Personen, welche nicht einwilligen, an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Berufsverbote aufgrund nicht abgegebener freiwilliger Einwilligungserklärungen zu verhindern?
Sieht die Bundesregierung den Rechtsanspruch von Journalisten auf Akkreditierung gewährleistet?
Wie war der genaue Wortlaut der Einwilligungserklärung?
Welche Vereinbarungen wurden mit den USA über die weitere Vorgehensweise mit den übermittelten Daten getroffen?
Befinden sich die Daten immer noch im Bestand des FBI?
Wenn nein, auf welche Weise konnte sichergestellt werden, dass entsprechende Vereinbarungen eingehalten werden?