Visaerteilungen im Jahr 2024
der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Wie aus früheren Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der damaligen Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Visaablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, sehr unterschiedlich (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 18/11588 und 19/2035). Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visaanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,7 Prozent betrug, lag sie z. B. in Afghanistan bei 28,4 Prozent (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11588). Vor allem in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungsquoten sehr hoch (z. B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.). In diesen Quoten sind Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht es für die Ablehnung eines Besuchsvisums nach Kenntnis der Fragestellenden in vielen Ländern oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und bzw. oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird häufig auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen.
Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach die offene Angabe von Ablehnungsquoten im Visumverfahren verweigert bzw. entsprechende Antworten als vertraulich eingestuft (vgl. z. B. Antwort zu Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 20/3768, Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5348). Zur Begründung hieß es, dass die Veröffentlichung länderspezifischer Ablehnungszahlen „die Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen“ könne; außerdem könnten „aus dem Kontext gerissene Ablehnungszahlen […] als Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen Staaten wahrgenommen werden“ (ebd.).
Diese Begründung ist aus Sicht der Fragestellenden nicht tragfähig. Die Einstufung von Antworten kann nach ihrer Auffassung grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass es womöglich „aus dem Kontext gerissene“ Interpretationen der veröffentlichten Zahlen geben könnte, weil eine solche (spekulative) Möglichkeit fehlerhafter Interpretationen immer (abstrakt) besteht. Ähnliches gilt für das Argument, einzelne Staaten könnten die Visapraxis als „Ungleichbehandlung“ […] „wahrnehmen“, zumal es ganz offensichtlich eine Ungleichbehandlung von Staaten in der Visumpolitik gibt, schon deshalb, weil bestimmte Länder visumbefreit sind, andere nicht. Zudem wäre es nach Auffassung der Fragestellenden an der Bundesregierung, eine von einzelnen Staaten möglicherweise beklagte Ungleichbehandlung sachlich zu widerlegen, etwa mit sonst üblichen Hinweisen darauf, dass es sich um Einzelfallentscheidungen nach geltendem Recht handele. Das Interesse der Abgeordneten und der Öffentlichkeit an einer offenen Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Kontrolle der Bundesregierung kann nach Auffassung der Fragestellenden mit den oben genannten Begründungen deshalb nicht eingeschränkt werden, zumal solche Beschränkungen des aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgenden Informationsanspruchs zur Beantwortung parlamentarischer Fragen in der Öffentlichkeit besonders begründungsbedürftig sind (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11).
Die Einstufung der Angaben zu Visaablehnungen als vertraulich ist nach Auffassung der Fragestellenden auch deshalb unverständlich, weil die Bundesregierung im Jahr 2020 nach einer Beschwerde des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Linken im Deutschen Bundestag Jan Korte eine vorherige Einstufung entsprechender Angaben „nach erneuter gründlicher Abwägung“ wieder aufgehoben hatte (vgl. Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen vom 3. Februar 2020 an Jan Korte zu den Bundestagsdrucksachen 19/14640, 19/14701 und 19/14703). Zudem hat die Bundesregierung solche Angaben über einen Zeitraum von fast zehn Jahren hinweg auf regelmäßige Anfragen der damaligen Fraktion DIE LINKE. gemacht (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/2550 und 19/2035), nachdem sie zuvor noch „nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu einzelnen Staaten“ als Begründung für eine entsprechende Einstufung vorgebracht hatte (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/5546).
Dass die erneute Einstufung dieser Angaben in die Verantwortung einer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Bundesministerin der selbst ernannten „Fortschrittskoalition“ fiel, ist nach Auffassung der Fragestellenden bemerkenswert. Auf Bundestagsdrucksache 20/9236 hielt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung trotz der oben ausgeführten Einwände an ihrer Haltung fest: „Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Migrationsdebatte“ und eines „gestiegenen Migrationsdrucks“ könne es bei der Veröffentlichung von Ablehnungsquoten „durch unsachgemäße Schlussfolgerungen Dritter“ […] „zu Spannungen im bilateralen Verhältnis“ kommen. So habe die Annahme einer häufigeren Ablehnung von Visaanträgen türkischer Staatsangehöriger „zu Belastungen in den bilateralen Beziehungen“ geführt. Es sei behauptet worden, die Bundesregierung habe die Visaerteilung „aus politischen Gründen bewusst verschärft“, das sei in der medialen Berichterstattung „breit“ aufgegriffen worden, auch die türkische Regierung habe sich „öffentlich kritisch zu diesem Thema“ geäußert, erläuterte die Bundesregierung, allerdings ohne konkrete Quellen zu benennen. Die Fragestellenden vertreten demgegenüber die Auffassung, dass die Bundesregierung entsprechenden Vorwürfen einer politisch motivierten Verschärfung der Visumpraxis öffentlich und begründet hätte entgegentreten können; durch die Benennung entsprechender Ablehnungsquoten hätte sie vielmehr dazu beitragen können, die Berechtigung entsprechender Vorwürfe objektiv zu prüfen. Die von der Bundesregierung benannten Vorgänge belegen nach Auffassung der Fragestellenden vielmehr im Gegenteil, dass es zu „Spannungen im bilateralen Verhältnis“ kommen kann, selbst wenn (oder gerade weil) entsprechende Ablehnungsquoten im Visumverfahren nicht öffentlich bekannt sind.
Ebenso wenig ist aus Sicht der Fragestellenden überzeugend, wenn die Bundesregierung als weiteres Beispiel nennt (a. a. O.), dass das pakistanische Außenministerium protestiert habe, weil es vermutete, dass die Bundesregierung mehr Personal zur Bearbeitung von Visumanträgen afghanischer Geflüchteter in Islamabad als für die Bearbeitung der Anträge pakistanischer Staatsangehöriger entsendet habe. Zum einen hat dies nichts mit der Frage der Versagungsquoten zu tun, zum anderen könnte die Bundesregierung entsprechende Vorwürfe widerlegen, indem sie Angaben zur Zahl des eingesetzten Personals veröffentlichte.
Schließlich erklärte die Bundesregierung, dass Mitarbeitende in den Visastellen „regelmäßig der Gefahr ausgesetzt“ seien, „von Dritten für bestimmte Entscheidungen persönlich verantwortlich gemacht zu werden“, insbesondere bei kleinen Visastellen mit wenig Personal drohten diesem „unmittelbar Bedrohungen oder Aggressionen“. Ein „zurückhaltender Umgang“ mit den erfragten Daten sei deshalb auch zum „Wohl“ der Mitarbeitenden erforderlich. Die Fragestellenden können nicht nachvollziehen, weshalb die Nennung einer abstrakten Ablehnungsquote bestimmte Mitarbeitende konkret gefährden sollte, zumal es auch in der Beschreibung durch die Bundesregierung offenbar eher um „bestimmte Entscheidungen“ im Einzelfall geht, auf die konkret Betroffene womöglich aggressiv reagieren. Das Wissen um eine generell hohe Ablehnungsquote könnte in solchen Fällen insofern sogar eher zur „Beruhigung“ beitragen, weil Betroffene erkennen könnten, dass sich eine Ablehnung nicht gegen sie persönlich richtet. Es gehört zum Wesen negativer Behördenentscheidungen, dass Betroffene enttäuscht oder auch wütend sein können. Die Behörden müssen ihr Handeln demgegenüber als einzelfallgerechte Entscheidung im Rahmen der geltenden Gesetze begründen können. Keinesfalls rechtfertigen die von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente nach Auffassung der Fragestellenden eine Abkehr vom Grundsatz der offenen Beantwortung parlamentarischer Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2024 beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte nach Ländern bzw. Auslandsvertretungen differenzieren und tabellarisch und in der Differenzierung wie zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 darstellen)?
Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer relativen Abweichung von über 20 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung für den Fall, dass sie keine offenen Angaben zu Visaerteilungsquoten (bzw. zu den ihnen zugrunde liegenden Daten) in Bezug auf bestimmte Länder machen will, dies in Auseinandersetzung mit folgenden Argumenten (siehe auch die Vorbemerkung der Fragesteller, bitte im Einzelnen begründet antworten),
a) dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Spannungen im bilateralen Verhältnis zur Türkei wegen Vermutungen zu einer politisch verschärften Visumpraxis schildert, diese Spannungen sich jedoch ergeben haben, obwohl die Bundesregierung die Visumerteilungs- bzw. Ablehnungsquoten nicht öffentlich bekannt gemacht hat, und dies nach Auffassung der Fragestellenden also offenkundig nicht der Grund für die Spannungen ist bzw. die Veröffentlichung sogar helfen könnte, die Spannungen abzubauen (falls die Ablehnungsquote gesunken sein sollte; sollte sie gestiegen sein, wäre dies sachlich und rechtlich zu erklären, um dem Eindruck zu widersprechen, dass dies einer politischen Entscheidung geschuldet sei),
b) dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Proteste des pakistanischen Außenministeriums schildert, weil angeblich mehr Personal zur Bearbeitung von Visumanträgen von afghanischen gegenüber pakistanischen Antragstellenden eingesetzt würde; dies aber nach Auffassung der Fragestellenden nichts mit der (Nicht-)Veröffentlichung von Erteilungs- bzw. Ablehnungsquoten zu tun hat, und könnte die Veröffentlichung von Beschäftigtenzahlen in den jeweiligen Bereichen nicht helfen, um dem Protest entgegenzuwirken (wenn gezeigt werden kann, dass zur Bearbeitung pakistanischer Visumanträge im Zeitverlauf nicht weniger Personal eingesetzt wird, etwa auch bezogen auf die Zahl der Anträge)?,
c) Wieso hat die Bundesregierung über Jahre hinweg Angaben zu Erteilungs- bzw. Ablehnungsquoten im Visumverfahren (bzw. den ihnen zugrunde liegenden Daten) auf Anfragen der Linken gemacht und eine Einstufung nach einer entsprechenden Beschwerde im Jahr 2020 wieder aufgehoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn dies angeblich zu Spannungen oder anderen Gefährdungen führt, und welche konkreten Beispiele aus dieser Zeit, in der die Bundesregierung die Angaben noch offen gemacht hat, kann die Bundesregierung nennen, um die Behauptung zu belegen, dass diese Veröffentlichung Grund für etwaige bilaterale Spannungen war (bitte ausführen und konkret belegen)?,
d) Warum hält die Bundesregierung ausgerechnet die offene Beantwortung von Zahlen zur Visumerteilungspraxis für einstufungsbedürftig, um etwaigen bilateralen Spannungen entgegenzuwirken, nicht aber z. B. die Einstufung von Zahlen zu Waffenlieferungen, Entwicklungshilfeprojekten, Kreditvergaben usw., obwohl auch diese von Dritten unsachgemäß beurteilt und zum Anlass für Spannungen im bilateralen Verhältnis werden könnten (bitte nachvollziehbar begründen)?
Welche Belege gibt es für die von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9236 in ihrer Vorbemerkung gemachten Angaben zu Belastungen in den bilateralen Beziehungen zur Türkei wegen der Vermutung einer politisch verschärften Visumpraxis?
a) Wie hat die Bundesregierung auf die von ihr benannten kritischen öffentlichen Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der türkischen Regierung reagiert (bitte darlegen), und welche Argumente hat sie daraufhin entgegnet, um etwaige Vorwürfe einer politischen Einflussnahme zu widerlegen (bitte ausführen)?
b) Hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung insbesondere Zahlen zur Entwicklung der Erteilungs- bzw. Ablehnungsquote gegenüber türkischen Visumantragstellenden gemacht, um etwaige Vorwürfe einer politischen Einflussnahme zu widerlegen, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutliche Unterschiede bei der Erteilungs- bzw. Ablehnungsquote im Schengen-Visumverfahren bei türkischen Antragstellenden in der Türkei zwischen den Visastellen der unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, wie hoch sind etwaige Unterschiede, und wie erklärt die Bundesregierung dies gegebenenfalls, trotz der diesbezüglich einheitlichen Rechtsgrundlagen (bitte ausführen)?
d) Hat es in den letzten drei Jahren interne Anweisungen, Vorgaben, Hinweise oder Ähnliches des Auswärtigen Amts an die Botschaften bzw. Konsulate bzw. Visastellen in der Türkei zur Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen für Schengen-Visa bzw. ganz allgemein zur Visumerteilung bzw. Visumprüfung in der Türkei gegeben, insbesondere auch (aber nicht nur) vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl von Asylsuchenden aus der Türkei in Deutschland (bitte mit Datum und wesentlichem Inhalt auflisten)?
War der Vorwurf des pakistanischen Außenministeriums, von dem die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9236 in ihrer Vorbemerkung berichtet, wonach mutmaßlich mehr Personal nach Islamabad zur Bearbeitung afghanischer Visumanträge als für die Bearbeitung pakistanischer Anträge entsendet wurde, zutreffend oder nicht (bitte begründet darlegen, d. h. entsprechende Zahlen zum Einsatz des Personals in den jeweiligen Visastellen im Zeitverlauf machen, z. B. für die letzten drei Jahre im Halbjahresabstand)?
a) Was hat die Bundesregierung diesem Protest argumentativ entgegnet, und inwieweit ging es dabei gegebenenfalls um möglicherweise unterschiedliche Erteilungsquoten bzw. um die unterschiedlichen Fallgruppen und Rechtsgrundlagen (bitte ausführen)?
b) Wie ist der Einsatz von Personal im Verhältnis zur Zahl der Antragstellenden in Pakistan im Zeitverlauf (z. B. für die letzten drei Jahre im Halbjahresabstand), abhängig von der Art des Visums bzw. ob es sich um pakistanische bzw. afghanische Antragstellende handelt (bitte so genau wie möglich darlegen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich etwaige Gefahren für Mitarbeitende der Visastellen, „für bestimmte Entscheidungen persönlich verantwortlich gemacht zu werden“ (vgl. die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 20/9236), vermutlich nicht aus der Veröffentlichung abstrakter Erteilungs- bzw. Ablehnungsquoten im Visumverfahren ergeben, sondern eher aus einem Gefühl des Sich-ungerecht-behandelt-Fühlens im Einzelfall (bitte begründen)?
a) Könnte die Veröffentlichung von Ablehnungsquoten nicht sogar dazu beitragen, Gefährdungen für Mitarbeitende zu reduzieren, wenn dadurch ersichtlich wird, dass es allgemein eine höhere Ablehnungsquote gibt, dass also Ablehnungen im Einzelfall nicht auf willkürlichen Entscheidungen der konkreten Mitarbeitenden zurückzuführen sein müssen (bitte begründen)?
b) Wieso sollten nach Ansicht der Bundesregierung einzelne Mitarbeitende verantwortlich gemacht werden für eine durchschnittliche Ablehnungsquote in einer Visumstelle, die einen Durchschnittswert aller Mitarbeitenden darstellt (bitte begründen)?
Wieso hat die Bundesregierung im Jahr 2020 nach einer Beschwerde des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Linken im Deutschen Bundestag Jan Korte eine vorherige Einstufung von Angaben zu Ablehnungsquoten „nach erneuter gründlicher Abwägung“ wieder aufgehoben (vgl. Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt Niels Annen vom 3. Februar 2020 an Jan Korte zu den Bundestagsdrucksachen 19/14640, 19/14701 und 19/14703; bitte die konkreten Abwägungsüberlegungen und Ergebnisse der Abwägung nennen), und wieso sollen entsprechende Abwägungen aktuell nicht mehr gelten, obwohl die Bundesregierung solche Angaben über einen Zeitraum von fast zehn Jahren hinweg auf regelmäßige Anfragen der damaligen Fraktion DIE LINKE. gemacht hat (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 17/2550 und 19/2035), nachdem sie bereits zuvor „nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu einzelnen Staaten“ als Begründung für eine entsprechende Einstufung vorgebracht hatte (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 16/5546), aber auch von dieser Einschätzung wieder abgekommen war (bitte ausführen)?
Wie viele Ausnahmevisa wurden im Jahr 2024 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. von beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. nach der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?
Wie viele der im Jahr 2024 erteilten Schengen-Visa waren Jahres-, 2-Jahres-, 3-Jahresvisa, 5-Jahres- bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte nach Ländern differenziert darstellen)?
Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 nach Artikel 25 Absatz 1 des Visakodexes mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?
Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der Visumprüfung bzw. Visumerteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswärtigen Amts hat es seit der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/9236 gegeben (bitte kurz darstellen und mit Datum auflisten)?
In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Veränderungen in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, und in welchen Ländern wurden externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte jeweils mit Datum auflisten)?
Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/9236?
Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2024, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen Visa (bitte wie zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/14701 differenzieren und darstellen)?
Wie hoch waren im Jahr 2023 bzw. im Jahr 2024 im Visabereich die Personalkosten, wie viele MAK (Mitarbeiterkapazität = statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, wie viele Fälle pro MAK wurden in den jeweiligen Zeiträumen bearbeitet (bitte auch nach Kontinenten und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nennen), und wie werden größere Personalveränderungen gegebenenfalls begründet (bitte ausführen)?
Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und bzw. oder Klagen gegen ablehnende Visumbescheide im Jahr 2023 bzw. 2024 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben und gegebenenfalls begründen, weshalb Zahlen zu Remonstrationen nicht mehr erfasst werden, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/9236, auch wenn es dazu – wie zuvor – keine rechtliche Verpflichtung gibt), wie vielen Klagen wurde in diesen Zeiträumen entsprochen, und in welchem Umfang wurden in diesen Zeiträumen nach einer Klageerhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden; bitte jeweils auch die wichtigsten Herkunftsstaaten nennen)?
Warum wurden die mit den Rückmeldungen zum Pilotprojekt zur Aussetzung von Remonstrationsverfahren (bei ausführlicherer Ablehnungsbegründung) übermittelten Erkenntnisse als nicht hinreichend belastbar befunden (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/14005), und welche Rückmeldungen gab es, unabhängig von der Frage ihrer Belastbarkeit (bitte ausführen)?
In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erachtet bzw. bezüglich welcher Länder hat es seit der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/9236 Verbesserungen bzw. Verschlechterungen gegeben (bitte mit kurz begründen)?
Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2024 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Angaben zu Wartezeiten im Visumverfahren, etwa auch auf einen Termin zur Vorsprache (zumindest zu Ländern mit Terminlisten; bitte auflisten), kann die Bundesregierung machen (bitte gegebenenfalls auch nach einzelnen Visumzwecken bzw. Personengruppen differenzieren), in Bezug auf welche Auslandsvertretungen kommt es derzeit zu Überschreitungen der im Visakodex vorgegebenen Fristen für maximal zulässige Wartebzw. Bearbeitungszeiten, und wie wird diesen Verstößen entgegengewirkt (bitte mit entsprechenden Wartezeitangaben auflisten)?
Bezüglich welcher Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung derzeit Probleme wegen langer Warte- und bzw. oder Bearbeitungszeiten, was sind die Gründe hierfür, welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme wurden jeweils ergriffen oder sind geplant (bitte darstellen), und welche entsprechenden Maßnahmen oder besonders belasteten Visastellen gab es im Jahr 2023 bzw. 2024 (bitte ausführen)?
Welche Erfolge konnten nach Auffassung der Bundesregierung durch den Aktionsplan Visabeschleunigung erzielt werden (bitte begründet und mit Zahlen unterlegt auflisten), welche ausbleibenden Erfolge gab es gegebenenfalls, und welche konkreten Maßnahmen mit welcher Zielsetzung sind in diesem Rahmen zukünftig geplant (bitte so konkret wie möglich ausführen und dabei insbesondere auch auf den Bereich der Familienzusammenführung eingehen)?
Wie viele „verfälschte“ bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa wurden im Jahr 2023 bzw. 2024 festgestellt (bitte getrennt auch nach den zehn wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren)?
In welchem Umfang haben deutsche Behörden bzw. Stellen im Jahr 2023 bzw. 2024 auf das Visainformationssystem (VIS) zugegriffen (bitte jeweils nach Behörden bzw. Stellen auflisten), und zu welchen Treffern bzw. Ergebnissen führte dies?
Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es im Jahr 2023 bzw. 2024 (bitte nach Jahren, Ein- und Ausreisen und Flug- bzw. Seegrenzen auflisten)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Arbeit des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten im Bereich der Visabearbeitung für die Jahre 2023 und 2024 (bitte nach Halbjahren differenzierte Angaben machen, etwa auch zur Zahl des in welchen Bereichen eingesetzten Personals, zur Zahl der mit welchem Ergebnis bearbeiteten Visumverfahren in welchen Bereichen usw.; bitte auch Angaben machen zum Bereich der Familienzusammenführung, insbesondere des allgemeinen Familiennachzugs, d. h. nicht [nur] zu Fachkräften), und welche Veränderungen im Bereich des Personalausbaus bzw. der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sind für die Zukunft geplant, insbesondere auch im Bereich des allgemeinen Familiennachzugs?
Welche Angaben kann die Bundesregierung für das Jahr 2023 bzw. 2024 machen
a) zur Anzahl der Visaanträge (für kurz- und langfristige Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung,
b) zum prozentualen Anteil der Visaanträge (für kurz- und langfristige Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung,
c) zur Anzahl und zum Anteil von abgelehnten Visaanträgen (für kurz- und langfristige Aufenthalte) mit gültiger Verpflichtungserklärung?