Niedrig pathogene aviäre Influenza bei Geflügel in Deutschland
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2010 wurden nach einem Fund von niedrig pathogenen Influenzaviren auf einer Entenfarm mit Freilandhaltung in Kobande (Mecklenburg-Vorpommern) ca. 19 000 Tiere, darunter Enten, Gänse, Puten und Hühner, gekeult.
Deutschlandweit wird laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Rahmen des EU-Wildvogelmonitorings seit Oktober 2010 vermehrt niedrig pathogenes aviäres Influenzavirus (LPAIV) des Subtyps H5N2 gefunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Situation des niedrig pathogenen aviären Influenzavirus in Deutschland
Fragen36
Wie oft wurde 2010 der niedrig pathogene aviäre Influenzavirus bei Wildvögeln gefunden (bitte Aufgliederung nach Monat, Bundesland, Vogelart und Virensubtyp)?
Wie viele Betriebe nehmen aktuell am freiwilligen Monitoring zur Überwachung der niedrig pathogenen aviären Influenza teil (bitte nach Bundesland und Betriebsart)?
Bei wie vielen dieser Betriebe wurden 2010 niedrig pathogene aviäre Influenzaviren gefunden, und bei wie vielen Betrieben, die nicht am freiwilligen Monitoring teilnehmen, wurden sie gefunden (bitte nach Bundesland und Betriebsart)?
Auf wie vielen Betrieben wurden Tiere aufgrund niedrig pathogener aviärer Influenza gekeult, und wie viele Tiere wurden insgesamt gekeult?
Sind nach den Erkenntnissen des FLI mögliche Zusammenhänge mit französischen Enten- oder Gänsebeständen, die für ihre hohe LPAI-Virenprävalenz bekannt sind, epidemiologisch umfassend abgeklärt worden?
Wurden auch die Nachbarbetriebe des Geflügelbestands in Kobande (Hähnchenmast und Biogasanlage) untersucht?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Welches Vorgehen ist nach der Feststellung niedrig pathogener Influenzaviren in Kobande seitens der Bundesregierung geplant, insbesondere im Hinblick auf erteilte Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallungsgebot?
Wann wurden die ersten Proben in der Entenfarm Kobande und mit welchem Ergebnis (Negativ, Antikörper auf Influenza A, RNA von Influenza A) genommen?
Wie groß war die Anzahl der Proben, wie hoch war die Anzahl der positiv auf Influenza A getesteten Proben, und von welchen Geflügelarten stammten sie?
Wann wurden weitere Proben in den Bestand genommen, und mit welchem Ergebnis?
Konnte eine Virusanzucht im nationalen Referenzlabor erfolgreich durchgeführt werden?
Wenn nein, wie wird dieses erklärt?
Welcher Zeitraum wird für die Infektion der Tiere der Entenfarm Kobande aufgrund von Klinik oder fehlender Klinik sowie Titerhöhe des Befundes abzüglich Inkubationszeit errechnet?
Waren eine Keulung der Tiere und die damit verbundene Beseitigung der Tiere zwingend notwendig, oder hätte nach Geflügelpest-Verordnung auch eine Vermarktung der Tiere durchgeführt werden können?
Wenn Vermarktung möglich gewesen wäre, warum wurde diese nicht durchgeführt?
Wurden Tierschutzaspekte bei der Tötung und den damit verbundenen Vorgängen berücksichtigt?
Wurde eine alternative Tötung von Wassergeflügel als die durchgeführte Erstickung mit CO2 in Erwägung gezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Ursachen werden für den Eintrag von Influenza A, H5N2 LPAI, angenommen?
Welche Ursachen für den Eintrag konnten wissenschaftlich belegt werden?
Wurden Wildvögel in der Umgebung der Entenfarm vor, während und nach der Bestandstötung beprobt?
Wenn ja, welche Anzahl, Art und mit welchem Befund?
Wurden die Lieferungen der in unmittelbarer Nachbarschaft und damit auch im Sperrgebiet liegenden Biogasanlage, die u. a. mit Gülle und Mist betrieben wird, für den Zeitraum, welcher rückwirkend für den Infektionszeitpunkt der Tiere der Entenfarm in Frage kommen könnten, überprüft bzw. die Herkunftsbetriebe dieser Grundstoffe?
Ist es korrekt, dass die Masthähnchen der beiden weiteren Betriebe in der direkten Nachbarschaft der Entenfarm und damit auch im Sperrbezirk etwa zum Zeitpunkt der Diagnosestellung Influenza A in der Entenfarm Kobande ausgestallt wurden, und wenn ja, wie alt waren die Hähnchen bei der Ausstallung?
Waren in dem Mastdurchgang der Nachbaranlage erhöhte Verluste aufgetreten, und wurden Schlachtrückstellproben untersucht?
Konnten die Kontaktbetriebe, welche lebendes oder geschlachtetes Geflügel in der Entenfarm Kobande bezogen haben, alle ermittelt werden?
Konnten die sich evtl. jetzt dort befindlichen Tiere/Bestände alle beprobt werden?
Wurden evtl. Kontaktbetriebe von der Beprobung ausgenommen?
Wenn ja, aus welchem Grund?
Mit welchem Ergebnis: Antikörper, Virus-RNA oder negativ?
Konnten von evtl. bereits geschlachteten vermarkteten Tieren Rückstellproben gesichert und untersucht werden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurde die Herkunft der Enten- und Gänseküken der Entenfarm Kobande ermittelt?
Wurden diese Herkunftsbetriebe in die Epidemiologie einbezogen?
Konnten geschäftliche Beziehungen des Betriebs in Kobande nach Frankreich festgestellt werden, und wenn ja, ergibt sich daraus ein Zusammenhang mit der relativ hohen Prävalenz von H5-AI-Viren in französischen Hausenten- und Hausgänsebeständen, die vom „Annual report on surveillance for avian influenza in Poultry in the EU“ belegt werden?
Ist sichergestellt, dass der Betreiber durch die Tierseuchenkasse entschädigt wird?
Welche Maßnahmen und Unterstützung werden dem Betreiber für die Zeit des Leerstandes seines Betriebs angeboten und/oder gewährt?